Ludwig der Baier und Friedrich der Schöne werden Doppelregenten
München * Im Münchner Vertrag vereinbaren König Ludwig der Baier und Herzog Friedrich der Schöne eine gleichberechtigte Doppelregentschaft, der den Habsburger zum Mitregenten macht.
München * Im Münchner Vertrag vereinbaren König Ludwig der Baier und Herzog Friedrich der Schöne eine gleichberechtigte Doppelregentschaft, der den Habsburger zum Mitregenten macht.
Tirol * Johann Heinrich von Luxemburg übernimmt die Regentschaft in Tirol.
Landshut - Burghausen * Der nach dem Landtag vom 13. Dezember 1503 gegründete Regentschaftsrat wird von Herzog Elisabeth von Landshut-Niederbaiern und Herzog Ruprecht von der Pfalz aufgelöst.
Landshut, Burghausen und andere niederbaierische Städte werden von pfälzischen Truppen besetzt. Herzog Ruprecht von der Pfalz wird von seinem Vater, Pfalzgraf Philipp der Aufrechte, von Frankreich, Böhmen und Baden unterstützt, so dass er über ein Heer von 30.000 Mann verfügen kann.
München * Herzog Albrecht V. stirbt. Sein Sohn Wilhelm V. übernimmt die baierische Regentschaft.
Ingolstadt - München-Kreuzviertel * Kurfürst Maximilian I. stirbt in Ingolstadt. Er wird in der Münchner Michaelskirche beigesetzt.
Sein Nachfolger wird Kurprinz Ferdinand Maria, dessen Regentschaft bis zu seiner Volljährigkeit seine Mutter, die Kaisertochter Maria Anna, übernimmt.
München • Kurfürst Ferdinand Maria wird volljährig. Damit erlischt die Vormundschaft seiner Mutter Maria Anna und er kann die Regentschaft selbst übernehmen.
München * An seinem 18. Geburtstag übernimmt Max Emanuel die Regentschaft und die Regierungsgeschäfte im Kurfürstentum Baiern.
München * Nachdem Kurfürst Max Emanuel die Schlacht von Höchstädt verloren hat, tritt er seinen Rückzug auf das linke Rheinufer an. Die Regentschaft über das Kurfürstentum Baiern überträgt Max Emanuel seiner Gemahlin Therese Kunigunde.
Lüttich - Freising * Mit dem Tod des Kardinals und Fürstbischofs von Regensburg, Freising und Lüttich, dem Wittelsbacher Herzog Johann Theodor, endet die öfter unterbrochene Regentschaft des Wittelsbacher Herrscherhauses in Freising.
München * Die Familie des Ignaz Mayer kommt nach München, als Kurfürst Carl Theodor das Erbe der baierischen Regentschaft antritt.
Er wird später dem erlauchten Kreis der Kreditgeber des baierischen Königs zählen. Alleine in den Jahren 1807 und 1808 gewährt er der königlichen Centralkasse Anleihen in Höhe von 100.000 Gulden.
München * Mit tatkräftiger Unterstützung seines Ministers Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas nimmt Kurfürst Max IV. Joseph eine Reform seines Landes in Angriff. Zur dauerhaften Stabilisierung des Staates ist eine Umverteilung von Rechten, Pflichten und Chancen notwendig.
Zu dieser Revolution von oben gehört auch die revolutionäre Gleichbehandlung aller Baiern, mit dem Anspruch des Herrschers, „allen Untertanen, Reichen und Armen, Witwen und Waisen, Geistlichen und Weltlichen, gleiches Recht und Schirm zu verschaffen“.
Durch diese Reformen kann der Baiernregent einen Großteil der Kritik, die zu Beginn seiner Regierung die öffentliche Debatte geprägt hatte, den Boden entziehen. Vieles von dem wird beseitigt, was unter der Regentschaft des Kurfürsten Carl Theodor als willkürlich und korrupt angegriffen worden ist.
Gleichzeitig lässt er energisch eingreifen und setzt sich mit Militärgewalt durch, wenn seiner Politik offene Auflehnung entgegen schlägt. Beides, die umfangreichen und weitreichenden Reformen sowie das energische und harte Durchgreifen, lassen die heftige Kritik der Anfangsjahre und jedes Auflehnen gegen seine Politik allmählich verstummen.
Durch sein leutseliges Verhalten kann Kurfürst Max IV. Joseph sogar die Zuneigung der Münchnerinnen und Münchner erringen und sich so zu einer der beliebtesten Persönlichkeiten der Wittelsbacher hocharbeiten. Schon bald gehören die anfänglichen Differenzen zwischen dem Herrscher und dem baierischen Volk der Vergangenheit an.
