Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
16. November 1566
Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat  

  • zur Einhaltung des sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes,  
  • die Aufforderung zu einem gottesfürchtigen Leben und  
  • zur täglichen Verrichtung des Türkengebets.  

Außerdem wird den Wirten verboten, an gebotenen Fasttagen, auch Freitagen und Samstagen, Fremden und Inländern öffentlich Fleisch zu essen zu geben. 

22. November 1567
Herzog Albrecht V. schränkt den Weißbierausschank stark ein

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein Mandat, das den Ausschank von Weißbier stark einschränkt.  

  • Es darf fortan nur mit eigenem oder im Ausland gekauften Weizen gebraut werden.
  • Der Ausschank von Weißbier ist nur in den Städten und Märkten jenseits der Donau in Richtung Bairischer Wald erlaubt.
  • Neue Weißbierbrauereien dürfen bei Strafe nicht mehr errichtet werden,
  • auch deshalb, weil beim Brauen große Mengen Weizen verschwendet werden.

Denn, so der Herzog weiter, das Weißbier ist „gar ein unnuez getranck, [...] das weder fueert noch nert, weder sterck, krafft noch macht gibt, und dahin gericht ist, das es die Zechleut, oder diejenigen dies trincken, nur zu mehrerm trincken raitzt und ursacht“Allerdings, mehr kann man sich doch von einem Getränk nicht erwarten.

21. Januar 1589
Ein herzogliches Mandat erwähnt erstmal die Bäckerschelle

München * In einem von Herzog Wilhelm V. herausgegebenen Mandat wird erstmal die Bäckerschelle erwähnt. Sie ist zunächst als Strafe für Gotteslästerer und Flucher gedacht, wird aber ab 1596 auch für betrügerische Bäcker angewendet, die zu kleine Brote backen. 

13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
12. April 1608
Dr. Wagnereckh präsentiert sein Aberglaubens- und Hexenmandat

München * Dr. Johann Simon Wagnereckh präsentiert einen ersten Entwurf des von ihm ausgearbeiteten baierischen Aberglaubens- und Hexenmandat. Mehrere Räte kritisierten seine „übergroße Schärfe“.

Zu einer Verabschiedung des Mandats kommt es nicht mehr, weil dadurch ein Machtkampf zwischen den Zelanten [= Eiferer] und den Politikern ausgebrochen ist und sich die beiden Gruppen gegenseitig blockieren. 

Oktober 1610
Ein Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg

Augsburg * Bischof Heinrich V. von Knöringen erlässt ein entsprechendes Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg. Sie alle stehen damit in einer Linie mit den fränkischen Bischöfen und den Fürsten in München sowie Köln und zählten zu den von Papst Urban VIII. so bezeichneten „Zelanten“

24. Januar 1611
Dr. Cosmas Vagh legt dem Hofrat sein Hexen-Mandat vor

München * Der Jurist Dr. Cosmas Vagh, der wegen seinen Positionen und seiner Härte in der Hexenverfolgung berüchtigt ist, hat ein „Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste“ verfasst, das er nun persönlich dem Gremium des Hofrats in aller Ausführlichkeit vorträgt. Zuvor war es inhaltlich mit den Jesuiten abgestimmt worden. Die Hofräte verabschieden das Hexen-Mandat noch in der gleichen Sitzung. 

Februar 1611
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat geht in Druck

München * Abschließend wird das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat dem Hofratskanzler Dr. Johann Simon Wagnereckh zur abschließenden Kontrolle vorgelegt, bevor es in der Druckerei der Anna Bergin wittib im Februar 1611 auf Papier gebracht wird.

Wie so oft, handelt Hofratskanzler Wagnereckh auch hier wieder eigenmächtig. Das Werk geht in Druck, bevor es Herzog Maximilian I. unterzeichnet hat - und damit nicht rechtskräftig ist. 

28. März 1611
Der Geheime Rat will das Hexen-Mandat nicht veröffentlichen

München * Der Geheime Rat kann sich erst jetzt mit dem Hexen-Mandat befassen. Er nimmt - besonders an den Paragraphen, in denen es um die Konfiszierung von Eigentum geht - umfangreiche Korrekturen vor und erklärt, dass er das Mandat in der vorliegenden gedruckten Form nicht veröffentlichen will. 

