Münchner Zeitensprünge
2000
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3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

1809
Die freiwillige Bürgerwehr wird in die Nationalgarde eingegliedert

München * Durch eine Neuorganisation des Militärs wird die bisher freiwillige Bürgerwehr nach französischem Vorbild in die dreigliedrige Nationalgarde eingegliedert.

  • Die Nationalgarde I. Klasse bildet das Stehende Heer,
  • die II. Klasse wird zur Landesverteidigung innerhalb des Königreichs verpflichtet.
  • Die Nationalgarde III. Klasse ist die ehemalige Bürgerwehr. Sie untersteht jetzt den staatlichen Behörden für polizeiliche Aufgaben.

Seit dem Spätmittelalter hatte die Bürgerwehr in zunehmenden Maße repräsentative Funktionen bei festlichen Anlässen der Städte und des Fürstenhauses wahrgenommen. Die vornehmsten Aufgaben - Ehrengeleit und Ehrenwache für höchste Herrschaften blieb der Bürger-Kavallerie vorbehalten. Eine Kavallerie-Division gibt es - neben dem Invanterie-Regiment und der Artillerie-Kompanie - auch in München.

Sie wird unter ihrem Major Andreas von Dall‘Armi das Pferderennen aus Anlass der Hochzeit von Kronprinz Ludwig I. und Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen austragen.

Eine „Schicki-Micki-Armee“.

28. September 1810
Der Lohnkutscher Franz Baumgartner schlägt ein Pferderennen vor

München * Der Münchner Lohnkutscher Franz Baumgartner, der in der Kavallerie-Division der Nationalgarde III. Klasse seine Wehrpflicht als Unteroffizier ableistet, schlägt - neben den vom Staat ausgerichteten und finanzierten Hochzeitsfeierlichkeiten - ein Pferderennen vor.

13. Oktober 1810
Am Abend gibt es die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung

München * An diesem Abend ist die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung, die die Bevölkerung in großen Scharen herbeilockt. Es gibt dabei natürlich deutliche Unterschiede.

Denn während „die angesehenen Bürger, d.h. welche zur Nationalgarde gehörten, […] mit ihren Familien in vier großen Gasthäusern, bei 6.000 an der Zahl, auf königliche Kosten zum Tanz und Abendessen versammelt“ sind, hat man für „die herbeygeströmten Volkshaufen“ am Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, am Promenadeplatz, in der Neuhauser Gasse und am Anger „Tische und Bänke hergerichtet, wo man ihnen zu essen und trinken bot“. Aktenbelegen zufolge werden an diesem Abend

  • 32.065 Laibln Semmelbrod, 3.992 Pfund Schweizerkäse über 80 Zentner gebratenes Schaffleisch, 8.120 Cervelat-Würste und 13.300 Paar geselchte Würste ausgegeben.
  • Brauknechte verzapften rund 232 Hektoliter Bier. Aus sieben Fässern werden knapp vier Hektoliter österreichischer Weißwein ausgeschenkt.
  • 150 Musikanten sorgen für Stimmung und
  • in zwei Volkstheatern wurden Vorstellungen zu freiem Eintritt gegeben.
  • Sogar die Münchner Gefängnisinsassen erhalten eine - von der Israelitischen Gemeinde finanzierte - Ausspeisung. 
17. Oktober 1810
Das erste Oktoberfest beginnt mit einem Pferderennen

München * An diesem Mittwoch, es ist ein milder Herbstag mit hellblauem Himmel, wird nochmals eine breite Bevölkerungsschicht in die Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit einbezogen, nachdem die zuvor abgehaltenen Opernaufführungen und Bälle nur einem kleinen ausgesuchten Kreis geladener Gäste vorbehalten waren.

Diese Festveranstaltungen wurden vom Staat ausgerichtet und finanziert. Doch angesichts von Kriegszeiten und leeren Staatskassen hält sich der sonst bei Fürstenhochzeiten übliche Glanz und Glamour in Grenzen. Und da im Jahr 1808 die städtische Selbstverwaltung abgeschafft worden ist, verfügt München über kein Vermögen, aus dem sie einen eigenen Beitrag zu den Feierlichkeiten hätte leisten können.

Dankbar überlässt man deshalb die Ausrichtung der Feier der gehobenen Bürgerschaft, die dazu in der Lage ist und die die eigentliche Volksbelustigung, ein als Huldigung gedachtes Pferderennen, das in der Tradition des Scharlachrennens steht, durchführen kann.

Es ist der Kavallerie-Major der Nationalgarde 3. Klasse, der Bankier Andreas Michael Edler von Dall’Armi, der im Namen der Nationalgarde, also des Bürgermilitärs, ein Schreiben an den König richtet, in dem er bittet, eine solche Veranstaltung ausrichten zu dürfen. Das Pferderennen soll den Abschluss, aber zugleich auch den Höhepunkt der Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit bilden. 

17. Oktober 1810
40.000 Zuschauer nehmen an der Volksbelustigung teil

München * Im Anschluss an die Messe im Bürgersaal versammeln sich die Kavallerie-Divisionen am Hofgarten, um sich im Abstand von einer Stunde in zwei Zügen auf den Weg zum Rennplatz zu machen. Beide Züge des Bürgermilitärs durchqueren dabei die Stadt in Nord-Süd-Richtung.

Auf der Landstraße nach Sendling nehmen sie eine Abzweigung, um auf die Festwiese zu gelangen. Dort, am Fuße des Sendlinger Berges, befindet sich der Königliche Pavillon, bei dem Gardisten eine Ehrenwache halten. Der Pavillon ist das ursprünglich hellgrüne, circa 67 Meter lange Audienzzelt des türkischen Großwesirs, das Kurfürst Max Emanuel im Jahr 1683, bei der Befreiung Wiens, eroberte hat.

Der von türkischer Musik angeführte zweite Zug der Nationalgarde begleitet die Rennpferde und die Preisfahnen zur Rennwiese. Auf dem Sendlinger Berg, der Landsberger Straße und am Filserbräukeller sind Zelte und Bänke aufgestellt worden. Nach Andreas von Dall’Armi kommen rund 40.000 Zuschauer aus allen Volksschichten zum Sendlinger Berg, der späteren Schwanthaler Höhe, und säumen die unterhalb der Anhöhe bis nahe an die Stadtgrenze sich ausbreitende Festwiese.