Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

1809
Die freiwillige Bürgerwehr wird in die Nationalgarde eingegliedert

München * Durch eine Neuorganisation des Militärs wird die bisher freiwillige Bürgerwehr nach französischem Vorbild in die dreigliedrige Nationalgarde eingegliedert.

  • Die Nationalgarde I. Klasse bildet das Stehende Heer,
  • die II. Klasse wird zur Landesverteidigung innerhalb des Königreichs verpflichtet.
  • Die Nationalgarde III. Klasse ist die ehemalige Bürgerwehr. Sie untersteht jetzt den staatlichen Behörden für polizeiliche Aufgaben.

Seit dem Spätmittelalter hatte die Bürgerwehr in zunehmenden Maße repräsentative Funktionen bei festlichen Anlässen der Städte und des Fürstenhauses wahrgenommen. Die vornehmsten Aufgaben - Ehrengeleit und Ehrenwache für höchste Herrschaften blieb der Bürger-Kavallerie vorbehalten. Eine Kavallerie-Division gibt es - neben dem Invanterie-Regiment und der Artillerie-Kompanie - auch in München.

Sie wird unter ihrem Major Andreas von Dall‘Armi das Pferderennen aus Anlass der Hochzeit von Kronprinz Ludwig I. und Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen austragen.

Eine „Schicki-Micki-Armee“.

28. September 1810
Der Lohnkutscher Franz Baumgartner schlägt ein Pferderennen vor

München * Der Münchner Lohnkutscher Franz Baumgartner, der in der Kavallerie-Division der Nationalgarde III. Klasse seine Wehrpflicht als Unteroffizier ableistet, schlägt - neben den vom Staat ausgerichteten und finanzierten Hochzeitsfeierlichkeiten - ein Pferderennen vor.