Münchner Zeitensprünge
2000
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1561
Die Jesuitenpatres erhalten für ihr Gymnasium einen Neubau

München-Kreuzviertel * Die Jesuitenpatres erhalten für ihr Gymnasium einen Neubau. Das vorläufige Unterrichtsgebäude für das Münchner Jesuiten-Colleg wird vom Provinzial der Oberdeutschen Ordensprovinz, Petrus Canisius, eingeweiht. Die „feine neue Residenz“ befindet sich etwa an der Stelle des Chores der heutigen Michaelskirche.

1. Januar 1669
Die Churbaierische Seidencompagnie nimmt ihre Tätigkeit auf

München * Die Churbaierische Seidencompagnie nimmt endlich ihre Tätigkeit auf. Der in Venedig geborene und dort lebende Holländer Lucca van Uffele wird zum Fabrikdirektor erkoren. Er besitzt wertvolle Beziehungen zur venezianischen Seidenindustrie und bekommt schon deshalb den Titel eines Directore Complimentario und Scriptuali Generali übertragen.

In seinen umfangreichen Conditiones heißt es unter anderem: „Van Uffele ist schuldig, der Seidenkompagnie alle nötige Seide von auswärts zu bestellen und auf sein Risiko nach München liefern zu lassen“. Darüber hinaus wird er verpflichtet, „so oft eine gefertigte Quantität vorhanden ist, sie gegen Bargeld zu verschleißen“. Liegt der Gewinn unter acht Prozent, hat van Uffele den Schaden zu tragen. Überhaupt ist der Venezianer verpflichtet worden, die Einlagen pro Jahr mit fünf Prozent zu verzinsen. 

Außerdem soll er die maestranzen [= Meister] aus Italien holen und „eine Anzahl von 2.000 Personen hierländische Arbeitsleuth unterrichten lassen“

1766
Montgelas' Unterrichtsschwerpunkte verschieben sich

Nancy * Mit der erfolgten Vertreibung und Enteignung der Jesuiten in Nancy geht die Leitung des Kollegs an ein weltgeistliches Gremium über. Seit dieser Zeit stehen Realien im Mittelpunkt des Unterrichts von Maximilian Joseph von Montgelas, also Naturwissenschaften, Geschichte, Geographie und neue Sprachen.

22. März 1805
Die Militärbehörde erhält das säkularisierte Kloster der Hyronymiten

München-Lehel * Kurfürst Max IV. Joseph überträgt der Militärbehörde das säkularisierte Kloster „der Hyronymitaner im Lehel nebst dem Garten, jedoch mit Ausnahme der Kirche, welche Wir zur Pfarrkirche bestimmt haben“. Der Regent will das Kadetten-Korps vom Wilhelminum hierher verlegen. Doch dazu müssen erst für die das Kloster noch bewohnenden drei Hieronymiten und drei kurfürstliche Jäger eine Unterkunft gefunden werden.  

Und selbst dann ist das Gebäude noch höchst ungeeignet, da zwischen dem südlich der Kirche liegenden Konventtrakt und dem an der Kirchen-Nordwand neu anzubauenden Erweiterungsbau das Gotteshaus liegt. Die vorgelegten Baupläne stoßen auch wegen  

  • der zu gering bemessenen Kadettenplätze,  
  • der nicht ausreichenden Unterrichtsräume und  
  • des fehlenden Zimmers „für die physikalischen Apparaturen“ auf Kritik.  

Vor allem missfällt dem Kadettenerzieher, dass die Schlafräume für die zivilen Dienstmägde mitten im Unterkunftsbereich der Kadetten liegen und so „die skandalösesten Auftritte und Ausschweifungen“ zu befürchten wären.  

Langsam setzt sich aber die Erkenntnis durch, dass „die Lage des Hieronymitaner-Klosters, sowohl wegen dessen Verbindung zu den übrigen Kasernen, und hauptsächlich wegen dem nahe vorbeifließenden Wasser ungemein vorteilhaft zu einer Kaserne“ ist. 

28. Oktober 1809
Im Frieden von Schönbrunn wird Tirols Baiern überlassen

Tirol * Erzherzog Johann unterrichtet im Auftrag seines kaiserlichen Bruders die Tiroler Freunde über den Frieden von Schönbrunn und der Überlassung Tirols an Baiern. Der Tiroler Oberkommandant Andreas Hofer will daraufhin nach Innsbruck fahren und mit dem baierischen Kronprinzen Ludwig I. verhandeln. 

Da erscheint der Kapuzinermönch Joachim Haspinger, genannt „Pater Rotbart“, der Hofer - mit seiner Redekunst, aber auch mit Lügen - umstimmen will. Und der der Geistlichkeit hörige Andreas Hofer lässt sich umstimmen. Erzherzog Johann informiert auch den Südtiroler Josef Giovanelli über den Frieden von Schönbrunn. Daraufhin machen sich viele Aufständische auf den Nachhauseweg.

