Münchner Zeitensprünge
2000
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17. Februar 1612
Fürstbischof und Kurfürst Ernst stirbt in Arnsberg

Arnsberg - Köln - Lüttich - Münster - Freising * Der Kölner Fürstbischof und Kurfürst Ernst stirbt in Arnsberg und wird mit großem Gepräge und Zeremoniell im Kölner Dom beigesetzt. 

  • Seine Bischofsstühle in Köln, Lüttich und Münster gehen an seinen Nachfolger Ferdinand, auch ein baierischer Wittelsbacher, über. 
  • Nur das Freisinger Domkapitel widersteht allen Einschüchterungsversuchen des Münchner Hofes und machte von seinem freien kanonischen Wahlrecht Gebrauch. 
25. Februar 1848
Frankreichs Zweite Republik ausgerufen

Paris * In Paris wird eine provisorische französische Regierung eingesetzt und die Zweite Republik ausgerufen. Diese Revolutionsregierung besteht aus einem elfköpfigen Ministerrat, in dem Vertreter der Linken, der Liberalen und Demokraten sowie der konservativen Rechten vertreten sind. Die gemäßigt reformorientierte Regierung beschließt einige wichtige Entscheidungen, darunter

  • die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien,
  • die Abschaffung der Todesstrafe für politische Delikte,
  • die Einführung der Pressefreiheit und
  • des allgemeinen Wahlrechts sowie
  • die Anerkennung des Rechts auf Arbeit. 
4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

14. Juli 1849
Die Landtagswahlen sollen andere Mehrheiten ermöglichen

Königreich Bayern * Die für diesen Tag angesetzten Landtagswahlen werden von der Staatsregierung sorgfältig vorbereitet. Sie setzt dabei vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der(höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert; nach den Wahlen jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.  

Die Wahlkreise werden erstmals von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet. Eine Praxis, die die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten wird. Mit den so gewonnenen neuen Mehrheitsverhältnissen kann König Max II. eine Politik der Reaktion verfolgen und versuchen, die Änderungen der Bayerischen Verfassung wieder rückgängig zu machen. 

29. Oktober 1864
Johann Valentin Fey erwirbt das Münchner Bürgerrecht

München-Au - München * Johann Valentin Fey, der Vater von Karl Valentin, erwirbt das kostenpflichtige und mit einem direkten Steuersatz verbundene Münchner Bürgerrecht, das nur etwa 5 Prozent der Münchner Einwohnerschaft besitzen. Damit verbunden ist beispielsweise das kommunale Wahlrecht. (siehe auch 5. Dezember 1893)

5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl

München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.

  • Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
  • Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
  • Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.  

Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen. 

17. Juli 1899
Zentrum und SPD schließen ein Wahlbündnis

Bayern * Bei den Wahlen erhalten die Liberalen nur noch 44 Mandate [- 23], das Zentrum, der Bayerische Bauernbund und die SPD können leicht zulegen, die Sozialdemokraten ihr Ergebnis von fünf auf elf Mandate mehr als verdoppeln.  

Bei dieser Wahl schließen das Zentrum und die SPD, die sonst nur wenig Gemeinsamkeiten haben, erstmals ein Bündnis, wonach sie sich gegenseitig in den drei Wahlbezirken München, Zweibrücken und Speyer ihre Stimmen geben, je nach den größeren Wahlchancen der örtlichen Kandidaten. Auf diese Weise sollen die Tücken des Mehrheitswahlrechts überwunden werden, wonach sämtliche Stimmen für die unterlegenen Kandidaten innerhalb eines Wahlkreises verfallen. 

17. Juli 1905
Erneutes Wahlbündnis zwischen der SPD und dem Zentrum

Königreich Bayern * Die Landtagswahlen sind von einem erneuten und ausgeweiteten Wahlbündnis“zwischen der SPD und dem Zentrum geprägt. Bei den Bayerischen Landtagswahlen erhält

  • das Zentrum 102 (bisher 83),
  • die Fortschrittspartei 22 (44),
  • die SPD 12 (11) Mandate.

Die Liberalen setzten ihren Abstieg fort und können nur noch 22 [- 22] Mandate erringen. Doch damit ist der Weg für eine Zweidrittelmehrheit geebnet, welche zu einer Wahlrechtsreform benötigt wird. 

