Münchner Zeitensprünge
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21. September 1805
Kaiser Franz II. bietet den Baiern den Königstitel an

München • Auch Kaiser Franz II. trifft in München ein und bietet als Oberhaupt des das Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dem Kurfürstentum Baiern den Königstitel an, wenn es sich der Dritten Koalition anschließen würde.

Doch das hätte nicht gleichzeitig die Erringung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet, wie sie Napoleon angeboten hat. Diese war aber für Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas die rechtliche Voraussetzung für die inneren Reformen der kommenden zwölf Jahre, insbesondere für die Ausschaltung der Stände und die Schaffung einer Konstitution. Denn noch ist die Ständeverfassung gültig, die durch das Reichsrecht und die Reichsgerichte geschützt ist. 

26. Dezember 1805
Baiern erhält die Souveränität und die erbliche Königswürde

Bratislava * Österreich schließt mit Napoleon den Frieden von Preßburg, in dem es die im Vertrag von Brünn vom 10. Dezember 1805 festgesetzten Bestimmungen anerkennt. Der Friedensvertrag von Pressburg beendet den Dritten Koalitionskrieg.

Das hat zur Folge, dass Baiern die Markgrafschaft Burgau im heutigen Bayerisch-Schwaben, die Reste der Hochstifte Eichstätt und Passau, die freien Reichsstädte Augsburg und Lindau zugesprochen bekommt.

Österreich muss die Rangerhöhung des baierischen Kurfürsten zum König und Gebietsabtretungen akzeptieren. 

1. Januar 1806
Fehlende Kroninsignien und Salbung des Königspaares

München-Graggenau * Was fehlt, sind die Kroninsignien und natürlich die feierliche Krönung mit kirchlicher Salbung des Königpaares. Napoleon hätte gerne eine Krönung gesehen, die aber in München nicht gewollt ist. Begründet wird dies damit, dass im immer noch bestehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation derartige Königskrönungen unbekannt sind.

Da aber Baiern, Württemberg, Baden und Frankreich bestrebt sind, die Bestimmungen des Friedens von Preßburg vom 26. Dezember 1805 schnellstmöglich umzusetzen und damit unumkehrbar zu machen, fehlt für eine Krönung sowohl in München als auch in Stuttgart die dazu notwendige Vorbereitungszeit. So findet lediglich die Proklamation der neu entstandenen Königreiche Baiern und Württemberg zeitgleich statt.

Freilich gibt es noch andere Gründe, die gegen eine Krönung sprechen, aber nicht laut ausgesprochen werden:

  • Die Wittelsbacher wollen den Anschein vermeiden, die Königswürde sei dem militärischen Erfolg und dem Willen Napoleon Bonapartes zu verdanken.
  • Dieser hat eine Rangerhöhung der süddeutschen Staaten nur deshalb angestrebt, um zuverlässige Bündnispartner gegen Österreich zu gewinnen und dessen Machteinfluss zu beschränken.
  • Damit ist Napoleon auch dem Ziel, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu zerschlagen und zu beerben, ein Stück näher gekommen.
  • Und wenn man schon die baierische Unabhängigkeit und Souveränität als eine von Frankreich und Napoleon unabhängige legitimiert gewusst haben will, scheint eine Krönungszeremonie - noch dazu in Anwesenheit des französischen Kaisers - für absolut unakzeptabel.

Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 1. Januar 1806 wird deshalb angemerkt: „Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden.“ Geplant ist die Krönungszeremonie für Oktober 1806. 

20. Januar 1808
Ausarbeitung einer eigenen Verfassung für Baiern beschlossen

München * Der baierische Staatsrat beschließt die Ausarbeitung einer Konstitution für das Königreich Baiern.  

  • Man will die bereits vorgenommenen und noch geplanten Reformmaßnahmen absichern und den Zusammenhalt von Altbaiern und den neu hinzugekommenen Territorien Schwaben und Franken durch einen einheitlichen staatsrechtlichen Rahmen festigen.  
  • Außerdem soll verhindert werden, dass durch die geplante Verfassung des Rheinbundes die gerade erst errungene Souveränität des neuen Königreichs infrage gestellt wird.

