Münchner Zeitensprünge
2000
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1678
Der Baiernprinz Joseph Clemens soll Nachfolger in Freising werden

Freising * Zur Absicherung des Einkommens seines damals noch nicht einmal siebenjährigen Sohnes verlangt Kurfürst Ferdinand Maria von seinem Cousin, dem Fürstbischof von Freising und Regensburg, Albrecht Sigismund, die schriftliche Zusicherung beider Domkapitel, im Falle der Wahl eines Koadjutors (= Nachfolgers) den Bayernprinzen Joseph Clemens Cajetan - oder einen anderen Kandidaten aus dem Hause Baiern - allen übrigen Bewerbern vorzuziehen.

1678
Kurfürst Ferdinand Maria von Baiern verlangt Zusagen für seinen Sohn

München - Freising - Regensburg • Kurfürst Ferdinand Maria von Baiern verlangt von Herzog Albrecht Sigismund, Fürstbischof von Freising und Regensburg, die schriftliche Zusage, dass der Baiernprinz Joseph Clemens allen anderen Bewerbern als Koadjutor [= Nachfolger] auf den Bischofsstühlen in Freising und Regensburg vorgezogen wird. 

4. Mai 1694
Joseph Clemens erhält das Amt des Fürstbischofs von Lüttich

Lüttich * Pfalzgraf Ludwig Anton stirbt an einer in Lüttich grassierenden Seuche. Damit ist der Pfalzgraf als Konkurrent um das Bistum Lüttich ausgeschieden. Papst Innozenz XII.kann dadurch Kurfürst Joseph Clemens - ohne auf die Vorgänge der Wahl eingehen zu müssen und ohne Stellung zu Fragen der besseren Legitimität des baierischen Bewerbers zu nehmen - das Amt des Fürstbischofs von Lüttich übertragen. 

Um sich nicht dem Vorwurf der Nachgiebigkeit gegenüber dem Haus Baiern und der Parteilichkeit aussetzen zu müssen, entzieht Papst Innozenz XII. daraufhin Bischof Joseph Clemens die Bistümer Freising und Regensburg, indem er sie für „vakant“ erklärt und die dortigen Domkapitel zur Wahl eines neuen Bischofs auffordert. In Erinnerung an die Reformbeschlüsse des Konzils von Trient, welche die Anhäufung von geistlichen Pfründen als „unerträglichen Missstand“ brandmarkten, sieht sich der Papst zum Handeln gezwungen.

Um den Besitzstand des 22-jährigen Kurfürsten ein wenig zu beschneiden, greift der Papst zum Mittel der Einziehung der eher unbedeutenden Bistümer Freising und Regensburg. Gleichzeitig sichert er ihm aber die Nachfolge in Hildesheim zu.

1. Dezember 1721
Clemens August soll Nachfolger auf dem Kölner Bischofsstuhl werden

Köln * Kölns Kurfürst Joseph Clemens schlägt seinen Neffen Clemens August zu seinem Nachfolger auf dem Kölner Bischofsstuhl vor. 

Mit Blick auf die Jugend und die fehlende Erfahrung in Regierungsangelegenheiten gibt es Unstimmigkeiten aus dem kaiserlichen Wien. Man gibt dem 21-jährigen Bewerber zu verstehen, dass er im Falle des Regierungsanttritts in Köln auf mindestens eines der beiden Bistümer (Freising oder Regensburg) verzichten muss.

um 6. Januar 1795
Die Vorzüge und Nachteile der Braut werden ausführlich beschrieben

Mailand * Graf Maximilian Wunibald von Waldburg-Zeil und Trauchburg trifft als von Kurfürst Carl Theodor beauftragter Brautwerber in Mailand ein. Die Braut, Maria Leopoldine, erhält ein reich mit Brillanten verziertes Porträt ihres künftigen Ehemannes.

Carl Theodor erhält einen Bericht seines Beauftragten, in dem die Vorzüge und Nachteile der Braut ausführlich beschrieben werden. 

  • Ihr Aussehen und ihre Charaktereigenschaften hebt der Brautwerber hervor, sodass der „kleine Defekt“ nicht ins Gewicht fällt: ihr linkes Bein war etwas kürzer als das rechte.
  • Doch die Braut könne ohne Schwierigkeiten spazieren gehen und auch sei „im Tanzen von einer Ungemächlichkeit nicht das mindeste“ erkennbar.
  • Durch eine Erhöhung des linken Stöckels an den Schuhen konnte dieser „Mangel“ letztlich aufgehoben werden.
24. August 1801
Baiern schließt mit Frankreich einen Vorvertrag

München - Paris * Baiern schließt mit Frankreich einen Vorvertrag ab, dem es Kurfürst Max IV. Joseph ermöglicht, seine in Aussicht gestellten Entschädigungsgebiete bereits vor der Verabschiedung des Reichsdeputationshauptschlusses in Besitz nehmen zu können. „In Paris begann ein Handel mit deutschen Bistümern, Abteien, freien Reichsstädten, wobei die fürstlichen Bewerber vor dem ersten Konsul […] in Regensburg um die Wette krochen. Es war ein höchst widerliches Schauspiel.“

