Berlin * Die Einstellungsvorschriften für Frauen im „Fernsprechdienst“ bezogen auf die Körpergröße wird geändert. Seither können Bewerberinnen noch als geeignet angesehen werden,
- „wenn ihre Sitzhöhe, d.i. die Entfernung vom Scheitel der sitzenden Person bis zur Stuhlfläche, 81 Zentimeter und ihre Armspannweite, das ist das Maß zwischen den Spitzen der Mittelfinger bei ausgestreckten Armen, 152 Zentimeter betragen.
- Ein Weniger an Sitzhöhe kann durch ein Mehr an Armspannweite oder umgekehrt ausgeglichen werden, beide zusammen müssen aber mindestens 233 Zentimeter ausmachen“.