30. März 1813
Georg Christian Friedrich Bürklein wird in Burk geboren

Burk * Georg Christian Friedrich Bürklein wird  in Burk bei Ansbach in Mittelfranken geboren. Er ist der erste Sohn eines Lehrerehepaares. Den ersten Unterricht erhält der Friedrich genannte Knabe von seinem Vater. Ab dem Alter von dreizehn Jahren interessiert sich Friedrich für Architektur. Seine Wahl wird durch sein Zeichentalent unterstützt.

18. Juli 1815
Bitte um die „Raffael-Gobelins“ für die Kunst-Akademie

München * Johann Peter von Langer, der Direktor der Akademie der Bildenden Künste, richtet an König Max I. Joseph ein Schreiben, in dem er um die Übereignung der „Raffael-Gobelins“ an die Akademie bittet. Er begründet den Antrag damit, dass deren „höchster Wert in der Komposition und dichterischen Erfindung ganz unschätzbar für das Kunststudium und den Unterricht“ sein würden. 

Die „Raffael-Gobelins“ sind im Alten Rathaus gelagert. Dort sind sie weder für die Öffentlichkeit sichtbar, noch ihre Erhaltung gesichert. Da sie keine Gold- und Silberfäden enthalten, ist ihr materieller Wert als gering einzuschätzen. 

24. Oktober 1817
König Max I. Joseph unterzeichnet das Konkordat mit dem Vatikan

München * Die Regierung legt den Konkordatsentwurf König Max I. Joseph zur Unterschrift vor. Neben dem Verzicht auf Kontrollrechte über die Kirche wird der Staat zum Unterhalt der Bischöfe sowie der Domkapitel und zur Wiederherstellung einiger Klöster für Unterricht, Seelsorge und Krankenpflege verpflichtet.  

Weil die religiöse Toleranz und Parität gefährdet scheint, das Konkordat die baierischen Protestanten eindeutig zurückgesetzt hat und gleichzeitig die herausgehobene Stellung der katholischen Kirche im Staat auf ein göttliches Gesetz beruft, ergeht für die neue Verfassung ein neues Religionsedikt, welches den Vertrag mit dem Heiligen Stuhl stark relativiert. Durch einen politisch-juristischen Kunstgriff erhält das Religionsedikt Verfassungsrang, während das Konkordat nur ein Staatsgesetz ist und sich somit unterordnen muss.

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

1826
Joseph von Hazzi veröffentlicht sein Lehrbuch des Seidenbaus

München * Joseph Ritter von Hazzi veröffentlicht sein Lehrbuch des Seidenbaues. Im Vorwort heißt es: „Es findet sich in dieser Schrift sowohl der kleinere als größere Seidenzieher den angemessenen Unterricht über alle Umstände des Seidenbaues, ja über alle, sogar tägliche nöthige Verrichtungen bey der ganzen Seidenzucht“

1830
Friedrich Bürklein macht das Abitur nebenher

München-Maxvorstadt * Da eine neue Verordnung, den Eintritt in den höheren Staatsdienst betreffend, die Absolvierung des Gymnasiums fordert, bereitet sich Friedrich Bürklein nebenher auch noch auf das Abitur vor, das er im Jahr 1830 mit Auszeichnung besteht.

Auf der Akademie gehört er bald zu den besten Schülern Gärtners, vertritt den Professor häufig im Unterricht und wird von ihm auch zu Bauführungen herangezogen.

15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

 

12. Juni 1841
Die Deutsche Werktagsschule der Englischen Fräulein in Berg am Laim

Berg am Laim * Die Klosterfrauen der Englischen Fräulein eröffnen im ehemaligen Jagdschlösschen der Wittelsbacher - weit vor den Toren Münchens - mit dreizehn Zöglingen zwischen sechs und sechzehn Jahren die Deutsche Werktagsschule der Englischen Fräulein in Berg am Laim.

Im Gegensatz zum Nymphenburger Institut werden in Berg am Laim keine Töchter der höheren Stände erzogen. „Hier wird das Institut für bürgerliche Stände bestimmt, die Gränzen einer guten Elementarschule, nach dem Schulplan des Königreichs Bayern, nicht überschritten. 

Nur ausnahmsweise wird theoretischer Musikunterricht, sowie Unterricht in der französischen Sprache [...] ertheilt. Dagegen werden die Zöglinge in allen Zweigen der weiblichen Hand-Arbeiten, und der Haushaltung, der Küche, der Wäsche, des Gartens usw. vorzugsweise eingeübt.“

Das angesprochene Bildungsziel für Mädchen unter König Ludwig I. lautet: „Es [das Weib] soll das von Männern gefundene bloß lernen, um es zu benützen, und nur lernen, was sich in seinem Wirkungskreis als künftige Magd oder Frau, Gattin, Mutter, Gesellschafterin anwenden lässt.“

Der Elementarunterricht findet täglich je zwei Stunden vormittags und nachmittags statt. Es bleibt also genügend Zeit für Hausfrauenarbeiten.

um November 1850
Ein neuer Baustil soll erfunden werden

München * Um zu einem neuen Baustil zu gelangen, veranlasst König Max II. eine öffentliche Ausschreibung für das Athenäum-Projekt. Die Kgl. Akademie der Bildenden Künste,verschickt dazu eine „Einladung zu einer Preisbewerbung die Anfertigung eines Bauplanes zu einer höheren Bildungs- und Unterrichtsanstalt betreffend“ an insgesamt einhundert Architekten in Deutschland, deren Beteiligung man gerne gesehen hätte. Zudem wird die Konkurrenz in Tageszeitungen und Fachzeitschriften angekündigt.