Österreich will Baiern zuvor als Entschädigung für seine eigenen Kriegsverluste einverleiben. Dieses Ansinnen kann letztlich nur durch die Intervention von Russland und Großbritannien verhindert werden. Für Kurfürst Max IV. Joseph und seinen Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas ist aufgrund dieser Erfahrung eine Annäherung an Frankreich naheliegend. 

um 1813
Zulassung zur Kunstakademie

München-Kreuzviertel * Die Konstitution der Akademie der Bildenden Künste von 1808 regelt auch die Aufnahme der Studierenden: Bewerber („Eleven“) müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Frauen werden dabei nicht erwähnt. 

Dennoch zeigen die Matrikelbücher, dass zwischen 1813 und 1841 knapp fünfzig Kunstschülerinnen an der Akademie eingeschrieben sind - ein deutlicher Hinweis auf eine Praxis, die über die offiziellen Bestimmungen hinausgehen. 

um 18. Mai 1818
Gemeinden kaufen Land um Ansässigmachung zu verhindern

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt vom 17. Mai bewirkt, dass sich die Gemeinden nach Außen hin abschließen und sich insbesondere gegen kinderreiche Familien und Nachwuchs erwartende junge Paare wehren. Das selbst dann, wenn diese Bewerber über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zur Vermeidung von Ansässigmachungen kaufen Gemeinden sogar Land auf.

Bereits ansässigen Gemeindemitgliedern wird häufig die Wiederverheiratung versagt, wenn in der künftigen Ehe mit Kindern zu rechnen ist. 

6. August 1824
Die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen Bierwirte wird festgelegt

München-Theresienwiese * In einer gemeinsamen Bekanntmachung der Polizeidirektion, des Landgerichts und des Magistrats der Stadt München wird die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen einheimischen (hiesigen) Bierwirte und Brauer auf 18 festgelegt. Im Losverfahren werden in einem Jahr die ersten 18, im nächsten Jahr die zweiten 18 Bewerber berücksichtigt. 

Zudem sind auch vier Wirte aus dem umliegenden Landgericht München zuglassen. Ihr Standort ist auf der Theresienhöhe.

11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

13. September 1831
Überarbeitung des Ansässigkeitsgesetzes gefordert

München-Kreuzviertel * Eine überwältigende Mehrheit der Abgeordnetenkammer fordert, dass bei der Verleihung eines Gewerbes „nicht bloß der Nahrungsstand des Bewerbers, sondern auch jener der bereits Berechtigten berücksichtigt werde“

1. Juli 1834
Ein neues Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetz

München-Kreuzviertel * Die Ständeversammlung beschließt ein Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetz, in dem den Gemeinden ein „absolut hindernder Widerspruch (Vetorecht)“ zugestanden wird. Das gilt in all den Fällen, wo das Gesuch auf Ansässigmachung lediglich auf dem Nachweis eines „anderweitig gesicherter Nahrungsstandes“ gestützt ist.

Damit liegt das Schicksal der Bewerber, für die kein Anspruch auf Ansässigmachung besteht, ausschließlich in der Hand der Gemeinde. Davon betroffen sind in erster Linie besitzlose Lohnabhängige, die dadurch auch von der Verehelichung ausgeschlossen werden. 

um November 1850
Ein neuer Baustil soll erfunden werden

München * Um zu einem neuen Baustil zu gelangen, veranlasst König Max II. eine öffentliche Ausschreibung für das Athenäum-Projekt. Die Kgl. Akademie der Bildenden Künste,verschickt dazu eine „Einladung zu einer Preisbewerbung die Anfertigung eines Bauplanes zu einer höheren Bildungs- und Unterrichtsanstalt betreffend“ an insgesamt einhundert Architekten in Deutschland, deren Beteiligung man gerne gesehen hätte. Zudem wird die Konkurrenz in Tageszeitungen und Fachzeitschriften angekündigt.

Das Wettbewerbsprogramm und die nachgereichten Erläuternden Bemerkungen stellen die Bewerber jedoch vor eine komplexe Aufgabe. So soll durch die Verschmelzung der Elemente und Eigentümlichkeiten der Stilgattungen aller Epochen - unter Berücksichtigung der altdeutschen gotischen Baukunst ein bis dahin noch nicht dagewesener Baustil im Sinne eines bayerischen Nationalstils geschaffen werden.

Der Wunsch nach Verwendung des „Formenprinzips der altdeutschen, sogenannten gotischen Architektur“ lassen aber den Architekturwettbewerb letztlich scheitern.

25. Januar 1859
Die Satzung des Königlichen Maximilianeums tritt in Kraft

München-Haidhausen * Die Satzung des Königlichen Maximilianeums tritt in Kraft. Darin wird der Zweck der Anstalt beschrieben. Weder der Stand noch der Reichtum der Eltern sind bei der Berücksichtigung im Königlichen Maximilianeum ausschlaggebend. Allerdings haben nur männliche Bewerber eine Chance. 

