Das Urchristentum verurteilt jeden Krieg
Europa * Das Urchristentum verurteilt jeden Krieg und jede Form von Gewalt, da der Krieg eine Konsequenz der „Erbsünde“ ist.
Europa * Das Urchristentum verurteilt jeden Krieg und jede Form von Gewalt, da der Krieg eine Konsequenz der „Erbsünde“ ist.
Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.
Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.
Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.
Würzburg * Auf dem Hoftag zu Würzburg fällen die Fürsten wegen Nichterscheinen des Beklagten ihr Urteil: Herzog Heinrich werden - noch vor dem Aussprechen der Oberacht - alle Reichslehen abgesprochen und Kaiser Friedrich Barbarossa zur Neuverteilung übertragen. Dieses Urteil kann der Kaiser weder abmildern noch darauf in anderer Form einwirken.
Verfahrenstechnisch entscheidend für den Kölner Erzbischof Philipp ist die Vollstreckung des lehnrechtlichen Urteils noch vor der Verkündigung der volksrechtlichen Oberacht.
Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.
Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es: „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.
Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.
Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.
Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.
Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern.
Erfurt * Herzog Heinrich der Löwe muss sich auf dem Hoftag zu Erfurt den Kaiser zu Füßen werfen und um Gnade bitten. Mit dieser Geste ist die Entmachtung des einst einflussreichen Herzogs vollstreckt. Der Kaiser ist durch das lehnsrechtliche Urteil ohne jede Handlungsmöglichkeit.
Nur noch die Rückgabe des Eigenbesitzes gesteht man dem Ex-Herzog Heinrich dem Löwen unter der Voraussetzung zu, dass dieser sich zu einem Exil am Königshof in London - bei seinem Schwiegervater - bereit erklärt. Die deutschen Fürsten meinen, er soll künftig nicht mehr ihrem Stand angehören.
Paris * Zur Überraschung von Papst Clemens V. werden im Morgengrauen - gleichzeitig in ganz Frankreich - die Templer verhaftet, ihre Güter beschlagnahmt und die Ordenshäuser unter königliche Aufsicht gestellt. Der Überraschungscoup gelingt und es gibt keinen militärischen Widerstand der Tempelritter. Trotzdem kann der Großmeister der Tempelherren, Jacques de Molay, noch kurz vor der Massenverhaftung Bücher und Dokumente des Ordens verbrennen. Die Zahl der Verhaftungen lässt sich nur schwer abschätzen. In Paris gibt es 138 Festnahmen. Lediglich zwölf bis zwanzig Ordensritter können vor der Razzia fliehen, darunter nur ein hoher Würdenträger.
Der Brief von König Philipp IV., datiert vom 14. September [Tag der Kreuzerhebung], hat den folgenden Inhalt:
Und weiter heißt es:
Zur Aufdeckung der Wahrheit werden „ausnahmslos alle Mitglieder des selbigen Ordens unseres Königreichs festgenommen, gefangengehalten und dem Urteil der Kirche vorbehalten“. Alle ihre Güter, „bewegliche und unbewegliche“, werden „beschlagnahmt, von uns eingezogen und getreu verwahrt werden“.
Avignon - Paris * Die Verfügungsgewalt über die höchsten Würdenträger des Templer-Ordens hat sich der Papst vorbehalten. Sie werden von einem Kardinalskollegium zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei von ihnen, der Großmeister Jacques de Molay und der Praeceptor der Normandie, Geoffroy de Charnay, pochen auf ihre Unschuld und lehnen das Urteil ab.
Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden - ohne Rücksicht auf den Papst - noch am gleichen Tag auf der Ile de la Cité in Paris verbrannt. Der letzte Templer-Großmeister soll den Papst und den König noch auf dem Scheiterhaufen verflucht haben, weshalb Clemens V. später „der verfluchte Papst“ genannt wird. Der Templer-Prozess ist bis heute einer der ganz großen Justizskandale geblieben. Dem Templer-Orden wurde bis zum heutigen Tage keine Genugtuung erteilt.
Das Hauptziel der Verfolgung der Tempelherren durch König Philipp „dem Schönen“, sich das bewegliche Vermögen des Ritterordens anzueignen, war allerdings gescheitert. Der sagenhafte Schatz der Templer wird nie gefunden, sein Verbleib nie geklärt. Das bildet wiederum die Grundlage für eine Vielzahl von Spekulationen. Und kein Orden bot so viel Anlass zu Spekulationen wie der der Templer.
Durch ihr Engagement im Heiligen Land kamen die Tempelritter mit Traditionen der jüdischen Welt, des Islam und nicht zuletzt der Antike in Berührung, die ihren mittelalterlichen Horizont enorm erweiterten. Ihre beachtlichen Erfolge auf technischem und finanziellem Gebiet lassen sich darauf zurückführen. Sie entwickelten ein eigenes Weltbild, das höchstwahrscheinlich als Fernziel die Vereinigung der monotheistischen Religionen anstrebte.
Gleichzeitig musste der Ritter-Orden erkennen, dass sein neu erworbenes Wissen für das abergläubische mittelalterliche Europa noch nicht nachvollziehbar war und deshalb Schwierigkeiten heraufbeschwören musste. So wurde vieles geheim gehalten, und aus diesen Geheimnissen entstanden sowohl die „Arroganz der Wissenden“ als auch viele Legenden.
München * König Ludwig IV. der Baier erteilt der Stadt München das Recht, „schädliche Leute“ im ganzen Herzogtum Baiern zu fangen und vor dem Stadtgericht zu verurteilen, nicht jedoch hinzurichten.
München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.
Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt.
Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning.
Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt.
Avignon * Papst Johannes XXII. erkennt Ludwig den Baiern nicht als römischen König an, weil ihm König Friedrich der Schöne Unterstützung im Kampf gegen die großen oberitalienischen Stadtkommunen in Aussicht gestellt hat. Daraufhin unterstützt König Ludwig der Baier die Visconti in Mailand, die sich dadurch erfolgreich gegen einen päpstlichen Kreuzzug erwehren können.
Papst Johannes XXII. eröffnet deshalb einen Prozess gegen König Ludwig des Baiern. Er ihn bezichtigt ihn
Avignon * Im abschließenden Gutachten werden von 51 Lehrsätzen Occhams 29 als „häretisch oder irrig“, die übrigen 22 als „möglicherweise falsch“ bezeichnet.
Unter anderem wurde Ockham des „Pelagianismus“ für schuldig befunden. [Der „Pelagianismus“ lehrt, dass die menschliche Natur – von Gott stammend – auch göttlich ist und dass der sterbliche Wille in der Lage sei, ohne göttlichen Beistand zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.
Damit steht seiner Verurteilung durch Papst Johannes XXII. nichts mehr im Wege, doch Ockham bleibt bis 1328 als Angeklagter in Avignon und es kommt aus unbekannten Gründen zu keinem Urteil.
Konstanz * Jan Hus wird am Vormittag wegen seiner Lehre von der „Kirche als der unsichtbaren Gemeinde der Prädestinierten“ als „Häretiker“ zum Feuertod verurteilt.
Am Nachmittag wird Jan Hus zusammen mit seinen Schriften auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Seine Asche wird in den Rhein gestreut.
München * 29 Angehörige der Münchner Wiedertäufergemeinde werden verhaftet, verhört und gefoltert. Nur neun Mitglieder bleiben ihrem Glauben treu. Das bedeutet für sie das Todesurteil, das am 30./31. Januar vollstreckt werden wird.
München * Drei Frauen, die der Münchner Wiedertäufergemeinde angehören und ebenfalls zum Brand verurteilt worden sind, werden zuerst in der Isar ertränkt und danach verbrannt. Es sind die Ehefrauen des Schäfflers Christoph und des Dietrich Kramer sowie eine Paungartnerin.
München - Haidhausen * Nach der Schlacht bei Haidhausen setzt sich der Festzug wieder in Richtung München in Bewegung. Als die hochrangigen Persönlichkeiten von der Stadt aus sichtbar werden, beginnt ein aufwendig inszenierter Empfang:
Entlang des weiteren Weges erwarten die Gäste die damals beliebten „lebenden Bilder“ – aufwendig inszenierte Schauspiele mit drastischen Szenen. Je blutiger die Darstellung, desto größer offenbar das Interesse. An diesem Pfingstfreitag bekommen die Münchner reichlich Spektakel geboten.
Der päpstliche Legat Lorenzo Campeggi soll dazu angemerkt haben, die Szenen seien nicht ohne versteckte Anspielung inszeniert worden: Man könne sie als Warnung an die „Ketzer“ verstehen – für den Fall, dass diese den von Seiner Majestät angebotenen Gottesfrieden nicht annähmen, werde man zu härteren Mitteln greifen.
München * Der baierische Historiker Johann Turmair, genannt Aventinus, schreibt folgende Zeilen über die Gründung Münchens:
„Herzog Hainrich, der zwelft herzog in Bairn, hat die stat München gepaut auf des closters von Scheftlarn grunde, darumb man die stat München hat genent und füret ein münich für ir wappen.
Damals war der salzhandl niderlag zu Vering underhalb München, gieng die straß von Reichenhal und Wasserburg durch, gehört dem stift Freising zue.
Herzog Hainrich verprent Vering die stat, prach die pruck über die Iser ab, legt maut und zol, die straß und allen handl in sein stat München“.
Diese Raubrittergeschichte hat sich seitdem unauslöschlich in die Gehirne bayerischer Schulkinder und Erwachsener eingebrannt. Mit dieser Schilderung geht Aventinus jedoch mit viel Phantasie weit über die knappen Angaben des Regensburger Urteils vom 13. Juli 1180 hinaus.
Denn darin finden sich zu diesem Sachverhalt nur die folgenden Zeilen: „[...], dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, [...] den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort Munichen verlegt habe“.
Von der Brandschatzung des gesamten Ortes Föhring steht im Regensburger Urteil ebenso wenig, wie sie Auskunft gibt, wie stark der Markt und die Brücke zerstört wurden.
Außerdem ist Johann Turmair der Augsburger Schied vom 14. Juni 1158 nicht bekannt, da diese für die Münchner Stadtgründung so elementar wichtige Urkunde erstmals im Jahr 1582 veröffentlicht werden wird. Also nimmt der Historiker die ihm zugänglichen Informationen und zieht daraus seine Schlüsse. Und tatsächlich deutet im Regensburger Urteil von 1180 nichts auf die Existenz einer früheren - einvernehmlichen - Abmachung hin. Allerdings wird der Welfenherzog als Rechts- und Friedensbrecher dargestellt.
München * Der Rat der Stadt erhält von Herzog Wilhelm V. den Auftrag, die „Schlafweiber“ genannten Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt zu vertreiben. Dabei sieht der Stadtrat nicht nur die menschliche Seite des Problems, sondern sorgt sich auch um die unversorgten Kinder, sodass er drei Jahre später wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt wird.
München * Der Rat der Stadt wird von Herzog Wilhelm V. wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt.
München * Drei Wiedertäufer werden zum Tod mit dem Schwert verurteilt, weil sie trotz der Folter ihrem Glauben nicht abschwören wollen. Nach dem Verlesen des Todesurteils widerrufen zwei Delinquenten, weshalb nur ein Einziger hingerichtet wird.
Ingolstadt * Im Zuge der großen Hexenverfolgungen im Herzogtum Baiern wird auch Ingolstadt vom Hexenwahn ergriffen. Mehrere unschuldige Frauen werden verhaftet, verhört und gefoltert. Bis zum Jahr 1592 werden in Ingolstadt 13 unschuldige Frauen als Hexen zum Tode verurteilt.
Freising - Werdenfelser Land * Aus Freising geht der Befehl in die Grafschaft Werdenfels, gegen die der Hexerei Angeklagten Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia die Folter anzuwenden.
Damit ist der Ausweitung des Hexenprozesses Tür und Tor geöffnet. Durch die über die Folter herausgepressten Geständnisse werden etwa 180 Personen in den Prozess einbezogen. Am Ende werden 50 Frauen und ein Mann der Hexerei schuldig befunden und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.
Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.
Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein.
München * Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende. Die Anklage gegen vier „Weibspersonen“ unterschiedlichen Alters lautet auf
Die vier Frauen, Anna Anbacherin, Brigitte Anbacherin, Regina Bollingerin und Regina Lutzin, machen die üblichen Geständnisse: Ausfahrt mit dem Teufel über Felder und in verschiedene Weinkeller. Eine andere gestand, sie habe ein totes Kindlein auf dem Gottesacker vor dem Sendlinger Thor ausgegraben und daraus eine wässrige, zähe und wasserfarbige Salbe bereitet.
Aufgrund des erdrückenden Beweismaterials werden alle vier Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. Wegen ihres hohen Alters werden sie - auf Fürbitte hoher fürstlicher Personen - vorher erdrosselt und danach ihre geschundenen Körper verbrannt.