21. Januar 1612
Eine Strafarbeit für die voreiligen Juristen

München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.

Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
21. Juli 1612
Das Aberglaubens- und Hexenmandat zeigt keine große Wirkung

München * Zur Veröffentlichung des Hexenmandats muss dieses von der Kanzel verlesen werden. Doch der Landrichter von Friedberg berichtet, dass sich die Priesterschaft im Bezirk der Verlesung des Hexenmandats verweigern würde und führt dies auf den Einfluss der zuständigen Bischöfe zurück.

Außerdem untersagt der Geheime Rat dem Hofrat die Veröffentlichung des Mandats in den Hofmarken. Damit zeigt das Mandat keine allzu große Wirkung. 

30. November 1665
Kurfürst Ferdinand Maria gründet die Churbaierische Seidencompagnie

München * Aufgrund seiner bohrenden Forderungen von Dr. Johann Joachim Becher erlässt Kurfürst Ferdinand Maria ein Mandat zur Gründung der Churbaierischen Seidencompagnie. Dort heißt es: „Wir haben mit sonderß angelegenen Vleiß unsere sorgfälltigen gedankhen dahin gewendet, wie die negoiten und manufacturen zu nuz Unserer Underthanen in ein besseres eße [Sein] und Flor gebracht werden“ kann.

Kurfürst Ferdinand Maria will mit der eigenen Seidenproduktion „das heuffig hinaußgehende gelt im land erhalten, alß auch den Armen und müssig gehenden betlern, welche anderen Ehrlichen leuthen überlästig vor den heusern ligen, eine ehrliche Underhaltung verschaffen“.

Und weiter meint der Kurfürst, in der Manufaktur „soll aus roher, anderwerts hergeschaffter Seide Zwirn, Stepp-, Nehe-, und allerhand andere Seide, auch Seidenbender und Zeuge gemacht werden“

22. November 1705
Georg Sebastian Plinganser ruft alle Baiern zu den Waffen

Kurfürstentum Baiern * Unter dem Pseudonym „J. H. Wormbs“ erlässt Georg Sebastian Plinganser ein Mandat, dass „alle nichtadligen und unverheirateten kurbaierischen Untertanen“ zu den Waffen ruft. Als Ziel nennt das Mandat, man solle „mit vereinten Kräften auf die Feinde losgehen, solche aus dem Lande völlig zu vertreiben, nächstdem die alt churbaierische Libertät empor zu heben“.

Damit wird der Volksaufstand gegen die Ausplünderung der Landbevölkerung zur Erhebung gegen die Besatzungsherrschaft des Kaisers.

9. Dezember 1705
Ein gefälschter Brief vom Kurfürsten aus dem Exil

Tölz * Der ehemalige baierische Kriegskommissär Matthias Ägidius Fuchs begibt sich von Braunau nach Tölz, wo er den dortigen Pflegskommissär Johann Ferdinand Dänkel für die Aufstandspläne gewinnen kann. Die Bevölkerung des Oberlands steht dem Aufstand positiv gegenüber. Fuchs legt dazu ein angebliches Mandat des Kurfürsten Max Emanuel vor. Diese Fälschung war vermutlich von der Braunauer Führungsgruppe um Plinganser gefertigt worden. Es lautet: 

„Wir, von Gottes Gnaden Maximilian Emanuel, Churfürst zu Baiern etc. etc..

Nachdem Wir mit Schmertzen vernommen, dass ihr, meine Liebe, Getreue, seit unser Abwesenheit mehr und mehr beschweret werdet, und man euch eine Million nach der andern abpresset, benebst den Teutschen Krieg aus euren Mitteln fortsetzen wolle, wodurch dann die Armuth bey auch dermassen zugenommen, dass ihr die unerträglichen Lasten, sowohl in Geld, als Mannschafft, freye Einquartierung, und hin= und wider= Marches nicht länger ertragen könnet, dass ihr auch eur Vieh und Hauß-Zierathe zu Gelde gemacht, und nichts mehr als die leere Wohnung übrig habt, so haben wir nach der allzeit gegen euch erwiesenen und noch habenden Güt und Vorsorge rathsam und gut befunden, euch solchen vorzustellen und zu ermahnen, dass ihr solche unchristliche Beschwerungen nicht länger duftet, sondern hingegen- gesamter Hand einander beystehet, mit Gewehr euch versorget und auf alle Arth und Weise das Land selbst zu beschirmen trachtet, und solches um soviel mehr, da man noch über dem die bequeme Mannschafft zu dem Kriegesdienst mit Gewalt zwingen und wegführen will.

