Münchner Zeitensprünge
2000
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2. Juni 1919
Der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné beginnt

München-Au * Vor dem Standgericht in der Au beginnt der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné. In seiner Verteidigungsrede sagt er: „Wir Kommunisten sind Tote auf Urlaub, dessen bin ich mir bewusst. Ich weiß nicht, ob Sie mir meinen Urlaubsschein noch verlängern werden, oder ob ich einrücken muss zu Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Ich sehe auf jeden Fall Ihrem Spruch mit Gefasstheit und mit einer inneren Heiterkeit entgegen. Die Ereignisse sind nicht aufzuhalten. 

Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Führer hätten die Massen aufgepeitscht. Wie die Führer die Fehler der Massen nicht hintertreiben konnten unter der Scheinräterepublik, so wird auch das Verschwinden des einen oder des anderen Führers unter keinen Umständen die Bewegung hindern. Und über kurz oder lang werden in diesem Raume andere Richter tagen, und dann wird der wegen Hochverrats bestraft werden, der sich gegen die Diktatur des Proletariats vergangen hat.“ 

1. April 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet. 

  • Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner. 
  • Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt. 
  • Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen. 
  • Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt. 
  • Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt. 

  • Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab. 
  • Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen. 
  • Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.
20. Dezember 1924
Adolf Hitler wird aus der Festungshaft entlassen

Landsberg am Lech • Adolf Hitler wird, auch aufgrund der günstigen Prognosen des Anstaltsleiters und gegen die Auffassung der Staatsanwaltschaft, vorzeitig und auf Bewährung aus der Festungshaftanstalt entlassen.

18. September 1931
Angelika Maria „Geli“ Raubal begeht Selbstmord

München-Haidhausen * Die 23-jährige „Privatstudierende“ Angelika Maria „Geli“ Raubal begeht in Adolf Hitlers Wohnung am Prinzregentenplatz 16 Selbstmord durch Erschießen. Es handelt sich dabei um eine Tochter von Hitlers Halbschwester Angela Raubal.

Die schweren Verletzungen und die weitere Umstände, über die die Münchener Post berichtet, signalisieren der Öffentlichkeit den Verdacht auf ein Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft beauftragt deshalb sofort den Polizeiarzt, die Leiche nochmals zu untersuchen.

um 20. August 1956
Debatte um Jugendkontrolle und Polizeigewalt

München - München-Au * Der CSU-Landtagsabgeordnete und spätere Innenminister Heinrich Junker tut sich als Scharfmacher hervor. Er stellt einen Antrag für Maßnahmen zum Schutze der Jugend, in dem er 

  • die ständige Überwachung von Kinos, Gaststätten und Parkanlagen, 
  • die Überwachung der jugendlichen Kraftfahrer, insbesondere der Mopedfahrer und 
  • die Bekämpfung jeglicher auftretender Bandenbildung fordert. 

Zur Durchsetzung seines Antrags unterstützt er

  • das „rücksichtslose Eingreifen der Polizei“, 
  • deren „rücksichtslose Gewaltanwendung“, 
  • die „Brechung jeglichen Widerstands […] mit allen an die Grenze des Gesetzes gehenden Mitteln“ und 
  • die „Anweisung an die Staatsanwaltschaft, bei Vergehen und Verbrechen schärfsten Strafantrag zu stellen“. 

Junker kann sich mit seinen Vorstellungen gegen die SPD-dominierte Viererkoalition nicht durchsetzen. Dieser Erfolg liegt an dem SPD-Landtagsabgeordneten Rudolf Schlichtinger, der sich für die Interessen und Nöte der Jugendlichen einsetzt. Ihm geht es nicht darum, „wie man ‚die Halbstarken‘ bekämpfen und gegebenenfalls vernichten kann, sondern wie man junge Menschen davor bewahren kann, Rowdys oder Verbrecher zuwerden“ und wehrt sich gegen das Modewort „Halbstarke“.

8. Mai 2012
Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012

München-Graggenau * Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats entscheidet über die Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012. Wiesnwirt Sepp Krätz kann vorerst das Hippodrom weiterbetreiben. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft braucht noch Zeit, um die Ermittlungen in Sachen Steuerhinterziehung abzuschließen. Diese haben im Herbst 2011 begonnen.    

Krätz soll in seinem Andechser am Dom Personalabgaben nicht korrekt abgeführt haben. Insgesamt werden drei Durchsuchungen von der Steuerfahndung durchgeführt.

Die Stadt hat ihn 2011 bereits abgemahnt, weil er im Hippodrom Angestellte geschlagen hat. Wegen dieses Vorfalls ist er mit einem Strafbefehl über 18.000 € belegt worden, den er letztlich akzeptiert hat.

15. November 2013
Klageerhebung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz

München * Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage beim Landgericht München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Oktoberfestzelt „Hippodrom“ und im „Andechser am Dom“ mit illegalen Tricks Steuern „gespart“ zu haben. Mit der Anklage wird die Zulassung des Wirts auf der Wiesn gefährdet. 

13. März 2014
Das Landgericht verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist. 

Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

23. November 2017
Bundesstaatsanwaltschaft stellt Brandanschlag-Ermittlungen ein

Karlsruhe - München-Isarvorstadt * Die Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe stellt die Ermittlungen zum Brandanschlag auf das damalige Zentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Münchens an der Reichenbachstraße 27 ein.

Dort waren bei einem Brandanschlag auf das jüdische Altersheim am 13. Februar 1970 zwei Frauen und fünf Männer, darunter zwei Holocaust-Überlebende zu Tode gekommen.