Münchner Zeitensprünge
2000
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30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

2. März 1807
Die Kroninsignien treffen in München ein

Paris - München * Die in Paris angefertigten Kroninsignien treffen in München ein und werden in der Schatzkammer deponiert. Eine Königskrönung findet jedoch nie statt. Die baierischen Kroninsignien dienen ausschließlich dem Staatszeremoniell und werden bei der Eröffnung der Ständeversammlung dem König als Staatssymbol vorangetragen. 

26. Mai 1818
Die Ständeversammlung hat über die Post mitzubestimmen

München * Seit der Verfassung vom 26. Mai 1818 sind im Königreich Baiern Fragen der Post nicht mehr alleine Angelegenheit des Landesherrn und seiner Regierung. Die Ständeversammlung hat das Recht über die Staatsausgaben und damit auch über die Post mitzubestimmen.

Zu den bevorzugt diskutierten Themen in der Ständeversammlung gehört unter anderem die Frage, ob die Post, als Öffentliche Anstalt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen hat oder ob sie vorwiegend Geld in die immer leeren Staatskassen bringen soll. Immer wieder prangern die Abgeordneten

  • die katastrophalen Dienstleistungen der Post,
  • die Grobheit der Postillione und
  • den miserablen Zustand der baierischen Straßen an.
5. März 1819
Ein Antrag gegen den jüdischen Hausiererhandel

München-Kreuzviertel * Joseph von Utzschneider bringt in seiner Funktion als Münchner Bürgermeister in der Ständeversammlung einen Antrag gegen den jüdischen Hausiererhandel ein. Der Handel der Juden soll demnach die „Quelle aller den inländischen Handel und das Gewerbe untergrabenden und vernichtenden Übel“ darstellen. 

1825
Die Themen Ansässigmachung und Verehelichung im Landtag

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung befasst sich mit den Themen Ansässigmachung und Verehelichung. Man verweist auf England und Holland, wo der Wohlstand auf einer zahlreichen und gewerbefleißigen Bevölkerung basiert.

Dagegen hindern im Königreich Baiern die „Erschwerung der Heiraten und Ansässigmachungen […] ein unserem dürftigen Boden und seiner großen Oberfläche angemessenes Wachstum der Bevölkerung und beraubten uns dadurch gerade der Entwicklung jener kostbaren Kräfte, durch deren fruchtbare Produktion der innere Wohlstand am segensreichsten gedeiht und die Gewichtigkeit eines Staates am sichersten emporsteigt“.

Bedenken, dass die wachsende Bevölkerung nicht ernährt werden könne, zerstreut der Abgeordnete Jakobi mit Hunden in der Landeshauptstadt: „In München werden viele Tausend unnütze Hunde gehalten, die besser genährt und gefüttert werden oft als Tausende von Menschen“

11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

11. September 1825
Die Ständeversammlung verabschiedet drei Sozialgesetze

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung verabschiedet drei Gesetze, die als die ersten von einer bayerischen Volksvertretung verabschiedeten Sozialgesetze angesehen werden:

  • Das Gesetz über die Heimat,
  • das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung und
  • das Gesetz über das Gewerbewesen. 
20. Februar 1831
Teilnahme an der Ständeversammlung verweigert

München-Kreuzviertel * Die zweite Ständeversammlung in Ludwigs I. Regierungszeit beginnt. Die Sitzungsperiode dauert bis zum 29. Dezember 1831.  

Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer sind im Dezember des Vorjahres neu gewählt worden. Das Ergebnis brachte 62 Abgeordnete auf die christlich-konservative Regierungsseite und 66 Abgeordnete auf der fortschrittlich-liberale Bank der Opposition.  

Weil der Monarch mit dem Wahlergebnis nicht einverstanden ist, macht er von seinem ihm verfassungsgemäß zustehenden „Ausschließungsrecht“ bei fünf zur Opposition zählenden Abgeordneten Gebrauch und verweigert ihnen die Teilnahme an der Ständeversammlung. 