München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder
Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.
Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.
Altmannstein * Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg. Da taucht der Amtmann von Altmannstein auf und verhaftet die komplette Familie bis auf den inzwischen zehnjährigen Hansel, der bei den Bauersleuten zurückbleibt. Ein verurteilter, inzwischen in Wörth an der Isar hingerichteter Dieb namens Geindl hat die beiden Pämb-Brüder Michael und Gumpprecht als angebliche Komplizen angeschwärzt.
Schnell kann der wahre Hintergrund aufgeklärt werden. Geindl und Michael Pämb haben sich einmal geschlägert, wobei Geindl unterlegen ist. Wutentbrannt hat der Dieb danach geschworen, er werde es den Pämbs schon noch heimzahlen.
Der Amtmann sieht ein, dass die Denunziation wohl nur ein Racheakt gewesen war, schickte das Protokoll nach München und wartet auf die Nachricht, dass die Familie freizulassen sei.
München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.
Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst.
München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.
Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen.
München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.
Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält.
München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern
Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen.
Prag * Nach dem Zusammenbruch des Böhmischen Aufstands und der Flucht des Winterkönigs Friedrich V. lässt Kaiser Ferdinand II. - vor dem Altstädter Rathaus in Prag - ein blutiges Gericht über seine Anhänger halten.
43 Todesurteile gegen protestantische böhmische Adelige werden gesprochen, 27 werden an diesem Tag öffentlich vollstreckt. 24 durch das Schwert, drei am Galgen. Zwölf der abgeschlagenen Köpfe werden zur Abschreckung am Prager Brückenturm aufgesteckt und erst zehn Jahre später durch die sächsische Besatzungsmacht entfernt.
Frankenburg * Ein Zentrum des oberösterreichischen Aufstands gegen die baierische Besatzungsmacht ist der Ort Frankenburg bei Völklabruck. Hier wird ein Exempel statuiert.
Man treibt rund 5.000 Bauern aus Frankenburg und Umgebung auf dem „Haushamer Feld“ zusammen und erklärt den 36 Anführern, dass sie wegen Widerstands zum Tode verurteilt sind. Aus Gnade wolle man aber der Hälfte das Leben schenken. Um diese Hälfte zu ermitteln, werden Paare gebildet, die um ihr Leben würfeln sollen. An 16 Verlierern wird das Todesurteil sofort vollstreckt, zwei Todgeweihte werden begnadigt.
Das Frankenburger Würfelspiel wird zum Auslöser für den großen oberösterreichischen Bauernaufstand im Mai 1626.
München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.
Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.
Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an.
Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.
Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.
Ingolstadt * Die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt stellt das Todesurteil gegen Catharina Nickhlin aus, nachdem der Hofrat zuvor die Hinrichtung durch Verbrennen befohlen hat.
Dr. Kolb exekutiert in Wallerstein zwischen 1628 und 1630 zwanzig Hexen, in Wemding ist er im Jahr 1629 für die Hinrichtung der ersten neun Delinquenten verantwortlich. Den Erfolg von Dr. Wolfgang Kolb führt man auf die Einführung einer neuen Foltermethode zurück: auf den Bock, den er erstmals im Kurfürstentum Baiern anwendet.
Westfalen * Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse kostet während der Zeit von 1626 bis 1631 nachweislich etwa 574 Angeklagten im Herzogtum Westfalen das Leben. Durch die von Kurfürst Ferdinand von Köln erlassene Hexenprozessordnung enden nahezu alle Anklagen mit einem Todesurteil.
Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.
Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können.
München * Lucca van Uffele wird als „Unschuldig“ freigesprochen und in die Freiheit entlassen.
Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung allerdings fest, dass das Seidenunternehmen schon deshalb scheitern musste, da von der Unternehmensleitung zu viel Kapital in zu große und unnötige Gebäude investiert worden seien. Damit fehlte das Geld für die laufenden Kosten der Seidenfabrikation. Nachdem die Manufaktur nicht mit dem erwarteten Gewinn arbeitet, fordern die Geldgeber ihre Kapitaleinlagen zurück. Auch vom kurfürstlichen Hof können keine Investitionen mehr erwartet werden, da kurz zuvor ein Brand Teile der Residenz zerstört hatte. Damit ist das vorläufige Ende der Churfürstlichen Seidencompagnie - nach nur elf Jahren - gekommen.
Die Auer Seidenfabrik ist noch bis anno 1680, die am Jakobsplatz bis 1705 betriebsbereit.
Schäftlarn * Die Prämonstratenserabtei Schäftlarn verköstigt die Aufständischen bei deren Marsch in Richtung München. Sie wird dafür später von der Kaiserlichen Administration zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Gulden verdonnert.
München * Ignaz Haid wird anno 1706 zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch er kommt nach der Rückkehr des Kurfürsten Max Emanuel wieder frei.
München * Hauptmann Matthias Mayer wird 1706 zu einer Haftstrafe verurteilt und kommt nach der Rückkehr des Kurfürsten Max Emanuel wieder frei. Er wird „ehrlich“ gesprochen und wieder in der baierischen Armee aufgenommen.
Mühldorf * In Mühldorf am Inn, das zu diesem Zeitpunk zum Fürstbistum Salzburg gehört, wird der 16-jährigen Maria Pauer der Prozess wegen Schadenszauber gemacht.
Maria Pauer müsste die letzte Hexenverbrennung auf bayerischem Boden gewesen sein.
München * Der Theatiner-Pater Don Ferdinand von Sterzinger hält eine Rede gegen den Hexenwahn. Sein Vortrag befasst sich mit „dem gemeinen Vorurteil der wirkenden und tätigen Hexen“. Er geht als Vertreter der Aufklärung gegen Aberglauben und Unwissenheit vor.
Seine Schriften gegen Hexen sowie das Zauber- und Gespensterwesen bringen ihm grenzüberschreitende Achtung und Anerkennung ein. Der Theatinerpater bricht damit eine langwierige Diskussion vom Zaun, die als Baierischer Hexenkrieg bekannt wird. Im weiteren Verlauf streitet man in 28 Streitschriften um das Für und Wider.
Als besondere Gegner des Theatinerpaters offenbaren sich die Benediktiner von Scheyern, deren Kreuzreliquie angeblich gegen Verhexung wirksam ist und die in der Demontage des Zauberei-Tatbestands ihr Geschäft mit den von ihnen vertriebenen heiligen Gegenständen gefährdet sehen.
Doch Dank der Stellungnahme der Akademie der Wissenschaften kommt es in Churbaiern zu keinen Hexenverfolgungen mehr. Auch in anderen süddeutschen Territorien erlahmen schließlich die Hexenverfolgungen.
Kempten * Die zum Tode mit dem Schwert wegen Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft verurteilte Hausmagd Anna Maria Schweglin aus Kempten soll hingerichtet werden. Sie gilt als die letzte hingerichtete bayerische Hexe. Doch sie stirbt - wie man erst 1995 entdeckt - anno 1781 im Gefängnis.
Kempten * Die Hausmagd Anna Maria Schweglin aus Kempten, die 1775 zum Tode mit dem Schwert wegen Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft verurteilt wurde, stirbt im Gefängnis. Sie gilt als die letzte hingerichtete bayerische Hexe. Ihr Tod im Gefängnis wird erst 1995 entdeckt.
München * 63 Schlossergesellen legen aus Protest gegen die Kündigung und Lohnverweigerung der zwei Schlossergesellen die Arbeit nieder.
München * Die Altgesellen von 21 Zünften fordern die Zurücknahme des Urteilsspruchs gegen die verhafteten und zum Militärdienst verurteilten Schlossergesellen.
München * Nachdem der Magistrat und die inzwischen eingeschaltete Regierung die bis zu einem endgültigen Urteil geforderte Freilassung der inhaftierten Schlossergesellen verzögerten, treten die Gesellen von insgesamt dreißig Zünften in den allgemeinen Streik.
Der Kurfürst lässt ihnen daraufhin mitteilen, dass er in der Sache nicht nachgeben wird und sich die Gesellen umgehend an die Arbeit begeben und Gehorsam zeigen sollen.
München * Die zum Militärdienst verurteilten Gesellen werden wieder freigelassen. Durch den Erfolg wächst das Selbstbewusstsein der Bevölkerung.
München * Da sich die Vorwürfe gegen die vier als Haupträdelsführer verhafteten Handwerker nicht erhärten lassen, werden sie ohne Gerichtsurteil wieder freigelassen.
Lunéville * Der Waffenstillstand von Steyr vom 25. Dezember 1800 mündet in den Frieden von Lunéville. Österreich und seine deutschen Verbündeten scheiden damit aus dem Zweiten Koalitionskrieg aus.
Bei diesen Friedensverhandlungen versuchen die Österreicher von Frankreich die Zustimmung für die Angliederung Baierns zu bekommen. Ob Preußen oder Österreich, alle schauen nur auf ihren eigenen Vorteil. Das Interesse der Verbündeten bleibt dabei freilich auf der Strecke.
Als allerdings diese habsburgischen Annexionsbegehren in Baiern ruchbar wird, ist es verständlicherweise mit der Loyalität gegenüber dem Bündnispartner nicht mehr allzu weit her. Alte, tief verankerte Vorurteile kommen wieder hoch und verstärken sich. Das Kurfürstentum Baiern steht mit dem Rücken an der Wand und muss sich nun primär um seine Existenzsicherung kümmern.
München * Im Morgenblatt für gebildete Stände heißt es zum Theater der breiten Masse:
„Endlich sind die bretternen Bühnen, auf welchen Schweiger und Lorenzoni den Sommer hindurch unser Publikum belustigen, geschlossen. Trauriges Zeichen der Zeit, wenn solche Gesellschaften auf eine sichere und im Verhältnis zu ihrem Werte glänzende Unterstützung zählen dürfen!
Manches Stück, das auf unserem Nationaltheater nicht ohne allen Eifer gespielt ward, fand ein leeres Haus, indessen Lorenzonis und Schweigers Hütten mit Zuschauern aller Stände angefüllt waren. [...] Dass übrigens beide Banden auf den ästhetischen Sinn unseres Publikums nachteilig einwirken, ist nicht zu bezweifeln.
Der häufige Anblick des Rohen, Plumpen und Ungeschliffenen, die gänzliche Geschmacklosigkeit, die in der Komposition und Deklamation der Stücke liegt, die Misstöne, welche besonders in den Singspielen unzählig sind, erzeugen Nachlässigkeit im Urteil und jene ärgerliche Genügsamkeit, die immer nur um den billigen Preis lachen will.“
Passeiertal - Tirol * Andreas Hofer lässt Jakob Sieberer und Josef Daney als Gefangene ins Passeiertal bringen und als Landesverräter, Franzosen- und Baiernfreunde sowie Spione zum Tode verurteilen.
Mit den Worten: „Halt's Maul. Ich lass' dich und den Pfaffen totschießen für eure Lügen und alle, die den Frieden verkünden“, verweigert Hofer Jakob Sieberer auch einen Abschiedsbrief an seine Frau. Im Kerker entzieht man ihm sogar Wasser und Brot. Josef Daney wird in den gleichen Kerker geworfen.
Dass sie am Leben bleiben, verdanken sie einem 3.000 Mann starken französischem Korps, vor dem die Aufständischen fliehen.
Mantua * Trotz Bitten der Stadtbevölkerung von Mantua und der Interventionen des Vizekönigs Eugéne Beauharnais sowie des baierischen Kronprinzen Ludwig I. wird Andreas Hofer auf persönliche Weisung Napoléon Bonapartes von einem französischem Kriegsgericht zum Tode verurteilt.
Großpienzenau * In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1827 wird dann noch der 18-jährigen Tochter vom Seltenschmied, Ursula Menhofer, das Haberfeld getrieben. Da auch nach diesem Treiben die Bevölkerung verschwiegen bleibt, bringen die eingeleiteten Ermittlungen wieder keinerlei Hinweise auf die Täter.
In seiner Ohnmacht schlägt der Landrichter der Regierung von Oberbayern vor, künftig jede Gemeinde, „in welcher sich solche Ruhestörung ereignet, in eine ergiebige Geldstrafe nebst Bezahlung der Untersuchungskosten [zu] verurteilen“.
Daxham bei Dettendorf * Die Gemeinde Dettendorf wird für das Haberfeldtreiben vom 17./18. April 1828 im zur Gemeinde gehörigen Daxham mit 50 Gulden verurteilt.
Der Rumor gilt der Dienstmagd Katharina Babel und dem Einödbauern Schnitzenbaumer, genannt Daxhammer, weil der verheiratete Bauer - trotz der Vorstellungen derGemeinde, des Pfarramts und des Landgerichts - nicht von der bei ihm in Diensten stehenden Magd abgelassen hatte. 14 Burschen veranstalten daraufhin das Haberfeldtreiben.
Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten.
König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt.
Passau * Der Jurist und Publizist Dr. Johann Georg August Wirth, einer der Wortführer des Hambacher Festes, wird nach seiner Freilassung nach Passau gebracht, um dort noch eine sechswöchige Kontumazstrafe (Verurteilung wegen Nichterscheinen vor Gericht) aus dem Jahr 1831 abzusitzen.
Miesbach * Es kommt zur Verhandlung zum Maxhofener Haberfeldtreiben vom 19. zum 20. April 1834, bei der die Tötungsabsicht an Kaspar Schnitzenbaumer im Mittelpunkt steht. 43 Personen werden zu Arreststrafen und weitere 32 zu Rutenhiebe verurteilt.
München-Kreuzviertel * Das „Gesetz, einige Abänderungen des Strafgesetzbuches vom Jahre 1813 [...] betreffend“, wird veröffentlicht. Darin führt Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern die Schwurgerichte zur Aburteilung von Verbrechen und Pressedelikten ein.
Wien * Nach Ablauf des Ultimatums gibt der Oberbefehlshaber aller österreichischen Truppen, Alfred Fürst zu Windischgrätz, den Befehl zum Kampf. Innerhalb von fünf Tagen nehmen seine Truppen die Stadt ein. Die Bilanz: über 2.000 Tote.
Zwei Wochen nach der Niederschlagung des Wiener Aufstands werden 1.600 Personen verhaftet, davon 966 wieder entlassen. 24 Todesurteile kommen zur Vollstreckung. Das prominenteste Opfer ist der Nationalversammlungs-Abgeordnete Robert Blum, der - trotz seiner Immunität - am 9. November 1848 standrechtlich erschossen wird.
Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg * Dem Nachfolger von Ignaz Kalm, Pfarrer Zänger, wird in der Nacht vom 10. auf den 11. November 1850, gemeinsam mit dem Kooperator Bartl, dem Schulmeister Strahler und noch ein paar anderen Dorfbewohnern das Haberfeld getrieben.
Der neue Pfarrer hatte zur Hebung des angekratzten Images von Kirche und Dorf einen katholischen Jungfernbund gegründet. Doch noch im gleichen Jahr hatten zwei junge Frauen „das theure Guth der Jungfrauenschaft“ verloren, ohne verheiratet zu sein. Die Haberer behaupten zudem, dass eine weitere Jungfer ein „Pfaffenkind“ ausgetragen hat.
Während beim ersten Treiben vom 20./21. Januar 1849 die Beteiligten ungeschoren davon kamen, werden im zweiten Verfahren alle dreißig Haberer verurteilt. Sie erhalten Zuchthausstrafen, die obligatorischen Rutenstreiche und müssen zudem fünf Gulden Strafe zahlen.
München * Bis das Preisgericht zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten erstmals zusammenkommt, vergehen nochmal eineinhalb Jahre. Diese erneute Verzögerung liegt ausschließlich in der Person des Königs begründet, weil dieser sich zunächst mit jedem einzelnen Entwurf selbst beschäftigt. Doch bei den anstehenden Staatsaufgaben und sonstigen Neigungen findet er für diese Tätigkeit nur gelegentlich Zeit und Muße.
Seine Einschätzung gibt er nicht preis, um dem Schiedsspruch der Fachleute nicht vorzugreifen. Das ist zunächst eine weise Entscheidung, die jedoch sofort wieder relativiert wird, da ja die letzte Entscheidung doch wieder beim König liegt.
Das Protokoll der Sitzung des Preisgerichts ist verschollen. Es ist nur bekannt, dass der Berliner Oberbaurat Wilhelm Stier den ersten Preis in Höhe von 4.000 Gulden zuerkannt bekommt und dass ein zweiter und ein dritter Preis nicht vergeben wird. Es ist aber auch klar, dass die Planungen Wilhelm Stiers - „der ungeheueren Kosten wegen“ - nicht zur Ausführung kommen werden. Die übrigen Konkurrenzentwürfe verschwinden in der Versenkung.
Friedrich Bürklein wird - vollkommen unabhängig vom Konkurrenzergebnis - mit der Ausführung der Pläne für das Maximilianeum und der Ausführung des umfangreichen Bauprogramms beauftragt. Über das Preisgericht und die eingelaufenen Bewerbungen legt man den Mantel des Schweigens.
Rom-Vatikan * Papst Pius IX. erlässt - wieder ohne Konzil - die Enzyklika Quanta Cura, den sogenannten „Syllabus“, der eine Aufstellung von achtig zeitgemäßen Irrlehren enthält.
Auf Kritik an der römisch-katholischen Kirche und auf Individualismus antwortet sie mit dem Anspruch, dass nur sie selbst auf Erden die Sache Gottes „ausschließlich, alleinig und entscheidend“ vertreten könne. Wer zu dieser Kirche nicht gehören will, der muss sie eben verlassen.
Besonders in Deutschland entbrennt daraufhin eine Auseinandersetzung, in deren Folge es zum sogenannten Kulturkampf kommt.
Paris * Die „Blutige Woche“, in deren Verlauf grausame Rache an den aufständischen Frauen und Männer aus Paris geübt wird, endet auf dem Friedhof von Père-Lachaise. Rund 30.000 Tote, mindestens 50.000 Verschwundene, fast 40.000 Verhaftete sind die Opfer. Die Mehrzahl der 13.000 Verurteilten werden nach Neukaledonien deportiert.
So etwas, darüber sind sich die konservativen Politiker und Militärs - in Hinblick auf die deutsche Sozialdemokratie - einig, darf in Deutschland nie passieren. Die in Paris gemachten Erfahrungen münden später in das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen“, kurz gesagt, das „Sozialistengesetz“ vom 21. Oktober 1878.
München * Die sozialdemokratische Zeitung „Der Proletarier“ stellt sein Erscheinen ein, nachdem die Redakteure Robert Neff und Jacob Franz wegen Beleidigung der Staatsregierung zu drei beziehungsweise fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden sind.
München * Der Münchner Volkssänger Georg Schwarz wird zu sechs Mark Strafe verurteilt. Er hat bei Abendauftritten am 27. November 1878 im Fraunhofergarten und am 4. Dezember 1878 im Braunauerhof Bärte, Perücken, Zylinder und „andere Versatzstücke“ benutzt.
Amberg * Franz Xaver Reichhart wird neuer Scharfrichter und vollzieht an diesem Tag sein erstes Todesurteil auf der Amberger Fronfeste.
Chicago * Am Haymarket in Chicago kommt es zu blutigen Straßenkämpfen mit der Polizei. In der Folge werden acht Gewerkschaftsführer verhaftet und nach einer konstruierten Anklage zum Tode verurteilt. Vier davon werden auch hingerichtet.
München * Der Journalist Anton Memminger schreibt in der Bayerischen Landeszeitung: „Um sich auf seinen Sesseln weiter halten und in gewohnter Weise fortwursteln zu können, hat das Ministerium Lutz den Prinzen Otto zum König eingesetzt. [...]
Allein der klare Wortlaut der Verfassung widerspricht der Ernennung Ottos zum König. In der Urkunde heißt es, dass der König den Eid auf die Verfassung leisten muss. Ein Prinz, der aber nichtfähig ist einen Eid zu leisten, weil er den selben weder verstehen noch halten kann, soll der nun fähig sein, König zu werden? [...]
Das ganze Volk war auch völlig verblüfft, als ihm das Ministerium einen irrsinnigen Prinzen als König vorstellte. [...] Wo soll das hinaus? Man kann doch dem Volke nicht zumuten, dass es die Ehrfurcht, Liebe und Achtung, die es dem genialen König Ludwig II. auch im Unglück nicht versagte, auf einen unheilbaren blödsinnigen Prinzen überträgt.“
Der Verfasser der Zeilen wird wenig später deswegen verurteilt.
München * Sofort, nachdem der Bericht in den Münchner Neuesten Nachrichten über die geschäftlichen Machenschaften von Ludwig Peter Ritter von Klug erschienen ist, verklagt dieser den verantwortlichen Journalisten, Wilhelm Bogler, wegen verleumderischer Beleidigung.
Der Prozess erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit - auch weil einige für Klug äußerst unangenehme Dinge zur Sprache kommen. Und obwohl Wilhelm Bogler vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark verurteilt wird, hat Ritter von Klug mit dieser Anzeige einen entscheidenden Fehler begangen. Denn der Journalist geht in die Berufung, weshalb das Landgericht München I den Sachverhalt nun neu verhandeln muss.
München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei.
Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen.
Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften.
Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft.
Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.
??? * Der österreichische Essayist Alfred Polgar zeichnete das Bild von den Musterungsärzten als Bluthunde, die dem Sterben auf den Schlachtfeldern den Nachschub „apportiert“ haben: So beschreibt er in seinem Aufsatz „Der Teisinger“ den Rekrutierungsbeamten Teisinger als einen Menschenjäger, einen „stumpfen, urteilslosen, fleißigen Gehilfen in der Großmetzgerei des Krieges“, der - begleitet von einem Militärarzt als seinem „gut abgerichteten Jagdhund“ - auf die „Pirsch“ nach Opfern geht, die er als menschlichen Nachschub in den Schlund des Krieges geworfen hat.Alfred Polgar zur Musterung
Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt.
München-Hackenviertel * Im Internationalen Handels-Panoptikum wird eine Witwenverbrennung in Indien und der Tod eines lebenslänglich Verurteilten in den sibirischen Bergen gezeigt. Mit solchen Darstellungen soll den Besuchern die Überlegenheit der westlichen Zivilisation insbesondere gegenüber der außereuropäischen Welt vor Augen geführt werden.
Augsburg * Der Prozess gegen den Räuber Mathias Kneißl beginnt vor dem Oberlandesgericht Augsburg. Nach vier Verhandlungstagen fällen die zwölf Geschworenen das Urteil: Mathias Kneißl wird zum Tode verurteilt. Ein eingereichtes Gnadengesuch lehnt Prinzregent Luitpold ab. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens und das Urteil selbst sind heftig umstritten.
München * Ludwig Thoma wird für sein Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger in Köln am Rheine“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Weimar * Rosa Luxemburg wird in Weimar zu zwei Monaten Haft wegen Anreizung zum Klassenhass verurteilt.
München * Ein Münchner Richter spricht sechs „Schankkellner“ mit dem Hinweis frei, dass dem hiesigen Publikum das schlechte Einschenken ohnehin bekannt sei, und „Auswärtige werden es wohl bald erfahren“.
Auf Einspruch des Staatsanwalts gibt es später aber doch noch eine Strafe. Sonst hätte nämlich der Verteidiger recht behalten, der argumentiert hatte, Bier sei nichts anderes als eine Mischung von Flüssigkeit und Schaum. „Wenn also diese Mischung einschließlich des Schaumes den Eichstrich erreicht, so bleibt an der einwandfreien Füllung des Trinkgefässes kein Zweifel“.
Frankfurt am Main-Bockenheim * Rosa Luxemburg ruft in Anbetracht der Kolonialpolitik und des Militarismus des Deutschen Kaiserreichs zum Widerstand gegen den Militärdienst auf. Sie wird vors Gericht gezerrt und am 14. April 1914 wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart.
Königreich Bayern * Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges findet sich im Bayerischen Wochenblatt der folgende Artikel: „Dass sich an der gewissenlosen Kriegshetze vor allem die Zentrumspresse beteiligt, passt durchaus zu der Sorte ‚Christentum‘, die diese verkommene Partei vertritt.
Sarajevo * In Sarajevo wird der Attentäter Gavrilo Princip zu 20 Jahren Festungshaft verurteilt.
München * Auch in München wird eine Ortsgruppe des Deutschen Seidenbauverbandes gegründet. In einem gemeinsamen Flugblatt wird dazu aufgerufen, die Seidenzucht als Nebenerwerb für Kriegsinvalide zu fördern. Denn: „Es ist die Ehrenpflicht des deutschen Volkes, nun mit allen Kräften für die bedauernswerten Opfer des blutigen Ringens um unsere Freiheit und Kultur zu sorgen.“
Auch Zeitungsartikel und weitere Flugschriften werben für den Seidenbau und für die notwendige Geduld, denn „die Kartoffel hat anderthalb Jahrhunderte gebraucht, um all die törichten Vorurteile des Volkes gegen dies billigste und gesunde Nahrungsmittel zu überwinden“.
Berlin * Rosa Luxemburg muss in Berlin eine einjährige Haftstrafe im Berliner Frauengefängnis in der Barnimstraße 10 antreten, zu der sie am 14. April 1914 verurteilt worden war.
