Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest. 

28. Oktober 1918
Die Proklamation an die bayerischen Bauern

München-Ludwigsvorstadt * Der Führer des Bayerischen Bauernbundes, Karl Gandorfer, spricht in einer Versammlung im Mathäserbräu und fordert die politische Mitbestimmung der Bevölkerung. In einer Proklamation an die bayerischen Bauern verlangt er

  • eine Volksregierung in Bayern und
  • die gänzliche Beseitigung der Reichsratskammer.

Auf der Versammlung ist auch Kurt Eisner anwesend. 

10. November 1918
Die Beamtenorganisationen fordern das Recht auf Mitbestimmung

München - Freistaat Bayern * Die Beamtenorganisationen dringen unmittelbar nach der Revolution darauf, ihre schon lange vertretene Forderung nach Mitbestimmung der Beamtenschaft zu verwirklichen.

Vom neuen Volksstaat, der allen seinen Bürgern das „Recht auf Mitwirkung“ zugestehen will, erwartet man wie selbstverständlich, dass auch den Beamten ein weitgehendes „Recht auf Mitbestimmung“ zugestanden wird. 

28. November 1918
Das Bürgertum wird von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen

München * Ministerpräsident Kurt Eisner betont in der Versammlung der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte, dass „die Grundlage der politischen Macht bis zur endgültigen Nationalversammlung außer in der Regierung in den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten" besteht.

Die anderen Bevölkerungskreise werden aufgrund ihrer fachlichen und sachlichen Voraussetzungen zwar gebraucht, aber politische Macht soll ihnen nicht eingeräumt werden. Das bedeutet, dass Eisner das Bürgertum - bis zur Neuwahl der Nationalversammlung - von der Mitbestimmung in der Politik ausschließen will.