Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

1. Januar 1919
Schießerei im Katholischen Gesellenhaus

München-Hackenviertel * Im Katholischen Gesellenhaus in der Brunnstraße kommt es in den frühen Morgenstunden zu einer Auseinandersetzung zwischen der aus Soldaten, Matrosen und Zivilpersonen bestehenden Tanzgesellschaft und dem Sicherheitsdienst.  

Im Verlauf fallen Schüsse, die die Militärpolizei und die Republikanische Schutztruppe mit Handgranaten beantworten. Zahlreiche Personen werden verletzt, davon sieben schwer. 

19. April 1919
Arbeiter übernehmen den Sicherheitsdienst

München * Karsamstag und Sechster Tag des Generalstreiks: Die Zivile Sicherheitswache, bestehend aus organisierten Arbeitern, übernehmen den Sicherheitsdienst anstelle der suspendierten und entwaffneten Polizeiwachleute. 

23. Juni 2019
Barbusige Frauen an das Nacktbadeverbot erinnert

München * Mehrere Männer eines Sicherheitsdienstes haben barbusige Frauen am Isarufer zwischen Wittelsbacherbrücke und Reichenbachbrücke angesprochen und sie an das Nacktbadeverbot erinnert, das mit einigen Ausnahmen überall in der Landeshauptstadt gilt, obwohl der Wachdienst angewiesen worden war, das textilfreie Baden an der Isar auch außerhalb der FKK-Zonen nicht von sich aus zu verfolgen.

Die Badeverordnung verlangt etwas unpräzise: „Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München Badekleidung tragen“. Der Stadtrat muss sich nun in seiner Sitzung am 26. Juni damit beschäftigen, wie viel Nacktheit München verträgt und was unter „nackt“ überhaupt zu verstehen sei.