München * Die CSU-Stadtratsfraktion stellt einen Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung des Stadtrats in dem es heißt: „Die Badekleidungssatzung der Landeshauptstadt München wird dahingehend geändert, dass Badebekleidung im Sinne dieser Satzung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss.“ Damit ist geklärt, was „nackt“ ist.