Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1425
Beseitigung dieser Stätte der Unzucht gefordert und abgelehnt

München-Angerviertel * Der Dekan von Sankt Peter, in dessen Pfarrei sich das Haus des Scharfrichters und damit das Stadt-Bordell liegt, fordert die Beseitigung dieser „Stätte der Unzucht“.  

Doch der Münchner Rat lehnt dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf „das Herkommen und das Alter“ dieser Einrichtung kategorisch ab. 

1530
Der Rat der Stadt erlässt eine Ordnung wider die Laster

München * Der Rat der Stadt erlässt eine „Ordnung wider die Laster“, die sich vor allem gegen die Winkelhurerey außerhalb des Frauenhauses wendet. In dem Dekret heißt es: „Glaubhaften Berichten zufolge trieben etliche unverschämte Weibspersonen öffentlich innerhalb und außerhalb der Stadt, unter den Kramen am Marktplatz, in Ställen, in der Au etc., bei Tag und bei Nacht Unzucht“

um 1533
Mehrere Lustmädchen werden gezüchtigt und aus der Stadt getrieben

München * Man lässt mehrere liederliche, öffentliche Unzucht treibende Weibspersonen an den Pranger stellen, züchtigen und anschließend aus der Stadt treiben. Fallen diese nichtregistrierten Lustmädchen in die Hände des Frauenwirts, so kann er sie ohne weiteres in das Gemeine Haus überführen und dort solange behalten, „bis sie ihr Leben von Sünde und Schande zur Bußfertigkeit kehrten“

13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
1602
Schauspieler haben einen schlechten Leumund

München * In der „Haußpolicey“ findet man zu den Schauspielern folgenden Text: „Nicht die geringste ursach warumb die Jugent in die unzucht und geilheit gerahtet seind die Comedien Spektackel und Schawspiel / welche an etlichen orten an den Fürstlichen Höfen oder in den Heusern der Mechtigen oder in den offentlichen darzu bestimbten Heusern gehalten werden. 

Dann sie [die Schauspieler] seindt gemeinklich eitele / liderliche / verschlagene / arglistige / unverschambte und gottlose leut / ja was mehr ist / man findt under jhnen Landverwisene / ehvergessene / Landstürtzer / Zigeiner und arge Ketzer.“

Es ist die Zeit der Gegenreformation und schon deshalb hat alleine das Schauspiel der Jesuiten Niveau und ist staatlicherseits legitimiert worden.

1834
Wiedereinführung der Fornikationsstrafe gefordert

München * Die Wiedereinführung der Fornikationsstrafe [= Bestrafung der einfachen Unzucht] wird in der Ständeversammlung von katholischen und evangelischen Abgeordneten in einer gemeinsamen Eingabe gefordert. Es kommt zu keiner Verschärfung des Strafrechts, weil man eine Erhöhung der Abtreibungs- und Kindermorddelikte befürchtet.