9. April 1906
Der Entwurf zum Wahlgesetz wird eingebracht

München-Kreuzviertel * Der Entwurf zum Wahlgesetz wird erstmals nicht von der Regierung eingebracht, sondern vom Landtag in Form eines Antrags. 

  • Der Vorsitzende des Ministerrats, Clemens Graf von Podewils, unterstützt das Anliegen. 
  • In der Kammer der Reichsräte bemüht sich besonders Prinz Ludwig [III.] um die Annahme des Entwurfs.  

Damit wird die direkte Wahl und die gesetzlich geregelten Wahlkreise eingeführt. Noch immer aber gilt das relative Mehrheitswahlrecht, das die kleineren Parteien benachteiligt. 

25. Januar 1907
Die Hottentottenwahl bringt massive Mandatsverluste für die SPD

Deutsches Reich * Die Reichstagswahl, die sogenannte Hottentottenwahl, führt im Reich zu einem konservativen Richtungsumschwung in der Sozialdemokratischen Partei.

Die Reichstagswahl bringt für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD herbe Mandatsverluste ein. Die Sozis stürzten - auch aufgrund des ungerechten Dreiklassen-Wahlrechts - von 81 auf 43 Sitze im Reichstag ab und verlieren somit 38 Mandate. Das ist die schwerste Wahlschlappe, die die SPD bis dahin einstecken musste.

Der Reichsregierung ist dies zweifellos mit ihrem Appell an die vaterländischen Instinkte gelungen. Gleichzeitig war dadurch die Kolonialismus-kritische schwarz-rote Mehrheit im Reichstag gebrochen. Die Konservativen, bestehend aus der Deutschkonservativen Partei, der Deutschen Reichspartei und der Nationalliberalen Partei billigen umgehend den Nachtragshaushalt und damit die weitere Finanzierung des Kolonialkrieges in Übersee.

Für die Sozialdemokratie hat der Ausgang der Wahl einen erzieherischen Einfluss. Die SPD-Parteiführung will künftig ihre nationale Zuverlässigkeit stärker in den Mittelpunkt stellen. Das bedeutet aber gleichzeitig die „Bereitschaft zur Vaterlandverteidigung“ nach vorne und die Kritik an der deutschen Weltpolitik nach hinten zu stellen.

Diesen Schritt will Kurt Eisner - aufgrund seiner aus der „Marokkokrise“ gezogenen Erkenntnisse - keinesfalls mitgehen. In der Fränkischen Tagespost, der er seit März 1907 angehört, warnt er nachdrücklich vor dem „Nachlassen im Kampf gegen den Militarismus“

31. Mai 1907
Landtagswahlen mit dem neuen Mehrheitswahlrecht

Königreich Bayern * Die Wahlen werden erstmals nach dem neuen Wahlgesetz durchgeführt. Durch das Mehrheitswahlrecht erreicht  

  • das Zentrum mit 44 Prozent der Stimmen 60 Prozent der Mandate,  
  • die Liberalen erhalten 16 Prozent der Mandate bei 24 Prozent der Stimmen,  
  • die SPD benötigt für zwölf Prozent der Mandate 17,7 Prozent der Stimmen. 
um 1908
Die Stimmabgabe bei politischen Wahlen ist an Besitz gebunden

Berg am Laim * Bis zur Änderung des Kommunalwahlrechts ist die Stimmabgabe bei politischen Wahlen weitgehend an Besitz gebunden.

Von den 2.200 Berg am Laimer Gemeindebewohnern dürfen nur 50 männliche Gemeindebürger wählen. Kein Wunder also, dass nahezu alle Bürgermeister betuchte Ziegeleibesitzer sind und sich auch der Gemeinderat zu etwa einem Drittel aus diesem Berufsstand rekrutiert.

12. Januar 1912
Bei den Reichstagswahlen wird die SPD stärkste Fraktion

Deutsches Reich * Bei der Reichstagwahl 1912 erreicht

  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD 34,8 Prozent der abgegebenen Stimmen und wird mit 110 Abgeordneten [+ 67] zur stärksten Fraktion,
  • das Zentrum wird mit 91 [- 14] Abgeordneten, aber lediglich 16,4 Prozent der Stimmen zur zweitstärksten Fraktion, 
  • die Nationalliberale Partei - NLP kommt auf 13,6 Prozent und 45 Abgeordnete [- 10],
  • die Fortschrittliche Volkspartei - FVP erreicht mit 12,3 Prozent 42 Abgeordnete [-7].

