Die Ministerkonferenz stellt die Regierungsunfähigkeit des Königs fest
München * Prinz Luitpold lädt zur Ministerkonferenz ein, auf der
die Regierungsunfähigkeit des Königs festgestellt,
seine Entmündigung vollzogen und
dem Einladenden die Regentschaft - vorbehaltlich der Unterrichtung des Landtags - übertragen wird.
Zur Wahrung der privatrechtlichen Interessen des Märchenkönigs Ludwig II. setzt man die Grafen Clemens Maria von Toerring-Jettenbach und Max von Holnstein als Vormund ein.