Münchner Zeitensprünge
2000
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26. April 1800
Ausnahmeprivilegien für Bürgersöhne bleiben auch weiterhin erhalten

München * Angesichts der englischen Subsidienzahlungen verbreitet sich in München das Gerücht, dass zur Erreichung der geforderten militärischen Mannschaftszahlen nun auch Bürgersöhne „ausgehoben“ werden. Polizeidirektor Anton Baumgartner erklärt, dass die Ausnahmeprivilegien für Bürgersöhne auch weiterhin erhalten bleiben.

3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

31. Oktober 1814
Prostitution rund um die Isarinseln

München * Der Münchner Polizeidirektor von Stetten vermerkt in seinem Rapport:

„[...] Man mag ein Wirtshaus betretten, welches man wolle, so werden in demselben Husaren getroffen und in der Regel nicht alleine, sondern in der Gesellschaft ihrer Schönen, welche nicht neben, sondern auf ihnen sitzen. Gewöhnlich sind diese Damen aus der Vorstadt Au oder aus Haidhausen oder Dienstmägde.“

um Dezember 1846
Lola Montez wird ausspioniert

München-Kreuzviertel * Der bayerische Finanzminister Karl Graf von Seinsheim lässt die Tänzerin Lola Montez im Gasthof zum Goldenen Hirschen ausspionieren. Er schleust dazu die Creszentia Ganser als Haushälterin in den Goldenen Hirschen ein. Ihr Auftrag ist, ein minutiöses Tagebuch über das „ausschweifende Nachtleben“ ihrer Arbeitgeberin zuführen. Mit ihren „schlüpfrigen Informationen“ soll genügend Beweismaterial gesammelt werden, um die Tänzerin vor das Münchner Stadtgericht zu zerren, um sie letztlich des Landes zu verweisen.  

Geleitet wird die gesamte Aktion vom Polizeidirektor Johann Nepomuk Freiherr von Pechmann. Doch der Plan wandelt sich ins Gegenteil. 

1848
Im Münchner Löschwesen herrschen primitivste Verhältnisse

München * Während in Bayern bereits 173 gut ausgebildete Feuerwehren vorhanden sind, herrschen in München die primitivsten Verhältnisse. Das Münchner Löschwesen besteht einerseits aus der städtischen Feuerwache, die durch städtische Arbeiter im Nebenamt gebildet wird, und andererseits aus den kgl. Feuer-Piquetts, die die königlichen und militärischen Liegenschaften schützen.

Der Polizeidirektor ist gleichzeitig der Kommandant der Löschmannschaft.

11. Februar 1848
Lola Montez muss vor den aufgebrachten Münchnern fliehen

München-Maxvorstadt - Schloss Blutenburg * Am Morgen belagert eine aufgebrachte Menge das Palais Montez in der Barer Straße. Die ersten Steine fliegen, ein Eingreifen des Militärs wird als aussichtslos angesehen. Der Bayerische Innenminister Franz von Berks meint sogar: „Die Position an der Barer Straße ist unhaltbar“ und befürchtet, „die Gräfin könne eine Stunde nach dem Angriff eine Leiche sein.“ 

Auch der Polizeidirektor will für Lolas Sicherheit nicht mehr garantieren und erklärt ihr, sie müsse innerhalb einer Stunde die Stadt verlassen. Da bleibt nur die Flucht. Lola Montez entkommt in einer Kutsche, die sie im Eiltempo aus der Stadt bringt. Das Palais der Gräfin von Landsfeld wird danach gestürmt - eine Verwüstung der Villa aber verhindert.  

Lola Montez flieht - eskortiert und bewacht von einem Tross, den Graf von Arco-Stepperg anführt - über die Vorstadt Au nach Baiersbrunn. Dort verlassen sie ihre Bewacher. Nun begibt sie sich über Schleichwege über Großhesselohe nach Schloss Blutenburg. Der Wirt meldet das Versteck, weshalb die Polizei die sich auf der Flucht befindliche Gräfin von Landsfeld festnimmt, sie nach Pasing bringt und in den Zug nach Augsburg setzt. 

um 1874
Der Sozialdemokratische Verein wird aufgelöst

München * Auf Betreiben des Münchner Polizeidirektors Max Freiherr von Feilitzsch wird der Sozialdemokratische Verein aufgelöst. Von 1875 bis 1878 werden 568 Verfahren wegen „geheimer Verbindung und verbotener Affiliation“ eingeleitet. 

1878
Der Velo-Club lädt den Polizeidirektor zum Faschingsball ein

München * Um die polizeilichen Unfreundlichkeiten und Schikanen gegenüber den Radfahrern abzumildern, lädt der Münchner Velo-Club den königlichen Polizeidirektor zum Faschingsball ein. Durch gutes Zureden - bei Kaviar und Champagner - erreichen die „Radlnarrischen“ schließlich eine bessere Grundstimmung der Polizei gegenüber ihren Interessen.