Schloss Nymphenburg * König Max I. Joseph stirbt. Den Abend verbringt der baierische König auf einem Ball des russischen Gesandten Woronzeff in der Herzogspitalstraße 18. Um 22 Uhr lässt er sich nach Schloss Nymphenburg bringen. Am nächsten Tag findet ihn sein Diener tot im Bett. Max Josephs Sohn Ludwig I. übernimmt nun die Regentschaft über das Königreich Baiern.
Nauplia * König Otto von Griechenland trifft im Geleit von 33 Segelschiffen mit der britischen Fregatte Madagaskar in der damaligen griechischen Hauptstadt Nauplia ein. Mit Otto reisen 3.500 bayerische Soldaten, eine größere Zahl Wissenschaftler und Verwaltungsbeamte sowie ein dreiköpfiger Regentschaftsrat, bestehend aus dem ehemaligen bayerischen Finanzminister Joseph Ludwig Graf von Armansperg, dem Kgl. Staatsrat Georg Ludwig von Maurer und dem Generalmajor Karl Wilhelm von Heideck.
Der Regentschaftsrat soll bis zur Volljährigkeit Ottos - in zweieinhalb Jahren - die Regierungsgeschäfte führen.
Nauplia * König Otto von Griechenland ist volljährig geworden und übernimmt damit vom dreiköpfigen Regentschaftsrat die Regierung. Obwohl die griechischen Schutzmächte England, Frankreich und Russland den Griechen bereits vor König Ottos Einsetzung eine Verfassung versprochen haben, regiert Otto zunächst als nahezu uneingeschränkter Herrscher.
Bestärkt wird der darin von seinem Vater, dem Bayernkönig Ludwig I., der ihm schreibt: „Nicht zu reiflich überdacht kann die Einführung einer Verfassung werden; es ist die Höhle des Löwen, aus der keine Fußstapfen gehen; sie hat Folgen, die man gar nicht voraussieht.“
Rom-Vatikan * Giovanni Maria Mastai Ferreti wird zum Papst gewählt. Er nimmt den Namen Pius IX. an. Seine Regentschaft wird bis 1878 dauern und ist geprägt vom Kampf der römisch-katholischen Kirche um Macht und Einfluss im Verhältnis zu den Staaten und zur eigenen Anhängerschaft.
Berlin * Nachdem die Stellvertretung des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm IV. durch seinen Bruder Prinz Wilhelm von Preußen dreimal verlängert worden ist, unterzeichnete der kranke König die Regentschaftsurkunde für Wilhelm I., der damit die Funktion des Prinzregenten übernimmt.
München * In den Ministerrats-Sitzungen vom 7., 8. und 9.Juni 1886 werden - unter dem Vorsitz des Bayernprinzen Luitpold - die entscheidenden Schritte zur Entmündigung von König Ludwig II. und der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold in die Wege geleitet.
München * Professor Dr. Bernhard von Gudden und drei weitere Ärzte attestieren König Ludwig II. - rund zehn Wochen nach Auftragserteilung - eine sehr weit fortgeschrittene und unheilbare Paranoia. Sie stützen sich dabei im Wesentlichen auf Aussagen der Hofbediensteten und ohne mit dem Patienten auch nur ein einziges Wort gesprochen zu haben.
Mit dem psychiatrischen Gutachten sind aber die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beendigung der Regentschaft von König Ludwig II. gegeben.
Ludwigs Onkel, Prinz Luitpold, erklärt sich nach längerem Zögern und Zaudern zur definitiven Übernahme der Regentschaft - nach der Entmündigung des Königs - bereit und verständigt noch am selben Tag die größeren deutschen Souveräne und Kaiser Franz Joseph von Österreich.
München * Prinz Luitpold lädt zur Ministerkonferenz ein, auf der
Zur Wahrung der privatrechtlichen Interessen des Märchenkönigs Ludwig II. setzt man die Grafen Clemens Maria von Toerring-Jettenbach und Max von Holnstein als Vormund ein.
München * Die Regentschaftsproklamation des Prinzen Luitpolds wird vom Gesamtministerium gegengezeichnet. Der 65-jährige Luitpold von Bayern wird damit zum Verweser des Königreichs Bayern, oder kurz gesagt zum Prinzregenten.
In der Zwischenzeit hat sich eine elfköpfige „Fang-Kommission“ - unter Beteiligung des Ministers Krafft Freiherr von Crailsheim, der Vormünder, Dr. Bernhard von Gudden und anderen - auf den Weg nach Schloss Neuschwanstein gemacht. Sie sollen den König von seiner Regierungsunfähigkeit und der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold unterrichten und ihn in irrenärztliche Pflege übernehmen. Der rechtzeitig informierte König Ludwig II. lässt die Kommission von Gendarmen aus Füssen festnehmen.
