Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
28. September 1932
Der Zwickelerlass regelt das öffentliche Baden

Berlin * Ein Erlass des preußischen Innenministeriums regelt das öffentliche Baden. Er wird auch Zwickelerlass genannt, weil das Wort Zwickel [Stoffeinsatz im Schritt] häufig vorkommt. Der Grund liegt in der immer knapper werdenden Badebekleidung der Frauen in den 1920er Jahren.  

  • Paragraph 1 regelt demzufolge auch, dass das Baden in anstößiger Badekleidung verboten ist.  
  • Das Öffentliche Nacktbaden wird generell untersagt.  
  • „Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen.“
  • „Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. In sogenannten Familienbädern haben Männer einen Badeanzug zu tragen.“

Der Zwickelerlass sorgt für große Heiterkeit in der Presse. 

8. April 2014
Das Nacktbaden in der Stadt wird in 5 Bereichen zugelassen

München * Nachdem das Bayerische Innenministerium im Herbst 2013 die Badeverordnung hat auslaufen lassen, endet in Bayern auch der darin enthaltene „Zwang zur Badekleidung“. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat will das Nacktbaden in der Stadt auf insgesamt fünf Bereiche festschreiben. Das sind jene Orte, an denen der hüllenlose Bade- und Sonnengenuss auch bisher schon erlaubt war und deren Adressen sich seit Jahren in diversen Reiseführern wiederfinden.  

Gerade die Nackerten im Englischen Garten sind - vor allem bei Besuchern aus Ländern, in denen solche textilfreien Zonen als „unsittlich“ gelten - eine bekannte Touristenattraktion. Und das sind die künftigen Nackerten-Paradiese:

  • Im Englischen Garten auf der Schönfeldwiese hinterm Haus der Kunst, innerhalb des Ovals der Reitbahn. Die sogenannte „Poebene“
  • In der Schwabinger Bucht, zwischen Sulzbrücke und Alte-Heide-Steg im nördlichen Teil des Englischen Gartens.
  • Am Ostufer der Isarinsel Oberföhring.
  • Bei Maria Einsiedel im westlichen Hochwasserbett der Isar.
  • An der Brudermühlbrücke im östlichen Hochwasserbett der Isar bis hinauf zur Braunauer Eisenbahnbrücke. 
  • Am Südufer des Feldmochinger Sees dürfen die Münchner auch künftig auf ihre Badekleidung verzichten. 
  • Und selbst am Flaucher, dem Nacktbadestrand Nummer Eins, an dem bisher - sehr zur Verwunderung der Stadtpolitiker - Textilzwang bestand, dürfen jetzt offiziell die letzten Hüllen fallen. 
23. Juni 2019
Barbusige Frauen an das Nacktbadeverbot erinnert

München * Mehrere Männer eines Sicherheitsdienstes haben barbusige Frauen am Isarufer zwischen Wittelsbacherbrücke und Reichenbachbrücke angesprochen und sie an das Nacktbadeverbot erinnert, das mit einigen Ausnahmen überall in der Landeshauptstadt gilt, obwohl der Wachdienst angewiesen worden war, das textilfreie Baden an der Isar auch außerhalb der FKK-Zonen nicht von sich aus zu verfolgen.

Die Badeverordnung verlangt etwas unpräzise: „Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München Badekleidung tragen“. Der Stadtrat muss sich nun in seiner Sitzung am 26. Juni damit beschäftigen, wie viel Nacktheit München verträgt und was unter „nackt“ überhaupt zu verstehen sei. 

26. Juni 2019
Jetzt ist endlich geklärt, was „nackt“ ist

München * Die CSU-Stadtratsfraktion stellt einen Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung des Stadtrats in dem es heißt: „Die Badekleidungssatzung der Landeshauptstadt München wird dahingehend geändert, dass Badebekleidung im Sinne dieser Satzung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss.“ Damit ist geklärt, was „nackt“ ist.