Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 350
Augustinus entwirft die Theorie des „gerechten“ Krieges

Rom * Als im 4. Jahrhundert - nach der Bekehrung Konstantins - das Römische Imperium ein christliches Reich wird, muss sich das Christentum der veränderten Situation anpassen.

Augustinus entwirft die Theorie des „gerechten“ Krieges: „Gerecht werden die Kriege genannt, die Unrecht rächen“. Und weiter: „Ich glaube nicht, dass der Soldat, der einen Feind tötet, wie auch der Richter und der Henker, die einen Verbrecher hinrichten, sündigen, denn mit ihrem Handeln gehorchen sie dem Gesetz“.

Nur ein Krieg mit dem Ziel Reichtümer und Ehre zu gewinnen, gilt als unstatthaft. Ein „gerechter Krieg“ sollte dagegen Unrecht strafen und wieder gutmachen.

15. Juli 1099
Die Kreuzfahrer können Jerusalem einnehmen

Jerusalem * Die Kreuzfahrer können Jerusalem erobern. Damit haben die Pilger endlich den Ort der Verheißung erreicht. Die ganze Zeit ist ihnen von den Predigern versprochen worden, hier wäre das Land, in dem Milch und Honig fließen. Bisher haben die meisten Kreuzfahrer gehungert. Über 100.000 Pilger haben sich ins Heilige Land aufgemacht; kaum 20.000 sind dort angekommen. 

Da die Kleriker die Eroberung einer muslimischen Stadt durch Christen für etwas Selbstverständliches halten, empfinden sie es folgerichtig als Unrecht, wenn die Muslime ihr Eigentum verteidigen. Wie aber die Christen reagieren, möglicherweise aufgeputscht von den Propaganda-Lügen über die von den Muslims angeblich geschändeten und entweihten Kirchen, ist grausam und unverzeihlich. Die anwesenden Chronisten beschreiben unvorstellbare Szenarien.

Raimund von Aguilers schreibt: „Wir kamen zum Tempel Salomons, wo sie ihren Ritus und ihre Gesänge pflegten. Aber was geschah dort? Wenn ich die Wahrheit sage, wird man mir es nicht glauben. Es mag genügen, dass sie im Tempel Salomons und im Vorhof bis zu den Knien und den Zügeln ihrer Pferde im Blut ritten. Wahrlich ein gerechtes Gericht, dass der Ort das Blut derjenigen empfing, deren Gotteslästerung er so lange erdulden musste.“

Die byzantinische Chronistin Anna Comnena notiert: „Viele Sarazenen und Juden in der Stadt wurden abgeschlachtet.“ 

1157
Die Salzstraße wird nach Munichen umgeleitet

München - Haidhausen * Im Jahr 1157 - zuvor und danach war Herzog Heinrich XII. der Löwe nicht in Baiern - wird die Salzstraße nach Munichen umgeleitet.  

  • Die Salzstraße muss man sich als Trampelpfad vorstellen, denn der Lastentransport erfolgt noch nicht mit Fuhrwerken oder Karren, sondern mit Saumpferden. 
  • Sie führt noch nicht über den Gasteig (= gacher Steig = steiler Weg) hinunter zur Isar, sondern nutzt eine Fuhrt etwa auf der Höhe der heutigen Maximiliansbrücke.  

Dass der Welfenherzog ein elementares Interesse an der Aufhebung des unrechtmäßig in Föhring eingerichteten bischöflichen Fernhandelsmarktes hat, ist naheliegend, da er der größte Nutznießer dieser Entscheidung ist. Und der Freisinger Bischof will nach den Erfahrungen von Worms retten, was noch zu retten ist. Schon deshalb ziehen die beiden Kontrahenten gemeinsam mit dieser Angelegenheit vor den Kaiser. 