Die Wahlbeteiligung liegt bei 85 Prozent. Die Benachteiligung der Sozialdemokraten kommt durch die seit dem Jahr 1871 unveränderte Wahlkreiseinteilung und anderen Verzerrungen durch das Mehrheitswahlrecht, zum Beispiel das Dreiklassenwahlrecht in Preußen.

Es ist die letzte Wahl, bei der die Frauen nicht stimmberechtigt sind. 

18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
22. Oktober 1917
Reichskanzler Georg Michaelis wird das Vertrauen entzogen

Berlin * Die Mehrheitsparteien im Reichstag (Sozialdemokraten, Linksliberale und katholisches Zentrum) entziehen Reichskanzler Georg Michaelis das Vertrauen wegen

  • seiner eigenwilligen Interpretation der Friedensresolution,  
  • seines scharfen Vorgehens gegen die USPD sowie wegen
  • seiner Ablehnung einer Reform des Dreiklassenwahlrechts. 
25. Oktober 1917
Die Frauen fordern das Wahlrecht

Berlin * In einem Brief an Reichskanzler Georg Michaelis fordern Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann, Marie Juchacz, Helene Lange und andere:

  • „Jetzt ist die Stunde da, in der wir Frauen nach unseren Staatsbürgerrechten laut verlangen müssen. Sollen wir keinen Teil haben an dem was jetzt wird? Haben wir Frauen nicht auch im vollsten Maße unsere schweren Pflichten erfüllt?
  • Es ist bitter, immer wieder vom neuen aufzählen zu müssen, warum auch wir uns zur vollbewussten Teilnahme am Leben des Volkes berechtigt fühlen.
  • Wir sind Staatsbürgerinnen und wollen als solche behandelt sein; 
  • Gebt uns Frauen daher das Wahlrecht!“ 
um 15. Januar 1918
In Wien beginnen Rüstungsarbeiter einen Streik

Wien * Der in den Wiener-Neustädter Daimler-Motorenwerken am Tag zuvor begonnene Streik weitet sich zur politischen Massenstreikbewegung in fast allen Industriegebieten des Habsburger Reich bis nach Prag und Budapest aus. Bis zum 25. Jänner 1918 werden über 700.000 Arbeiter in den Ausstand treten. Es kommt zur größten Streikaktion in der Geschichte des Landes. Die Streikenden fordern nicht mehr nur

  • eine bessere Lebensmittelversorgung, sondern auch
  • ein demokratisches Wahlrecht, 
  • die sofortige Beendigung des Krieges und
  • einen raschen Friedensschluss ohne Annexionen in Brest-Litowsk.

In Massenveranstaltungen werden Arbeiterräte - nach dem Vorbild der russischen Revolution - als ein konkretes Gegenmodell politischer Interessenvertretung gewählt. Noch am ersten Tag des Wiener Streiks formuliert der sozialdemokratische Parteivorstand Forderungen an die Regierung, die vom Arbeiterrat akzeptiert werden. 

19. Januar 1918
Weitreichende Zusagen an den Wiener Arbeiterrat

Wien * Angesehene österreichische Sozialdemokraten wie Viktor Adler rufen die Streikenden zur Mäßigung auf und verhandeln mit der Regierung in Wien Verbesserungen aus. Der k.u.k.-Ministers des Äußern, Graf Ottokar Czernin von und zu Chudenitz, überreicht einer Abordnung des Arbeiterrates eine Erklärung, in der er sich verpflichtet, die Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk keinesfalls an territorialen Forderungen scheitern zu lassen. 

Ministerpräsident Ernst von Feuchtenegg sagt Reformen

  • des Kriegsleistungsgesetzes und
  • des Ernährungsdienstes sowie
  • eine Demokratisierung des Gemeindewahlrechtes zu. 
23. April 1918
Erneut eine Reform zur Verhältniswahl abgelehnt

München-Kreuzviertel * Der Antrag der Sozialdemokraten und der Liberalen, die Kammer der Abgeordneten nach dem Verhältniswahlsystem wählen zu lassen, kommt für die bayerische Regierung zur Unzeit.

Heinrich Held, der Führer der Zentrumsfraktion, lehnt den Vorschlag ab, da das Verhältniswahlrecht zwei Nachteile habe:

  • Es zerstört die Beziehungen zwischen den verschiedenen Ständen und ihren parlamentarischen Vertretern und
  • das System wäre darauf ausgerichtet, dass die parlamentarische Kontrolle in den Händen professioneller Parteipolitiker zu liegen käme.