1879
Der Steyrer Hans lässt einen schwereren Steinbrocken anfertigen

München * Droht ihm ein Bewerber beim Steinheben den Rang abzulaufen, lässt der Steyrer Hans einen schwereren Steinbrocken anfertigen. Mit 508 Pfund erreicht er seinen ersten Höhepunkt, den er wenig später um weitere zwanzig Pfund überbietet. Eine Steigerung ist dann allerdings nicht mehr drin.

Den schweren Brocken am Mittelfinger der rechten Hand hängend, verschafft er der linken schließlich noch ein wenig Beschäftigung zum Ausgleich: Mit ihr hält er gleichzeitig eine 100 Pfund schwere Eisenkugel mit gestreckter Hand in der Waagerechten.

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

28. Dezember 1918
Erste Bewerber für die Bürgerwehr

München * An allen Anschlagtafeln Münchens findet sich ein Aufruf zur Schaffung einer Bürgerwehr, die die bestehende Staatsform „gegen jeden Angriff verteidigen“ will. Die Botschaft spricht sich schnell herum. Noch am selben Tag melden sich die ersten Bewerber im vorsorglich schon eingerichteten Büro der Bürgerwehr an der Salvatorstraße. Die Münchner Kasernenräte lehnen eine Bürgerwehr umgehend ab. 

13. April 1919
Mitteilung der Werbezentrale des Freikorps Epp

Ohrdruf * Die Werbezentrale des Freikorps Epp veröffentlicht ein Flugblatt mit folgendem Inhalt:

„Vertraulich! Nicht auf bayr. Boden mitnehmen!
Ministerpräsident Hoffmann hat das Versprechen gegeben, dass die Werbung für das Freikorps zwar nicht offiziell erlaubt würde, dass aber weitere Schwierigkeiten den Werbern nicht gemacht werden sollten. [...]
Es ist anzunehmen, dass dagegen der bayr. Mil. Minister alles versuchen wird, um die Werbung zu hemmen.“ 

Dezember 1920
Die Einstellungsvorschriften für Telefonistinnen werden geändert

Berlin * Die Einstellungsvorschriften für Frauen im „Fernsprechdienst“ bezogen auf die Körpergröße wird geändert. Seither können Bewerberinnen noch als geeignet angesehen werden,

  • „wenn ihre Sitzhöhe, d.i. die Entfernung vom Scheitel der sitzenden Person bis zur Stuhlfläche, 81 Zentimeter und ihre Armspannweite, das ist das Maß zwischen den Spitzen der Mittelfinger bei ausgestreckten Armen, 152 Zentimeter betragen.
  • Ein Weniger an Sitzhöhe kann durch ein Mehr an Armspannweite oder umgekehrt ausgeglichen werden, beide zusammen müssen aber mindestens 233 Zentimeter ausmachen“
1980
Ein neues Bewerbungsverfahren für die Vergabe der Wiesn-Zelte

München-Theresienwiese * Ein neues Bewerbungsverfahren für die Vergabe der Wiesn-Zelte wird eingeführt. Es enthält 13 Bewertungskriterien, die in drei Blöcken zusammengefasst sind:

Mit je bis zu elf Punkten und mit dem Faktor zwei multipliziert werden die Kriterien

  • Vertragserfüllung
  • Volksfesterfahrung
  • Sachkenntnis
  • Durchführung und die Frage,
  • wie lange ist der Bewerber schon auf dem „Oktoberfest“?

Ein weiterer Block mit jeweils bis zu elf Punkten, die mit dem Faktor vier multipliziert werden, gibt es für den Zeltbetrieb mit den Kriterien

  • Ausstattung
  • Technischer Stand  
  • Anziehungskraft
  • Tradition und
  • Platzbedarf

Im dritten Block gibt es bis zu elf Punkte, die wieder mit dem Faktor zwei multipliziert werden, für die Kriterien

  • Ortsansässigkeit
  • Alleineigentum und
  • Ökologie. 
21. April 2015
Die Hühnerbraterei Poschner fliegt von der Wiesn

München-Graggenau - München-Theresienwiese * Der Stadtrats-Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft diskutiert in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Bewerbungen für das diesjährige Oktoberfest.  

  • Insgesamt liegen dem Wirtschaftsausschuss 1.214 Bewerbungen vor, 2014 waren es noch 1.310 gewesen. 568 Bewerber werden zugelassen [2014: 569]. Die Bandbreite reicht vom großen Bierzelt bis zum Zuckerwattestand, von der Achterbahn bis zum Flohzirkus.  
  • Das Schützen-Festzelt soll künftig 7.000 statt bisher 5.500 Plätze bekommen. Gleichzeitig wird die Festhalle schmäler.  
  • Die Hühnerbraterei Poschner und sein Inhaber Berni Luft kommt nicht mehr zum Zug. Dafür erhält Josef Able, der ältere Bruder des Marstall-Wiesnwirts Siegfried Able, einen Standplatz. Über das Konzept ist noch nichts bekannt.