Das Wettbewerbsprogramm und die nachgereichten Erläuternden Bemerkungen stellen die Bewerber jedoch vor eine komplexe Aufgabe. So soll durch die Verschmelzung der Elemente und Eigentümlichkeiten der Stilgattungen aller Epochen - unter Berücksichtigung der altdeutschen gotischen Baukunst ein bis dahin noch nicht dagewesener Baustil im Sinne eines bayerischen Nationalstils geschaffen werden.

Der Wunsch nach Verwendung des „Formenprinzips der altdeutschen, sogenannten gotischen Architektur“ lassen aber den Architekturwettbewerb letztlich scheitern.

um Dezember 1850
Ein Architekturwettbewerb für einen bayerischen Nationalstil

München-Haidhausen * Ein Architekturwettbewerb zur Ausarbeitung eines Bauplans für eine höhere Bildungs- und Unterrichtsanstalt wird in Tageszeitungen und Fachzeitschriften ausgeschrieben. Teil der Aufgabe ist auch ein Raumprogramm für eine „geräumige, zur Aufnahme von mindestens 80 größeren und kleineren Gemälden bestimmte Halle“. 

Darüber hinaus wird der Ausschreibungstext mit der Bitte um Teilnahme an rund einhundert Architekten in Deutschland, Frankreich, England, der Schweiz und Dänemark versandt, deren Mitwirkung besonders erwünscht ist. Man will einen „bis dahin noch nicht dagewesenen Baustil“ im Sinne eines bayerischen Nationalstils schaffen. 

Die Initiative zu diesem Wettbewerb geht auf den Direktor der Akademie der Bildenden Künste, Wilhelm von Kaulbach, zurück.

16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

23. November 1870
Das Bündnis mit dem Norddeutschen Bund verbessert die Regelungen für Kinderarbeit

Berlin - München * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun 

  • ein Mindestalter von zwölf Jahren, 
  • für unter 14-jährige Beschäftigte eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag. 
  • die Arbeit an Sonn- und Feiertagen war verboten.
  • Der Schulunterricht, der den Kindern zu erteilen war, die in Fabriken arbeiteten, sollte mindestens drei Stunden am Tag betragen. 

Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung. 

18. März 1871
In Paris kommt es zum Kommune-Aufstand

Paris * In der französischen Hauptstadt kommt es zum Kommune-Aufstand, in deren Verlauf Paris den Versuch macht, eine demokratische und soziale Republik zu gründen. Die Pariser Commune will die Auflösung Frankreichs in eine Föderation von autonomen kleinen Gemeindeverwaltungen  

  • mit eigener Rechtsprechung,  
  • eigenem Militär und  
  • eigenem Unterrichtswesen,  
  • der Verstaatlichung der Produktion  
  • und so fort.
     
  • Die rote Fahne und  
  • der Revolutionskalender werden eingeführt,  
  • ein Wohlfahrtsausschuss und  
  • ein Revolutionstribunal eingesetzt,  
  • Geiseln ausgehoben sowie  
  • Kirchen und Klöster geschlossen.  

Doch Paris bleibt alleine, nachdem sich die Gemeinderäte der großen Provinzstädte versagen. Alleine muss Paris nun den Kampf gegen die konservative Republik ausfechten, die ihren Sitz nach Versailles verlegt hat. Dort befindet sich auch das deutsche Hauptquartier.  

Die Auseinandersetzungen finden unter den Augen der deutschen Militärs statt. Den Petroleumbrennern der Communards fallen zahlreiche öffentliche Gebäude zum Opfer, darunter die Tuilerien; über siebzig bürgerliche Geiseln werden erschossen, darunter der Erzbischof von Paris. 

14. Oktober 1872
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt zieht in die Ludwigstraße

München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.

Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“

  • Die Lehrerinnen werden von ihrem männlichen Kollegen verteufelt, obwohl ihr Lohn sowieso schon geringer als der ihrer männlichen Kollegen ist.
  • Außerdem haben die meisten weiblichen Lehrkräfte keine feste Anstellung und kommen über die untersten Stufen der Hierarchie nicht hinaus.
  • Hinzu kommt noch ein strenges Zölibat, ein Heiratsverbot. 
  • Das verordnete Eheverbot für die Lehrerinnen ist ein wirksames Mittel, die Quote der weiblichen Lehrkräfte niedrig zu halten.  

Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme. 

1. Mai 1882
Das Marianum bezieht Mieträume im sogenannten Eichthal-Schlösschen

München-Untergiesing * Mit der Gründung des Vereins kann das Marianum Mieträume im sogenannten Eichthal-Schlösschen an der Pilgersheimerstraße beziehen und dort eine „gesunde, Licht und Luft reichlich bietende Heimat“ finden. Die Frauen von Maria-Stern aus Augsburg übernehmen das Marianum. Die Klosterfrauen leiten die Anstalt und betreuen die Bewohnerinnen.

