Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1976
Die Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot vor

München * Die für München geltende Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot „außerhalb der Badeanstalten in fließenden oberirdischen Gewässern“ vor. Ausgenommen sind mehrere Abschnitte am Ostufer der Isar - vor allem im Süden der Stadt. 

8. April 2014
Das Nacktbaden in der Stadt wird in 5 Bereichen zugelassen

München * Nachdem das Bayerische Innenministerium im Herbst 2013 die Badeverordnung hat auslaufen lassen, endet in Bayern auch der darin enthaltene „Zwang zur Badekleidung“. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat will das Nacktbaden in der Stadt auf insgesamt fünf Bereiche festschreiben. Das sind jene Orte, an denen der hüllenlose Bade- und Sonnengenuss auch bisher schon erlaubt war und deren Adressen sich seit Jahren in diversen Reiseführern wiederfinden.  

Gerade die Nackerten im Englischen Garten sind - vor allem bei Besuchern aus Ländern, in denen solche textilfreien Zonen als „unsittlich“ gelten - eine bekannte Touristenattraktion. Und das sind die künftigen Nackerten-Paradiese:

  • Im Englischen Garten auf der Schönfeldwiese hinterm Haus der Kunst, innerhalb des Ovals der Reitbahn. Die sogenannte „Poebene“
  • In der Schwabinger Bucht, zwischen Sulzbrücke und Alte-Heide-Steg im nördlichen Teil des Englischen Gartens.
  • Am Ostufer der Isarinsel Oberföhring.
  • Bei Maria Einsiedel im westlichen Hochwasserbett der Isar.
  • An der Brudermühlbrücke im östlichen Hochwasserbett der Isar bis hinauf zur Braunauer Eisenbahnbrücke. 
  • Am Südufer des Feldmochinger Sees dürfen die Münchner auch künftig auf ihre Badekleidung verzichten. 
  • Und selbst am Flaucher, dem Nacktbadestrand Nummer Eins, an dem bisher - sehr zur Verwunderung der Stadtpolitiker - Textilzwang bestand, dürfen jetzt offiziell die letzten Hüllen fallen. 
23. Juni 2019
Barbusige Frauen an das Nacktbadeverbot erinnert

München * Mehrere Männer eines Sicherheitsdienstes haben barbusige Frauen am Isarufer zwischen Wittelsbacherbrücke und Reichenbachbrücke angesprochen und sie an das Nacktbadeverbot erinnert, das mit einigen Ausnahmen überall in der Landeshauptstadt gilt, obwohl der Wachdienst angewiesen worden war, das textilfreie Baden an der Isar auch außerhalb der FKK-Zonen nicht von sich aus zu verfolgen.

Die Badeverordnung verlangt etwas unpräzise: „Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München Badekleidung tragen“. Der Stadtrat muss sich nun in seiner Sitzung am 26. Juni damit beschäftigen, wie viel Nacktheit München verträgt und was unter „nackt“ überhaupt zu verstehen sei.