1. September 1833
Leo von Klenze legt die Grundzüge seiner Planungen vor

München-Graggenau * Leo von Klenze legt dem König die Grundzüge seiner Planungen für den Platz vor der Oper in Form von zwei Baulinienalternativen vor.

  • Die eine führt zu einer symmetrischen Platzgestalt, indem der Königsbau und die geplante neue Fassade der Hauptpost zwei gleich große Flächen beidseitig der Mittelachse begrenzen, die ihrerseits durch die Längsachse des Nationaltheaters und den geplanten Aufstellungsort des Max-Joseph-Denkmals festgelegt ist.
    Diese Symmetrie ist allerdings nur um den Preis einer „ganz in die Karikatur fallende Breite“ des Postgebäudes von etwa vier Metern zu erreichen.
  • Der zweite Vorschlag rückt die Bauflucht weiter in den Platz, ausgerichtet auf die Südecke der Perusagasse, was erheblichen Gewinn an Raumtiefe für das Postgebäude bedeuten würde.

König Ludwig I. entscheidet sich für die erste Lösung, da im anderen Falle das Denkmal für seinen Vater aus der Platzmitte geraten würde.

Mit der Hauptpost soll ein markantes Beispiel für die hauptsächlich auf Stadtverschönerung ausgerichtete Baupolitik Ludwigs I. entstehen. Es ist aber zugleich ein Musterbeispiel dieser höchst fragwürdigen Baupolitik. Um seine Planungen verwirklichen zu können, braucht der König öffentliche und private Investoren, die seine gestalterischen Ideen unter Vernachlässigung von wirtschaftlichen und funktionalen Überlegungen akzeptieren. Private Bauherren lassen sich unter solchen Bedingungen kaum noch finden. Das haben nicht zuletzt die Erfahrungen in der Ludwigstraße gezeigt.

Doch auch die Veranlassung öffentlicher Bauaufträge gestaltet sich zunehmend schwierig. Die staatlichen Aufwendungen für königliche Luxusbauten geraten immer stärker in die Kritik. Insbesondere im Umgang mit der Ständeversammlung, die die Ausgaben bewilligen oder, wie bei der Hauptpost, im Hinblick auf weitere Bauaufgaben zumindest akzeptieren soll, findet Ludwig eigene Wege. Im Fall des Postgebäudes ist dies eine Mischung aus Täuschungsmanövern, neoabsolutistischer Herrscherwillkür sowie einer Instrumentalisierung von teils opportunistischen, teils ahnungslosen Beteiligten.

Denn letztlich werden bei den äußerst komplizierten und kaum durchschaubaren Vorgängen, bei denen man auch den Einsatz eines Strohmannes und die bewusste Verfälschung und Verschleierung wichtiger Tatsachen nicht scheut, nahezu alle mit den Plänen befassten Instanzen, von der Postadministration über das Ministerium des Königlichen Hauses, des Innen-, Außen- und Finanzministeriums und der Ständevertretung, in unterschiedlicher Form und in jeweils anderen Punkten getäuscht und ausgenutzt.

um 5. September 1833
Klenze legt einen Vorschlag für die Fassade der Residenzpost vor

München-Graggenau * Leo von Klenze legt - unaufgefordert und ohne „Anspruch auf diesen Bau zu begründen“ - einen Vorschlag für die Fassadengestaltung der Residenzpost vor, die er zur Kaschierung der 292 Fuß [90 Meter] langen und 70 bis 80 Fuß hohen Front auf dem nur 18 bis 19 Fuß tiefen bebaubaren Grundstück für geeignet hält. Dabei verfällt er „auf den Gedanken eines offenen Portikus - eines so schönen Gedankens der alten und neuen Zeiten, wozu hier der Bauplatz und seine Lage nach Norden und sein Verhältnis wie geschaffen scheint“

Da das „Törringsche Palais in seiner ganzen Höhe bedeckt werden müßte, so schien es beßer, die Analogie einer Anlage aus dem Cinquecento als aus der Antike zu nehmen, und Florenz bietet dazu die schönsten Beispiele dar“. Beigefügt sind wieder zwei alternative Vorschläge. Sie sehen über einer in Anlehnung an Filippo Brunelleschis Findelhaus gestalteten Bogenhalle ein wahlweise in kleine Fenster oder Arkaden geöffnetes Obergeschoss vor.

