Münchner Zeitensprünge
um 1533

Mehrere Lustmädchen werden gezüchtigt und aus der Stadt getrieben

München * Man lässt mehrere liederliche, öffentliche Unzucht treibende Weibspersonen an den Pranger stellen, züchtigen und anschließend aus der Stadt treiben. Fallen diese nichtregistrierten Lustmädchen in die Hände des Frauenwirts, so kann er sie ohne weiteres in das Gemeine Haus überführen und dort solange behalten, „bis sie ihr Leben von Sünde und Schande zur Bußfertigkeit kehrten“