Münchner Zeitensprünge
2000
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9. Juni 1886
Die Ministerkonferenz stellt die Regierungsunfähigkeit des Königs fest

München * Prinz Luitpold lädt zur Ministerkonferenz ein, auf der

  • die Regierungsunfähigkeit des Königs festgestellt,
  • seine Entmündigung vollzogen und
  • dem Einladenden die Regentschaft - vorbehaltlich der Unterrichtung des Landtags - übertragen wird. 

Zur Wahrung der privatrechtlichen Interessen des Märchenkönigs Ludwig II. setzt man die Grafen Clemens Maria von Toerring-Jettenbach und Max von Holnstein als Vormund ein.

10. Juni 1886
Prinzregent Luitpold unterzeichnet die Regentschaftsproklamation

München * Die Regentschaftsproklamation des Prinzen Luitpolds wird vom Gesamtministerium gegengezeichnet. Der 65-jährige Luitpold von Bayern wird damit zum Verweser des Königreichs Bayern, oder kurz gesagt zum Prinzregenten.

In der Zwischenzeit hat sich eine elfköpfige „Fang-Kommission“ - unter Beteiligung des Ministers Krafft Freiherr von Crailsheim, der Vormünder, Dr. Bernhard von Gudden und anderen - auf den Weg nach Schloss Neuschwanstein gemacht. Sie sollen den König von seiner Regierungsunfähigkeit und der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold unterrichten und ihn in irrenärztliche Pflege übernehmen. Der rechtzeitig informierte König Ludwig II. lässt die Kommission von Gendarmen aus Füssen festnehmen. 

Erst am Nachmittag, nachdem sich die Regentschaftsproklamation Luitpolds auch in Füssen herumgesprochen hat, werden die Gefangenen wieder freigelassen.

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

17. Juni 1886
Geheimes Protokoll über den Gesundheitszustand König Ottos I.

München * In einem geheimen Protokoll wird über den Gesundheitszustand des fünften bayerischen Königs das Nachfolgende ausgeführt: „Der Zustand seiner Majestät des Königs Otto sei ein solcher, daß auch der Laie die Regierungsunfähigkeit zu bestätigen vermöge.

Das Leiden hat seinen Anfang genommen [...] wie bei Seiner Majestät König Ludwig. Zuerst seien Seine Majestät König Otto zur Führung einer längeren Conversation befähigt gewesen, jetzt könnten sich Seine Majestät gar nicht mehr artikuliert ausdrücken, wenn auch ein gewißes Verständnis und Erkennungsvermögen bestehe.
Wenn Ihre Majestät die Königinmutter oder ein Curator das Schloß Fürstenried besuche, so erkennen Seine Majestät dieselben, lachen und springen davon, weil Seine Majestät außer Stande sind, zusammenhängend zu sprechen.“
  

Und an einer anderen Stelle der gleichen Protokollnotiz steht geschrieben: „Hienach finden sich bei Seiner Majestät König Otto bald Exaltations-, bald Depressions-Zustände mit Aufregungen, lebhaften Sinnestäuschungen, zuckende Bewegungen, Wahnideen sowie Geistesschwäche vor, und ist dieser Zustand als ein unheilbarer zu erachten.“

4. April 1919
Eine weitere geheime Beratung zur Räterepublik

München-Maxvorstadt * Um 22 Uhr findet eine erneute Besprechung im Militärministerium in der Ludwigstraße statt. Diesmal ist der Personenkreis auf 100 bis 150 angewachsen.

  • Der Bauernführer Karl Gandorfer erklärt unter welchen Bedingungen die Bauern der Einführung eine Räterepublik zustimmen können. 
  • Die verspätet eintreffende Delegation der KPD will diese Form der Räterepublik nicht anerkennen, da die Massen selbst über die Räterepublik entscheiden müssten. Die Haltung der Kommunisten ruft Erstaunen hervor, weil sie bislang die Räterepublik am lautesten forderten. 
  • Auch jetzt werden noch keine Beschlüsse gefasst. 

Die geheime Zusammenkunft wird durch den Zentralratsvorsitzenden Ernst Niekisch geleitet. Er befindet sich in einem Dilemma, denn einerseits befürwortet er den Rätegedanken, andererseits will er im Interesse von Ruhe und Ordnung die Räterepublik verhindern.

Zur Überraschung aller erklärt ausgerechnet Johannes Hoffmanns Stellvertreter Ernst Schneppenhorst, dass er eine Räterepublik zum jetzigen Zeitpunkt für die beste aller Lösungen hält. Der bayerische Militärminister will zwei Tage Bedenkzeit, um die Frage der Räterepublik mit der SPD-Parteibasis zu besprechen.

Welche Motivation liegt hinter Schneppenhorsts Vorschlag? Sein Hauptziel ist die Machterhaltung der SPD. Zudem will er die Kommunisten unter seine Kontrolle bringen. Er möchte den Räten ihre eigene Regierungsunfähigkeit vor Augen führen, um sie dann, mit einem Militärputsch der Münchner Garnison, die er wenigstens teilweise in der Hand hat, schnell und möglichst schmerzlos zu beseitigen. Er und die Regierung Hoffmann wollen die Räte nicht nur schnell, sondern vor allem in eigener Regie, ohne die von Noske und Epp angebotenen außerbayerischen Freikorps und Regierungstruppen, loswerden.