Berlin * Karl Liebknecht wird unter Verlust seines Reichstagsmandats wegen Hochverrats zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Am ersten Prozesstag organisierten revolutionäre Obleute in den Betrieben in Berlin einen spontanen Solidaritätsstreik mit über 50.000 Beteiligten.
Berlin * Das Urteil gegen Karl Liebknecht lautet in der zweiten Instanz: „Der Angeklagte wird wegen versuchten Kriegsverrat in Tateinheit mit erschwertem Ungehorsam im Felde sowie wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt mit vier Jahren und einem Monat Zuchthaus bestraft. Zugleich wird auf Entfernung aus dem Heere, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von sechs Jahren […] erkannt.“
Hugo Haase, der bis März 1916 immerhin SPD-Vorsitzender ist, setzt sich vergeblich für Liebknechts Freilassung ein.
Gotha * Die in Gotha bis zum 8. April stattfindende zweite Reichskonferenz der sozialdemokratischen Opposition wird zum Gründungsparteitag der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - USPD.
In der neuen Partei finden sich Sozialdemokraten verschiedenster Couleur wieder:
Die USPD ist also keine straffe, einige revolutionäre Linkspartei. Sie zeigt sich nur einig in dem gemeinsamen Ziel: Die Beendigung des Krieges ohne Annexionen. Sie steht demzufolge für die Gegnerschaft zum Krieg, in dem sie längst keinen Verteidigungskrieg, sondern einen imperialistischen Eroberungskrieg sieht.
Die USPD ist also in erster Linie der Block der sozialdemokratischen Gegner des Burgfriedens, der gegen die Kriegskredite ist. Sonst herrschen innerhalb der USPD in der Beurteilung der Arbeiterbewegung und ihrer Taktik große Meinungsverschiedenheiten.
Zu Vorsitzenden der neuen Partei werden Wilhelm Dittmann und Hugo Haase gewählt.
Auch Kurt Eisner ist in Gotha anwesend, obwohl er immer gegen die Spaltung der Partei war. Die Unzufriedenheit mit der SPD hat auch in Bayern zugenommen.
Für die SPD sind die USPD-ler „Vaterlandsverräter“, für die USPD sind die SPD-ler „Verräter am Sozialismus und an der Arbeiterschaft“.
Paris * Das Militärgericht in Paris fällt nach nur zwei Verhandlungstagen das Urteil gegen Margaretha Geertruida MacLeod, alias Mata Hari. Sie wird wegen Doppelspionage und Hochverrats zum Tode verurteilt.
Wilhelmshaven * Auf Grund mangelhafter Versorgung sowie durch schlechte und teilweise schikanöse Menschenführung kommt es zu Meutereien in der deutschen Hochseeflotte. Heizer des Schlachtschiffes SMS Prinzregent Luitpold und dem Schwesterschiff Friedrich der Große treten daraufhin in den Hungerstreik.
Die Anführer des Matrosenaufstands werden nach der Niederschlagung der Gehorsamsverweigerungen und Meutereien verhaftet und teilweise zum Tode verurteilt.
Wilhelmshaven * Fünf Anführer des Matrosenaufstandes vom 5. August 1917 werden zum Tode verurteilt. Drei Todesurteile werden in Haftstrafen umgewandelt. Der Oberbefehlshaber der deutschen Flotte, Admiral Reinhard Scheer, besteht jedoch auf der Erschießung der beiden Heizer Max Reichpietsch und Albin Köbis, die als Hauptredner bei den Protestversammlungen aufgetreten waren.
München-Schwabing * In der Schwabinger Brauerei findet am Abend eine von der MSPD und der Gewerkschaften einberufene Veranstaltung zum Thema „Die Übergangswirtschaft vom Krieg zum Frieden“ statt. Sie wird von etwa 800 Personen besucht. Hauptredner ist der stellvertretende Landesvorsitzende Franz Schmitt. Der Vortrag endet mit der Warnung, sich - in Hinblick auf die Berliner Streikmaßnahmen - zu keinen unüberlegten Handlungen hinreißen zu lassen, nachdem die Friedensverhandlungen von Brest-Litowsk ins Stocken geraten sind.
Die Veranstalter wollen Kurt Eisner nicht zu Wort kommen lassen. Doch nach einer „heftigen Geschäftsordnungsdebatte“ und gegen den erbitterten Willen des Veranstaltungsleiters und Gewerkschaftsfunktionärs Joseph Kurt kann Kurt Eisner das Rederecht erringen und das neue Thema „Die gegenwärtige Krisis und ihre Lösung durch den Massenstreik“ auf die Tagesordnung setzen. Immer wenn Eisner den Streik nur erwähnt, „jubelt alles“.
Noch bevor über die Teilnahme der Krupparbeiter am Streik abgestimmt werden kann, gelingt es den Vertretern der MSPD und der Gewerkschaften, die Versammlung wegen Überschreiten der Polizeistunde aufzulösen.
In seinem Gefängnistagebuch urteilt Kurt Eisner später über die den Streik ablehnenden Mehrheitssozialdemokraten, indem er sie als eine „Camorra“ bezeichnet, „die vor keinem Mittel zurückschreckt, um sich selbst in ihrer verworfenen Stellung zu behaupten“ und stellt sie als eine „lächerliche Karikatur des preußischen Kasernenstaates“ dar. Konkret wirft er der bayerischen SPD-Parteiführung eine „riesige unpolitische, ohnmächtige, öde, geistlose und verlogene Vereinsmeierei“ vor.
Berlin * Am ersten Tag des Ausstands folgen rund 100.000 Berliner Arbeiterinnen und Arbeiter dem Aufruf der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei - USPD zum Streik. Das Motto heißt: „Frieden und Brot!“. Ihre Hauptforderungen lauten:
Für Deutschland fordern die von den Streikenden gebildeten Berliner Arbeiterräte eine „durchgreifende Demokratisierung der gesamten Staatseinrichtungen“. Das Vorbild der österreichischen Kolleginnen und Kollegen hat auch die deutsche Arbeiterschaft ermutigt.
Die Versammelten rufen die Arbeiterschaft der Kriegsgegner auf, es ihnen gleichzutun und ebenfalls in einen Massenstreik einzutreten, „denn erst der gemeinsame, internationale Klassenkampf schafft Arbeit und Brot“. Zur Umsetzung dieser Forderung sollte es allerdings nicht kommen.
Dafür gelingt es den revolutionären Obleuten - zwar widerstrebend, aber strategisch sehr geschickt, - auch die Mehrheits-SPD in den Kampf zu integrieren. Das ist ein beachtenswerter Versuch der Wiederannäherung.
München * Die Delegierten des Münchner Gewerkschaftsvereins beschließen eine Resolution, in der sie die Aktivitäten der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei - USPD zum Streik verurteilen.
Der Gewerkschaftsvorsitzende Johannes Timm verständigt sich mit dem MSPD-Parteisekretär Erhard Auer, an der für den nächsten Tag angesetzten Versammlung der Münchner kriegswichtigen Betriebe teilzunehmen. Sie wollen durch ihre Präsenz
Berlin * Das Außerordentliche Kriegsgericht in Berlin verurteilt Wilhelm Dittmann wegen seiner Beteiligung am Berliner Munitionsarbeiterstreik und des versuchten Landesverrats zu fünf Jahren Festungshaft.
München * In einem Flugblatt des Alldeutschen Verbandes anlässlich der Nominierung Kurt Eisners für den bevorstehenden Reichstagswahlkampf heißt es:
„Ein russischer Jude als Reichstagskandidat. […] Eisner wird ja nicht gewählt werden, aber dass eine Partei es überhaupt wagen darf, einen russischen Juden, der wegen Landesverrat verurteilt wurde [was nicht stimmt], aufzustellen, müsste dem Arbeiter die Schamröte ins Gesicht jagen!“
München * Die Zentralpolizeistelle Bayern berichtet dem Kriegsministerium:
„Die Gründe, warum Eisner als Kandidat aufgestellt werden soll, sind folgende:
1.) Man will erreichen, dass Eisner für die Zeit des Wahlkampfes, nachdem er noch nicht verurteilt ist, freigesprochen werde. Die Wahlversammlungen könnten nach Ansicht der Vereinsmitglieder [der USPD] vom Generalkommando nicht verboten werden.
Man werde Veranlassung nehmen, den Massen die Ziele der Unabhängigen klarzulegen; zu dem Zweck kämen als Redner von Berlin Leute, gegen welche die Polizei sich nicht vorzugehen traue, wie Haase, [Adolph] Hoffmann, Ledebour, von Nürnberg der Gauvorsitzende Baier.
2.) Man will gegen die Mehrheitssozialisten opponieren. Diesbezüglich sei eine Weisung aus Berlin da.“
Spa * Als immer mehr schlechte Nachrichten auf Generalquartiermeister Erich Ludendorff zukommen, kann er sich länger nicht mehr einer realistischen Lagebeurteilung verweigern. Schnell und entschlossen handelt er. Am Vormittag lässt er Reichskanzler Georg Friedrich Graf von Hertling mitteilen, „dass eine Umbildung der Regierung oder ein Ausbau derselben auf breiterer Basis“ nötig ist.
Am Abend weiht er den Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg in seine Planungen für ein Waffenstillstandsgesuch ein. Dieser stimmt den Vorschlägen - wie üblich - zu.
Nürnberg * Die zur Zentrumspresse gehörende Nürnberger Volkszeitung, gibt realitätsblinde Durchhalteparolen aus:
„Fürwahr: wir können uns die Größe der Gefahr, in welcher wir schweben, wenn wir in unserer Kampfkraft nachlassen, gar nicht kraß genug vorstellen, um daraus den felsenfesten, entschlossenen Willen zu schöpfen, jede Faser unseres Willens und Herzens anzuspannen, damit wir uns kräftigen in dem Entschlusse, lieber unser Letztes herzugeben, als zu so schimpflichem Dasein verurteilt zu sein. […]
Unsere Feinde wollen uns vernichten, sie würden auch einen noch so weitgehenden Frieden, den wir zu genießen bereit wären, abweisen, weil sie uns ‚ausrotten‘ und unser Land zu einer Wüstenei machen wollen. Kann es da ein deutsches Herz geben, welches dem Vaterlande in dieser großen Not und Bedrängnis nicht zur Seite stehen wollte?
Jetzt ist die Stunde, in der wir die nationale Verteidigung organisieren müssen! Jetzt gibt es kein Besinnen mehr, der letzte entscheidende Gang hat begonnen!“
Berlin * Wilhelm Dittmann, Gründungsmitglied der Unabhängigen Sozialdemokraten - USPD und Aktivist beim Berliner Munitionsarbeiterstreik im Januar 1918, wird aus der Festungshaft entlassen.
Wilhelm Dittmann war am 4. Februar 1918 vom Außerordentlichen Kriegsgericht wegen des versuchten Landesverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt worden.
Hamburg * Der eben aus der Haft entlassene und wegen seiner Beteiligung am Berliner Munitionsarbeiterstreik und des versuchten Landesverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilte Wilhelm Dittmann fordert vor einer großen Menschenmenge in Hamburg, dem Vorbild der revolutionären Kieler Matrosen zu folgen.
Er verkündet: „Wir stehen vor entscheidenden Wendungen. Der Krieg hat zur Reife gebracht, was sonst noch Jahrzehnte erfordert hätte. Das Alte stürzt, und das Proletariat sieht sich über Nacht vor die Aufgabe gestellt, die politische Macht zu ergreifen. Alle Kleingeisterei und Angst vor der eigenen Unreife gilt es abzulegen.“
Berlin * Die demokratische Regierung nach der November-Revolution beschließt die Einführung von Volksgerichten. Die Aburteilung von Mördern unterliegt seither diesen Gerichten, die Vollstreckung erfolgt grundsätzlich durch Erschießen.
Berlin - München * Der bayerische Gesandte in Berlin, Friedrich Muckle, berichtet an den bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner von einem Gespräch mit dem Publizisten und Journalisten Maximilian Harden über die Belebung des revolutionären Geistes. Sie fordern
Wenn die Berliner Reichsregierung auf diese Forderungen nicht eingeht, so sollte der „Abfall des Südens“ zumindest angedroht werden. Denn: „Preußen hat uns in das Unglück des Krieges gestürzt, es soll uns nicht noch tiefer in den Abgrund, aus dem wir herauszuarbeiten suchen, hinab drücken.“
München-Ludwigsvorstadt * Im Gewerkschaftshaus in der Pestalozzistraße tagen die Kasernenräte.
In der Folge tritt der Soldatenrat zurück und leitet Neuwahlen ein.