Erleichtert wird dieser separatistische Schritt dadurch, dass die von Napoleon Bonaparte geforderten Reformen nicht im Widerspruch zu den Reformvorschlägen stehen, die Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas im Jahr 1796 im Ansbacher Mémoire formuliert hatte. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

20. Dezember 1808
Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen

München * Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen. Die 42 baierischen Rauten bleiben. Die Symbole im Herzschild beziehen sich jetzt aber auf die Souveränität des Königreichs und zeigen Zepter, Schwert und Krone auf rotem Grund, der Farbe der Hochgerichtsbarkeit. Dieses Wappen bleibt bis 1835 gültig. 

8. Oktober 1813
Der Vertrag von Ried vollzieht den Bündniswechsel

Ried * Mit dem Vertrag von Ried vollzieht das Königreich Baiern den Bündniswechsel zur antinapoleonischen Koalition. Nach achtjährigem Bündnis mit Frankreich wechselt Baiern auf die Seite der Alliierten.

  • Umgehend garantiert Österreich Baiern seine Souveränität und seinen Besitzstand im Umfang von 1812. 
  • Gleichzeitig erklärt Baiern den Austritt aus dem Rheinbund. 
  • Das zu stellende Truppenkontingent erhöht sich allerdings auf 36.000 Mann. 

Das Oktoberfest fällt zum ersten Mal aus.

18. September 1814
Der Wiener Kongress regelt die Neuordnung Europas

Wien * Der Wiener Kongress beginnt. Er tagt bis zum 9. Juni 1815. Im Mittelpunkt der vom österreichischen Staatskanzler Fürst Clemens Menzel von Metternich geleiteten und unter starkem Einfluss des Zaren Alexander I. und England stehenden Verhandlungen steht die Neuordnung Europas nach den Befreiungskriegen und dem Zusammenbruch des napoleonischen Herrschaftssystems.

Ein wesentlicher Punkt auf der Tagesordnung der europäischen Politik ist die Schaffung einer neuen Friedensordnung, die der Wiener Kongress vornehmlich dadurch umzusetzen versucht, indem er die Macht zwischen den Großmächten ins Gleichgewicht bringen will. Für die Königreiche, darunter Baiern, sowie die Großherzogtümer, Herzogtümer und Grafschaften des Rheinbundes ist vordringlich, dass nach ihrem Wechsel zur antinapoleonischen Allianz die Eigenstaatlichkeit und Souveränität ihrer bestehenden Staaten vertraglich festgeschrieben wird. 

31. August 1819
Der österreichische Staatskanzler gegen die bayerische Verfassung

Karlsbad * Der österreichische Staatskanzler Clemens Menzel Fürst von Metternich will in den Karlsbader Verhandlungen vom 6. bis 31. August 1819 nicht nur

  • die Souveränität des Königreichs Baiern, sondern auch
  • die liberalen Errungenschaften der Baierischen Verfassung ernsthaft bedrohen.  

Es ist hauptsächlich Kronprinz Ludwig, der mit vehementem Einsatz die Errungenschaften verteidigen und bewahren kann - auch gegenüber seinem Vater. 

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

3. März 1848
Staatskanzler Metternich flieht nach England

Budapest - Wien * Der Landtagsabgeordnete Lajos Kossuth hält im ungarischen Reichstag eine Rede, in der er mehr Souveränität für Ungarn fordert. Er greift in seinem Vortrag das Metternich-Regime scharf an und verlangt eine umfassende Reform der Habsburger Monarchie. Die Rede löst begeisterte Zustimmung in den Oppositionskreisen des österreichischen Kaiserreichs aus und gibt den Anstoß zur Wiener Märzrevolution.

Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich verliert daraufhin seinen Rückhalt am kaiserlichen Hof, sieht sich zum Rücktritt gezwungen und flieht nach England. Die Pressefreiheit wird eingeführt und eine Verfassung versprochen. Bis zum 15. März 1848 sind in Wien die zentralen Forderungen der Revolution durchgesetzt. 

22. Januar 1849
Den Landtag beherrscht das Thema Reichsverfassung

München-Kreuzviertel * König Max II. eröffnet den Landtag im Landtagsgebäude an der Prannerstraße und kündigt eine ganze Serie von Gesetzesvorlagen an. Doch diese Zusammenkunft der Abgeordneten steht unter einem einzigen Thema: der Reichsverfassung, die die Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeitet hat.  

Es entsteht ein heftiger Meinungsstreit, weil das Frankfurter Staatsgrundgesetz von den konservativen Kräften als Eingriff in die Souveränität der Bundesstaaten betrachtet wird. 

