München - Freistaat Bayern * Die Beamtenorganisationen dringen unmittelbar nach der Revolution darauf, ihre schon lange vertretene Forderung nach Mitbestimmung der Beamtenschaft zu verwirklichen.
Vom neuen Volksstaat, der allen seinen Bürgern das „Recht auf Mitwirkung“ zugestehen will, erwartet man wie selbstverständlich, dass auch den Beamten ein weitgehendes „Recht auf Mitbestimmung“ zugestanden wird.