14. Juni 1158
Der Augsburger Schied - Münchens Geburtsurkunde

Augsburg - München * Ein vergilbtes Pergament im Format 34 × 44 Zentimeter gilt als die Geburtsurkunde der bayerischen Landeshauptstadt. Die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag in Augsburg unterzeichnete Urkunde ging als „Augsburger Schied“ in die Geschichte ein. In dem Kaiserdiplom, das als „conventio“ – also als Übereinkunft – bezeichnet wird, werden die Streitpunkte verbindlich geregelt. 

„Mit Zustimmung und Willen der beiden streitenden Parteien“ wird festgelegt:

  • Der Markt, der bislang in Föhring abgehalten wurde, ebenso die Zollbrücke und die Münzstätte, werden dort künftig nicht mehr bestehen.
  • Als Ersatz hat Herzog Heinrich der Kirche von Freising ein Drittel des Gesamteinkommens aus seinem Marktzoll zu München übertragen, sei es aus Abgaben für Salz, sei es für andere dort ein- und ausgehende Groß- und Kleinstückwaren.  
  • Bezüglich des Zöllners wird vereinbart, dass jede Partei einen eigenen einsetzen kann oder – falls gewünscht – beide gemeinsam einen bestimmen, der beiden verantwortlich ist.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Münze: Ein Drittel der Einkünfte erhält der Bischof, zwei Drittel stehen dem Herzog zu. Eine Münzstätte soll nach Ermessen des Herzogs errichtet werden. Zudem darf auch der Bischof von Freising eine eigene Münzstätte gründen, wenn er es wünscht. Von deren Erträgen erhält der Herzog lediglich ein Drittel, das er – unabhängig von dessen Höhe – nach dem Willen des Bischofs als Lehen weitergeben soll, wie es offenbar bereits geschehen ist.

Von einem Unrecht oder gar einer Freveltat des Welfenherzogs findet sich in dieser kaiserlichen Urkunde kein Wort. Als Zeugen für die Richtigkeit des Rechtsspruchs werden vier hohe geistliche Würdenträger und vier weltliche Herrscher benannt. 

Doch auch wenn die Kaiserurkunde den Charakter einer gütlichen Einigung in sich trägt, so ist sie in ihrem Kern doch ein regalienrechtlicher Spruch des Kaisers. Mit diesem Kompromiss kann Kaiser Friedrich I. Barbarossa einen Interessenausgleich zwischen dem Bischof von Freising und dem baierischen Herzog erzielen und damit beide zufrieden stellen.  

um 11. November 1158
Unrechtmäßige Verlegung des Marktrechts von Freising nach Föhring

Roncaglia * Zwischen dem 11. und 26. November 1158 findet in Roncaglia ein Reichstag statt. Dabei erlässt Kaiser Friedrich Barbarossa ein Gesetz, das jede nicht genehmigte Erhebung von Abgaben untersagt.  

Darunter fällt freilich auch die unrechtmäßige Verlegung des Marktrechts von Freising nach Föhring durch - den inzwischen verstorbenen - Bischof Otto I.. Auffällig ist dabei die Nähe dieses Gesetzes und der Wormser Urkunde vom 6. April 1156 zum Föhringer Konflikt. 

11. November 1178
Herzog Heinrich erhebt Klage gegen Fürstbischof Philipp von Köln

Speyer * Herzog Heinrich XII. der Löwe erhebt auf dem Hoftag zu Speyer Klage gegen den Fürstbischof Philipp von Köln und andere Fürsten, weil diese ihm Unrecht zugefügt haben.

Der ebenfalls anwesende Kölner Bischof hat zwar mit seiner Gegenklage einen schwachen Stand, doch Kaiser Friedrich Barbarossa greift nicht Herzog Heinrichs, sondern die Klage seiner Gegner auf und setzt zur Behandlung dieser Angelegenheit einen Hoftag in Worms an. 

24. Juni 1179
Heinrich der Löwe kommt nicht zum Hoftag in Magdeburg

Magdeburg * Da der Welfenherzog Heinrich der Löwe auf dem Hoftag in Magdeburg - trotz Ladung - wieder nicht erscheint, verfällt er der Ächtung, die nach Ablauf von einem Jahr das Verfahren mit der Oberacht abschließt.