Zu dem Ende wollen wir auch nicht unterlassen, euch, soviel möglich ist, beyzustehen, und unser Winter-Lager nahe bey euch zu nehmen, biß ihr einen festen Fuß ins Land haben werdet.

Womit wir, wie vor diesem, euch in Gnaden und Gunst gewogen verbleiben.“ 

19. Dezember 1705
Die Kaiserliche Administration befiehlt, die Waffen niederzulegen

München * Die Kaiserliche Administration erlässt ein Mandat, in dem sie der „rottirten rebellischen Baurschaft“ befiehlt, die Waffen niederzulegen. Zudem sollen die Bauern die Anführer der Aufstandbewegung zur Anzeige bringen. 

Die Kaiserliche Administration warnt davor, „daß diejenige Dörffer, Höf und Häuser, wo die Bauerschafft sich abwesend befindet, ohne alle Gnad und Bedenken verbrennet und in Asche geleget, diejenige Mannschaft aber, so in Wöhr und Waffen verblieben, und darinne erdappet werden wird, als Rebellen angesehen, und mit Galgen und Schwerdt, Vertreibung ihrer Haab und Gütter gestraft“ werden.

Auch die Eltern der Aufständischen würden „der Straff des Brands und Plünderung, als wann sie selbsten dabey wären, underworffen seyn“. Keiner könne sich damit entschuldigen, nur unter Zwang gehandelt zu haben.

1746
Kurfürst Max III. Joseph erlässt ein Hexenmandat

München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Max III. Joseph erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611 beziehungsweise 1665. 

31. März 1751
Eine weitere Ausnahme vom Schankverbot

Au * In einem Mandat erteilt Kurfürst Max III. Joseph den „PP. Paulanern zu Closter Neudeckh ob der Au” eine weitere Ausnahme vom Schankverbot. Sie dürfen am Festtag des Ordensgründers, am 2. April, und der anschließenden Oktav, insgesamt acht Tage, „denen zu ihrem Closter kommenden Leuthen in Flaschen und kleinen gschürln einen Drunckh braunes Bier abgeben“. Da Frauen der Zutritt ins Kloster verwehrt ist, beauftragen diese Buben, die ihnen das Getränk in Krügen holen. 

Das Ordensfest hatte eine große Anziehungskraft, seit Kurfürst Max III. Joseph und sein Hof mit großem Gefolge in die Au fährt. 

3. August 1773
Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers

München * Ein kurfürstliches Mandat befasst sich mit der Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers. Das in den genannten Märzenkellern gelagerte Bier darf nur an Gäuwirte und nur in grosso oder Fassweise verkauft werden. Der Minutoverschleiß, das Abgeben des Bieres massweise ist verboten. Das Bier muss vom Bräu in die entsprechende Stadt oder den Markt gebracht werden. 

um 1785
Den Auern, Lechlern und Haidhausern wird das Fischen verboten

Au - Haidhausen - Lehel * Ein kurfürstliches Mandat verbietet den Auern, „Lechlern“ und Haidhausern das Fischen in der Isar. Erstmals werden auch die Bewohner des Lehels mit diesem Namen bezeichnet. Nun ist das Lehel ein echter Ort geworden, genauso wie die Au und Haidhausen.

12. Januar 1796
Eine Polizeioberdirektion für München und die Au wird eingerichtet

München - Au * In einem Mandat macht Kurfürst Carl Theodor deutlich, dass er Ereignisse wie im vergangenen Herbst (23. September 1795) nicht mehr tolerieren wird. Es wird eine Polizeioberdirektion für München und die Au eingerichtet. 