Das Ziel des Vereins Marianum für Arbeiterinnen e.V. ist, den „Mädchen sittlichen Halt und Schutz zu bieten und sie in allen weiblichen Handarbeiten zu unterrichten, teils um sie tüchtig auszurüsten für den hauslichen Beruf, teils um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, als Arbeiterinnen sich selbst zu ernähren“.
Letzteres gilt besonders für die körperlich behinderten Heimbewohnerinnen.

9. Juni 1886
Die Ministerkonferenz stellt die Regierungsunfähigkeit des Königs fest

München * Prinz Luitpold lädt zur Ministerkonferenz ein, auf der

  • die Regierungsunfähigkeit des Königs festgestellt,
  • seine Entmündigung vollzogen und
  • dem Einladenden die Regentschaft - vorbehaltlich der Unterrichtung des Landtags - übertragen wird. 

Zur Wahrung der privatrechtlichen Interessen des Märchenkönigs Ludwig II. setzt man die Grafen Clemens Maria von Toerring-Jettenbach und Max von Holnstein als Vormund ein.

10. Juni 1886
Prinzregent Luitpold unterzeichnet die Regentschaftsproklamation

München * Die Regentschaftsproklamation des Prinzen Luitpolds wird vom Gesamtministerium gegengezeichnet. Der 65-jährige Luitpold von Bayern wird damit zum Verweser des Königreichs Bayern, oder kurz gesagt zum Prinzregenten.

In der Zwischenzeit hat sich eine elfköpfige „Fang-Kommission“ - unter Beteiligung des Ministers Krafft Freiherr von Crailsheim, der Vormünder, Dr. Bernhard von Gudden und anderen - auf den Weg nach Schloss Neuschwanstein gemacht. Sie sollen den König von seiner Regierungsunfähigkeit und der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold unterrichten und ihn in irrenärztliche Pflege übernehmen. Der rechtzeitig informierte König Ludwig II. lässt die Kommission von Gendarmen aus Füssen festnehmen. 

Erst am Nachmittag, nachdem sich die Regentschaftsproklamation Luitpolds auch in Füssen herumgesprochen hat, werden die Gefangenen wieder freigelassen.

13. Oktober 1886
Die Öffentlichkeit erfährt von der Krankheit des Prinzen Otto

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten informiert die Bevölkerung ausführlich über die Lebensumstände und den Gesundheitszustand des neuen Bayernkönigs Otto I.. Die Öffentlichkeit erfährt erst jetzt, dass Prinz Otto an Verrücktheit oder Paranoia leidet.

„Der kranke König wird durch anhaltende Sinnestäuschungen (Halluzinationen) und Wahnvorstellungen so sehr vom realen Leben abgezogen, daß der Nichtunterrichtete [...] jeden geistigen Zusammenhang des Monarchen mit der Außenwelt für aufgehoben hält. Nur gelegentlich zeigen sich vorhandene Reste normaler Geisteskräfte. [...] Die Prognose geht mit Bestimmtheit dahin, daß an Heilung nicht gedacht werden kann. Auf die Lebensdauer hat das Leiden keinen Einfluß.“

1891
Italienische Sammelklassen in der Haidhauser Wörthschule

München-Haidhausen * Insgesamt 80 Italiener werden in einer Sammelklasse in der Haidhauser Wörthschule unterrichtet. „Einer allgemeinen Fortbildungsschule konnte man sie nicht zuführen, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Für sie bildete man eine eigene Klasse an der Wörthschule und erteilte ihnen abends und an Sonntagen acht Stunden wöchentlich Unterricht.“

In München gab es - im Gegensatz zu den meisten anderen Großstädten im Reich - diese äußerst fortschrittliche Einrichtung, in der italienisch-kundige bayerische Lehrer zwei- bis dreimal in der Woche in den Fächern Geographie, Kalligraphie, Rechnen, Deutsch und Religion unterrichteten.

Durch das Erlernen der deutschen Sprache sollte eine Integration hierzulande erleichtert werden, durch das Fach Geographie, in dem ausschließlich italienische Landeskunde gelehrt wurde, die Bindung zur Heimat gewahrt bleiben.
Da ein Mann in Italien erst dann als vollberechtigter Staatsbürger galt, wenn er vor einem Notar seinen Namen schreiben konnte, war der Schreibunterricht für eine Wiedereingliederung in der Heimat von besonders großer Wichtigkeit.

Da die Schule von den weit außerhalb gelegenen Ziegeleien jedoch oft nur in mehrstündigen Fußmärschen zu erreichen war, und auch die Akkordanten nicht einmal für die Zeit der Schulstunden auf ihre billigsten Arbeitskräfte verzichten wollten, konnte nur eine begrenzte Anzahl der italienischen Kinder die Schule an der Wörthstraße besuchen.

2. August 1914
SPD-Abgeordneten stimmen gegen die Haushaltsgesetze

München * Anfang August schließt die Münchner Börse kurzfristig, um Panikverkäufe zu verhindern. Und selbst das bayerische Finanzministerium zeigte sich alarmiert: Es warnt davor, dass die Bürger die Banknoten zum Teil nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptieren würden.  

