Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
Juli 1179
Das volksrechtliche Verfahren wird mit einem lehnsrechtlichen überlagert

Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.

Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.  

Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.

17. August 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird drei Mal vorgeladen

Kayna * Nach der strengen „lehnrechtlichen Prozessordnung“ wird Herzog Heinrich der Löwe im Abstand von jeweils sechs Wochen dreimal geladen. Erstmals am 17. August 1179 auf den Hoftag in Kayna, letztmals zum 13. Januar 1180 auf den Hoftag in Würzburg. Herzog Heinrich der Löwe erscheint auf keinem Hoftag. 

29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt.  
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

1631
Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse im Herzogtum Westfalen

Westfalen * Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse kostet während der Zeit von 1626 bis 1631 nachweislich etwa 574 Angeklagten im Herzogtum Westfalen das Leben. Durch die von Kurfürst Ferdinand von Köln erlassene Hexenprozessordnung enden nahezu alle Anklagen mit einem Todesurteil.