Berlin * Der Rat der Volksbeauftragten nimmt das Rücktrittsgesuch des Leiters des Auswärtigen Amtes, Wilhelm Solf, an. Als sein Nachfolger wird Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau berufen, der aber von Kurt Eisner ebenso „ungünstig“ beurteilt wird wie Solf.
München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt der provisorischen Regierung den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt. In der Begründung zu einem Urteil über die Rechtsgültigkeit einer Verordnung heißt es:
„Die gesetzgebende Gewalt ist ein Ausfluss der Staatsgewalt. Sie steht dem zu, der die Staatsgewalt tatsächlich innehat, also zurzeit der Regierung des Volksstaates Bayern. Die Anordnungen der Regierung haben deshalb verbindliche Kraft.“
Berlin - München * Ernst Toller hat für Südbayern als Delegierter am Berliner Reichsrätekongress teilgenommen. Tief enttäuscht fährt er nach München zurück:
„Der deutsche Rätekongress verzichtet freiwillig auf die Macht, das unverhoffte Geschenk der Revolution, die Räte danken ab, sie überlassen das Schicksal der Republik dem Zufallsergebnis fragwürdiger Wahlen des unaufgeklärten Volks. […] Die Republik hat sich selbst das Todesurteil gesprochen.“
München-Isarvorstadt * In den Kolosseums-Bierhallen haben sich einige Hundert Internationale Kommunisten versammelt. Sie diskutieren das Für und Wider
Es sind Diskussionen ohne geistige Schranken, keine Beschlüsse!
München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.
In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.
In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“
Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.
Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.
Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.
Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.
Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.
Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.
Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein. Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.
Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.
Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.
Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..
Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.
Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.
Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.
Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.
Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.
Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.
Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.
Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“
München * Ernst Niekisch strebt die Wiederannäherung von USPD und SPD an, weshalb drei Mitglieder des Zentralrats - Niekisch, Sauber und Gandorfer - versuchen, durch Gespräche mit Delegierten der Münchner Ortsgruppen von SPD, USPD und Freien Gewerkschaften die Spaltung der Linken zu überwinden und eine sozialistische Einheitsfront zu begründen.
Die sechs Verhandlungsführer bezeichnen sich als „Kommission zur Wiederherstellung der Einheit der sozialdemokratischen Parteien“. Sie erarbeiteten eine Vereinbarung als Grundlage für Verhandlungen unter den von ihnen vertretenen Interessengruppen.
Wie vorauszusehen war, geben die SPD-Führung und die Freien Gewerkschaften der Vereinbarung unverzüglich ihre Zustimmung.
Anders die Münchner Räte. Sie zeigten sich über die hinter ihrem Rücken stattfindenden Gespräche empört. Eine zur Beratung des Programms einberufene Versammlung löste sich wegen des dritten Artikels in einem Tumult auf. Die Münchner Räte drohen unverhohlen, dass sie einem Zentralrat, der bereit ist, den Landtag anzuerkennen, die Bestätigung verweigern will.
Damit besteht die geforderte und so hoch gelobte Einheitsfront nur noch auf dem Papier. Ernst Niekisch ist jetzt zwar quasi Regierungschef in Bayern. Doch den im Umbruch befindlichen Staat zu lenken, ist alles andere als einfach. Als zentrale Frage bleibt: Welches Regierungssystem - Parlamentarismus oder Räterepublik - soll künftig in Bayern herrschen?
München-Maxvorstadt * Der Rektor und der Senat der Münchner Universität sprechen ihre „rückhaltlose Verurteilung der Freveltat“ vom 21. Februar aus.
Berlin * Die Führung der Sozialdemokraten verurteilt die Gewalt der Straße und die Streiks. Damit nimmt sie die selbe Haltung wie die politisch Rechte ein.
München-Au * Im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz stürmen während der Verhandlung gegen Plünderer Zuhörer den Sitzungssaal. Sie wollen die Verurteilten befreien. Doch das Vorhaben misslingt.
Nürnberg - München * Ministerpräsident Johannes Hoffmann ist zum Landesparteitag der SPD nach Nürnberg gereist, um dort die Genossen gegen die Räterepublik zu mobilisieren. Die Reichs-SPD hat Otto Wels geschickt, um die bayerischen Genossen auf Kurs zu halten.
Durch seine Rücktrittsdrohung bringt er eine klare Mehrheit von 47 gegen 3 Stimmen - „aus politischen und wirtschaftlichen Gründen“ - gegen eine bayerische Räterepublik aus.
München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.
München * Hedwig Kämpfer wird als einzige Frau als Richterin in das 28 Personen umfassende Revolutionstribunal aufgenommen. Lida Gustava Heymann schreibt über sie:
„Niemals erlebte ich, dass ein Mann selbst bei bestem Willen und Bemühen zustande brachte, was einer Frau, Hedwig Kämpfer, beim Revolutionstribunal gelang. […]
Ihre Fragestellung war einfach, natürlich, führte von Tatsache zu Tatsache, bis das Eingeständnis unvermeidbar geworden war, ihr psychologisches Einfühlungsvermögen arbeitete untrüglich. Der Abzuurteilende war für sie, was für den Musiker sein Instrument ist, das er meisterhaft zu spielen versteht, ihm die feinsten Töne entlockt.“
München-Graggenau * Noch während der Kämpfe am Hauptbahnhof kommen im Hofbräuhaus die Betriebs- und Soldatenräte zusammen.
Levinés Schritt widerspricht der Lagebeurteilung der Berliner KPD-Parteizentrale, die seit den Januarereignissen vor politischen Abenteuern warnt. es wird spätere parteiinterne Kontroversen zur Folge haben.
München * In der Neuen Zeitung vom 30. April wird die Anklage Ernst Tollers im Hofbräuhaus-Parlament wiedergegeben.
„Bei jeder Aktion wird nicht gefragt, ob sie die Lage unserer besonderen Verhältnisse, den Anschauungen der großen Masse unserer arbeitenden Bevölkerung, der Sorge für unsere Gegenwart und Zukunft entspricht, sondern nur, ob sie den Lehren des russischen Bolschewismus gemäß ist, ob Lenin oder Trotzki so oder so im gleichen Falle verfahren würden. […] Wir Baiern sind keine Russen!“.
Außerdem verurteilt Ernst Toller, dass das Volk über die wirkliche Lage im Unklaren gelassen wird und veröffentlicht eine Erklärung dazu.
München-Isarvorstadt * Um 10 Uhr werden im Hof des Luitpold-Gymnasiums an der Müllerstraße zwei Angehörige des Berliner 8. Husarenregiments - ohne gerichtliches Urteil - erschossen. Sie haben - nach Misshandlungen - zugegeben, an der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts am 15. Januar beteiligt gewesen zu sein.
Die Hingerichteten sind Regierungssoldaten, die am 29. April in Oberschleißheim gefangen genommen worden waren.
München-Haidhausen * Professor Sauerbruch kann die Kirchenschule wieder verlassen. Er schreibt in seiner im Jahr 1951 erschienenen Autobiographie „Das war mein Leben“, dass er bereits „Zum Tode verurteilt“ war, dann aber auf glückliche Weise gerettet wurde.
München-Isarvorstadt * Zwischen 16:30 und 17.30 Uhr werden im Hof des Luitpold-Gymnasiums weitere acht Geiseln von Angehörigen der Roten Armee - erneut ohne gerichtliches Verfahren und Urteil - erschossen. Nach den Hinrichtungen räumen die Rotarmisten die Schule.
Mit Ausnahme des Kunstmalers und Professors Ernst Berger sind die restlichen sieben Erschossenen Mitglieder oder Anwärter auf eine Mitgliedschaft in der Thule-Gesellschaft.
Wer den Befehl für die Hinrichtung gegeben hat, kann nicht mehr herausgefunden werden, weil sich der verantwortliche Kommandant bei seiner späteren Festnahme erschießt.
München * Eine Denunziationswelle setzt ein. Das für politische Straftaten zuständige Stand- und Volksgericht am Mariahilfplatz hat Hochkonjunktur. Da wird so manche offene Rechnung beglichen.
Beispiel: Der Straßenbahnschaffner Alois Bosch gerät mit seinem Nachbarn in Streit. Daraufhin geht dieser zur Polizei und behauptet, Bosch hätte am 2. Mai auf heranrückende Truppen geschossen. Obwohl er seine Aussage später widerruft, wird der Straßenbahner wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee zu zwei Wochen Haft verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe wird Bosch von seinem Arbeitgeber, der Stadt München, entlassen.
München-Stadelheim * Die Neue Zeitung vom 3. Juni 1919 berichtet: „Am 4. Mai kamen zwei Autos mit Gefangenen vor Stadelheim an. Drei Männer und zwei Mädchen von ungefähr 18 Jahren wurden heruntergerissen. Die Männer wurden natürlich sofort erschossen. Bezüglich der Mädchen riefen die württembergischen Soldaten: ‚Die Frauen müssen sofort erschossen werden!‘ Stadtpfarrer Wagner und Pfarrer Freudenstein von Giesing […] suchten auf die Soldaten einzuwirken.
Es gelang ihnen jedoch nicht, ebenso wenig drei Offizieren, die immer wieder die Soldaten bestimmten, dass Erschießungen ohne Urteil nicht zulässig seien. Es half alles nichts, selbst Stadtpfarrer Wagner wurde bedroht.
Die Mädchen weinten nicht, sie wurden an die Wand gestellt, und - jetzt kommt das Erbärmlichste - zuerst in die Fußknöchel und Knie geschossen, und erst dann, als sie zusammengebrochen waren, völlig erschossen“.
Die Namen der Mädchen sind bekannt, eine Strafverfolgung des Falles kann jedoch nicht stattfinden, da die Akten auf unerklärliche Weise verloren gingen.
München * Ret Marut [= B. Traven], der Leiter der Zensurbehörde in der Ersten Räterepublik, wird von Studenten, die sich der Weißen Garde angeschlossen haben, erkannt und von Regierungstruppen vor ein Feldgericht gebracht. Dieses besteht aus einem Offizier, der entscheidet, ob der Verhaftete sofort standrechtlich erschossen wird oder nicht. Im Zweifelsfall wird das Todesurteil vollstreckt, weil das sicherer sei.
Noch vor seiner Vernehmung gelingt dem Schriftsteller - mit Unterstützung von zwei Soldaten - die Flucht.
München * Das Justizministerium erklärt, dass Urteile der Revolutionstribunale null und nichtig sind und Strafen nicht vollstreckt werden.
München * Die halbamtliche Bayerische Staatszeitung rechtfertigt die standrechtlichen Erschießungen mit der Aussage:
„Die Bevölkerung verurteilt aufs Schwerste jene feigen Häuserschützen, die aus dem Hinterhalt Angehörige der Regierungstruppen heimtückisch niederknallen, und versteht es, dass solche Schützen, wo sie auf der Tat oder mit der Schusswaffe ertappt werden, nach dem Grundsatz ‚Auge um Auge, Zahn um Zahn!‘ an die Wand gestellt werden.“
Und natürlich muss nach Auffassung der Bayerischen Staatszeitung Verständnis dafür aufgebracht werden, „dass in der Erregung des Augenblicks vielleicht Missgriffe nicht ganz vermieden werden können“.
München-Au * Eugen Leviné wird zum Tode verurteilt.
München * Ernst Niekisch wird wegen Beihilfe zum Hochverrat zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt.
München * Erich Mühsam wird zu fünfzehn Jahre Festungshaft verurteilt.
Im Urteil heißt es: „Mühsam hat sich durch seine Tätigkeit bei Aufmachung der ersten Räterepublik als das treibende Element erwiesen. […] Bei Mühsam ist nicht festgestellt worden, dass seine Handlungsweise aus ehrloser Gesinnung entsprungen ist; so werden ihm auch mildernde Umstände zugebilligt; denn er hat zeitlebens in ehrlicher Überzeugung, wenn auch mit einem an psychopathischen Zustand grenzenden Fanatismus, die Durchführung seiner Ideen verfochten hat.
Die Beweiserhebung aber hat ergeben, dass Mühsam während der ganzen Revolutionszeit einen höchst verderblichen Einfluss auf die an sich erregten Massen in skrupelloser Weise ausgeübt hat. Die Verhängung der Höchststrafe ist daher geboten“.
Man unterstellt Toller jedoch eine ehrenhafte Gesinnung, was ihm - anders als Eugen Leviné - letztlich das Leben rettet. Er wird zunächst nach Eichstätt überführt.
München-Au * Der erste Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt. Er wird bis zum 18. September andauern. Es geht um den Mord an zehn Geiseln am 30. April im Hof des Luitpold-Gymnasiums. Von den 16 Angeklagten werden sechs zum Tode verurteilt. Sieben Angeklagte werden zu 15 Jahre Zuchthaus verurteilt.
