Münchner Zeitensprünge
2000
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3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

1874
Pferdevormusterung durch das Städtische Wehramt

München *  Das Militärkonskriptionsbureau, das Städtische Wehramt übernimmt die Vorbereitung und teilweise Durchführung der Pferdevormusterung, die den Zweck hat, den Pferdebedarf der Armee im Kriegsfalle sicherzustellen. 

1893
Musterung erstmals in der Alten Isarkaserne

München-Isarvorstadt * Die Musterung der Wehrpflichtigen - also die Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst - wird in den zweiten Stock des Hauptgebäudes der Alten Isarkaserne durchgeführt. Bis dahin wurde die Musterung der Wehrpflichtigen im nördlichen Teil der Schrannenhalle durchgeführt. Die Musterungen finden zu dieser Zeit zum Kalenderquartal statt. 

Dazu müssen die dafür notwendigen Akten nun vom Rathaus in das Aushebungslokal auf die Kohleninsel gebracht werden. Nach Beendigung der Aufgabe werden die Unterlagen wieder ins Rathaus zur weiteren Verarbeitung und Aufbewahrung zurückgeführt. Das ist nicht nur umständlich, sondern auch nicht ganz ungefährlich: „Beigetragen zu dem Entschluss, das ganze Amt auf die Kohleninsel zu verlegen, mag haben, dass einmal bei einem solchen Transport ein Windstoß eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Stammrollen entführte und den grünen Fluten der Isar zutrug, die sie nicht mehr herausgab.“ 

1894
Das Städtische Wehramt zieht auf die Kohleninsel

München-Isarvorstadt - Museumsinsel * Das Städtische Wehramt, das zuvor im Rathaus untergebracht war, zieht auf die Kohleninsel. Die Musterung der Wehrpflichtigen findet anfangs noch in der Schrannenhalle statt, weshalb die notwendigen Akten jedes Mal vom Wehramt zum Musterungslokal und danach wieder zurückgebracht werden müssen.

Das war nicht ganz ungefährlich, wie nachstehender Bericht beweist: „[...] bei einem solchen Transport [hat] ein Windstoß eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Stammrollen entführt und den grünen Fluten der Isar zugetragen, die sie nicht mehr herausgab“.

um 1895
Kurt Tucholskys Kritik an den Musterungen

??? * Es gibt eine grundsätzliche Kritik an der Institution Musterung und der Art ihrer Durchführung. Der Schriftsteller Kurt Tucholsky beschreibt den Typus des Musterungsarztes als einen „Hausknecht des Krieges“, einen „Zuhälter des Todes, der sich Arzt nannte“, der als „Auftreiber in Diensten der Kanonenfutterzentrale“, gemeint ist damit das Musterungsamt, das sich der Aufgabe verschrieben hat, Menschen in „ein paar hunderttausend Liter Blut, zum Schmieren der Kriegsmaschine“ zu verwandeln. 

Durch ihre Bereitschaft, hieran mitzuwirken sind die betreffenden Ärzte von ihrer eigentlichen Aufgabe, Feinde der Krankheiten und des Todes zu sein, zu Feinden des Lebens, also zum Gegenteil dessen, was ihr Berufsstand eigentlich sein sollte, geworden. 

um 1895
Essayist Alfred Polgar zur Musterung

??? * Der österreichische Essayist Alfred Polgar zeichnete das Bild von den Musterungsärzten als Bluthunde, die dem Sterben auf den Schlachtfeldern den Nachschub „apportiert“ haben: So beschreibt er in seinem Aufsatz „Der Teisinger“ den Rekrutierungsbeamten Teisinger als einen Menschenjäger, einen „stumpfen, urteilslosen, fleißigen Gehilfen in der Großmetzgerei des Krieges“, der - begleitet von einem Militärarzt als seinem „gut abgerichteten Jagdhund“ - auf die „Pirsch“ nach Opfern geht, die er als menschlichen Nachschub in den Schlund des Krieges geworfen hat.Alfred Polgar zur Musterung

1914
Die Pferde-Aushebungs-Vorschrift

München-Isarvorstadt * Die Pferde-Aushebungs-Vorschrift verlangt vom Städtischen Wehramt die Aufzeichnung und alljährliche Vormusterung fast sämtlicher im Stadtbezirk vorhandenen kriegsbrauchbaren Pferde, sowie die ständige Fortführung der aufgrund des Vormusterungsergebnisses erstellten Vorführlisten, eine bei der lebhaften Bewegung im Pferdebestand einer Großstadt recht ansehnliche Arbeitsleistung. 

Die Zahl der Pferde geht in München ständig zurück, was eine Folge der steigenden Verwendung von Kraftwagen ist.