Die Zentrumspartei will die Verhältniswahl nur in einigen großen Städten Bayerns, und nur auf der Grundlage der Volkszählung von 1910 zulassen. Auf 42.000 Einwohner sollte ein Abgeordneter gewählt werden.

Die MSPD lehnt den Zentrums-Vorschlag als unzulänglich ab und will die Regelung auf das gesamte Staatsgebiet ausdehnen. Sie fordert eine durchgreifende Neueinteilung der Wahlkreise, um so das fehlende Gleichgewicht zwischen Stadt und Land herzustellen.

Die bayerische Regierung stellt sich auf die Seite des Zentrums, weshalb die Wahlrechtsreform erneut abgelehnt wird. 

13. Juli 1918
Die MSPD stimmt dem Etat zu

Berlin * Die MSPD-Fraktion stimmt im Reichstag erneut dem Etat zu, obwohl in allen innenpolitischen Fragen, vor allem bei der preußischen Wahlrechtsreform, jeglicher Fortschritt fehlt.

Zur Entscheidung der MSPD-Fraktion für die neuen Kredite erklärt Friedrich Ebert in seiner Rede, dass Deutschland niemals „auf entehrende, seine politische, wirtschaftliche und kulturelle Zukunft vernichtende oder herabdrückende Bedingungen“ eingehen wird, weshalb man „die Mittel bewilligen [muss], die zur weiteren Verteidigung der Lebensinteressen unseres Volkes und zur Erreichung des Friedens erforderlich sind“.

Das Parlament geht danach in die Sommerpause. 

24. September 1918
Das Minimalprogramm der MSPD für eine Regierungsbeteiligung

Berlin * Im Vorwärts wird das Minimalprogramm der MSPD für eine Regierungsbeteiligung veröffentlicht. Die Mehrheitssozialdemokraten verlangen:

  • Den Beitritt Deutschlands zu einem Völkerbund, der Streitfälle friedlich regelt.
  • Ein klares Eingehen auf das 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten.
  • Die Aufhebung der Diktatfrieden mit Rumänien und Russland und den Abzug der dort eingesetzten deutschen Besatzungstruppen.
  • Belgien, Montenegro und Serbien sollen geräumt werden.
  • Freie, allgemeine und gleiche Wahlen in den Ländern des Deutschen Reichs, was vor allem Preußen mit seinem Dreiklassen-Wahlrecht meint.
  • Keine Nebenregierungen, womit die Oberste Heeresleitung - OHL gemeint ist.
  • Die Berufung der Regierungsmitglieder aus der Reichstagsmehrheit, also MSPD, Linksliberale und Zentrum.  
  • Versammlungs- und Pressefreiheit, und damit die Beendigung des Belagerungszustandes.
  • Die Beseitigung aller militärischen militärischen Institutionen, die der politischen Beeinflussung dienen.

Die bürgerlichen Parteien sind die Bündnispartner der Mehrheitssozialdemokraten, nicht die USPD. 

5. Oktober 1918
Das vorläufige Mindestprogramm der USPD-Parteiführung

Berlin * Die USPD-Parteiführung hat konkrete Vorstellungen, welche Maßnahmen in der gegebenen, reichlich verfahrenen Lage ergriffen werden sollen.

Außenpolitisch fordert sie

  • die Räumung der von deutschen Truppen besetzten Gebiete und
  • die Abänderung der Diktatfriedensschlüsse im Osten.

Innenpolitisch will sie die

  • Amnestierung der politischen Gefangenen,
  • Aufhebung des Belagerungszustandes,
  • bürgerliche Freiheitsrechte,
  • Aufhebung des Hilfsdienstgesetzes, 
  • demokratisches Wahlrecht in allen Bundesstaaten und
  • die durchgreifende Parlamentarisierung der Verfassung.

Diese Punkte werden dabei als vorläufiges Mindestprogramm verstanden. 

11. Oktober 1918
Forderung nach einem gerechten Wahlrecht

München * Der fortschrittliche Volksverein Münchens fordert die „Schaffung eines gerechten, die wahren Kräfteverhältnisse wiedergebenden Wahlrechts als unerlässliche Voraussetzung für die Bildung einer wahren Volksregierung“.