Bei der Sitzung des Bayerischen Landtags stimmen die 21 anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Haushaltsgesetze. Das ist aber auch schon die einzige Reaktion gegen den Krieg.

Die beiden Kammern des Landtags befassen sich ebenfalls nicht mit dem Krieg sondern mit ungleich wichtigeren Fragen, wie beispielsweise dem Verbot des freireligiösen Unterrichts oder der Beschneidung des Streikrechts der Staatseisenbahner.

24. August 1914
Die Enttäuschung über Japan ist groß

München - Berlin * Zwischen dem 15. und 18. August reisten die Japaner angeblich nach Berlin. Mit großer Enttäuschung nimmt man in München von der Abreise, den japanischen Anschluss an die Entente und die Kriegserklärung an Deutschland zur Kenntnis.

 „Die Herren hatten feine Witterung oder waren von zu Hause aus gut unterrichtet und ließen bei ihrem schnellen, stillen Abschied nur Vorsicht walten. Japan, das wir stolz als unseren gelehrigen, eifrigen Schüler bezeichneten, das wir bereitwilligste in viele Dinge Einblicke tun ließen, von dem wir, weil es ehemals der Gegner Russlands war, Hilfe oder doch Unterstützung erhofften, steht im Bunde mit England, also auf der Seite unserer Feinde.
O deutscher Michel!“
 

30. August 1914
Die geplante Umzingelung von Paris wird nicht weiter verfolgt

Paris * Die ursprünglich geplante Umzingelung von Paris wird nicht weiter verfolgt. Generaloberst Alexander von Klucks Armee folgt einfach von Generaloberst Karl von Bülow an die Marne - und lässt damit seine gesamte rechte Flanke ungeschützt.  

Jetzt stehen die Deutschen zwar kurz vor der französischen Hauptstadt, doch sind sie von ihrer eigenen Versorgung abgeschnitten. Sie haben keine Verbindung zum Hauptquartier in Luxemburg und sind durch die anstrengenden Gewaltmärsche für die anstehenden militärischen Auseinandersetzungen geschwächt. Außerdem ist die Kommunikation zwischen den beiden Armeen äußerst mangelhaft. Und weil die Übermittlung drahtloser Nachrichten ins Hauptquartier oft 24 Stunden und mehr dauern, sind die Franzosen bald über die Schwachstelle der Deutschen Armee bestens unterrichtet. 

Die deutsche Armeeführung glaubt immer noch, dass die Franzosen wie aufgeschreckte Hasen davongelaufen sind. Doch zum Unterschied des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 ist es der französischen Führung gelungen, die Truppen neu zu sammeln. Einige ranghohe französische Offiziere werden dennoch wegen „Unfähigkeit vor dem Feind“ versetzt und die kämpfenden Truppen neu strukturiert. 

7. November 1918
Das Beratungsergebnis des Ministerrats wird dem König mitgeteilt

München-Graggenau * Ministerpräsident Otto von Dandl und Innenminister Dr. Friedrich von Brettreich überbringen das Ergebnis der Beratungen des Ministerrats an König Ludwig III., der sich damit „ohne Weiteres einverstanden“ erklärt. „Wir müssen fort - und zwar gleich“, sagt der König zu seiner anwesenden Familie. Für Dandl heißt das freilich, dass sich lediglich die königliche Familie auf den Weg ins vorläufige Exil machen darf. Die „Damen“ und „Jungfrauen“ müssen bleiben.

Als sich die erste Hektik gelegt hat, zaudert der König mit seinem Schicksal. Hat man ihm doch nach der Rückkehr vom Englischen Garten in die Residenz noch versichert, dass man die Lage voll im Griff habe. Als aber die ersten Demonstranten vor der Residenz aufziehen, sagt man dem König, man kann für seine Sicherheit nicht mehr garantieren; es empfehle sich, die Stadt möglichst schnell und unauffällig zu verlassen.

„Dass man mich gar nicht über die Lage unterrichtet hat!“, klagt er, „hab‘ ich denn niemand, der sich um mich hätte annehmen können?“

18. November 1918
Im Wagnersaal findet die erste Frauenversammlung statt

München-Ludwigsvorstadt * Im Wagnersaal in der Sonnenstraße findet die erste Frauenversammlung statt. Lida Gustava Heymann fordert die Gründung eines eigenen Frauenrates. Er soll  

  • politisch noch unorientierte Frauen unterrichten und
  • dafür Sorge tragen, dass Frauen Zugang zu allen Berufen und allen entscheidenden Positionen in Staat und Verwaltung erhalten können sowie
  • gewährleisten, dass auf den Wahllisten der Parteien zur Nationalversammlung und zum Landtag eine entsprechende Anzahl von Frauen vertreten sind. 
23. November 1918
Verhaltensmaßregelungen des Münchner Erzbischofs

München-Kreuzviertel * In einem von Erzbischof Michael von Faulhaber verfassten Grundsatzpapier fordert er seinen Klerus auf,

