Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1889
Almon B. Strowger meldet den Hebdrehwähler zum Patent an

Cansas City * Almon B. Strowger meldet einen sogenannten Hebdrehwähler zum Patent an. Den Anstoß zur Entwicklung eines automatisierten Vermittlungssystems gab eine Telefonistin. 

Nach einer gerne erzählten Anekdote ärgerte sich der Bestattungsunternehmer Almon B. Strowger aus Cansas City über ein ihm missgesonnenes Fräulein vom Amt. Die Bedienkraft in der Telefonvermittlung vermittelte potenzielle Kunden grundsätzlich an Konkurrenzunternehmen des Herrn Strowger.

Kein Wunder, dass der Bestattungsunternehmer alles daran setzte, einen Vermittlungsapparat zu entwickeln, der ihn von menschlichen Einwirkungen unabhängig und die ungeliebte Telefonistin überflüssig machen würde. 

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

Dezember 1920
Die Einstellungsvorschriften für Telefonistinnen werden geändert

Berlin * Die Einstellungsvorschriften für Frauen im „Fernsprechdienst“ bezogen auf die Körpergröße wird geändert. Seither können Bewerberinnen noch als geeignet angesehen werden,

  • „wenn ihre Sitzhöhe, d.i. die Entfernung vom Scheitel der sitzenden Person bis zur Stuhlfläche, 81 Zentimeter und ihre Armspannweite, das ist das Maß zwischen den Spitzen der Mittelfinger bei ausgestreckten Armen, 152 Zentimeter betragen.
  • Ein Weniger an Sitzhöhe kann durch ein Mehr an Armspannweite oder umgekehrt ausgeglichen werden, beide zusammen müssen aber mindestens 233 Zentimeter ausmachen“
um 1925
„Hier Amt, was beliebt?“

Berlin * Allein zwischen den Jahren 1925 und 1930 erhöht sich die Zahl der vermittelten Gespräche pro Telefonistin um rund 25 Prozent. Das geschieht einerseits durch verbesserte Geräte und andererseits durch eine effektivere Bedienung der Arbeitsmittel. Sprechausbildung und Vorschriften über militärisch knappe Redewendungen wie „Hier Amt, was beliebt?“ oder noch kürzer „Bitte melden“ tun ein Übriges.

Die Beamtinnen dürfen sich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichten von ihrem Arbeitsplatz entfernen. Jeder Fehler wird in das „Strafregister“ der Personalakte aufgenommen. Das Aufsichtspersonal steht hinter den Frauen. Zuerst sind es ausschließlich Männer, später auch ältere befähigte Gehilfinnen.

Vom Aufsichtstisch aus kann die Platzkraft ständig kontrolliert und mit einer Mithöreinrichtung überprüft werden, wie schnell die Teilnehmer bedient und ob die Formen der streng reglementierten Gespräche eingehalten werden. Ein Zählschrank registriert jede ausgeführte Verbindung und gestattet so die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsintensität jeder einzelnen Kraft.