3. April 1849
Friedrich Wilhelm IV. will nicht Kaiser von Volkes Gnaden sein

Berlin - Frankfurt am Main * Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die ihm von der Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone ab. Die von Volksvertretern angebotene Krone besteht für Friedrich Wilhelm IV., der in seinem monarchischen Selbstbild vom traditionellen Gedanken des Gottesgnadentums ausgeht und die Idee der Volkssouveränität ablehnt, nur aus „Dreck und Letten“. Ein „Kaiser von Volkes Gnaden“ will er keinesfalls sein. Damit sind auch die Deutsche Einheit und die Reichsverfassung gescheitert.

Die Zurückweisung der Kaiserkrone durch den preußischen König liegt an dessen innerlichen Ablehnung der Frankfurter Reichsverfassung, weil diese von Demokraten und Liberalen beschlossen worden ist. Denn während der Revolutionszeit hat der Preußenkönig immer wieder seine Bereitschaft signalisiert, an die Spitze eines deutschen Bundesstaates zu treten. Er wünscht sich allerdings eine konservativere Verfassung und scheut sich vor dem Titel eines Kaisers.

Viel wichtiger ist ihm, die Zustimmung seiner Standesgenossen, der anderen deutschen Fürsten, zu erhalten. Bereits am 3. April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone des Frankfurter Parlaments ablehnt, lässt er die übrigen deutschen Staaten wissen, dass er an die Spitze eines deutschen Bundesstaates treten wolle, an dem diejenigen Staaten teilnehmen sollen, die dies wünschen. 

19. Dezember 1870
Kanzler Otto von Bismarck leitet eine Verfassungsänderung in die Wege

Berlin * Nach König Ludwigs II. Kaiserbrief vom 30. November 1870 reagiert Kanzler Otto von Bismarck und leitet eine Verfassungsänderung in die Wege, durch welche die Bezeichnung „Deutscher Bund“ in „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“ eingeführt wird. 

Dies geschieht auch im Einvernehmen mit der bayerischen Regierung. Spätestens jetzt ist es mit der Souveränität Bayerns vorbei. 

30. Dezember 1870
Die Kammer der Reichsräte beschließt den Beitritt zum Reich

München-Kreuzviertel * Zur Annahme der Versailler Verträge vom 23. November 1870 und dem damit verbundenen Reichsbeitritt ist im Bayerischen Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig.  

Diese Verträge regeln die Modalitäten, unter denen die süddeutschen Staaten dem Deutschen Kaiserreich beitreten sollen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Königreich Bayern selbstständig bleiben oder ein Teil des Deutschen Reiches werden soll.  

Die Kammer der Reichsräte, der Vertretung des Hochadels, der Hochfinanz und der hohen Geistlichkeit, hat den Verträgen, die am 1. Januar 1871 in Kraft treten sollen, bereits an diesem 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit zugestimmt. Um die Souveränität des bayerischen Volkes preiszugeben, haben die erklärten „Sachwalter bayerischer Interessen“ genau einen Vormittag gebraucht. 

30. Januar 1871
König Ludwig II. unterzeichnet die Beitritts-Verträge

München * König Ludwig II. setzt mit seiner Unterschrift die Beitritts-Verträge rückwirkend zum 1. Januar 1871 in Kraft. Doch trotz aller Zugeständnisse bedeutete die Reichsgründung für Bayern und seinen König  

  • eine deutliche Einschränkung der Souveränität,  
  • den Verlust der staatsrechtlichen Unabhängigkeit und  
  • eine Unterstellung der Monarchie der Wittelsbacher unter die Vorherrschaft der Hohenzollern. 
um 15. November 1884
Die Kongo-Konferenz legt die Abgrenzung der Besitzstände fest

Berlin * Im Reichskanzler-Palais in Berlin, dem ehemaligen Hôtel Radziwill, findet unter dem Vorsitz von Otto von Bismarck eine internationale Konferenz, bei der es um Lösungen von Konflikten geht, die im Zusammenhang mit dem Wettlauf um Afrika stehen.

Dreizehn europäische Staaten, die USA und das Osmanische Reich beteiligen sich an der sogenannten Kongo-Konferenz. Es geht dabei um die Festlegung von Kriterien für die völkerrechtliche Anerkennung von Kolonialbesitz. Immerhin waren in etwas mehr als zwei Jahrzehnten über zehn Millionen Quadratmeilen afrikanischen Bodens und mindestens einhundert Millionen Afrikaner unter europäische Herrschaft gelangt.

