Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
9. September 1685
Empfang für das Kurfürsten-Paar in Haidhausen

Haidhausen * „Nachmittags um drei Uhr hatten sich auf dem Anger vor dem Besitztum des Grafen Leiblfing die Kavaliere mit Kutschen und Handpferden versammelt. Auch die kurfürstliche Leibgarde zu Pferd und eine Kompagnie der Bürgerschaft zu Pferde waren angetreten.“ Das Kurfürsten-Paar Max Emanuel und Maria Antonia werden am Haidhauser Schlossanger von den dort versammelten Anwesenden feierlich empfangen. 

Nach einer ausführlichen Huldigung des jungen Ehepaares erfolgte schließlich der triumphale Einzug in die nahe Residenzstadt München. 

Für die erwiesene Gastfreundschaft wird Kurfürst Max Emanuel dem Haidhauser Schlossbesitzer wieder ein kleines Stück entgegenkommen. Der Landesherr akzeptiert zwar die von seiner Hofkammer gemachten Einschränkungen, wonach Haidhausen nicht zur geschlossenen Hofmark ernannt werden darf, weil dort auch andere die Jurisdiktion ausüben, nämlich:  

  • das Leprosenhaus am Gasteig über den Kotterhof,  
  • Graf Preysing, die Ridler und die Jesuiten über ihre Gartengüter sowie  
  • der Kurfürst selbst über das Brunnhaus und den Jäger im Brunntal.  

Außerdem, so die Hofkammer weiter, darf der Kurfürst die Jurisdiktion für eine so große Ortschaft nahe der Landeshauptstadt nie vergeben, da er sich sonst bei auftretenden Unregelmäßigkeiten zuerst an den Hofmarkherren wenden muss, statt sofort selbst einzuschreiten. Dies könnte besonders beim Ausbrechen der Pest oder bei der unerwünschten Ansiedelung von Bettlern und vagierendem Gesindel nötig sein. 

um 1808
Die Hofmarkbesitzer Hompesch lassen Häuser bauen

Berg am Laim * Zwischen den Jahren 1808 und 1812 lassen Johann Wilhelm von Hompesch und sein Bruder und Nachfolger Ferdinand von Hompesch als Hofmarkbesitzer elf Häuser an der St.-Michaels-, der Josephsburg- und in der Clemens- August-Straße und drei weitere Häuser am Westrand des Schlossangers erbauen.

Sie reagieren damit auf eine Forderung der königlichen Edikte aus den Jahren 1808 und 1812, in denen es heißt, dass die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Hofmarkgesrichtsbarkeit, nur dann erhalten bleiben kann, wenn in der Hofmark mindestens fünfzig Familien wohnen.

  • Durch diese Baumaßnahme steigt die Zahl der Häuser in Berg am Laim bis ins Jahr 1813 auf 54 an.
  • Die Häuser für Tagelöhner und Handwerker sind ebenerdig und aus Ziegel gemauert.
  • Jedes Haus hat 1.000 qm Grund.
  • Sie stammen aus einer Vorbildersammlung = Musterhäuser.