Mit dem Aussprechen der Oberacht würde der Herzog alle Besitzungen und Lehen verlieren. Würde er sich aber „unterwerfen“, dann wäre der Kaiser berechtigt, ihn wieder in seine Gnade aufzunehmen und teilweise oder vollständig von Neuem in seine Güter und Rechte einzusetzen. Herzog Heinrich hat also ein Jahr Zeit, sein „Unrecht“ wieder gutzumachen. 

1591
Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“

6. März 1629
Kaiser Ferdinand II. erlässt das Restitutionsedikt

Wien * Kaiser Ferdinand II. erlässt - in Übereinstimmung mit den Kurfürsten von Mainz, Köln, Trier und Baiern - das Restitutionsedikt, das jede „Entfremdung von katholischem Kirchengut nach dem Stichjahr 1552 für unrechtmäßig“ erklärt.

Davon betroffen sind rund 500 Klöster und Konvente vor allem in Niedersachsen und Württemberg, die Erzbistümer Bremen und Magdeburg sowie zwölf reichsunmittelbare Bistümer in Norddeutschland. Nur Meißen, Merseburg und Naumburg werden dem Kurfürsten von Sachsen aus politischen Rücksichten vorerst überlassen. Es erhebt sich nicht nur bei den protestantischen Reichsständen lauter Protest. Selbst der Papst äußert Bedenken.

24. September 1805
Kronprinz Ludwig I. beschwört seinen Vater

Bern * Kronprinz Ludwig I. hat die Taktik von Kurfürst Max IV. Joseph und seinem Minister Montgelas noch nicht durchschaut. Aus Bern schreibt er beschwörend an seinen Vater, er möge „unter keinen Umständen mit den Franzosen gehen. [...] Glauben Sie nicht, dass ich ein Österreicher bin, aber ich bin deutsch und bin ein Feind des Unrechts“.

Vielleicht ist das auch der Grund, warum der Kurfürst das Unterzeichnungsdatum für den Bogenhausener Vertrag so weit nach vorne gelegt hat, dass das Schreiben des Kurprinzen als erst nach der Vertragsunterzeichnung eingetroffen angesehen werden konnte. 

1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

1898
Das sogenannte Fünf-Prozent-Grün wird eingeführt

München - München-Haidhausen * Mit einer Ministerialentschließung wird das sogenannte „Fünf-Prozent-Grün“ eingeführt. Diese legt fest, dass in allen zu erstellenden Baulinienplänen fünf Prozent der Gesamtfläche als Grünanlagen und Spielplätze auszuweisen sind. Haidhausen und das Franzosenviertel ist mit Grünanlagen nicht gerade gesegnet. Eine Begründung lässt sich auch darin finden, dass eine Sicherung von Grünanlagen ohne staatliche Verordnung seinerzeit nicht denkbar ist. Daran hat sich übrigens bis heute nichts geändert.  

Bei der Bebauung eines Gebiets durch Terraingesellschaften sind die Flächen unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Diese städtebaulich und sanitär bedeutende Entscheidung betrifft anfänglich nur die großen Grundbesitze, da die entsprechenden fünf Prozent hier auch tatsächlich eine größere zusammenhängende Fläche ergeben. Später werden die Fünf-Prozent-Flächen durch Grundabtausch erstellt.  

Zwar sind im Franzosenviertel mit dem Orleans-, Weißenburger-, Pariser- und Bordeauxplatz die ersten stadtteilbezogenen Grünanlagen geschaffen worden. Diese dienen jedoch mit ihren regelmäßigen Formen und überschaubaren Größen rein als Schmuckplätze und Mittelpunkt eines Wohngebiets. Zum Spielen und als Aufenthalt für Kinder sind sie jedoch nicht geeignet, da zudem noch der Straßenverkehr über diese Plätze führt. Zu diesem Zeitpunkt hat sich im dicht besiedelten Franzosenviertel lediglich noch zwischen Orleans-, Lothringer- und Pariser Straße ein unbebautes Areal erhalten: die Postwiese.  

