München-Kreuzviertel * Der Entwurf zum Wahlgesetz wird erstmals nicht von der Regierung eingebracht, sondern vom Landtag in Form eines Antrags.
Damit wird die direkte Wahl und die gesetzlich geregelten Wahlkreise eingeführt. Noch immer aber gilt das relative Mehrheitswahlrecht, das die kleineren Parteien benachteiligt.