Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

Februar 1891
Eine Strafexpedition in Deutsch-Ostafrika kostet 200 Menschen das Leben

Deutsch-Ostafrika [= Tansania] * Hermann Wißmann leitet eine Strafexpedition gegen den Häuptling Sina von Kobisho, nachdem dieser es gewagt hatte, die deutsche Flagge vom Mast zu reißen. Die Strafexpedition kostet 200 Menschen das Leben.

Das Offizierskorps ist eine „Brutstätte von Kolonialchauvins und nationalistischen, antidemokratischen Frondeuren. Mit Mord und Terror versuchen sie, die deutsche Herrschaft bis in die entferntesten Gebiete auszudehnen“

10. November 1918
General Wilhelm Groener gibt eine Loyalitätserklärung ab

Spa - Berlin * Der Generalquartiermeister in der Obersten Heeresleitung - OHL, Wilhelm Groener, gibt eine Loyalitätserklärung gegenüber gegenüber Reichskanzler Friedrich Ebert ab und bietet ihm die Unterstützung der Reichswehr an. Im Gegenzug verlangt er von der Regierung

  • die Bekämpfung des Bolschewismus und
  • die Ausschaltung der Soldatenräte.

Ebert lässt sich auf diesen Bündnisvorschlag ein,

  • da er damit die Arbeiter- und Soldatenräte in Berlin in Schach halten
  • und das Offizierskorps ohne Reibungsverluste vom Kaiserreich in die neue Demokratie hinüber retten kann. 
9. Dezember 1918
Ein Eid auf die Republik und die provisorische Regierung

Berlin * Bei Verhandlungen zwischen dem Rat der Volksbeauftragten und dem Vollzugsrat wird ein Kompromiss gefunden, der den am nächsten Tag einziehenden Frontsoldaten erlaubt, Munition mitzuführen, aber keine Maschinengewehre, keine schweren Waffen und keine Panzerfahrzeuge.

Die Truppen müssen sich verpflichten, „ihre ganze Kraft in den Dienst der jetzigen provisorischen Regierung zu stellen“. Reichskanzler Ebert vereidigt einige dieser Einheiten - symbolisch für das gesamte Offizierskorps - auf die Republik und die provisorische Regierung. 

19. Januar 1919
Ausführungsbestimmungen zu den Hamburger Punkten erlassen

Berlin * Die Reichsregierung erlässt Ausführungsbestimmungen zu den Hamburger Punkten, die der Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands am 18. Dezember 1918 beschlossen hatte. Die Bestimmungen gehen an den Beschlüssen des Rätekongresses vollkommen vorbei und stärken dafür die Interessen der alten Offizierskorps. 

1. Mai 1919
Die Weißen Truppen müssen sich wieder aus der Innenstadt zurückziehen

München * Nach Bekanntwerden der voreiligen und unabgestimmten Kampfmaßnahmen ergeht vom leitenden Offizierskorps ein sofortiger Rückzugsbefehl. Einige Befehlshaber ignorieren diesen Befehl jedoch. Dass es einigen relativ kleinen Einheiten gelingt, ohne größere Verluste bis in den Stadtkern vorzudringen, ist nur der Beweis für das Nichtvorhandensein einer schlagkräftigen Gegenwehr.

Bis zum Abend müssen sich die regierungstreuen Weißen Truppen dennoch wieder aus der Innenstadt zurückziehen oder sie verschanzen sich in der Residenz. Auch den Hauptbahnhof müssen sie wieder an die Rote Armee und die Arbeiterwehr übergeben.

Bei den Angehörigen der Roten Armee und der Arbeiterwehr entsteht andererseits der Eindruck, dass die Weißen durchaus besiegbar sind. Sie wissen freilich nicht, dass sie nur gegen einige befehlswidrig vorgerückte Einzelgruppen gekämpft haben und ihnen nicht die eigentliche Streitmacht gegenübersteht.