Walter Heerde weist in seinem Haidhausen-Buch darauf hin, dass die Postwiese ihren Namen völlig zu unrecht trägt, „denn es handelte sich nicht um eine Wiese, sondern um eine große, häßliche Grube, die zwar von der Haidhauser Jugend von je her als Spielplatz und winterliche Rodelstätte benützt wurde, aber sonst einen Schandfleck und ein Sorgenkind Haidhausens bildete“

4. August 1914
Erklärung zum unberechtigten Einmarsch ins neutrale Belgien

Berlin - Brüssel * Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg gibt vor dem Reichstag eine Erklärung zum unberechtigten Einmarsch ins neutrale Belgien ab. Die Reaktionen der Abgeordneten finden sich in den eckigen Klammern wieder:  

„Meine Herren, wir sind jetzt in der Notwehr; [lebhafte Zustimmung] und Not kennt kein Gebot! [Stürmischer Beifall]
Unsere Truppen haben Luxemburg besetzt, [Bravo!] vielleicht schon belgisches Gebiet betreten. [Erneutes Bravo.]  

Meine Herren, das widerspricht den Geboten des Völkerrechts. Die französische Regierung hat zwar in Brüssel erklärt, die Neutralität Belgiens respektieren zu wollen, so lange der Gegner sie respektiere. 

Wir wussten aber, dass Frankreich zum Einfall bereit stand. [Hört! Hört!]
Frankreich konnte warten, wir aber nicht! Ein französischer Einfall in unsere Flanke am unteren Rhein hätte verhängnisvoll werden können. [Lebhafte Zustimmung.]  

So waren wir gezwungen, uns über den berechtigten Protest der luxemburgischen und der belgischen Regierung hinwegzusetzen. [Sehr richtig!]
Das Unrecht - ich spreche offen - das Unrecht, das wir damit tun, werden wir wieder gutzumachen suchen, sobald unser militärisches Ziel erreicht ist. [Bravo!]

Wer so bedroht ist wie wir und um sein Höchstes kämpft, der darf nur daran denken, wie er sich durchhaut! [Anhaltender brausender Beifall und Händeklatschen im ganzen Hause und auf den Tribünen.]
Meine Herren, wir stehen Schulter an Schulter mit Österreich-Ungarn“

19. Oktober 1918
Die Juden als Blitzableiter für alles Unrecht benutzen

Berlin * Der Vorsitzende des Alldeutschen Verbands - ADV, Heinrich Claß, äußert sich auf der Sitzung der Führungsspitze: „Die Bundesfürsten haben sich ebenso behandeln lassen [wie der Kaiser]. Sollen wir die Monarchie noch verteidigen, nachdem sie sich selbst überall aufgegeben?“

In der selben Sitzung verabschiedet der Vorstand einen Aufruf, in dem sich der Verband erstmals öffentlich zum Antisemitismus bekennt.

  • Es gelte „die Juden als Blitzableiter für alles Unrecht zu benutzen, Furcht und Schrecken […] in der Judenschaft [zu verbreiten]. […]  
  • Ich werde […] vor keinem Mittel zurückschrecken und mich in dieser Hinsicht an den Ausspruch Heinrich von Kleist’s, der auf die Franzosen gemünzt war, halten: Schlagt sie tot, das Weltgericht fragt Euch nach Gründen nicht!“ 
20. Dezember 1918
Mit Hirtenbriefen gegen Regierungserlasse

Berlin * Die Erzbischöfe und Bischöfe Preußens bezeichnen in einem Hirtenbrief den Erlass des preußischen Kultusministeriums zur Religionsausübung in den Schulen vom 29. November 1918 als „frevelhaftes Unrecht“ und fordern zum Widerstand auf. 

