Münchner Zeitensprünge
2000
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April 1146
Bernhard von Clairvaux wirbt für die Teilnahme am Kriegszug

Vézelay * Bernhard von Clairvaux wirbt an Ostern für die Teilnahme am Kriegszug.  Vor der Stadt Vézelay er auf einem freien Feld, wo sich Tausende von Menschen einfinden: hoher und niedriger Adel, Kleriker, Söldner und viele, die der himmlische Lohn lockt, oder die normalen Zugewinne im Krieg, oder beides. 

Der Zisterzienser-Abt predigt: „Du tapferer Ritter, du Mann des Krieges, jetzt hast du eine Fehde ohne Gefahr, wo der Sieg Ruhm bringt und der Tod Gewinn“. Bernhard von Clairvaux wendet sich auch an die Kriminellen und fordert sie zur Kreuzfahrt auf: „Ist es denn nicht eine ausgesuchte und allein für Gott auffindbare Gelegenheit, dass der Allmächtige Mörder, Räuber, Ehebrecher, Meineidige und mit anderen Verbrechen Belastete in seinen Dienst ruft. [...] Misstraut nicht, Sünder, der Herr ist bei euch!“

Und weiter: „Selige nenne ich die Generation, die den Zeitpunkt derart reichlicher Vergebung ergreift und dieses wahrhafte Jubeljahr lebend angetroffen hat. [...] Gürtet euch mannhaft und ergreift im Eifer für den christlichen Namen die Glück bringenden Waffen“.

Die versammelte Menge ist derart begeistert, dass sie die Teilnahme an dem Kreuzzug gelobt und Bernhard, um genügend Stoffkreuze für die Gewänder der Kreuzfahrer zur Verfügung zu haben, seine Kleider zerreißen muss.

Die Kreuzzug-Ideologie ist inzwischen auf die verschiedensten Schauplätze christlicher Kriegsführung übertragbar gemacht worden. Deshalb soll der Zweite Kreuzzug nicht nur mehr im Nahen Osten, sondern gleichzeitig an zwei weiteren Fronten stattfinden: gegen die Mauren in Spanien und gegen die heidnischen Wenden im Norden Deutschlands.

13. Oktober 1307
Im Morgengrauen werden die Templer verhaftet

Paris * Zur Überraschung von Papst Clemens V. werden im Morgengrauen - gleichzeitig in ganz Frankreich - die Templer verhaftet, ihre Güter beschlagnahmt und die Ordenshäuser unter königliche Aufsicht gestellt. Der Überraschungscoup gelingt und es gibt keinen militärischen Widerstand der Tempelritter. Trotzdem kann der Großmeister der Tempelherren, Jacques de Molay, noch kurz vor der Massenverhaftung Bücher und Dokumente des Ordens verbrennen. Die Zahl der Verhaftungen lässt sich nur schwer abschätzen. In Paris gibt es 138 Festnahmen. Lediglich zwölf bis zwanzig Ordensritter können vor der Razzia fliehen, darunter nur ein hoher Würdenträger.

Der Brief von König Philipp IV., datiert vom 14. September [Tag der Kreuzerhebung], hat den folgenden Inhalt:

  • „Eine bittere, beklagenswerte, entsetzlich sich vorzustellende Sache [...].
  • Ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, eine scheußliche Missetat [...].
  • Eine ganz und gar unmenschliche, ja jeder Menschlichkeit fremde Sache ist uns dank mehrerer glaubwürdiger Menschen zu Ohren gekommen“.

Und weiter heißt es:

  • „Die Brüder des Ordens der Miliz vom Tempel, die die Wolfsnatur unter dem Schafspelz verbargen und unter dem Habit des Ordens in erbärmlicher Weise die Religion unseres Glaubens beleidigten, werden beschuldigt, Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken, sich bei der Aufnahme in den Orden obszönen Gesten hinzugeben“, und
  • „sie verpflichten sich durch Gelübde und ohne Furcht, das menschliche Gesetz zu beleidigen, sich einander hinzugeben, ohne Widerrede, sobald es von ihnen verlangt wird.“

Zur Aufdeckung der Wahrheit werden „ausnahmslos alle Mitglieder des selbigen Ordens unseres Königreichs festgenommen, gefangengehalten und dem Urteil der Kirche vorbehalten“. Alle ihre Güter, „bewegliche und unbewegliche“, werden „beschlagnahmt, von uns eingezogen und getreu verwahrt werden“.