13. Oktober 1918
Weitreichende Forderungen der bayerischen SPD

München-Au * Auf dem Münchner Parteitag der SPD im Franziskaner-Keller an der Hochstraße forderte der Chefredakteur der Fränkischen Tagespost, Adolf Braun, die Abdankung des Kaisers. Unterstützung erhält er von dem Nürnberger SPD-Landtagsabgeordneten Ernst Schneppenhorst, der gleichzeitig auch den Rücktritt des bayerischen Königs Ludwig III. fordert. Erhard Auer versucht dagegen seine Parteigenossen zu beschwichtigen und plädiert zum Abwarten, bis die Zeit reif ist für einen Regierungswechsel auf legalem Weg.

Abschließend beschließt der Parteitag

  • die Abschaffung der Monarchie,
  • die Einführung des Acht-Stunden-Tages,
  • das Wahlrecht für beiderlei Geschlecht und
  • die Einführung einer Arbeitslosenversicherung. 

Der SPD-Landesparteitag fordert aber auch

  • die Überführung Deutschlands in einen Volksstaat mit vollkommener Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Volkes in Reich, Staat und Gemeinde. 
15. Oktober 1918
Die Liberale Fraktion stellt ihre Forderungen vor

München * Die Liberale Fraktion der Bayerischen Abgeordnetenkammer fordert

  • die Abschaffung des bisherigen Beamtenministeriums,
  • die Bildung einer Volksregierung auf parlamentarischer Grundlage unter Beschränkung der königlichen Gewalt und Beiziehung der Sozialdemokraten.
  • Die sofortige Beschlussfassung über die nötigen verfassungsrechtlichen Umgestaltungen und Verwaltungsreformen, insbesondere auch
  • die Einführung des Verhältniswahlrechts.
21. Oktober 1918
Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fordert

München * Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fasst in seiner außerordentlichen Generalversammlung den einstimmigen Beschluss 

  • zur sofortigen Parlamentarisierung und Demokratisierung der bayerischen Staatsverfassung unter Aufhebung der Reichskammer,
  • für ein Wahlrecht für beide Geschlechter, dem die Verhältniswahl zugrunde liegt,
  • sowie für die Umgestaltung der Verwaltung.
26. Oktober 1918
Der Deutsche Reichstag verabschiedet die Oktoberreform

Berlin * Der Deutsche Reichstag verabschiedet die Oktoberreform im Eilverfahren. Damit ist das Deutsche Reich - zumindest auf dem Papier - eine parlamentarische Monarchie. Die Regierung ist damit dem Parlament und nicht mehr dem Monarchen verantwortlich. Entsprechende Veränderungen sollen in den Bundesstaaten folgen. Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen ist damit jedoch noch nicht abgeschafft. Das Vorhaben ist lediglich angekündigt. 

8. November 1918
Frauenwahlrecht als Bestandteil eines demokratischen Beginns

München - Hamburg * Nachdem Kurt Eisner in München den Freistaat Bayern ausgerufen und das Frauenstimmrecht als Bestandteil eines demokratischen Beginns nannte, schreibt Anita Augsburg ihrer sich in Hamburg aufhaltenden Lebensgefährtin Lida Gustava Heymann:

„Nun begann ein neues Leben! Zurückdenkend erscheinen die folgenden Monate wie ein schöner Traum, so wunderbar herrlich waren sie. […] Endlich konnten Frauen aus dem vollen Schaffen. Frauenmitarbeit war auf allen politischen und sozialen Gebieten erwünscht.“ 

8. November 1918
Die Proklamtion des Freistaats Bayern in den MNN

München - Freistaat Bayern * Nur die Münchener Neuesten Nachrichten - MNN können ihre normale Morgenausgabe der Tageszeitung drucken. Auf der ersten Seite ist die Proklamation des Freistaates Bayern abgedruckt:

An die Bevölkerung Münchens!