Neben der Verhaftung von Verbrechern hat die Polizeioberdirektion die Aufgabe „alle tumultuarischen Aufläufe, Rumoren, und dergleichen sogleich mit aller Thätigkeit abzustellen, [...] vorzüglich aber auch den für die allgemeine Ruhe und Sicherheit verdächtigen, geheimen, oder öffentlichen Zusammenkünften mit aller Wachsamkeit nachzuspüren, und selbe gleich bey ihrem ersten Entstehen mit allem Ernste, jedoch auch mit der hiebey benöthigten Klugheit und Vorsichtigkeit zu zernichten“.

Zu diesem Zweck soll die Polizeioberdirektion regelmäßige Kontrollstreifen und Hausdurchsuchungen in München und der Au durchführen. 32 Mann Polizeiwache stehen ihr dafür zur Verfügung.

3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

17. November 1828
König Ludwig I. vergeht die Lust am Liberalismus

München-Kreuzviertel * Die erste Stände-Versammlungen unter der Leitung von König Ludwig I. findet in der Zeit vom 17. November 1827 bis 18. August 1828 statt. Der bayerische Monarch ist gemeinsam mit seinem Leitenden Minister Georg Friedrich Freiherr von Zentner mit großen Erwartungen an dieses Zusammentreffen herangetreten. Die königlich angeordnete prunkvolle Eröffnung der Stände-Versammlung soll eine neue Ära einleiten.  

Der Hinweis in Ludwigs Thronrede erweckt liberale Hoffnungen, auch wenn der König betont, dass ihm die Religion das Wichtigste sei. Das Einbringen von 39 Gesetzentwürfen in beide Kammern durch König Ludwig I. schürt die hohen Erwartungen zusätzlich.  

Doch die Ernüchterung tritt auf beiden Seiten sehr schnell ein. Die Mandatsträger der beiden Kammer wollen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen königlicher Politik verstanden wissen. Und der autokratische und ungeduldige Monarch zeigt sich enttäuscht von dem vielfältigen parlamentarischen Widerstand, den er nicht nach seinem Willen brechen kann. Deshalb vergeht ihm schlagartig die Lust am Liberalismus und an den Reformen.  

Kaum hatte er die politische Verantwortung übernommen, soll sich bei ihm eine lebenslang anhaltende Entfremdung gegenüber der Verfassung einstellen. 

28. Oktober 1884
Über das Kolonialfieber die Reichstagswahlen beeinflussen

Berlin * Reichskanzler Otto von Bismarck ändert seine Einstellung gegenüber der Kolonialpolitik in Hinblick auf die Reichstagswahlen aus innenpolitischen Gründen. Über das Kolonialfieber will Bismarck die am 28. Oktober angesetzten Reichstagswahlen zugunsten der regierungsfreundlichen Parteien zu beeinflussen, da die bürgerliche Linke und die Sozialdemokratie offen zu ihrer Kolonialgegnerschaft steht.

Und tatsächlich verliert das linksliberale Lager, bestehend aus der Deutschen Fortschrittspartei, der Liberalen Vereinigung, der Deutschen Freisinnigen Partei und der Deutschen Volkspartei 41 Sitze im Reichstag und fällt von 115 auf 74 Mandate zurück. Unabhängig davon können die Sozialdemokraten - trotz der Behinderungen durch das Sozialistengesetz - ihre Mandate von 12 auf 24 verdoppeln. 

12. Juli 1893
In Bayern finden Landtagswahlen statt

Königreich Bayern * Bei der Neuwahl zum Bayerischen Landtag können zwei neue Parteien in die Abgeordnetenkammer einziehen.  

  • Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD erhält fünf Mandate,
  • der Bayerische Bauernbund - BBB stellt sogar neun Abgeordnete.  
  • Das Zentrum, das aus der Patriotischen Partei hervorgegangen ist, verfügt nur noch über 74 Mandate.  

Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen in Reich, Land und Stadt sind

  • bei der Landtagswahl 56.100, hingegen
  • bei der Reichstagswahl 106.800, und
  • bei der Kommunalwahl aber nur 19.292 Münchner wahlberechtigt. 
17. Juli 1899
Zentrum und SPD schließen ein Wahlbündnis

Bayern * Bei den Wahlen erhalten die Liberalen nur noch 44 Mandate [- 23], das Zentrum, der Bayerische Bauernbund und die SPD können leicht zulegen, die Sozialdemokraten ihr Ergebnis von fünf auf elf Mandate mehr als verdoppeln.  