14. Oktober 1307
Eine Liste beinhaltet die Verbrechen der Templer

Paris * Ein Manifest wird veröffentlicht, das die Verbrechen der Templer beinhaltet:

  • Häresie [Abkehr vom wahren Glauben],
  • Blasphemie [Gotteslästerung],
  • obszöne Riten,
  • Homosexualität und die
  • Anbetung eines Götzen namens Baphomet. 

Nach bis heute durchaus geläufigen Methoden konstruiert König Philipp IV. ein Anklagegebäude, dessen Vorwürfe er durch unter der Folter erpresste Geständnisse erhärtet.

Im Templerprozess lässt Philipp IV. durch den französischen Generalinquisitor Anklage auf Häresie und Blasphemie gegen den Orden erheben, wobei in der Regel die Geständnisse der zahlreich angeklagten Ordensmitglieder unter der Folter erpresst werden.

um 1425
Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen

Norditalien - Mittelitalien * Bernardino von Siena, ein franziskanischer Bußprediger, der später heiliggesprochen wird, predigt auf seinen Missionsreisen durch Nord- und Mittelitalien vehement gegen Juden, Häretiker, Sodomiten und Ehebrecher. Auch glaubt er, überall auf magische Praktiken, Wahrsagerei, Zauberei und das Wirken von Dämonen zu treffen.

Er bezeichnet die Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, für dessen Duldung Gott die Menschheit hart bestrafe. Seine Zuhörer fordert der heilige Mann auf, die Hexen, Wahrsager und Zauberer aufzuspüren und zu vernichten.

Seine Predigten enden regelmäßig in regelrechten Verfolgungen und Hinrichtungen. Das Verfolgunsgebiet ist so erweitert worden. 

1563
Der Jesuiten Petrus Canisius predigt die Hexenverfolgungen

München * Petrus Canisius, der wortgewaltige jesuitische Ordensprovinzial für Oberdeutschland, schreibt: „Überall bestraft man die Hexen, welche merkwürdig sich mehren.  Ihre Freveltaten sind entsetzlich. [...]  Man sah früher in Deutschland niemals die Leute so sehr dem Teufel ergeben und verschrieben. [...]  Sie schaffen viele durch ihre Teufelskünste aus der Welt und erregen Stürme und bringen furchtbares Unheil über Landleute und andere Christen. Nichts scheint gesichert zu sein gegen ihre entsetzlichen Künste und Kräfte“.

Ohne jeden Zweifel an der Existenz der Hexenverbrechen oder Kritik an den angewandten ungesetzlichen Inquistitionsverfahren, das gegen alle strafprozessrechtlichen Bestimmungen der „Carolina“ verstößt, predigt er im Augsburger Dom über die in Wiesensteig und im schwäbischen Raum stattfindenden Hexenverfolgungen.

Die juristischen und medizinischen Einwände interessieren den Jesuiten nicht. Für ihn steht die Theologie weit über der Jurisprudenz. 

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

um 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

12. Mai 1848
Die Schwurgerichte werden im Königreich Bayern eingeführt

München-Kreuzviertel * Das „Gesetz, einige Abänderungen des Strafgesetzbuches vom Jahre 1813 [...] betreffend“, wird veröffentlicht. Darin führt Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern die Schwurgerichte zur Aburteilung von Verbrechen und Pressedelikten ein. 

22. Februar 1918
Das Kriegsministerium kategorisiert die Streikleitungen

München * Das bayerische Kriegsministerium unterscheidet in seiner Analyse die Streikleitungen in

  1. „Führer, die den unabhängigen Sozialdemokraten angehörend, in unmittelbarer Verbindung mit Norddeutschland, vielleicht auch mit dem Ausland stehen und revolutionäre Umtriebe ins Land hereinbringen.
  2. „Den einheimischen Führern der gemäßigten Sozialdemokratie. […] Sie haben die Bewegung bisher vielfach in besonnene Bahnen gelenkt, vertreten aber natürlich aus parteitaktischen Gründen den Demonstrationsstreik als ein zuverlässiges politisches Mittel.  
  3. „Der Masse der beteiligten Arbeiterschaft, die unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen jeder verhetzenden Einwirkung besonders zugänglich ist.“