18. Oktober 1921
Ex-König Ludwig III. stirbt in seinem ungarischen Exil Sárvár

Sárvár * Der abgesetzte König Ludwig III. stirbt in seinem ungarischen Exil Sárvár an den Folgen einer Lungenentzündung. Der Tod und die Rückkehr der sterblichen Hülle des alten Königs wird von ultrakonservativen Kreisen zur politischen Demonstration hochstilisiert. Da für die Bayerische Staatsregierung ein Staatsbegräbnis nicht in Frage kommt, stellt sich Gustav von Kahr als Privatperson für die Organisation der Feierlichkeiten zur Verfügung. 

Kahr verfolgt zielgerichtet sein Anliegen, bei den Trauerzeremonien die „Kraft des monarchischen Gedankens“ herauszustellen. Die geplanten Beisetzungsfeierlichkeiten für den abgesetzten König sollen eine Antwort auf den Trauerzug für den Revolutionär Kurt Eisner werden, der sich am 26. Februar 1919 mit nahezu 100.000 Menschen durch die Straßen Münchens bewegt hatte. Es sollte eine „Trauerfeier werden, wie sie München und Deutschland noch nie gesehen haben, ein Akt treuer Huldigung, aber auch Abbitte für das dem König angetane große Unrecht“

5. Mai 1933
Ein „Hirtenbrief“ der bayerischen Bischöfe

München-Kreuzviertel - Bayern * Angeblich wollte „Kardinal“ Michael von Faulhaber das „Unrecht gegen die Juden“ in seinem „Hirtenbrief“ vom 5. Mai ansprechen, wird aber von den anderen Bischöfen davon abgehalten.

In dem „Hirtenbrief“ der bayerischen Bischöfe heißt es jetzt:
„Unsere jetzige Reichsregierung hat sich große und schwierige Aufgaben gestellt; sie will das deutsche Volk, das an den Folgen des verlorenen Weltkrieges und der Revolution so unsäglich viel leidet, wieder zur früheren Höhe emporführen durch eine geistige, sittliche und wirtschaftliche Erneuerung. [...] 

Daher rufen wir Bischöfe in tiefer Liebe zu unserem armen Vaterlande, [...] den Blick nicht mehr zu richten auf die Vergangenheit, nicht auf das zu sehen, was uns trennt, sondern auf das, was uns eint, daher einander die Hand zu reichen und in hochherziger Opferwilligkeit die vereinten Kräfte einzusetzen, um der furchtbaren Not, dem immer weiter fortschreitenden Niedergang und dem unseligen Unfrieden Einhalt zu bieten. [...]  

Der Wiederaufbau unseres Volks- und Staatslebens muß zur Grundlage haben die ewigen, unantastbaren Gesetze des christlichen Glaubens, der christlichen Sitte, der christlichen Gerechtigkeit und des sozialen Friedens.
Es verdient aufrichtigen Dank, daß der höchste Vertreter der Reichsregierung in feierlicher Stunde erklärte, das Werk der Wiedererneuerung unseres Volkes auf den Felsengrund des christlichen Glaubens stellen und freundschaftliche Beziehungen zur Kirche pflegen zu wollen.  [...]  

Wir sind dankbar für die Erklärung des Reichskanzlers, daß die Rechte der Kirchen nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staate nicht geändert werden wird“.

1950
Der Bundesfinanzhof wird gegründet

München-Bogenhausen * Der Bundesfinanzhof wird als Nachfolgeinstitution des Reichsfinanzhofs gegründet. 

Bemerkenswert ist dabei, dass ehemalige Reichsfinanzhof-Juristen in der Ismaninger Straße 109 wieder Karriere machen, obwohl sie in der NS-Zeit das Unrechtssystem mitgetragen haben. 

21. Mai 2014
Eine Gedenktafel für jüdische Juristen

München-Maxvorstadt * Im Eingangsbereich des Justizgebäudes an der Prielmayersteaße 5 wird eine Gedenktafel für jüdische Juristen angebracht, die in der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes zwangsweise aus dem Justizdienst entfernt worden sind.