München-Obergiesing * Die sechs zum Tode Verurteilten aus dem ersten Geiselmordprozess werden im Gefängnis Stadelheim durch Erschießen hingerichtet.
München * Der zweite Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt. Er dauert zwei Tage. Ein Angeklagter wird zum Tode verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Zuchthausstrafen von jeweils 15 Jahren.
München-Obergiesing * Der zum Tode Verurteilte aus dem zweiten Geiselmordprozess wird im Gefängnis Stadelheim durch Erschießen hingerichtet.
München * Die beiden Haupttäter, der Schütze Jakob Müller und der Vizefeldwebel Konstantin Makowski, die maßgeblich an den Ermordungen der 21 Kolpinggesellen am 6. Mai mitgewirkt haben, werden zu jeweils 14 Jahren Zuchthaus verurteilt, Otto Grabatsch erhält ein Jahr Gefängnis. Sie werden wegen Totschlag - nicht jedoch wegen Mord - verurteilt.
München * Der ehemalige Husar Stefan Latosi, der in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geldbörsen den Keller des Prinz-Georg-Palais am Karolinenplatz 5 verlassen hatte, wird in einem abgetrennten Verfahren vom Verbrechen des Totschlags freigesprochen. Er erhält aber wegen schweren Diebstahls zehn Jahre Zuchthaus. Latosi hat die zuvor ermordeten Kolpinggesellen ausgeraubt.
München * Das Volksgericht München verurteilt Alois Lindner zu einer Zuchthausstrafe von 14 Jahren. Er hat am 21. Februar 1919 bei einem Attentat im Bayerischen Landtag
Für die Dauer von fünf Jahren erkennt man ihm wegen niederer Gesinnung die bürgerlichen Ehrenrechte ab.
München * Da sich die Richter und der Verteidiger über die Wertung der Tat im Grunde einig sind, ergeht das Urteil gegen Graf Anton von Arco auf Valley bereits um 16.08 Uhr. Es wird vom Landgerichtsdirektor Georg Neithardt gesprochen und lautet:
Die Justiz öffnet sich aber gleich selbst die Tür für ihr weiteres Vorgehen. Am Ende des Urteils stehen die bemerkenswerten Zeilen: „Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen, politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und seinem Vaterland entsprang und ein Ausfluss seines Draufgängertums und der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung gegen Eisner war, weil ferner der Angeklagte seine Tat in allen ihren Einzelheiten ohne jeden Versuch der Beschönigung oder Verschleierung mit offenem, edlem Mute in achtungsgebietender Weise als aufrechte Persönlichkeit eingestand.“
Graf Arco nimmt sein Todesurteil mit vollkommener Ruhe zur Kenntnis und ruft in seinem Schlusswort die Zuhörer zum Aufbau einer nationalen Zukunft auf. Stürmischer Beifall erhebt sich im Sitzungssaal.
München * In der Stadt finden zahlreiche Kundgebungen statt, auf denen zumeist Studenten unter schwarz-weiß-roten Fahnen einen Freispruch Arcos fordern. Es drohen antisemitische Ausschreitungen, bis der Verteidiger Arcos die Gemüter mit der Ankündigung beruhigen kann, dass begründete Aussicht auf Begnadigung des Verurteilten besteht.
München * 5.233 Strafprozesse gegen Räterepublikaner werden eröffnet.
München * Der dritte Geiselmordprozess beginnt. Das Volksgericht verhängt ein Todesurteil, das zwei Tage später vollstreckt wird.
München-Obergiesing * Das Todesurteil aus dem dritten Geiselmordprozess wird im Gefängnis Stadelheim durch Erschießen vollstreckt.
München * Aus zahlreichen Aufsätzen in den Süddeutschen Monatsheften, der Liberalen Korrespondenz sowie den Historisch-politischen Blättern entsteht Dr. Fritz Gerlichs Buch „Der Kommunismus als Lehre vom Tausendjährigen Reich“. Es wird im Bruckmann-Verlag verlegt. Gerlich rechnet darin den Kommunismus zu den Erlösungsreligionen und verurteilt den verbreiteten Antisemitismus.
München-Au * Adolf Hitler hält im Münchner-Kindl-Keller eine Rede vor 3.000 Zuhörern, in der er die Juden verurteilt, da sie hinter dem Elend Deutschlands stecken. Wenn man erst mal die Macht habe, so sagt Hitler weiter, dann „werde man den Fetzen von einem Friedensvertrag zerreißen”.
Der NSDAP-Parteivorsitzende führt aus, dass Deutschland zwar geknebelt und wehrlos ist, sich aber nicht vor einem Krieg gegen Frankreich scheuen darf. Seine Rede beendet er mit dem Schiller-Wort: „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern, nicht trennen uns in Not und Gefahr“.
München * Dreharbeiten zu dem Stummfilm „Die Schönheitskonkurrenz oder: Das Urteil des Paris“ mit Karl Valentin und August Junker.
München-Kreuzviertel * Die Kirche - allen voran Kardinal Michael von Faulhaber - fühlt sich aufgefordert mit der Revolution abzurechnen. Der hohe katholische Kleriker steht als Garant für das Gottesgnadentum der angestammten Herrscher und für eine auf das christliche Herrschaftsverständnis gegründete Regierung.
In seiner Trauerrede sagt Kardinal Faulhaber in Anspielung auf die Hunger- und Friedensdemonstrationen vor und die revolutionären Veranstaltungen nach Kriegsende, besonders aber auf die Beisetzungsfeierlichkeiten für den ermordeten ersten demokratischen bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner: „Die heutige Trauerfeier hebt sich durch die kirchliche Weihe himmelhoch hinauf über alles Trauertheater, das auf dem Straßenpflaster von München jemals gewesen ist.“ Ausführlich hebt Faulhaber hervor, dass Ludwig III. „kein König von Volkes Gnaden“, sondern ein „König von Gottes Gnaden“ gewesen sei.
Der monarchistische und antidemokratische Kirchenvertreter verurteilt die Revolution, indem er sagt: „Könige von Volkes Gnaden sind keine Gnade für das Volk, und wo das Volk sein eigener König ist, wird es über kurz oder lang sein eigener Totengräber“. Dieser Satz lässt den Kardinal am Ende des Zweiten Weltkrieges prophetisch erscheinen. Ein größerer zeitlicher Abstand zeigt aber die Untauglichkeit solcher Ängste erzeugender Geschichtsverklärungen.
München-Kreuzviertel - Rom-Vatikan * Kardinal Michael von Faulhaber schreibt an den Unterstaatssekretär im Vatikan, Giuseppe Pizzardo, über die öffentliche Auseinandersetzung mit Konrad Adenauer:
„Er behauptete, die Revolution sei organisch geworden, die gestürzten Herrscherhäuser seinen morsche Bäume gewesen, der deutsche Katholizismus sei auf das deutsche Vaterland angewiesen. [...] Ich bitte darum Eure Exzellenz, es möge keine päpstliche Kundgebung erfolgen, die von den Katholiken als Zustimmung zur Politik des Zentrums und zu einer Koalition mit der Sozialdemokratie ausgelegt werden könnte. Präsident Adenauer wird die päpstliche Auszeichnung, die früher für den Präsidenten üblich war, nicht erhalten können“.
Damit verhindert Kardinal Faulhaber, dass Konrad Adenauer den sonst üblichen päpstlichen Orden bekommt.
In einer eigenwilligen Rechtfertigung gegenüber dem bayerischen Gesandten beim Vatikan schreibt Faulhaber am selben Tag: „[...] Damit habe ich nicht die Verfassung von Weimar und die republikanische Staatsform an sich verurteilt; denn eine Verfassung kann rechtmäßig zustandegekommen sein, ohne daß dadurch die vorausgehende Revolution legitimiert wird. Ein unehelich Geborener kann ein ordentlicher Mensch werden, ohne daß damit die uneheliche Mutterschaft als solche Rechtsdasein erhält.“
München * Die traditionellen Schwurgerichte treten wieder an die Stelle der Volksgerichte. Die Vollstreckung der Todesurteile erfolgt nun grundsätzlich durch die Guillotine.
Landsberg am Lech • Adolf Hitler und die anderen Verurteilten [Pöhner, Weber und Kriebel] treten am Tag der Urteilsverkündung ihre Strafe in der Strafvollzugsanstalt Landsberg am Lech an. Dort ist ein Gebäude zur „Festungshaftanstalt Landsberg“ deklariert worden.
Während seiner Haft kann Hitler zahlreiche Besucher empfangen. Dies steht ihm als Festungshäftling zwar grundsätzlich zu, doch wird ihm wesentlich mehr als nach der Hausordnung für den Vollzug der Festungshaft zulässig ist von der ihm wohlgesonnenen Anstaltsleitung genehmigt. Hitler schreibt in Landsberg den ersten Teil seines Buchs „Mein Kampf“.
München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt.
Landsberg am Lech * Anton Graf von Arco auf Valley verlässt die Festung Landsberg am Lech - bereits vier Jahre nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Festungshaft - wieder als freier Mann. Er wird wegen Strafunterbrechung entlassen, ohne dass die sonst übliche Bewährungsfrist ausgesprochen wird. Ein lebenslanger Gefängnisaufenthalt war für Arco eh nie ernstlich in Betracht gezogen worden.
Bei seiner Rückkehr nach Schloss Sankt Martin wird der Graf von der Bevölkerung jubelnd empfangen und die farbentragende katholische bayerische Studentenverbindung Rhaetia nimmt im Rahmen einer Festkneipe im Sommer 1925 den entlassenen Mörder in ihren Reihen auf.
Anton von Arco ist durch seinen Mord am bayerischen Ministerpräsidenten zum Helden der nationalen Rechten aufgestiegen. Dass er dabei von den Leibwächtern schwer verletzt wurde, macht auch noch einen Märtyrer aus ihm.
München * Erzbischof Michael von Faulhaber veröffentlicht ein Buch mit dem Titel: „Deutsches Ehrgefühl und katholisches Gewissen“. Zunächst stellt er fest, dass „darüber zu urteilen, was katholisch ist oder was an das Wesen des Katholizismus greift, [...] Sache des kirchlichen Lehramtes“ ist. Im nächsten Satz gibt er sich als Träger dieses Lehramtes aus. Und dann beginnt er zu politisieren.
Benito Mussolini, der im Oktober 1922 mit seinem „Marsch auf Rom“ die Macht in Italien an sich gerissen hatte und die Verfassung nach seinen Vorstellungen abänderte, wurde vom Kardinal hoch gelobt, da „das Oberhaupt des italienischen Faschismus [...] die Geister des Kulturkampfes [...] bis heute mit fester Hand [...] im Zaun gehalten“ habe.
Gleich darauf lässt Faulhaber seine Bewunderung für den deutschen Faschistenführer folgen, wenn er schreibt: „Adolf Hitler wußte besser als die Diadochen seiner Bewegung, daß die deutsche Geschichte nicht erst 1870 und nicht erst 1517 begann, daß für die Wiederaufrichtung des deutschen Volkes die Kraftquellen der christlichen Kultur unentbehrlich sind, daß mit Wotanskult und Romhaß das Werk der Wiederaufrichtung nicht geleistet werden kann.
Als Mann des Volkes kannte er auch die Seele des süddeutschen Volkes besser als andere und wußte, daß mit seiner Bewegung, die in ihrer Kehrseite Kampf gegen Rom ist, die Seele des Volkes nicht erobert wird“.
Das Buch erscheint wohlgemerkt in dem Jahr,
Gronsdorf * Der TSV München-Ost verkauft den Waldspielplatz in Gronsdorf, um noch am selben Tag den Kauf eines neuen Grundstücks an der St.-Martin-Straße in Obergiesing perfekt zu machen. Um den Bau eines Vereinsheimes, einer Turnhalle und eines Sportplatzes finanzieren zu können, wird der Verkaufserlös des alten Waldsportplatzes verwendet und der Beitrag auf eine Mark verdoppelt.
Die Vereinsleitung und die Mitgliedschaft verspricht sich von dem Neubau-Projekt wesentlich bessere Trainingsbedingungen als in den Nebensälen der Großgaststätten und den Schulturnsälen. Und damit verbunden eine stärkere Unabhängigkeit von geschäftstüchtigen Wirten und mit Vorurteilen behafteten Schulrektoren.
Berlin - München * Aus Anlass des 80. Geburtstags des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wird der Kurt-Eisner-Mörder Anton Graf Arco auf Valley endgültig amnestiert. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Sie ist in diesem Fall ein vollständig erfolgter Straferlass.
Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.
Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.
Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.
In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.
Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“.