  • Das furchtbare Schicksal, das über das deutsche Volk hereingebrochen, hat zu einer elementaren Bewegung der Arbeiter und Soldaten geführt. Ein provisorischer Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat hat sich in der Nacht zum 8. November im Landtag konstituiert.
  • Bayern ist fortan ein Freistaat.
  • Eine Volksregierung, die von dem Vertrauen der Massen getragen wird, soll unverzüglich eingesetzt werden.
  • Eine konstituierende Nationalversammlung, zu der alle mündigen Männer und Frauen das Wahlrecht haben, wird so schnell wie möglich einberufen werden.
  • Eine neue Zeit hebt an!  Bayern will Deutschland für den Völkerbund rüsten.
  • Die demokratische und soziale Republik Bayern hat die moralische Kraft, für Deutschland einen Frieden zu erwirken, der es vor dem Schlimmsten bewahrt. Die jetzige Umwälzung war notwendig, um im letzten Augenblick durch die Selbstregierung des Volkes die Entwicklung der Zustände ohne allzu schwere Erschütterung zu ermöglichen, bevor die feindlichen Heere die Grenzen überfluten oder nach dem Waffenstillstand die demobilisierten Truppen das Chaos herbei führen.
  • Der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat wird strengste Ordnung sichern. Ausschreitungen werden rücksichtslos unterdrückt. Die Sicherheit der Person und des Eigentums wird verbürgt.
  • Die  Soldaten in den Kasernen werden durch Soldatenräte sich selbst regieren und Disziplin aufrecht erhalten. Offiziere, die sich den Forderungen der veränderten Zeit nicht widersetzen, sollen unangetastet ihren Dienst versehen.
  • Wir rechnen auf die schaffende Mithilfe der gesamten Bevölkerung. Jeder Arbeiter an der neuen Freiheit ist willkommen! Alle Beamte bleiben in ihren Stellungen. Grundlegende soziale und politische Reformen werden unverzüglich ins Werk gesetzt.
  • Die Bauern verbürgen sich für die Versorgung der Städte mit Lebensmitteln. Der alte Gegensatz zwischen Land und Stadt wird verschwinden. Der Austausch der Lebensmittel wird rationell organisiert werden.
  • Arbeiter, Bürger Münchens! Vertraut dem Großen und Gewaltigen, das in diesen schicksalschweren Tagen sich vorbereitet!
  • Helft alle mit, dass sich die unvermeidliche Umwandlung rasch, leicht und friedlich vollzieht.
  • In dieser Zeit des sinnlos wilden Mordens verabscheuen wir alles Blutvergießen. Jedes Menschenleben soll heilig sein.
  • Bewahrt die Ruhe und wirkt mit an dem Aufbau der neuen Welt!
  • Der Bruderkrieg der Sozialisten ist für Bayern beendet. Auf der revolutionären Grundlage, die jetzt gegeben ist, werden die Arbeitermassen zur Einheit zurückgeführt.
  • Es lebe die bayerische Republik!
  • Es lebe der Frieden!
  • Es lebe die schaffende Arbeit aller Werktätigen!

München, Landtag, in der Nacht zum 8. November 1918.
Der Rat der Arbeiter, Soldaten und Bauern:
Der erste Vorsitzende: Kurt Eisner. 

12. November 1918
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wird eingeführt

Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. 

  • Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
  • Der Belagerungszustand wird aufgehoben.
  • Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter.
  • Eine Zensur findet nicht statt, die Theaterzensur wird aufgehoben.
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.
  • Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
  • Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen.
  • Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen.
  • Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Ausnahmegesetze gegen die Landarbeiter.
  • Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeitsschutzbestimmungen werden wieder in Kraft gesetzt. 
30. Dezember 1918
Die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen

München * In der gut besuchten Versammlung der Frauengruppe der Deutschen Volkspartei (Deutsche Demokratische Partei) sprechen die Referentinnen über  

  • die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen und  
  • die Aufgabe der nun zur politischen Reife gelangten Lehrerin, die die „Jugend im staatsbürgerlichen Unterricht auf die Wichtigkeit des Wahlrechts vorbereiten soll“
4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

12. Januar 1919
Landtagswahl in Württemberg

Württemberg * Auch bei den Landtagswahlen in Württemberg können Frauen erstmals ihr demokratisches Wahlrecht ausüben. Die Sitzverteilung für den württembergischen Landtag setzt sich wie folgt zusammen:

  • die Sozialdemokratische Partei - SPD erhält 52 Sitze,
  • die Deutsche Demokratische Partei - DDP bekommt 38 Abgeordnete,
  • das katholische Zentrum kommt auf 31 Mandate,
  • andere bürgerliche Parteien erringen insgesamt 25 Abgeordnetenplätze.
  • Die USPD kann lediglich 4 Plätze für sich verzeichnen. 
21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“