Bei dieser Wahl schließen das Zentrum und die SPD, die sonst nur wenig Gemeinsamkeiten haben, erstmals ein Bündnis, wonach sie sich gegenseitig in den drei Wahlbezirken München, Zweibrücken und Speyer ihre Stimmen geben, je nach den größeren Wahlchancen der örtlichen Kandidaten. Auf diese Weise sollen die Tücken des Mehrheitswahlrechts überwunden werden, wonach sämtliche Stimmen für die unterlegenen Kandidaten innerhalb eines Wahlkreises verfallen. 

17. Juli 1905
Erneutes Wahlbündnis zwischen der SPD und dem Zentrum

Königreich Bayern * Die Landtagswahlen sind von einem erneuten und ausgeweiteten Wahlbündnis“zwischen der SPD und dem Zentrum geprägt. Bei den Bayerischen Landtagswahlen erhält

  • das Zentrum 102 (bisher 83),
  • die Fortschrittspartei 22 (44),
  • die SPD 12 (11) Mandate.

Die Liberalen setzten ihren Abstieg fort und können nur noch 22 [- 22] Mandate erringen. Doch damit ist der Weg für eine Zweidrittelmehrheit geebnet, welche zu einer Wahlrechtsreform benötigt wird. 

25. Januar 1907
Die Hottentottenwahl bringt massive Mandatsverluste für die SPD

Deutsches Reich * Die Reichstagswahl, die sogenannte Hottentottenwahl, führt im Reich zu einem konservativen Richtungsumschwung in der Sozialdemokratischen Partei.

Die Reichstagswahl bringt für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD herbe Mandatsverluste ein. Die Sozis stürzten - auch aufgrund des ungerechten Dreiklassen-Wahlrechts - von 81 auf 43 Sitze im Reichstag ab und verlieren somit 38 Mandate. Das ist die schwerste Wahlschlappe, die die SPD bis dahin einstecken musste.

Der Reichsregierung ist dies zweifellos mit ihrem Appell an die vaterländischen Instinkte gelungen. Gleichzeitig war dadurch die Kolonialismus-kritische schwarz-rote Mehrheit im Reichstag gebrochen. Die Konservativen, bestehend aus der Deutschkonservativen Partei, der Deutschen Reichspartei und der Nationalliberalen Partei billigen umgehend den Nachtragshaushalt und damit die weitere Finanzierung des Kolonialkrieges in Übersee.

Für die Sozialdemokratie hat der Ausgang der Wahl einen erzieherischen Einfluss. Die SPD-Parteiführung will künftig ihre nationale Zuverlässigkeit stärker in den Mittelpunkt stellen. Das bedeutet aber gleichzeitig die „Bereitschaft zur Vaterlandverteidigung“ nach vorne und die Kritik an der deutschen Weltpolitik nach hinten zu stellen.

Diesen Schritt will Kurt Eisner - aufgrund seiner aus der „Marokkokrise“ gezogenen Erkenntnisse - keinesfalls mitgehen. In der Fränkischen Tagespost, der er seit März 1907 angehört, warnt er nachdrücklich vor dem „Nachlassen im Kampf gegen den Militarismus“

31. Mai 1907
Landtagswahlen mit dem neuen Mehrheitswahlrecht

Königreich Bayern * Die Wahlen werden erstmals nach dem neuen Wahlgesetz durchgeführt. Durch das Mehrheitswahlrecht erreicht  

  • das Zentrum mit 44 Prozent der Stimmen 60 Prozent der Mandate,  
  • die Liberalen erhalten 16 Prozent der Mandate bei 24 Prozent der Stimmen,  
  • die SPD benötigt für zwölf Prozent der Mandate 17,7 Prozent der Stimmen. 
28. Juni 1916
Karl Leibknecht erstinstanzlich verurteilt

Berlin * Karl Liebknecht wird unter Verlust seines Reichstagsmandats wegen Hochverrats zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Am ersten Prozesstag organisierten revolutionäre Obleute in den Betrieben in Berlin einen spontanen Solidaritätsstreik mit über 50.000 Beteiligten.

um 29. August 1918
Georg von Vollmar legt seine Mandate nieder

München - Berlin * Der SPD-Abgeordnete Georg von Vollmar legt aus gesundheitlichen Gründen sein Reichstags- und sein Landtags-Mandat für die Wahlkreise München II und XII nieder. Die Kriegsverletzung hat er sich im Deutsch-französischen Krieg von 1870/71 zugezogen. 