München-Bogenhausen * Die Aufgabe des Reichsfinanzhofes bestand während der Jahre von 1933 bis 1945 im Wesentlichen in der Weiterentwicklung der Steuergesetze und der Entwicklung des Steuerrechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Den Boykott jüdischer Geschäfte, die Entziehung der Berufszulassungen von jüdischen ärzten und die Entfernung jüdischer Beamten aus dem öffentlichen Dienst bezeichneten die Finanzrichter lediglich als „in steuerlicher Hinsicht irrelevante Belästigungen“.
Mit ihren Urteilen nahmen die „furchtbaren Juristen von der Ismaninger Straße“ entscheidenden Einfluss an der Arisierung jüdischen Vermögens. So mussten Juden, deren Wohnung von der Gestapo“versiegelt wurden, nachdem sie ins Ausland geflohen waren, ein Viertel ihres Vermögens als Reichsfluchtsteuer zahlen.
München-Obergiesing * Mit der Martin-Luther-Kirche ist die Gefängnisseelsorge im Gefängnis Stadelheim verbunden. Da die Zahl der Hinrichtungen ständig ansteigt, muss Pfarrer Alt zweimal in der Woche den Verurteilten tröstend beistehen, darunter auch den Geschwistern Scholl.
München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber traut den Kurt-Eisner-Mörder Anton Graf von Arco auf Valley mit Gabrielle Gräfin von Arco-Zinneberg in der Dreifaligkeitskirche.
Arco hatte den Gründer des Freistaats Bayern am 21. Februar 1919 hinterrücks ermordet, war zunächst zum Tode verurteilt, aber am nächsten Tag zu lebenslänglicher Festungshaft begnadigt worden. Nach fünf Jahren wurde er aus der Haft entlassen. Anton Graf von Arco auf Valley war durch seine Tat in monarchistischen und konservativen Kreisen hoch angesehen. Deshalb ist es dem Münchner Erzbischof und Kardinal ein persönliches Anliegen, die Trauung durchzuführen.
München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.
Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen.
Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen.
Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse.
Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen.
München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.
Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.
Kommunarka * Towia Axelrod (Tobias Akselrod) wird im Zuge der stalinistischen Säuberungsaktionen zum Tode verurteilt und noch am selben Tag erschossen.
UdSSR * Willi Budrich wird im Zuge der stalinistischen Säuberungsaktionen zum Tode verurteilt und noch am selben Tag erschossen.
Halle * Das Amtsgericht Halle fällt ein Urteil zur Vertreibung der Juden aus „arischen“ Wohnhäusern. Darin heißt es unter anderem:
Berlin * Wenige Tage nach dem Kriegsbeginn wird eine Verordnung gegen Volksschädlinge erlassen. Sie bildet eine weitere rechtliche Grundlage für Todesurteile. Die Verordnung räumt ausdrücklich auch die Todesstrafe durch Erhängen ein.
Deutsches Reich * In der Zeit des Nationalsozialismus von 1940 bis 1945 vollstreckt der Scharfrichter Johann Reichhart 2.805 Todesurteile.
München * Mitten im Zweiten Weltkrieg zeigen die Nazis nochmals großes Entgegenkommen für Anton Graf von Arco auf Valley. Der Reichsjustizminister ordnet an, dass die Verurteilung Arcos wegen Mordes aus der Strafliste zu streichen ist.
Auch das Delikt einer Autofahrt im Zustand der Volltrunkenheit wird vom Reichsjustizministerium gnadenhalber nicht verfolgt.
Offenbar benötigt Arco wieder einen Führerschein, wozu ein blütenweißer Strafregisterauszug notwendig ist.
München * Walter Klingenbeck wird durch den Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.
München-Au * Unter „Ausnutzung der Verdunkelung“ überfällt der 33-jährige Wilhelm Heppert die Kassiererin der Museum-Lichtspiele und raubt den Betrag von 150 Mark. Der Räuber wird von einem Wehrmachtsangehörigen gefasst und der Polizei übergeben. Er wird vor ein Sondergericht gestellt und als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt. Eine Begnadigung lehnt das Gericht ab.
München * Das Einkommen des Scharfrichters Johann Reichhart ist aufgrund der zahlreichen Todesurteile innerhalb weniger Jahre in die Höhe geschnellt. Im abgelaufenen Jahr erhält der Henker zu seinem jährlichen Grundgehalt von 3.720 RM noch Sondervergütungen in Höhe von 41.748 RM zu. Alleine die Sondervergütungen für die 764 Enthauptungen betragen 35.790 RM, der Rest sind Fahrkosten und Aufwandsenschädigungen.
München - München-Obergiesing * Nach dem dreitägigen Verhör bei der Gestapo folgt der Prozess gegen die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz des eigens aus Berlin angereisten Dr. Roland Freisler.
Hans und Sophie Scholl werden gemeinsam mit Christoph Probst zum Tod verurteilt. Das Urteil wird noch am selben Tag im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter Johann Reichhart vollstreckt.
München-Obergiesing * Das Todesurteil gegen Willi Graf, einem Mitglied der „Weißen Rose“, wird durch den Scharfrichter Johann Reichhart im Gefängnis München-Stadelheim vollstreckt.
Berlin * In der Hauptverhandlung gegen Freiherrn Ludwig von Leonrod wird Dr. Hermann Wehrle als Zeuge dem Angeklagten gegenüber gestellt. Ludwig von Leonrod wird zum Tode verurteilt.
München-Kreuzviertel * Das Attentat vom 20. Juli 1944 bezeichnet Kardinal Michael von Faulhaber als „furchtbares Verbrechen“. In seiner Vernehmung vom 26. August „überschlug er sich geradezu in der Ablehnung und Verurteilung des Anschlags [...] und in seinem Treueverhältnis gegenüber dem Führer“.
Berlin * Das Gnadengesuch des Freiherrn von Leonrod bringt Kaplan Dr. Hermann Joseph Wehrle in akute Gefahr. Im Hauptverfahren gegen ihn wird er zum Tode verurteilt. Das Urteil wird umgehend vollstreckt.
Berlin * Der Jesuitenpater und Pfarrer von Bogenhausen, Alfred Delp, wird wegen Hochverrats zum Tode verurteilt.
Berlin * Der wegen „verräterischen Unterlassens“ in einem Ringen des Reiches „um Sein und Nichtsein“ zum Tode verurteilte Franz Sperr wird hingerichtet.
Deutsches Reich * In der Zeit von 1924 bis 1945 vollstreckt alleine der Scharfrichter Johann Reichhart die Todesurteile an 3.009 Personen, darunter an 250 Frauen.
Bayern - Amerikanische Besatzungszone * Nach dem Einmarsch der Amerikaner in München holt man den Scharfrichter Johann Reichhart aus seinem Haus im Gleißental. Er muss jetzt für die Besatzungsmacht arbeiten und auf Befehl der amerikanischen Militärregierung bis 1947 weitere 156 Hinrichtungen vollziehen.
Den Mastersergant Hazel Woods hat er in der Kunst des schnellen Tötens am Galgen einzuweisen. Woods erhängt die im Nürnberger Prozess verurteilten Hauptkriegsverbrecher.
München-Obergiesing * In aller Frühe fahren Lastwagen der US-Armee am Krematorium des Ostfriedhofes vor. Ihre Fracht besteht aus zwölf Särgen, von denen zwei leer sind. Angeblich befinden sich darin die Leichen von zwölf in einem Krankenhaus verstorbenen US-Soldaten, die nun unter der Aufsicht von Offizieren eingeäschert werden sollen. Tatsächlich enthalten die Särge die Leichen von neun in Nürnberg am Tag zuvor hingerichteten Hauptkriegsverbrechern: Es sind dies:
Der zehnte Tote ist der Reichsmarschall Hermann Göring, der sich am 15. Oktober 1946 seiner Hinrichtung durch Selbstmord entzogen hatte. In der Amtssprache hieß das: „Die Leiche Hermann Wilhelm Görings ist zusammen mit den Leichen der Kriegsverbrecher, die gemäß dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes am 16. Oktober in Nürnberg hingerichtet worden sind, verbrannt und die Asche im geheimen in alle Winde verstreut worden.“
München * Der „Scharfrichter“ Johann Reichhart hat seit seinem Amtsantritt am 1. April 1924 bis 1947 an insgesamt 3.165 Menschen die Todesurteile vollstreckt.
Nürnberg * Der Lebensborn e.V. gilt nach dem Zweiten Weltkrieg für lange Zeit als eine der mysteriösesten Institutionen der NS-Herrschaft. Dass sein Geheimnis während des Dritten Reichs mit Erfolg gehütet werden konnte, erregt nach dem Jahr 1945 die besondere Neugier der Öffentlichkeit. Von seiner Existenz erfährt sie zum ersten Mal während des Nürnberger Prozesses gegen den SS-Gruppenführer Ulrich Greifelt, dem Chef des Stabshauptamtes beim Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, und seinen Mitangeklagten.
Der als Fall VIII aufgerufene Prozess begann am 20. Oktober 1947 und endete am 10. März 1948 mit der Verkündung des Urteils.
Nürnberg * Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet mit der Verkündigung des Urteils. In den Prozessen konnte die Anklage den Beweis nicht erhärten, dass im Lebensborn e.V. die „gelenkte Fortpflanzung“ betrieben worden sei.
Die Richter sprechen den Verein sogar von der Beteiligung an Verbrechen frei und bestätigten ihm seinen gemeinnützigen Zweck, wonach es Heinrich Himmler und der Lebensborn-Führung darum ging, die „ledige Mutter und ihr Kind“ vor der Diffamierung durch die Gesellschaft zu schützen.
„Angestrebt wurde vielmehr, die soziale Stellung der Mutter und ihres Kindes zu erleichtern“.
München * Der Prozess gegen den Scharfrichter Johann Reichhart vor der Spruchkammer IV beginnt. Er wird als Hauptschuldiger angeklagt und nach zweitägiger Verhandlung als „belastet“ eingestuft und verurteilt.
Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Die Todesstrafe wird durch das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 102 abgeschafft. Zwischen 1946 bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes werden 125 Todesurteile gefällt und davon 24 vollstreckt.
München * Das Urteil gegen den ehemaligen Scharfrichter Johann Reichhart wird abgemildert.
München-Schwabing * Montag. Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße. Mehrere hundert Jugendliche blockieren erneut den Verkehrauf dem Boulevard. Gegen 1 Uhr räumt die Polizei die Straße. Rund 200 Protestierer werden „eingekesselt“ und anschließend festgenommen, darunter auch der spätere RAF-Terrorist Andreas Baader. Damit enden die Schwabinger Krawalle. Laut Polizeibericht kommen an diesem Tag rund 360 Polizisten zum Einsatz. 35 Protestierer werden festgenommen, sieben nachträglich zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus werden über 200 Anwesende zur Personalienfeststellung kurzfristig in Gewahrsam genommen.
Dass die Stadtpolizei an allen Tagen keine Wasserwerfer einsetzt, liegt an der in der Leopoldstraße verkehrenden Straßenbahn. Man hätte nämlich aus Sicherheitsgründen die Strom führenden Oberleitungen außer Betrieb nehmen müssen. Außerdem befürchtet man angesichts der sommerlichen Temperaturen, dass ein Wasserwerfer zur weiteren „Erheiterung“ der Protestierenden beigetragen hätte.
Fazit: Gegen 248 Personen werden Ermittlungen wegen der Beteiligung an den Schwabinger Krawallen aufgenommen. Darunter finden sich lediglich 13 Frauen. Fast drei Viertel der Verfahren werden eingestellt. 54 Angeklagte werden verurteilt; es gibt 13 Freisprüche. Das Durchschnittsalter der Verurteilten liegt bei 22 Jahren.
Von den jungen Berufstätigen werden auffällig viele verurteilt. Während aus dem akademischen Nachwuchs nur jeder Zehnte eine Strafe erhält, ist es bei den Nichtakademikern nahezu jeder Zweite. Es werden sechs Gefängnisstrafen zwischen drei und dreizehn Monaten ausgesprochen, wovon fünf auf Nichtakademikern fallen. Die Geldstrafen liegen zwischen 40 und 1.000 DMark. Die Jungakademiker kommen mit Geldbußen und Strafen auf Bewährung davon.
Gegen Angehörige der Stadtpolizei werden 143 Verfahren eröffnet. Lediglich 14 Polizisten werden aber mit Anklagen konfrontiert. Vier Ordnungshüter werden rechtskräftig verurteilt. Darunter ist nur ein Stadtpolizist, der an den Einsätzen vor Ort beteiligt war. Die drei Anderen sind als Aufseher in der Polizeihaftanstalt tätig.
Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann protestiert in einer Resolution gegen die Ausschreitungen, die das „Machwerk verantwortungsloser, ortsfremder Elemente“ gewesen sei und bedankt sich ausdrücklich bei der Münchner Polizei für das mutige und tatkräftige Einschreiten.
