König Ludwig II. unterzeichnet die Beitritts-Verträge
München * König Ludwig II. setzt mit seiner Unterschrift die Beitritts-Verträge rückwirkend zum 1. Januar 1871 in Kraft. Doch trotz aller Zugeständnisse bedeutete die Reichsgründung für Bayern und seinen König
eine deutliche Einschränkung der Souveränität,
den Verlust der staatsrechtlichen Unabhängigkeit und
eine Unterstellung der Monarchie der Wittelsbacher unter die Vorherrschaft der Hohenzollern.