Erst am Nachmittag, nachdem sich die Regentschaftsproklamation Luitpolds auch in Füssen herumgesprochen hat, werden die Gefangenen wieder freigelassen.
München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.
Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.
Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.
Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein.
Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.
Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.
Schloss Fürstenried * Oberhofmarschall Ludwig Freiherr von Malsen und General Siegmund Freiherr von Pranckh besuchen den neuen König Otto I. und melden ihm den Tod seines Bruders Ludwig. II.. Otto zeigt keine Regung auf die Todes-Nachricht.
Danach wird ihm die Thronfolge- und Regentschaftsproklamation verlesen. Er freut sich offensichtlich darüber, künftig mit Majestät angesprochen zu werden. Ob er jedoch die Nachricht in Gänze begriffen hat, wird schon damals bezweifelt.
München-Kreuzviertel * Die Kammer der Reichsräte gibt seine Zustimmung zu der für König Ludwig II. übernommenen und für den geisteskranken König Otto I. fortzusetzende Regentschaft durch den Prinzen Luitpold.
München-Kreuzviertel * Die Kammer der Abgeordneten erteilt seine Zustimmung zu der für König Ludwig II. übernommenen und für den geisteskranken König Otto I. fortzusetzende Regentschaft durch den Bayernprinzen Luitpold.
München-Kreuzviertel * Die Abgeordnetenkammer beschließt ein verfassungsänderndes Gesetz mit 122 gegen 27 Stimmen der Sozialdemokraten. Mit diesem Gesetz kann der „Regent die Regentschaft für beendet und den Thron für erledigt erklären“, wenn „wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens des Königs“ auch „nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht auf Regierungsfähigkeit“ besteht. Damit hat der Prinzregent die Möglichkeit, seinen noch lebenden geisteskranken Cousin, den legitimen König Otto I., zu entthronen.
Prinzregent Ludwig III. wollte politisch eine Veränderung herbeiführen und konnte mit dem Zentrum und den Liberalen auf eine breite parlamentarische Mehrheit bauen. Doch eine schlichte Proklamation Ludwigs III. zum König wurde von den Abgeordneten als nicht ratsam erachtet, da auch der Prinzregent eine Übertragung der Krone durch den Landtag ablehnte. Schließlich wollte Ludwig III. kein „König von Volkes Gnaden“, sondern ein „König von Gottes Gnaden“ sein.
München-Kreuzviertel * Auch die Kammer der Reichsräte billigt die Verfassungsänderung. Damit kann Prinzregent Ludwig III. die „Regentschaft für beendet und den Thron für erledigt“ erklären.
München * Prinzregent Ludwig III. proklamiert sich selbst zum König. König Otto I. wird damit durch seinen Vetter Prinzregent Ludwig III. entthront. Eine 27-jährige Regentschaft geht dadurch zu Ende.
Nachdem diese unumstößlichen Fakten geschaffen sind, erkennt der Landtag an, „daß am 4. November 1913 die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Beendigung der Regentschaft bestanden haben“. Die Abgeordneten stimmen dem Antrag brav zu. Daraufhin erklärt König Ludwig III., dass durch seine Thronbesteigung der Titel und die Ehrenrechte König Ottos I. nicht berührt werden. Bayern hat damit - bis zum Tod König Ottos I. am 11. Oktober 1916 - zwei Könige und damit eine Doppelmonarchie.
Doch die Vorgänge um die Inthronisation schadet dem Ansehen König Ludwigs III. und der Monarchie schwer. Deshalb rührt sich auch keine Hand, als exakt fünf Jahre später die Monarchie in Bayern als erster deutscher Einzelstaat sang- und klanglos zusammenbricht.
Warschau * Der Regentschaftsrat in Warschau ruft den „unabhängigen polnischen Staat“ aus und reklamiert das Territorium des historischen polnischen Königreiches vor den Teilungen von 1772 bis 1795 als Staatsgebiet.
München * Im Falle einer Thronentsagung des Kaisers wollen die Wittelsbacher den neuen Regenten im Königreich Preußen nicht automatisch als Verweser des Reiches anerkennen.
Ministerpräsident Otto von Dandl informiert den bayerischen Gesandten am Kaiserhof, Hugo Graf von Lerchenfeld, von Überlegungen, „ob das Kaisertum überhaupt gerettet werden soll”, da ein „preußischer Prinz, der eine geeignete Persönlichkeit zur Führung der Regentschaft im Reiche wäre, nicht vorhanden ist”. Wenn, dann müsste „ein Regent präsentiert werden, der dem ganzen deutschen Volk, auch außerhalb Preußens sympathisch“ ist.