Washington D.C. * Der Baptistenprediger Martin Luther King spricht vor 250.000 Menschen in Washington D.C., um für seine afroamerikanischen Mitbürger „Freiheit, Gleichheit und Arbeitsplätze“ zu fordern. Die Rede beginnt mit den Worten „I have a Dream“.
Er träumt darin davon, „dass meine Kinder eines Tages in einer Nation leben werden, in der sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern nach ihrem Charakter beurteilt werden“. Er hebt hervor, dass „der Schwarze auf einer einsamen Insel der Armut inmitten eines weiten Ozeans des materiellen Wohlstands“ lebt, ja, er lebt „in seinem eigenen Lande im Exil“.
Unter den Zuhörern befindet sich auch Bob Dylan. Präsident John F. Kennedy wollte die Demonstration bis zuletzt verhindern.
Frankfurt am Main * Die Urteile im Auschwitz-Prozess werden verkündet. Der Prozess stellt einen wichtigen Schritt bei der Vergangenheitsbewältigung dar und löst in der Bevölkerung, der Justiz und im Parlament eine Verjährungsdebatte über Mord aus.
Karlsruhe * In einem Urteil des Bundesgerichtshofs heißt es: „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt.
Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.“
Deutsche Demokratische Republik * In der Deutschen Demokratischen Republik - DDR werden Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt.
Berlin * Beate Klarsfeld verschafft sich mit einer Pressekarte Zugang zum CDU-Parteitag in der Berliner Kongresshalle und ohrfeigt den deutschen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, der der NSDAP seit 1933 angehört hatte, wegen seiner Nazi-Vergangenheit.
Beate Klarsfeld wird noch an demselben Tag zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. „Es war eine symbolische Aktion der jungen Generation, der Nazi-Kinder gegen die Nazi-Väter“, sagt Beate Klarsfeld.
Großbritannien * John Lennon wird wegen Cannabis-Besitz zu einer Strafe von 150 Pfund verurteilt.
USA * John Lennon wird aufgrund seiner Verurteilung wegen Drogenbesitzes im Jahr 1968 zum Verlassen der USA aufgefordert.
Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Der Paragraf 361 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches wird gestrichen und damit das Betteln deutschlandweit erlaubt. Bis dahin wird, „wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt“ mit 500 Mark oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verurteilt.
Deutsche Demokratische Republik - DDR * In der Deutschen Demokratischen Republik - DDR wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin wurden etwa 200 Todesurteile ausgesprochen und davon circa 130 vollstreckt.
München - München-Theresienwiese * Prinz Luitpold von der Kaltenberger Brauerei richtet im Bamberger Haus in München eine Hausbrauerei ein, um dort Münchner Bier zu brauen und über diesen Weg auf die Wiesn zu kommen. Seine Klage vor dem Landgericht München wird jedoch abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es ausdrücklich, dass „das Oktoberfest ein Fest des Münchner Bieres ist“.
München * Walter Sedlmayr wird blutüberströmt in seiner Wohnung gefunden. Er ist mit einem Hammer erschlagen und mit einem Küchenmesser erstochen worden.
Schnell stehen seine homosexuellen Neigungen im Vordergrund des Interesses. Nach aufwändigen Ermittlungen werden Sedlmayrs Freund und Geschäftspartner Wolfgang W. und dessen Bruder Manfred L. verhaftet und in einem Indizienprozess verurteilt.
München-Graggenau • Bei der an der Feldherrnhalle stattfindenden Demonstration gegen das Karlsruher Kruzifix-Urteil unterzieht sich Kardinal Friedrich Wetter nicht der Mühe, die Debatte zu versachlichen. Im Gegenteil, er heizt die emotional eh schon aufgeheizte Stimmung gegen das vermeintliche Karlsruher Intoleranzedikt noch an.
München-Graggenau * In der Rathaus-Galerie wird die Wehrmachtsausstellung eröffnet. 90.000 Münchnerinnen und Münchner werden die Ausstellung besuchen.
Peter Gauweiler, der Münchner CSU-Vorsitzende, verschickt an alle Münchner Haushalte einen Brief, in dem er schreibt: „Den Ausstellern wird vorgeworfen, dass sie deutsche Soldaten [...] generell herabwürdigen und faktisch auf eine Stufe mit Kriegsverbrechern stellen.
[...] Eine pauschale Verurteilung ist ein Schlag von Millionen Familien, die im Krieg ihren Vater, Bruder, Sohn oder Ehemann verloren haben und eine späte absichtsvolle Demütigung zahlloser Männer, die ehrenhaft gekämpft hatten.“
Statt an der Eröffnungsfeier der Wehrmachtsausstellung teilzunehmen, legt Peter Gauweiler mit Gleichgesinnten am Grabmal des Unbekannten Soldaten im Hofgarten einen Kranz nieder.
München-Theresienwiese * Wegen Steuerhinterziehung wird das Wieswirte-Ehepaar Anton und Marianne Weinfurtner zu Bewährungsstrafen und einer Geldbuße von einer Million Mark verurteilt.
München-Theresienwiese * Die ehemaligen Wiesnwirte Marianne und Anton Weinfurtner stehen erneut wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht München I geht von einem Schaden von 1,5 Millionen Euro für den Fiskus aus.
Marianne Weinfurtner, die das Gericht für die treibende Kraft hält, wird wegen vier und ihr Mann Anton wegen drei Fällen der „Umsatzsteuerverkürzung“ schuldig gesprochen. Ins Strafmaß einbezogen wird eine Verurteilung der Eheleute zu je zwei Jahren mit Bewährung aus dem Jahr 2001. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Anton Weinfurtner und seine am Unternehmen beteiligte Ehefrau und Buchhalterin haben laut dem früheren Urteil den „Fiskus getäuscht, wo immer sich Gelegenheit bot“. Frau Weinfurtner wird zu viereinhalb Jahren, Herr Weinfurtner zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
München * Ein Münchner Gericht verurteilt erstmals einen mit einem Masskrug bewaffneten Wiesn-Schläger wegen versuchten Mordes zu 12 Jahren Haft.
Karlsruhe * Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe untersagt die Freigabe der Adventsonntage zur Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte in Berlin. „Die 2006 getroffene Regelung verletzt das Recht der Kirchen auf Religionsfreiheit“, heißt es in der Urteilsbegründung.
München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist.
Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.
München * Uli Hoeneß weist nach seiner Verurteilung im Prozess wegen 28,46 Millionen Euro hinterzogenen Steuern seine Anwälte an, auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Gleichzeitig legt er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern nieder.
Er muss damit seine dreieinhalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten.
München * Nachdem auch die Staatsanwalt verzichtet Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einzulegen, ist das Urteil gegen den Ex-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß rechtskräftig.
München * Sepp Krätz wird von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt.
Das Kreisverwaltungsreferat hat dem Wiesnwirt vom Hippodrom bereits mitgeteilt, dass er nicht mehr auf‘s Frühlingsfest darf und seine Schanklizenz für seine Wirtschaft Andechser am Dom verlieren wird. Weil er dadurch kein Wirt mehr ist, kann er sich auch nicht für‘s Oktoberfest bewerben.
München-Au * Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung prüft das Landratsamt München, ob dem Wiesnwirt Sepp Krätz auch die Schanklizenz für die Waldwirtschaft in Großhesselohe entzogen werden soll. Damit wäre Krätz‘ kleines Gastronomie-Imperium endgültig zerschlagen.
Nach seiner Verurteilung im Steuerhinterziehungsprozess muss er bereits damit rechnen, dass ihm die Schanklizenz für den Andechser am Dom entzogen wird. Und damit braucht er sich gar nicht mehr um eine Wiesn-Lizenz fürs Hippodrom bewerben.
München-Theresienwiese * Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft befasst sich mit der Frage, wer die Nachfolge für Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz im Hippodrom antreten soll. Sepp Krätz war am 28. März von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt. Seine Schanklizenz für den Andechser am Dom hat er bereits verloren, das selbe Verfahren für die Waldwirtschaft in Großhesselohe wird im Mai angeschlossen.
Das Wirtezelt wird Siegfried Able, der bisherige Wirt der Kalbskuchl auf der Wiesn, übernehmen. Er ist Betreiber des See-Biergartens Lerchenau mit 1.200 Plätzen, des Eiszaubers am Stachus und seit 2008 auch der Kalbskuchl. Zudem gehören ihm Pizza-Stände im Stachus-Untergeschoss und im Hauptbahnhof, in Letzterem auch der Süßigkeitenstand Münchner Zuckerl. Im Tierpark Hellabrunn hat er einen Biergarten, ein Café und einen Fish-and-Chips-Stand.
Siegfried Able wird das Hippdrom in Marstall umbenennen. Auch das Festzelt wird vollkommen neu gestaltet. Seine Kalbskuchl mit 300 Plätzen übernimmt Erich Hochreiter, der Wirt des Biergartens am Viktualienmarkt.
Der Besetzung des Wirtezeltes auf der Wiesn gehen hinter den Kulissen heftige Auseinandersetzungen. Deutlich und laut fällt die Kritik an dem seit 1980 praktizierten Vergabesystem der Stadt aus, das zwar korrekt abgewendet worden sei, aber aus einer Zeit stammt, als Volksfeste noch ein reines Reisegewerbe waren.
Unangenehm heftig fällt die Kritik des Sprechers der Wiesnwirte, Toni Roiderer, aus. Für ihn ist der „Emporkömmling“ Siegfried Able nur ein „Kioskbetreiber“, der nie „Wunschkandidat“ war. Die etablierten Wiesnwirte wollen sogar ernstlich prüfen, ob sie ihn überhaupt in ihrem Kreis aufnehmen wollen.
München * Der Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz hat vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg errungen und darf seinen Andechser am Dom über den 1. Juni hinaus gemeinsam mit seiner Tochter betreiben. Mit dem juristischen Sieg hat Krätz den Sofortvollzug ausgehebelt. Bis zu einem abschließenden rechtskräftigen Urteil wird es noch Monate dauern.
München * Das Kreisverwaltungsreferat legt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein, nachdem das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden hat, dass der Andechser am Dom des Ex-Wiesnwirts Sepp Krätz bis zum abschließenden Urteil über den Entzug der Konzession geöffnet bleiben darf. Doch das könnte Jahre dauern.
Damit, so das Kreisverwaltungsreferat, würde das Gaststättenrecht „zum stumpfen Schwert“ gemacht.
München * Der Verwaltungsgerichtshof entzieht dem Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz endgültig die Konzession für den Andechser am Dom. Schließen muss der Andechser aber nicht. Sepp Krätz wird zwar als Geschäftsführer ausscheiden, seine Tochter, die seit Längerem schon mit ihrem Vater gemeinsam an der Spitze der Wirtschaft steht, wird das Lokal weiter betreiben. Die Stadt will dieses Modell akzeptieren, wenn Krätz schriftlich erklärt, dass er seiner Tochter keine Weisungen erteilen wird.
Das Hauptsacheverfahren läuft noch weiter. Bis zur Urteilsverkündung kann es noch Jahre dauern. Offen ist auch noch, wie es mit der Waldwirtschaft in Großhesselohe weitergeht. Das Verfahren wird beim zuständigen Landratsamt geführt. Die Entscheidung steht noch aus.
München * Die Frau und die Kinder von dem in der Strafvollzugsanstalt Landsberg wegen Steuerhinterziehung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe einsitzenden Ex-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß geben seinen Bayerischen Verdienstorden persönlich bei Ministerpräsident Horst Seehofer zurück.
Die Bayerische Staatskanzlei soll Hoeneß zu diesem Schritt bedrängt haben. Es sei ein ungeschriebenes Gesetz, dass zu einer Strafe ohne Bewährung Verurteilte den Orden zurückgeben müssen. Der Bayerische Verdienstorden wurde Uli Hoeneß im Jahr 2002 verliehen.
München - München-Berg am Laim * Von 206 Büros, die sich für das Projekt „Konzerthaus im Werksviertel“ beworben haben, wählt die Baubehörde 35 Teilnehmer aus.
Stephan Braunfels befindet sich nicht unter den Auserwählten, obwohl er dank seiner Bundestagsbauten in Berlin und der Münchner Pinakothek der Moderne einer der bekanntesten deutschen Architekten ist. Laut der Baubehörde kommt er bei der Jury auf eine zu schlechte Beurteilung seiner Bewerbung.
Das will der 67-jährige Architekt nicht akzeptieren, weshalb er den Klageweg beschreitet.
München - München-Berg am Laim * Die Vergabekammer Südbayern hat den erneuten Nachprüfungsantrag des Architekten Stephan Braunfels zurückgewiesen.
Die Schiedsstelle schließt sich damit der Begründung des Staatlichen Bauamtes an, da sich „diese im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Aufraggebers“ hält.