  • jede positive Anerkennung der neuen Regierung in Bayern und
  • jeden direkten Kontakt mit dem neuen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Johannes Hoffmann, zu vermeiden.  
  • „Der geistliche Stand kann und darf nicht daran denken, der tatsächlich bestehenden öffentlichen Gewalt gewalttätigen Widerstand entgegenzusetzen.  
  • Den öffentlichen Dank und den Abschiedsgruß an das Jahrhundertelang mit dem Bayernvolk verwurzelte Haus Wittelsbach und an die ehrwürdige Gestalt des Königs Ludwig III. müssen wir einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.“ 
29. November 1918
In Preußen wird das Schulgebet abgeschafft

Berlin * Das Preußische Kultusministerium

  • schafft das Schulgebet vor und nach dem Unterricht ab und
  • verbietet alle religiös geprägten Feiern.
  • Schüler dürfen nicht mehr zur Teilnahme an Gottesdiensten oder am Religionsunterricht verpflichtet werden.
  • Religionslehre ist kein Prüfungsfach mehr.

Dieser Erlass löst vor allem in den katholischen Reihen einen Sturm der Empörung aus. 

16. Dezember 1918
Die geistliche Schulaufsicht wird abgeschafft

München-Kreuzviertel * Der Ministerrat billigt die von Kultusminister Johannes Hoffmann vorgelegte „Verordnung, betreffend Beaufsichtigung der Volksschule“. Darin wird ab 1. Januar 1919 die geistliche Schulaufsicht abgeschafft und Übergangsregelungen für die Zeit bis dahin festgeschrieben.

  • Die Ortsschulaufsicht geht vom Ortspfarrer auf den Bürgermeister über.
  • Darüber hinaus wird ein freireligiöser Sittenunterricht eingeführt und
  • der Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht abgeschafft.

Damit sind zentrale kulturpolitische Forderungen der Sozialdemokratie der letzten Jahrzehnte erfüllt. 

30. Dezember 1918
Die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen

München * In der gut besuchten Versammlung der Frauengruppe der Deutschen Volkspartei (Deutsche Demokratische Partei) sprechen die Referentinnen über  

  • die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen und  
  • die Aufgabe der nun zur politischen Reife gelangten Lehrerin, die die „Jugend im staatsbürgerlichen Unterricht auf die Wichtigkeit des Wahlrechts vorbereiten soll“
4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

25. Januar 1919
Der obligatorische Religionsunterricht wird abgeschafft

München-Kreuzviertel * Die bayerische Revolutions-Regierung beseitigt den obligatorischen Religionsunterricht.   

  • Kinder dürfen demnach nicht mehr gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Religionsunterricht und am Gottesdienst angehalten werden. 
  • Zur Freistellung vom Religionsunterricht genügt eine einfache Willenserklärung der Eltern. 
28. Januar 1919
Die bayerischen Bischöfe drohen mit Exkommunikation

Freistaat Bayern * Die bayerischen Bischöfe veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung, in der die Erklärung des Religionsunterrichts zum Wahlfach als neue kulturkämpferische Gewalttat bezeichnet wird. 

  • Die Maßnahme werde „Familienstreitigkeiten, endlose Beunruhigung unseres Volkes und zunehmende sittliche Verwilderung der Jugend“ zur Folge haben.
  • Eltern, die ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden, droht die Exkommunikation und der Ausschluss vom kirchlichen Begräbnis. 
29. Januar 1919
Die Freisinger Erklärung der bayerischen Bischöfe

Freising * Für den Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber ist Kultusminister Johannes Hoffmann ein „ausgesprochener Kulturkämpfer und Kirchenhasser“. In ihrer Freisinger Erklärung fassen die Bischöfe ihren „flammenden Protest“ zusammen und prangern in einem Hirtenbrief die Maßnahme als „Fehdehandschuh gegen den Herrn selbst“ an. 

Der Hirtenbrief beginnt so: „Herodes der Kindermörder ließ die unschuldigen Kinder von Bethlehem hinschlachten. Unbekümmert um das Weinen und Wehklagen der Mütter, unbekümmert um das Todeswimmern der sterbenden Kinder, ließ er an wehrlosen Kindern seine Wut aus, um mit ihnen den neugebornen König der Juden, den vermeintlichen Anwärter seines Thrones aus dem Weg zu schaffen.“ 

In einer extrem polemischen und ehrverletzenden Art geht es weiter: „Geliebte Erzdiözesanen!
Am letzten Montag ist im Volksstaate Bayern eine Verordnung ergangen, die vor dem Richterstuhl Gottes schwerer wiegt als der Blutbefehl des Herodes. Durch eine Verordnung des Unterrichtsministers wurde der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert.“

2. Februar 1919
Ein Hirtenbrief wird von Bayerns Kanzeln verlesen

München - Freistaat Bayern * Der am 29. Januar versandte Hirtenbrief wird von allen bayerischen - und damit auch pfälzischen - Kanzeln verlesen. Darin wird die Verordnung des Kultusministers Johannes Hoffmann, wonach „der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert“ in einer sehr propagandistisch-verletzenden Art angeprangert. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

1. März 1919
Eine von Martin Segitz (SPD) geführte Regierung wird gebildet

München-Kreuzviertel * Nachdem am Tag zuvor beschlossen worden ist, dass die Einberufung des Landtags auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bestimmt der Rätekongress am Nachmittag des 1. März die neuen Minister.  

