Berg am Laim * Zwischen den Jahren 1808 und 1812 lassen Johann Wilhelm von Hompesch und sein Bruder und Nachfolger Ferdinand von Hompesch als Hofmarkbesitzer elf Häuser an der St.-Michaels-, der Josephsburg- und in der Clemens- August-Straße und drei weitere Häuser am Westrand des Schlossangers erbauen.
Sie reagieren damit auf eine Forderung der königlichen Edikte aus den Jahren 1808 und 1812, in denen es heißt, dass die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Hofmarkgesrichtsbarkeit, nur dann erhalten bleiben kann, wenn in der Hofmark mindestens fünfzig Familien wohnen.