Münchner Zeitensprünge
2000
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12. September 1870
Bayern will Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund

München - Berlin * Der Ministerrat erbittet von König Ludwig II. die Ermächtigung, mit dem Norddeutschen Bund über eine verfassungsrechtliche Verbindung zu verhandeln. Dabei lehnt das Königreich Bayern einen Beitritt zum Norddeutschen Bund ab, stellt aber einen offiziellen Antrag auf Verhandlungen, um im Falle einer Reichsgründung möglichst viele Sonderrechte [= Reservatsrechte] zu erringen. Zudem fordert Bayern von Preußen

  • die Rückzahlung der Kriegsentschädigung von 1866,
  • den vollständigen Ersatz aller im gegenwärtigen Krieg anfallenden Kosten,
  • den Verzicht auf die Düsseldorfer Galerie, auf die Preußen im Jahr 1866 Anspruch erhoben hatte, und
  • einen Gebietszuwachs im Anschluss an die Pfalz. 
30. Januar 1871
König Ludwig II. unterzeichnet die Beitritts-Verträge

München * König Ludwig II. setzt mit seiner Unterschrift die Beitritts-Verträge rückwirkend zum 1. Januar 1871 in Kraft. Doch trotz aller Zugeständnisse bedeutete die Reichsgründung für Bayern und seinen König  

  • eine deutliche Einschränkung der Souveränität,  
  • den Verlust der staatsrechtlichen Unabhängigkeit und  
  • eine Unterstellung der Monarchie der Wittelsbacher unter die Vorherrschaft der Hohenzollern. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

um 1872
Richard Wagners Musik wird konsumierbar gemacht

München * Das neu erwachte „Deutschland-über-alles-Selbstwertgefühl“ nach dem gewonnenen Krieg von 1870/71 sowie die Reichsgründung haben in München schon zu Wagners Lebzeiten Vereine gründen lassen, die dieses Gefühl pflegen und hochhalten.

Und damit stehen Richard Wagners Kompositionen im Mittelpunkt des öffentlichen Musikinteresses. Seine Musik wird konsumierbar gemacht; von der Spieldose bis zum mechanischen Klavier. Neben Volksliedern, patriotischen Hymnen und Gassenhauern spielen Kirmes-Orgeln auch Wagner-Potpourris.

Und selbst in den regelmäßig stattfindenden Bierkonzerten erfreut sich ein „mehrere tausend Köpfe starkes Publikum“ an den von vierzig bis fünfzig Mann starken Militärkapellen vorgetragenen Werken von Richard Wagner. Das „Vorspiel zu Parsifal“ oder Szenen aus „Rheingold“ beziehungsweise der „Walküre“ werden dargebracht und von den zechenden Besuchern mitgesungen.

Richard Wagner ist einfach zum Popstar geworden. 

1874
Gründung von „Krieger- und Veteranenvereinen“

München * Nach dem erfolgreichen Verlauf des Siebzigerkrieges und der Reichsgründung kommt es zur Hinwendung des Bürgertums und der Arbeiterschaft zur Armee; und selbst sozialdemokratisch geprägte Arbeiter sind stolz auf ihre aktive Dienstzeit. In der Folge kommt es zur Gründung von militärischen Vereinen, wie der Münchner Gesellschaft der Offiziere des Beurlaubtenstandes von 1879, aber auch einer Reihe von Krieger- und Veteranenvereinen.

Den Dachverband für den überwiegenden Teil dieser Vereine bildet der im Jahr 1874 gegründete Bayerische Veteranen-, Krieger- und Kampfgenossenbund, der bis zum Jahr 1899 im gesamten Königreich Bayern 2.573 Einzelvereine mit knapp 190.000 Mitgliedern umfasst.

Die Kriegervereine werden bei ihrer Gründung auch als ein „Bollwerk gegen die sozialdemokratischen Umtriebe“ verstanden. Vollkommen unnötig. Denn so mancher „Fürstenfeind“, der beizeiten durchaus lautstark und öffentlich den Umsturz verkündete, schmettert zur rechten Zeit „ein bayerisches Soldatenlied voller martialischer Treue zum angestammten Herrscherhaus“

Mai 1894
Kaiser Wilhelm II. tritt Adolf Friedrich von Schacks Erbe an

München-Maxvorstadt * Kaiser Wilhelm II. tritt Adolf Friedrich von Schacks Erbe an. Der Nachlass soll aber in München bleiben. Das ist keineswegs so großzügig wie es den Anschein hat, sondern beruht auf politischem Kalkül. Der Kaiser will mit der Verlegung der Schack-Galerie nach Berlin das seit der Reichsgründung angespannte Verhältnis zwischen Preußen und Bayern nicht noch mehr belasten.

Selbstverständlich ist jedoch, dass vor der Galerie in der Brienner Straße - und später an der Prinzregentenstraße - das kaiserliche Hoheitszeichen - der Reichsadler“- auf hohen Standarten aufgerichtet wird.