31. Oktober 1918
Keiner will dem Kaiser die Abdankungs-Nachricht überbringen

Berlin * Statt endlich den Pflichten seines Amtes als Reichskanzler nachzukommen und den Kaiser über den Ernst der Lage genau und umfassend zu informieren, versucht Prinz Max von Baden diese Aufgabe zu delegieren. Er selbst will es dem Kaiser keinesfalls sagen, da er sich als badischer Thronfolger und deutscher Fürst nicht dazu berufen fühlt. Viel lieber möchte der Reichskanzler dazu Großherzog Ernst Ludwig von Hessen gemeinsam mit Hugo Graf von Lerchenfeld, der mit einem Mandat des bayerischen Königs Ludwig III. ausgestattet werden soll, in das OHL-Hauptquartier nach Spa zu Kaiser Wilhelm II. schicken.

Doch sowohl der Großherzog als auch der bayerische Gesandte am Kaiserhof erteilen dem Reichskanzler eine Abfuhr. Bei Großherzog Ernst Ludwig sind es nicht überlieferte persönliche Gründe. Graf Lerchenfeld wird dagegen vom Ministerpräsident Otto von Dandl zurückgepfiffen, weil

  • „Rücksichten auf monarchische Empfindungen“ gegen diese Aktion sprechen und
  • es im Falle einer Ablehnung des königlichen Rates zu „bedenklichen Folgen“ für die künftigen Beziehungen der beiden Länder kommen könnte.
  • Im Übrigen ist aus bayerischer Sicht allein der Reichskanzler zu dieser Aufgabe berufen und sogar verpflichtet, „die Initiative zu ergreifen“.

Reichskanzler Max von Baden nimmt daraufhin den preußischen Innenminister Bill Drews in die Pflicht als Beamter und schickt ihn als Vorbote nach Spa. Auch Prinz August Wilhelm von Preußen und Prinz Friedrich Karl von Hessen-Kassel lassen den Reichskanzler im Regen stehen, sodass das ganze Unternehmen kläglich scheitern wird. 

7. November 1918
Das Teilnahmeverbot der Soldaten wird zurückgenommen

München-Theresienwiese * Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei - USPD hat zu einer Kundgebung auf die Theresienwiese eingeladen. Um die Kontrolle über die Münchner Arbeiterschaft nicht ganz zu verlieren, haben sich die Gewerkschaften und die MSPD dieser Einladung angeschlossen. 

Soldaten ist zunächst die Teilnahme an der Versammlung von der Stadtkommandatur verboten worden. Zwei MSPD-Abgeordnete, darunter Erhard Auer, veranlassen, dass die Anordnung durch Kriegsminister Philipp von Hellingrath aufgehoben wird. Soldaten, die keinen Dienst haben, wird erlaubt, die Kaserne zu verlassen. Ein Teil der Soldaten wird als Bereitschaft zurück behalten. 

12. Januar 1919
Landtagswahl in Württemberg

Württemberg * Auch bei den Landtagswahlen in Württemberg können Frauen erstmals ihr demokratisches Wahlrecht ausüben. Die Sitzverteilung für den württembergischen Landtag setzt sich wie folgt zusammen:

  • die Sozialdemokratische Partei - SPD erhält 52 Sitze,
  • die Deutsche Demokratische Partei - DDP bekommt 38 Abgeordnete,
  • das katholische Zentrum kommt auf 31 Mandate,
  • andere bürgerliche Parteien erringen insgesamt 25 Abgeordnetenplätze.
  • Die USPD kann lediglich 4 Plätze für sich verzeichnen. 
12. Januar 1919
Das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl von 1919

Freistaat Bayern ohne Pfalz * Im Freistaat Bayern findet in sieben der acht Regierungsbezirke die erste demokratische Wahl zum Bayerischen Landtag statt. Lediglich in der Pfalz kann erst drei Wochen später, am 2. Februar, gewählt werden, weil die Wahlvorbereitungen von der französischen Besatzungsmacht behindert worden sind. Das ist der Hauptgrund, weshalb der Termin für die konstituierende Sitzung im Bayerischen Landtag erst knapp sechs Wochen nach der Wahl im Kerngebiet festgesetzt wird. 