Um die Besetzung der restlichen Gebiete und der abschließenden Abgrenzung der Besitzstände geht es auf dieser Konferenz. Das Ergebnis sind die wie mit dem Lineal gezogene Demarkationslinien, wobei die Grenzen oft quer durch die Lebensräume einheimischer Ethnien verlaufen.

Afrika wird als herrenloses Land definiert, das nunmehr als Kronland und Eigentum europäischer Staaten an Kolonialgesellschaften, Konzessionäre und Siedler vergeben werden kann. Damit folgt die schrittweise Verdrängung der Eingeborenen aus ihren Wohn- und Lebensgebieten bis hin zur Eingrenzung in Reservate.

Zu dieser Konferenz ist kein einziger afrikanischer Vertreter eingeladen worden und die Souveränitätsrechte der betroffenen Staaten werden schlicht ignoriert. Wozu auch, es geht doch den europäischen Mächten um so hehre Ziele wie den Zivilisationsauftrag und die Verbesserung der „sittlichen und materiellen Wohlfahrt der eingeborenen Völkerschaften“.

Die Kongo-Konferenz endet mit der Verabschiedung einer Generalakte am 26. Februar 1885. 

31. März 1905
Kaiser Wilhelm II. besucht die marokkanische Hafenstadt Tanger

Tanger * Während seiner traditionellen Mittelmeerreise besucht Kaiser Wilhelm II. die marokkanische Hafenstadt Tanger. In seiner Rede betont der deutsche Kaiser die „Unabhängigkeit des Scherifenreichs“ Marokko und bietet hierfür den „Schutz Deutschlands“ an. Er beabsichtigt mit seiner Ansprache, Frankreich und Großbritannien über die „Marokkofrage“ zu spalten und fordert eine internationale Konferenz zur Regelung der „Souveränität Marokkos“.  

Es kommt zur sogenannten „Marokko-Krise“, die, weil das deutsche Verhalten für Frankreich eine scharfe Provokation darstellt, sofort zu einem Krieg führen könnte. Angesichts dieser drohenden Gefahr gehen die Großmächte auf die Forderung Deutschlands ein und rufen eine internationale Konferenz über die weitere Zukunft Marokkos zusammen. 

7. April 1906
Die Internationale Konferenz im spanischen Algeciras endet

Algeciras * Die Internationale Konferenz im spanischen Algeciras endet. Auf der Konferenz wird zwar die Souveränität Marokkos formell anerkannt. Doch die Polizei in den marokkanischen Häfen und das Bankwesen darf Frankreich gemeinsam mit Spanien verwalten. Deutschland erhält keinen Zugriff auf diese Kontrollen Marokkos.  

Damit hat Frankreich sein Hauptziel erreicht, während das Deutsche Reich aufgrund seines aggressiven Vorgehens immer mehr an Ansehen verliert und zusehends in die außenpolitische Isolierung treibt.  
Auch für die sich bildende marokkanische Unabhängigkeitsbewegung stellte das Konferenzergebnis eine Niederlage dar. 

3. April 1919
Ratschläge für das weitere politische Vorgehen in Bayern

München - Berlin * Ministerpräsident Johannes Hoffman fährt mit dem Nachtzug nach Berlin, um Ratschläge für das weitere politische Vorgehen in Bayern einzuholen.

  • Reichskanzler Philipp Scheidemann weist Hoffmann an, in der Rätefrage keine Kompromisse zu dulden. Falls es die Zustände in München nicht erlauben, solle er den Landtag in eine ruhigere Stadt in Nordbayern verlegen.
  • Reichswehrminister Gustav Noske bietet Hoffmann die militärische Hilfe der Reichswehr an, verlangt aber im Gegenzug den Verzicht Bayerns auf seine militärischen Sonderrechte und die bedingungslose Anerkennung des neuen Reichswehrgesetzes. 
  • Johannes Hoffmann lehnt ab. Er will selbst für Ordnung sorgen durch die Gründung einer aus Freiwilligen bestehenden Volkswehr. 
  • Der Freistaat Bayern hat zu diesem Zeitpunkt noch die Souveränität und ist damit noch im Besitz der Reservatrechte über das Militär, die Post und die Bahn.