  • Der gemäßigte [!] Mehrheitssozialdemokrat Martin Segitz wird Ministerpräsident und leitet zudem noch das Außen- und Innenministerium, 
  • Ernst Niekisch [SPD] ist zuständig für Unterricht und Kultus,  
  • Fritz Endres [SPD] für Justiz,  
  • Richard Scheid [SPD] für militärische Angelegenheiten,
  • Joseph Simon [USPD] für Handel, Gewerbe und Industrie,
  • Edgar Jaffé [USPD] für Finanzen,  
  • Hans Unterleitner [USPD] für soziale Angelegenheiten und
  • Theodor Dirr [BBB] für Land- und Forstwirtschaft.  
  • Der parteilose Heinrich von Frauendorfer übernimmt das Verkehrsministerium.  

Nun müssen nur noch die betroffenen politischen Parteien ihren Mitgliedern die Annahme des Ministeramtes gestatten. 

18. März 1919
Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben

München-Kreuzviertel * Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben:

  • Ministerpräsident Johannes Hoffmann [SPD] übernimmt das Ministerium des Äußeren sowie das Ministerium für Unterricht und Kultus,
  • Fritz Endres [SPD] wird Justizminister,
  • Martin Segitz [SPD] übernimmt das Ministerium des Inneren,
  • Staatsrat von Merkel übernimmt in Vertretung das Finanzministerium,
  • Heinrich Ritter von Frauendorfer [Parteilos] leitet das Verkehrsministerium,
  • Hans Unterleitner [USPD] steht an der Spitze des Ministeriums für Soziale Fürsorge,
  • Josef Simon [USPD] übernimmt das Ministerium für Handel und Gewerbe,
  • Martin Steiner [Bayerischer Bauernbund] führt das Landwirtschaftsministerium und
  • Ernst Schneppenhorst [SPD] wird Minister für militärische Angelegenheiten.

Dem neuen Ministerrat werden besondere Vollmachten übertragen. Nach der Regierungserklärung des neu gewählten Ministerpräsidenten vertagt sich der Landtag wieder. 

Ministerpräsident Johannes Hoffmann stellt in seiner Regierungserklärung fest, dass für ihn nur ein uneingeschränkter Parlamentarismus als Regierungsform in Frage kommt. Die Soldatenräte werden bald verschwinden, die Arbeiterräte zu Arbeiterkammern umgewandelt werden. Den Räten sollen allenfalls wirtschaftliche, keinesfalls aber politische Bedeutung zukommen. Hoffmann erteilt jeglichen bayerischen Partikularismus-Gedanken eine klare Absage: Denn: Bayern steht fest zum Reich.

Die Koalitionsregierung wird schon deshalb von Anfang an von der revolutionären Arbeiterschaft abgelehnt und kann auch im weiteren Verlauf kein Vertrauen gewinnen, weil sie sich gegen Zugeständnisse in der Rätefrage sperrt und von ihr auch keine ernsthafte Sozialsierungspolitik zu erwarten ist. 

13. April 1919
Das Regierungsprogramm der Kommunistischen Räterepublik

München - Freistaat Bayern * Die Proklamation der Zweiten Räterepublik ist ein aussichtsloses Unterfangen, denn Münchens Isolation in Gesamtbayern ist noch weiter gestiegen und von außen ist keine Unterstützung zu erwarten, da die Reichsregierung Herr der militärischen Lage ist. Eine vage Hoffnung verbindet sich allenfalls mit Aufständen in Österreich.

  • Eugen Leviné will ein revolutionäres Exempel statuieren, den „Massen Anschauungsunterricht geben, ihnen zeigen, wie eine Räterepublik aufgebaut wird“, und hofft, auch eine niedergeschlagene Räterepublik würde weitere Emanzipationsversuche herausfordern.
  • Gegenüber ihrer Vorgängerin bemüht sich die kommunistische Räteregierung mit Hochdruck um die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats.
  • Ihr geht es nicht um die bloße Übernahme der Gewalt, sondern um die Zerschlagung des bestehenden Staatsapparates. Vorrang besitzt die Bildung eines eigenen Behördenapparates mit verschiedenen Kommissionen und die Schaffung einer Roten Armee.
  • Zur Abwehr gegenrevolutionärer Putschvorhaben tritt bis zum 23. April ein Generalstreik in Kraft.
  • Das gesamte Bankwesen wird unter der Leitung von Emil Maenner und Towia Axelrod nationalisiert,
  • die Gewerbe- und Industriebetriebe vorerst nicht sozialisiert, aber der Kontrolle der Betriebsräte unterstellt.
  • Mit drakonischen Strafandrohungen wird versucht, gegen Plünderer und „Revolutionsschmarotzer“ vorzugehen.
  • Die bürgerliche Presse wird verboten. Während des Generalstreiks erschienen allein die kostenlos verteilten „Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte“.

Trotz großer Anstrengungen bleiben auch die Herrschaftsorgane der Zweiten Räteregierung weitgehend ineffizient - es fehlt an zuverlässigen Kräften und der Zeitdruck ist groß. 

29. März 1924
Das Bayerische Konkordat - ein Staatsvertrag

München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.

Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat

  • sichert der Kirche nach Außen den Schutz durch den Staat zu und
  • gibt ihr gleichzeitig die völlige Unabhängigkeit nach Innen.
  • Die Ernennung und Abberufung von Professoren an den theologischen Fakultäten der Universitäten und der Religionslehrer an den höheren Schulen obliegen nun allein den Bischöfen, die wiederum nur vom Papst ernannt werden.
  • Der Religionsunterricht wird zum Hauptfach an den Schulen erklärt und die Bekenntnisschule zur Regelschule gemacht.  
  • Schulgebet und Schulgottesdienste werden staatsrechtlich abgesichert.
  • Weiter wird festgelegt, dass der Freistaat Bayern feste Beträge an die Kirche abzutreten und bei finanziellen Notlagen die Kirche zu unterstützen hat.
  • Der Steuerzahler finanziert die Gehälter und Wohnungen der Geistlichen, ihre Ruhestandsgelder, Gebäude usw.  
  • Die katholische Kirche in Bayern lässt sich ihre Ausgaben zu einem großen Teil vom Staat zahlen, ohne gleichzeitig dessen Kontrolle dulden zu müssen. Dazu wird die Kirchensteuer festgeschrieben.  

Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche. 

November 1929
Adolf Hitler zieht in eine 317 Quadratmeter große Neun-Zimmer-Wohnung

München-Haidhausen * Adolf Hitler zieht aus seinem kleinen Zimmer im Lehel hinauf in das noble Viertel um das Prinzregententheater, in eine 317 Quadratmeter große Neun-Zimmer-Wohnung. Sein sozialer und politischer Aufstieg ist durch das Großbürgertum gefördert und finanziert worden.

Hugo Bruckmann hilft Hitler bei der Finanzierung der Wohnung, nachdem sich der Vermieter zunächst skeptisch zeigt, ob denn der neue Mieter überhaupt in der Lage ist, die Jahresmiete von 4.176 Reichsmark bezahlen zu können. Erst nachdem Bruckmann für die pünktliche Bezahlung der Miete bürgt, wird der Mietvertrag abgeschlossen.

Geli Raubal, Hitlers Nichte, zieht ebenfalls in die Wohnung ihres Onkels am Prinzregentenplatz 16 ein. Das Medizinstudium gibt „Geli“ nach einem Semester auf, da sie „Wagner-Sängerin“ werden will. Hitler bezahlt den Gesangsunterricht. Doch ihre begrenzte Begabung und das Leben im Glanz des aufstrebenden Polit-Stars lenkt sie stark von intensiver Gesangsarbeit ab.

20. Juli 1933
Das Konkordat wird ratifiziert

Rom-Vatikan - Berlin * Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich wird vom - katholischen - Vizekanzler Franz von Papen und vom Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli im Vatikan unterzeichnet.

  • Das Vertragswerk bestätigt die bestehenden Länderkonkordate mit Bayern, Preußen und Baden und
  • den Fortbestand der katholischen theologischen Fakultäten an den Universitäten,
  • sichert den katholischen Religionsunterricht an allen Schularten und
  • die Beibehaltung und Neueinrichtung von Bekenntnisschulen,
  • die Freiheit des Bekenntnisses und
  • der öffentlichen Ausübung der Religion,
  • den staatlichen Schutz für Geistliche, 
  • den Schutz des Beichtgeheimnisses und
  • den Schutz der katholischen Organisationen. 
  • Außerdem wird die Militärseelsorge und
  • das eigene kirchliche Steuerrecht garantiert.


Die Kirche gesteht hingegen den neuen Machthabern nur wenig zu:

  • Entpolitisierung des Klerus,
  • Treueeid der Bischöfe gegenüber dem Deutschen Reich und seinen verfassungsmäßig gebildeten Regierungen.

Die Reichsregierung macht der Kirche sehr große Zugeständnisse mit dem Ziel, internationale Anerkennung zu erhalten und die deutschen Katholiken für die Bewegung zu gewinnen, solange deren Macht noch nicht gefestigt ist.   

Keine der anderen neunzehn Weimarer Regierungen, auch nicht die Koalitionen mit Zentrumsbeteiligung, war der katholischen Kirche so weit entgegengekommen. 

3. Januar 1952
Liesl Karlstadt als „Mutter Brandl“ in einer BR-Sendereihe

München * Der Bayerische Rundfunk startet die neue Sendereihe „Der Haushaltslehrling“. Liesl Karlstadt unterrichtete als Frau Brandl jeden Donnerstag um 8:30 Uhr die junge Gisela in Haushaltsfragen. 

Die Sendung wurde ein riesiger Publikumserfolg. Daher beschloss man aus dem „Haushaltslehrling“ eine Familienserie zu machen.

 

1972
Dr. Soshitsu Sen stiftet das Japanische Teehaus

München-Englischer Garten - Lehel * Im Olympiajahr stiftet Dr. Soshitsu Sen, der Großmeister der Urasenke Teeschule aus Kyoto/Japan, das Japanische Teehaus, verbunden mit der Auflage, dass dort die japanische Teezeremonie unterrichtet und vorgeführt wird.