Bei den ersten freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen in Bayern sind erstmals auch Frauen wahlberechtigt. Frauen machen 54 Prozent der Wahlberechtigten aus. Anita Augspurg kandidiert auf der Liste der USPD, ohne der Partei anzugehören. Bei den Landtagswahlen in Bayern erhält 

  • die Bayerische Volkspartei - BVP 66 Sitze,
  • die SPD 61 Mandate,
  • die Deutsche Demokratische Partei  - DDP 25 Abgeordnetenplätze,
  • der Bayerische Bauernbund - BBB 16 Mandate,
  • die rechtsliberale Mittelpartei erringt 9 Abgeordnetensitze. 
  • Die USPD erreicht in den 12 Münchner Landtagswahlkreisen immerhin noch 5 Prozent der abgegebenen Stimmen. Landesweit sind es lediglich 2,5 Prozent. Damit sind sie mit 3 Mandaten im ersten Landtag des Freistaats Bayern vertreten. 

Bei der Wahl zur bayerischen Nationalversammlung haben dreizehn Parteien Kandidatenlisten aufgestellt. Die KPD hat sich nicht an den Wahlen beteiligt. 

6. Februar 1919
Friedrich Ebert hält die Eröffnungsrede der Nationalversammlung

Weimar * Friedrich Ebert hält die Eröffnungsrede der Nationalversammlung. In einer nüchtern vorgetragenen, von zahllosen Zwischenrufen von links und rechts unterbrochenen Rede erklärt er aller Welt sein Handeln seit dem 9. November und hält fest, was das Reich seither gewonnen hat:

„Das deutsche Volk ist frei, bleibt frei und regiert in aller Zukunft sich selbst.“ Und er ist froh, nun das Mandat, das die Revolution ihm aufzwang, zurückgeben zu können an den „höchsten und einzigen Souverän in Deutschland“. Nur auf dem „Weg der Gesetzmäßigkeit“ lassen sich in Deutschland die notwendigen Veränderungen voranbringen. 

24. März 1933
Der Reichstag beschließt das sogenannte Ermächtigungsgesetz

Berlin * Der Reichstag beschließt - nach der Aberkennung der Reichstagsmandate der KPD und mit den Gegenstimmen der SPD das Gesetz zur Behebung der Not im Volk und Staat, das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Für das Gesetz stimmen die Reichstagsfraktionen der NSDAP, DNVP, des Zentrums, der Bayerischen Volkspartei - BVP, DVP und DStP.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird kein Steuergesetz mehr parlamentarisch beraten und beschlossen.

11. Mai 1933
Angriffe der NS-Machthaber auf den Vorstand der Löwenbräu AG

München-Maxvorstadt * Im Vorstand der Löwenbräu AG,wird über die Angriffe der nationalsozialistischen Machthaber diskutiert. Das Protokoll vermerkt, „gewisse Anzeichen, die auf den künftigen Wegfall städtischer und staatlicher Bierlieferungen und darüber hinaus auf die Möglichkeit eines Boykottes abzielen“.

Daraufhin stellen einige jüdische Vorstandsmitglieder ihre Mandate zur Verfügung. Joseph Schülein zieht sich auf sein Gut Kaltenberg zurück. Dr. Hermann Schülein bleibt - aufgrund seiner unersetzlichen Fachkompetenz - formal im Löwenbräu-Vorstand, muss aber als Vorsitzender zurücktreten.