Das florentinische Vorbild dürfte Klenze nicht allein im Hinblick auf Dimensionen und Proportionen gewählt haben. So wie er den Königsplatz als ein hellenisch-antikes Forum gestaltete, konnte mit dem an den Palazzo Pitti erinnernden Königsbau und die Angleichung des Toerring-Palais an das „Ospedale degli Innocenti“ ein Platz entstehen, der einen Eindruck der florentinischen Renaissance vermittelt.

Die Rückwand der Arkaden ist schmucklos: „Ich habe in diesen Skizzen den Grund der Arkaden ganz glatt und ungeziert gelaßen, jedoch würde sich eine paßliche, vom Königsbaue aus vorzüglich anzusehende Zierde [...] leicht finden laßen. [...]
Es scheint mir hier eine der seltenen Gelegenheiten die Großartigkeit und Einfachheit der Florentinischen Gebäude, welche ich soviel wie irgendjemand kenne und schätze, ohne Manier, Gewalt und Opfer dessen, was Vernunft und architectonische Consequenz erheischen anzuwenden und zu erreichen.“

Dem möglichen Wunsch des Königs nach einer dem Königsbau ähnlichen Fassade begegnete Klenze im Voraus mit dem Hinweis auf die völlig unterschiedlichen Größenverhältnisse. König Ludwig I. akzeptiert die Idee der Bogenhalle, gibt aber zu bedenken, wie ein Gebäudeteil finanziert werden könne, der „nur Zierde“ und deshalb der Postkasse kaum aufzubürden sei. Klenze wiegelt ab: „Da dieser Bau namentlich im oberen Stock nicht blos Zierde, sondern für den Nutzen der Post eingerichtet würde, so glaube ich nicht, daß ein Grund vorliegt, ihn nicht von dieser Administration bestreiten zu laßen“.

In den folgenden Monaten wird diese Frage zum zentralen Streitpunkt. König Ludwig I. verteidigt die Idee gegenüber dem Finanzminister Maximilian Emanuel Freiherr von Lerchenfeld und dem Minister des königlichen Hauses Gise. Die beiden Minister machen etatrechtliche Bedenken insbesondere im Hinblick auf die Ständeversammlung geltend, die ihrerseits bei der Entscheidungsfindung völlig übergangen worden ist.

1834
Wiedereinführung der Fornikationsstrafe gefordert

München * Die Wiedereinführung der Fornikationsstrafe [= Bestrafung der einfachen Unzucht] wird in der Ständeversammlung von katholischen und evangelischen Abgeordneten in einer gemeinsamen Eingabe gefordert. Es kommt zu keiner Verschärfung des Strafrechts, weil man eine Erhöhung der Abtreibungs- und Kindermorddelikte befürchtet. 

Juni 1834
Auseinandersetzungen um die Umbaufinanzierung

München-Graggenau * Monatelang ziehen sich die Auseinandersetzungen um die Umbaufinanzierung des Palais Toerring-Jettenbach hin. Die Ministerien haben wegen der Unzweckmäßigkeit und Unglaubwürdigkeit des Projekts erheblich Vorbehalte. Der teuere Vorbau bringt kaum einen Zugewinn an Raum und ist außerdem durch mangelnde Belichtung nur sehr schlecht nutzbar. Was also soll die entstehenden Kosten rechtfertigen?