Und weiter schlägt das Kriegsministerium vor: 
„Führer der unter 1) bezeichneten Art sind, wenn irgend möglich, aus ihrer Umgebung zu entfernen und zwar solche, die sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig oder dringend verdächtig gemacht haben durch polizeiliche vorläufige Festnahme und Erwirkung eines richterlichen Haftbefehls – Wehrpflichtige durch Einberufung, Versetzung, Abstellung ins Feld -, Nichtbayern durch Aufenthaltsverbot auf Grund Art. 42 des Kriegszustandsgesetzes.“ 

20. November 1918
Pacelli begründet seine Ablehnung der Regierung Eisner

München - Vatikan * Der päpstliche Nuntius Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., berichtet in seinem dritten analytisch-zusammenfassenden Bericht ausführlich an den Kardinalsstaatssekretär Pietro Gasparri zur Deutung und Auswirkung der Revolution nach Rom. In diesem Brief begründet Nuntius Pacelli auch, warum er den Kontakt zur neuen bayerischen Regierung unter Kurt Eisner ablehnt:

  • Die Entscheidung zum Kulturkampf statt zum pragmatischen Kompromiss.
  • Das Entgegenkommen der neuen Regierung ist nur taktisch bis zur nächsten Wahl, danach beginnt die offene Kirchenfeindschaft.
  • Ein diplomatischer Kontakt wird die Katholiken nur verwirren und demobilisieren, anstatt sie auf den Gegner einzuschwören.
  • Die Regierung Eisner besteht aus Juden, Atheisten und Protestanten, alles Sozialisten. Mit solchen Leuten sind keine anständigen Beziehungen möglich.
  • Eisner ist ein ostgalizischer Jude, der wegen politischer Verbrechen mehrfach bereits eingesperrt war. 
28. November 1918
Die Vorherrschaft Preußens brechen

München * In der Versammlung der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte erklärt Kurt Eisner seine Einstellung zur Hegemonie [= Vorherrschaft] Preußens, zur Selbstständigkeit der Länder und zum Föderalismus:

„In Berlin ist das Verbrechen ausgekocht worden, und deshalb der Hass gegen Berlin, und ich, der ich dringend wünsche, dass die Zersetzung Deutschlands nicht zu einer endgültigen Auflösung Deutschlands führe, sondern dass dass wir zusammen bleiben, ich bin der festen Überzeugung, dass zunächst einmal die Einzelstaaten sich ihrer eigenen Haut wehren müssen, so lange, bis wir wieder zusammen aktionsfähig werden.“ 

1. Mai 1919
Die Betriebs- und Soldatenräte fordern zur waffenlosen Demonstration auf

München * In einem anderen Pakataufruf der Betriebs- und Soldatenräte Münchens wird aufgefordert „waffenlos“ auf einer Maikundgebung auf der Theresienwiese zu demonstrieren. Die Räte „protestieren mit Entrüstung gegen die fluchwürdigen Verbrechen jener Elemente, welche durch ihr Handeln die heilige Sache des Proletariats im Kampf für die Menschlichkeit verraten haben“. Sie fordern auf:

„Soldaten! Laßt Eure Waffen in den Kasernen!
Arbeiter! Laßt Eure Waffen in den Betrieben!
Kommt mit den Frauen und Kindern heraus auf alle großen Plätze und Wiesen!
Ungebeugt wird das Proletariat an diesem Tage seine Räte und den Geist seiner Räterepublik hochhalten.
Es lebe der Rätegedanke!“
 

2. Mai 1919
Krieg ist Gewalt, Bürgerkrieg ist Gewalt in höchster Potenz!

München * Noch ein Beispiel aus Manfred von Killingers Buch „Ernstes und Heiteres aus dem Putschleben“, in der er in verachtlicher Art und Weise seine Sicht auf die Niederschlagung der Räterepublikaner preis gibt:

„Plötzlich höre ich einen Mordskrach vor der [Elisabeth-] Schule. Ein großer, starker Kerl schimpft mit den gröbsten Tönen auf einen Unteroffizier von mir los. Der bleibt die Ruhe selbst. Da schlängelt sich eine Frau an mich heran. ‚Aufpassen! Ein Bolschewik. Man will die Bevölkerung gegen die Truppen aufhetzen‘. Aha, die Brüder kennen wir.
Ich winke Obermaat Zimmermann. ‚Machen Sie eine Handgranate fertig. Ich werde dem Kerl das Maul verbieten. Hört er nicht augenblicklich auf, dann eins rin in die Kiemen‘.
Ich fasse den Kerl beim Knopfloch und sage: ‚Gehen Sie augenblicklich Ihrer Wege, noch einen Ton und ich verspreche Ihnen, dass Sie in den nächsten vierzehn Tagen keinen Ton mehr sprechen‘.
‚Hoho! Da wollen wir doch mal sehen, wer was zu reden hat!‘ brüllt er.
Krach, da saust ihm die Handgranate in die linke Kiemenseite. Wie vom Blitz getroffen bricht er zusammen. Er erhebt sich, stolpert, fällt wieder. Blut läuft ihm aus Mund und Nase. Er erhebt sich wieder, will was sagen, aber es geht nicht mehr. Er gurgelt etwas und torkelt von dannen.
‚Guten Morgen, mein Herr, wir pflegen unsere Versprechen einzulösen‘“
.

Killing begründet seine menschenverachtende und gewalttätige Einstellung so: „Krieg ist Gewalt, Bürgerkrieg ist Gewalt in höchster Potenz. Mäßigung ist Dummheit, nein, sie ist Verbrechen am eigenen Volk und Staat“

4. Mai 1919
Die Perlacher Pastoren-Ehefrau fühlte sich von Kommunisten bedroht

Perlach * Am Abend erklärt Korpskommandeur Hans von Lützow Major Walter Schulz, dass er einen telefonischen Hilferuf von Frau Betty Hell, der Ehefrau des evangelischen Pfarrers von Perlach, erhalten habe. Die Pastorenfrau fühlte sich von Perlacher Kommunisten bedroht.

Die Bedrohung beruhte darauf, dass die genannten Rotgardisten Kartoffeln beschlagnahmten, die ursprünglich für die Herstellung von Schnaps in der Schnapsfabrik Wolfram vorgesehen waren.

Bei den sogenannten Rotgardisten handelt es sich zum Teil um Mitglieder des Perlacher Arbeiterrates, der sich auch um Versorgnungs- und Wohnungsfragen kümmerte oder zur Überwachung des Personen- und Warenverkehrs, auch zur Eindämmung des Schwarzmarktes, Reisende am Bahnhof kontrollierte. Das Verbrechen bestand demzufolge darin, dass sie die Kartoffeln zur Ernährung und nicht zur Herstellung von Spirituosen verwenden wollten.

Schulz beauftragt den als „energischen Mann“ bekannten Leutnant Georg Pölzing mit der Durchführung der Hilfeleistung. Dieser rückte sofort mit zwei Lastwagen und etwa vierzig Mann aus. Leutnant Pölzing ist im Besitz einer Liste, auf der die „gefährlichen Kommunisten“ aufgeführt sind. 

10. Mai 1919
Ministerpräsident Hoffmann verteidigt seine Entscheidungen

Bamberg - München * Ministerpräsident Johannes Hoffmann gibt eine öffentliche Erklärung ab. Darin bringt er zum Ausdruck:  „Schrecklich ist der Krieg, am schrecklichsten der Bürgerkrieg. Entsetzliche Bluttaten sind in München geschehen, Verbrechen auf beiden Seiten. Das unschuldig vergossene Blut der grausam ermordeten Geiseln schreit zum Himmel. Die Kunde von der Erschießung der 21 friedlichen Bürger durch wahnsinnig erregte Soldaten erfüllte uns mit tiefstem Entsetzen.“

Im gleichen Atemzug verteidigt Hoffmann die Rückendeckung seiner Regierung für die Regierungstruppen mit der Behauptung, man habe monatelang Geduld walten lassen und damit nichts erreicht, als den „blutigen Taten einer Diktatur der Gewalt“ Tür und Tor zu öffnen. Auf den „Terror des Kommunismus und der Roten Armee“ kann man nur mit Kampf und nicht mit Verständigung antworten. 

