Münchner Zeitensprünge
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Die Wittelsbacher verdrängen den Freisinger Bischof aus München

München * Die Zeit, in der die Freisinger Bischöfe in München regieren, liegt ebenso im Düsteren wie die Zeit vor Herzog Heinrich dem Löwen. Das liegt daran, dass es schon bald zu Streitigkeiten mit dem neuen baierischen Herzogshaus der Wittelsbacher kommt, die sogar in kriegerische Auseinandersetzungen münden.  

Die Wittelsbacher verdrängen den Freisinger Bischof aus München. Der Bischof muss seine Münchner Rechte gegen eine jährliche Entschädigung an den Herzog abtreten. Diese Gebühr wird bis 1802 bezahlt. 

Am Ende des weit über fünfzig Jahre andauernden Konflikts, einigen sich die Kontrahenten auf die Vernichtung aller streitbezogenen Dokumente. Dieser Maßnahme fallen viele wichtige Informationen zum Opfer.

 

um 1687
Frater Onuphrius erhält die Genehmigung für seine Niederlassung

Walchensee * Durch die Unterstützung der ersten Ehefrau des Kurfürsten Max Emanuels erhält Frater Onuphrius vom heiligen Wolfgang die Genehmigung für seine Niederlassung, muss sich im Gegenzug aber verpflichten, höchstens vier Klausner aufzunehmen.  

Der Einsiedler entscheidet sich für ein Bleiben am Walchensee, einsam gelegen, aber dennoch an der Straße von München nach Mittenwald angebunden. Doch kommt es schnell zu Streitigkeiten, da der Grund und Boden am Walchensee dem Augustiner-Chorherrenstift Schlehdorf gehört, der Gerichtsherr aber der Abt des Benediktinerklosters Benediktbeuern ist.  

Kam es bisher schon ständig zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Klöstern, so gesellen sich nun auch noch die Einsiedler hinzu, die sich um Holz- und Fischereirechte nur wenig kümmern. Vor allem Benediktbeuern widersetzt sich jahrelang der seltsamen Klostergründung am Walchensee und will von den „dahergeloffenen Waldbrüdern“ nichts wissen. Doch mit Hilfe der energischen Kurfürstin siegen zunächst die „Waldbrüder“.  

Kurfürstin Maria Antonia befiehlt dem Abt von Benediktbeuern nicht nur die Weihe des Grundsteins für das neue Eremitorium, sondern erwartet von ihm auch, dass er das gesamte Baumaterial stiftet. 

1. Juni 1891
Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft

München * Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft. In ihm ist festgelegt,

  • dass Arbeitsstreitigkeiten vor einem Gewerbegericht ausgehandelt werden können. 
  • Zudem verbietet es die Sonntagsarbeit und regelt die Kinderarbeit. 
12. November 1918
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wird eingeführt

Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. 

  • Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
  • Der Belagerungszustand wird aufgehoben.
  • Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter.
  • Eine Zensur findet nicht statt, die Theaterzensur wird aufgehoben.
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.
  • Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
  • Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen.
  • Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen.
  • Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Ausnahmegesetze gegen die Landarbeiter.
  • Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeitsschutzbestimmungen werden wieder in Kraft gesetzt. 
28. Januar 1919
Die bayerischen Bischöfe drohen mit Exkommunikation

Freistaat Bayern * Die bayerischen Bischöfe veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung, in der die Erklärung des Religionsunterrichts zum Wahlfach als neue kulturkämpferische Gewalttat bezeichnet wird. 

  • Die Maßnahme werde „Familienstreitigkeiten, endlose Beunruhigung unseres Volkes und zunehmende sittliche Verwilderung der Jugend“ zur Folge haben.
  • Eltern, die ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden, droht die Exkommunikation und der Ausschluss vom kirchlichen Begräbnis. 
28. Februar 1919
Ein umfangreicher Kompromissantrag wird beraten

München-Kreuzviertel * Am Nachmittag beraten die Delegierten der bayerischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte im Münchner Landtagsgebäude an der Prannerstraße einen Kompromissantrag. Darin wird festgelegt, dass der Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte den Provisorischen Nationalrat darstellt.  

  • In den nächsten Tagen sollen 250 Delegierte gewählt werden, die diesem Provisorischen Nationalrat künftig angehören.  
     
  • Im Anschluss daran soll ein Aktionsausschuss gewählt werden, der sich aus je sieben Mitgliedern der Vollzugsausschüsse der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte, je drei Vertretern von SPD, USPD, Revolutionärem Arbeiterrat und Bayerischem Bauernbund - BBB zusammensetzt.  
  • Die Mitglieder des Aktionsausschusses können jederzeit vom Provisorischen Nationalrat abgesetzt werden.  
  • Der Aktionsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Zentralrat, dessen Mitglieder dem Aktionsausschuss verantwortlich sind.  
     
  • Außerdem soll in absehbarer Zeit das Staatsgrundgesetz vom 4. Januar 1919 zur Volksabstimmung vorgelegt werden.
  • Das Staatsgrundgesetz soll zuvor aber noch in einigen Punkten abgeändert werden, in dem die Räte das Recht zur Gesetzesinitiative und ein Vetorecht gegen Parlamentsbeschlüsse festgeschrieben erhalten.  
  • Bei Streitigkeiten hat das Volk das letzte Wort und entscheidet per Volksentscheid.  

Hans Unterleitner wirbt mit großem Engagement für den Kompromiss: „Die zweite Revolution ist eine Tatsache. Nun handelt es sich darum, sich klar zu sein, was die zweite Revolution will. [...] Wir haben die politische Macht erobert und lassen sie uns nicht mehr nehmen“.  

  • In seinen Ausführungen stellt er fest, dass die Beratungen mit den Bauernvertretern gezeigt haben, dass die Bauern einer Räterepublik jegliche Unterstützung verweigern.  
  • Ohne die Bauern kann jedoch so ein Experiment unmöglich funktionieren: „Wir dürfen die Augen vor der Tatsache nicht verschließen, in Deutschland und in Bayern liegen eben die Verhältnisse anders wie in Russland“
1960
Erbstreitigkeiten bei Togal

München-Bogenhausen * Nach dem Tod des Togal-Firmengründers Gerhard Friedrich Schmidt streiten sich die drei Söhne um das attraktive Erbe. Der jüngste der Brüder, Günther J. Schmidt, siegt nach einem erbitterten Rechtsstreit.