Schon deshalb holen die befassten Ministerien einen Gegenentwurf des Maurermeisters Höchl ein, der anstelle der Bogenhalle eine einfache Fassade vorsieht. Doch das steht den Interessen des Königs diametral entgegen. Ludwig I. geht es einzig und alleine um die Gestaltung der Fassade, die er von den Wohnräumen seines Schlosses aus zu sehen bekommt. 

Einen letzten Vermittlungsversuch unternehmen die Minister Maximilian Emanuel Freiherr von Lerchenfeld und Friedrich August Freiherr von Gise im Juni 1834. Wenn der König schon nicht auf den kostspieligen Arkadenvorbau verzichten will, soll er dessen Errichtung doch durch einen Zuschuss aus seinen Mitteln unterstützen, „damit, wenn in künftiger Ständeversammlung dieser Bau zur Sprache kommt und dem Ministerium zum Vorwurf gemacht wird, es habe denselben mit Vernachlässigung des Raums nur im Sinne architektonischer Schönheit geführt, alle Klagen einzelner Mitglieder der Ständeversammlung dadurch beseitigt werden können“.

Der König reagiert rigoros, selbstherrlich und schroff: „Die Stände über Fassaden von Gebäuden zu hören ist der Verfassung nicht gemäß. Einmischung derselben in die Administration leide ich nicht. Dieses ist Mein letztes Wort in Betreff dieses Gegenstandes.“ Da der Generalpostadministrator Lippe nichts weiter als ein opportunistischer Erfüllungsgehilfe des Königs ist, genügt ein Machtwort und die Postdirektion bezahlt den gesamten Umbau des Palais - einschließlich der nicht nur unbrauchbaren, sondern für ihre Belange geradezu unfunktionalen Säulenhalle - aus dem eigenen Haushalt.

1. Juli 1834
Gesetzesvorlagezur Begrenzung des Bevölkerungswachstums

München-Kreuzviertel * Innenminister Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein bringt in die Ständeversammlung einen Gesetzentwurf zur Revision des Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetzes ein.

Ziel der Gesetzesvorlage ist die Begrenzung des Bevölkerungswachstums durch Verhinderung der Verehelichung und Familiengründung durch Besitzlose. Damit sollen gleichzeitig

  • die Lasten der Armenkasse gesenkt sowie
  • die Unzufriedenheit der sozialen Unterschichten und die damit verbundene Revolutionsbereitschaft unterbunden werden.

Der Innenminister kommt damit der überwältigenden Mehrheit der Abgeordnetenkammer entgegen, die bereits am 13. September 1831 derartige Schritte forderte. Fürst Ludwig von Oettingen-Wallenstein schafft mit diesem Deal auch die Zustimmung zu anderen Gesetzesvorlagen wie die Zivilliste, den Festungsbau in Ingolstadt und den Ludwig-Main-Donau-Kanal. 

1. Juli 1834
Ein neues Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetz

München-Kreuzviertel * Die Ständeversammlung beschließt ein Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetz, in dem den Gemeinden ein „absolut hindernder Widerspruch (Vetorecht)“ zugestanden wird. Das gilt in all den Fällen, wo das Gesuch auf Ansässigmachung lediglich auf dem Nachweis eines „anderweitig gesicherter Nahrungsstandes“ gestützt ist.

Damit liegt das Schicksal der Bewerber, für die kein Anspruch auf Ansässigmachung besteht, ausschließlich in der Hand der Gemeinde. Davon betroffen sind in erster Linie besitzlose Lohnabhängige, die dadurch auch von der Verehelichung ausgeschlossen werden. 

um 30. September 1847
Beschlüsse in der der Ständeversammlung gegen die Zensur

München-Kreuzviertel * Die willkürliche Verweigerung und Entziehung des Postdebits wird nun auch auf dem außerordentlichen Landtag vom September/November 1847 diskutiert. Die beiden Kammern der Ständeversammlung fassen dabei einen Beschluss, mit dem sie die Regierung auffordern, von der „Verweigerung bzw. Entziehung der Postbeförderung für Zeitungen“ Abstand zu nehmen.