4. November 1919
Husar Stefan Latosi zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt

München * Der ehemalige Husar Stefan Latosi, der in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geldbörsen den Keller des Prinz-Georg-Palais am Karolinenplatz 5 verlassen hatte, wird in einem abgetrennten Verfahren vom Verbrechen des Totschlags freigesprochen. Er erhält aber wegen schweren Diebstahls zehn Jahre Zuchthaus. Latosi hat die zuvor ermordeten Kolpinggesellen ausgeraubt. 

16. Januar 1920
Graf Anton von Arco auf Valley zum Tode verurteilt

München * Da sich die Richter und der Verteidiger über die Wertung der Tat im Grunde einig sind, ergeht das Urteil gegen Graf Anton von Arco auf Valley bereits um 16.08 Uhr. Es wird vom Landgerichtsdirektor Georg Neithardt gesprochen und lautet:

  • „[...] wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode und in die Kosten verurteilt.“
  • Es lässt sich einfach nicht umgehen anzuführen: „Der Angeklagte führte die Tötung nach einem wohlbedachten Plan mit Überlegung aus.“ 

Die Justiz öffnet sich aber gleich selbst die Tür für ihr weiteres Vorgehen. Am Ende des Urteils stehen die bemerkenswerten Zeilen: „Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen, politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und seinem Vaterland entsprang und ein Ausfluss seines Draufgängertums und der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung gegen Eisner war, weil ferner der Angeklagte seine Tat in allen ihren Einzelheiten ohne jeden Versuch der Beschönigung oder Verschleierung mit offenem, edlem Mute in achtungsgebietender Weise als aufrechte Persönlichkeit eingestand.“

Graf Arco nimmt sein Todesurteil mit vollkommener Ruhe zur Kenntnis und ruft in seinem Schlusswort die Zuhörer zum Aufbau einer nationalen Zukunft auf. Stürmischer Beifall erhebt sich im Sitzungssaal. 

14. Dezember 1930
Der Cowboy Club München Süd beginnt mit dem Rodeo-Reiten

München-Neuhausen * Der Cowboy Club München Süd beginnt in der Reithalle an der Albrechtstraße des Oberleutnants a.D. Otto Hermann Fegelein mit dem Rodeo-Reiten. Fegelein wird über Eva Braun Hitlers Schwippschwager werden. Er gilt als rücksichtsloser Opportunist und Karrierist, der auch an mehreren Kriegsverbrechen beteiligt sein wird. 

18. September 1931
Angelika Maria „Geli“ Raubal begeht Selbstmord

München-Haidhausen * Die 23-jährige „Privatstudierende“ Angelika Maria „Geli“ Raubal begeht in Adolf Hitlers Wohnung am Prinzregentenplatz 16 Selbstmord durch Erschießen. Es handelt sich dabei um eine Tochter von Hitlers Halbschwester Angela Raubal.

Die schweren Verletzungen und die weitere Umstände, über die die Münchener Post berichtet, signalisieren der Öffentlichkeit den Verdacht auf ein Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft beauftragt deshalb sofort den Polizeiarzt, die Leiche nochmals zu untersuchen.

15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen. 

um 26. August 1944
Faulhabers Treueverhältnis gegenüber dem Führer

München-Kreuzviertel * Das Attentat vom 20. Juli 1944 bezeichnet Kardinal Michael von Faulhaber als „furchtbares Verbrechen“. In seiner Vernehmung vom 26. August „überschlug er sich geradezu in der Ablehnung und Verurteilung des Anschlags [...] und in seinem Treueverhältnis gegenüber dem Führer“.

5. Mai 1945
Dönitz will eine Teilkapitulation mit den Westalliierten

Flensburg-Mürwik * Reichspräsident Karl Dönitz und viele Militärs wollen gegenüber den Westalliierten - also den USA und Großbritannien - eine Teilkapitulation erreichen, während der Kampf gegen die Sowjetunion weitergeführt werden soll. Dahinter stehen mehrere Motive:

  • Die deutsche Führung fürchtet die sowjetische Gefangenschaft und Racheakte wegen der Verbrechen der Wehrmacht und SS im Osten, 
  • Millionen Flüchtlinge aus Ostpreußen, Pommern und Schlesien fliehen damals Richtung Westen, 
  • Dönitz hofft, dass sich die sich abzeichnenden politischen Spannungen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion verstärken und man diese ausnutzen kann.
2. Mai 1946
„Platz der Opfer demokratischer Menschenverdummung“

München-Maxvorstadt * Die Benennung des „Platzes der Opfer des Nationalsozialismus“ sorgt bei Münchnerinnen und Münchner, denen die „Befreiung“ offensichtlich als Niederlage erscheint, für Unmut. In der Nacht zum 2. Mai wird eines der neuen Namensschilder abgeschraubt und an seiner Stelle eines mit dem Namen „Platz der Opfer demokratischer Menschenverdummung“ angebracht. 

Doch nicht nur die ehemaligen Täter - auch viele andere wollen keine Diskussion über die Verbrechen. Oberst James Kelly, „Vorsitzender der US-Verwaltung“, wünscht keine Aufarbeitung der Vergangenheit. Obwohl seine Aufgabe die Erziehung der Münchnerinnen und Münchner hin zur Demokratie ist, meint er, es ist angebracht, von der vergangenen Zeit überhaupt nicht mehr zu sprechen und sie und ihre Ereignisse nicht mehr dauernd zu erwähnen.

Die Vorbehalte bleiben bis in die heutige Zeit. Dennoch wird der Platz zunehmend dazu genutzt, eine Gedenkkultur in München zu etablieren. 

10. März 1948
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet

Nürnberg * Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet mit der Verkündigung des Urteils. In den Prozessen konnte die Anklage den Beweis nicht erhärten, dass im Lebensborn e.V. die „gelenkte Fortpflanzung“ betrieben worden sei.

Die Richter sprechen den Verein sogar von der Beteiligung an Verbrechen frei und bestätigten ihm seinen gemeinnützigen Zweck, wonach es Heinrich Himmler und der Lebensborn-Führung darum ging, die „ledige Mutter und ihr Kind“ vor der Diffamierung durch die Gesellschaft zu schützen.
„Angestrebt wurde vielmehr, die soziale Stellung der Mutter und ihres Kindes zu erleichtern“.

um 20. August 1956
Debatte um Jugendkontrolle und Polizeigewalt

München - München-Au * Der CSU-Landtagsabgeordnete und spätere Innenminister Heinrich Junker tut sich als Scharfmacher hervor. Er stellt einen Antrag für Maßnahmen zum Schutze der Jugend, in dem er 

  • die ständige Überwachung von Kinos, Gaststätten und Parkanlagen, 
  • die Überwachung der jugendlichen Kraftfahrer, insbesondere der Mopedfahrer und 
  • die Bekämpfung jeglicher auftretender Bandenbildung fordert. 

Zur Durchsetzung seines Antrags unterstützt er

  • das „rücksichtslose Eingreifen der Polizei“, 
  • deren „rücksichtslose Gewaltanwendung“, 
  • die „Brechung jeglichen Widerstands […] mit allen an die Grenze des Gesetzes gehenden Mitteln“ und 
  • die „Anweisung an die Staatsanwaltschaft, bei Vergehen und Verbrechen schärfsten Strafantrag zu stellen“. 

Junker kann sich mit seinen Vorstellungen gegen die SPD-dominierte Viererkoalition nicht durchsetzen. Dieser Erfolg liegt an dem SPD-Landtagsabgeordneten Rudolf Schlichtinger, der sich für die Interessen und Nöte der Jugendlichen einsetzt. Ihm geht es nicht darum, „wie man ‚die Halbstarken‘ bekämpfen und gegebenenfalls vernichten kann, sondern wie man junge Menschen davor bewahren kann, Rowdys oder Verbrecher zuwerden“ und wehrt sich gegen das Modewort „Halbstarke“.

1. August 2003
Hans Podiuk: „Kann keine Verherrlichung von Kolonialverbrechen erkennen“

München * Der Vorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion, Hans Podiuk, selbst Bewohner des Kolonialviertels, entrüstet sich über den Antrag auf mögliche Straßenumbenennungen: „Ich persönlich kann keine Verherrlichung von Kolonialverbrechen erkennen, wenn Straßen nach Orten oder Personen aus der Kolonialzeit benannt sind“