26. November 1950
Die CSU muss eine verheerende Niederlage hinnehmen

Freistaat Bayern * Bei der Landtagswahl am 26. November 1950 muss die CSU eine verheerende Niederlage hinnehmen:

  • Nur 27,4 Prozent der Stimmen entfallen auf die CSU, während die Bayernpartei 17,9 Prozent erhält.
  • Die SPD wird mit 28 Prozent der Stimmen zur stärksten Partei.
  • Obwohl sie 60.000 Stimmen mehr als die CSU erhält, bleiben die Christsozialen aufgrund von Überhangmandaten trotzdem die stärkste Fraktion.

Hans Ehard bildet eine Koalitionsregierung aus CSU, SPD und dem rechts stehenden Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten - BHE.

25. November 1962
Absolute Mehrheit für die CSU

Freistaat Bayern * Mit der Wahl vom 25. November 1962 werden endgültig die Weichen für die späteren Regierungsverhältnisse in Bayern gestellt. Seither führen die der CSU angehörenden Bayerischen Ministerpräsidenten - Alfons Goppel, Franz Josef Strauß und Max Streibl - von der Staatskanzlei an der Prinzregentenstraße 9 aus nur noch reine CSU-Kabinette.

Mit satten 47,5 Prozent der Stimmen kann die CSU ihren Stimmenanteil erneut um fast zwei Prozent erhöhen. Das Ergebnis reicht für die absolute Mehrheit der Landtags-Mandate aus.

16. Oktober 1994
Ergebnis der Bundestagswahl 1994

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Bei der Wahl zum 13. Bundestag erhält

  • die CDU/CSU mit ihrem amtierenden Bundeskanzler Helmut Kohl 41,4 Prozent [- 2,4] und 294 Sitze.
  • Die SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten Rudolf Scharping erringt 36,4 Prozent der Stimmen [+ 2,9] und 253 Sitze.
  • Die FDP bekommt 6,9 Prozent [- 4,1] und 47 Sitze.
  • Bündnis 90/DIE GRÜNEN kommen auf 7,3 Prozent der abgegebenen Stimmen [+ 2,2].
  • Die PDS erkämpft nur 4,4 Prozent der Stimmen und verfehlt damit bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde. Aufgrund der Grundmandatsklausel zieht die Partei trotzdem mit 30 Abgeordneten in den Deutschen Bundestag ein.  

Helmut Kohl wird erneut Bundeskanzler einer Koalition bestehend aus CDU/CSU und FDP. 

28. September 2008
Ergebnis der Wahl zum Bayerischen Landtag 2008

Freistaat Bayern * Bei der Wahl zum 16. Bayerischen Landtag 

  • stürzt die CSU mit ihrem amtierenden Bayerischen Ministerpräsidenten Günter Beckstein auf 43,4 Prozent [- 17,3] ab und verliert nicht nur 32 Abgeordnetenmandate [jetzt 92], sondern auch die seit 1962 ununterbrochen erreichte absolute Mehrheit der Landtagsmandate. 
  • Die SPD mit ihrem Kandidaten Franz Maget erringt 18,6 Prozent der Stimmen [- 1,0] und 39 Sitze das bisher schlechteste Ergebnis seit 1946.
  • Die FDP bekommt 8,0 Prozent [+ 5,4] und 16 Sitze und kommen nach 14 Jahren Abwesenheit im bayerischen Parlament wieder zurück.
  • Erstmals ziehen die Freien Wähler mit 10,2 Prozent der Stimmen [+ 6,2] und 21 Sitzen in den Bayerischen Landtag ein. 
  • DIE GRÜNEN kommen auf 9,4 Prozent der Wählerstimmen [+ 1,7] und 19 Sitze. 
16. März 2014
Ergebnis der Kommunalwahl 2014 in München

München * Bei der Wahl zum Oberbürgermeister treten erstmals zwölf Kandidaten gegeneinander an.

Dieter Reiter [SPD] erhält 40,4 Prozent, Josef Schmid [CSU] kommt auf 36,7 Prozent. Sabine Nallinger von den GRÜNEN kommt auf 14,7 Prozent der Stimmen. Die Entscheidung unter den beiden Erstplatzierten fällt nun bei der Stichwahl am 30. März.

  • Bei der Wahl zum Stadtrat erhält die CSU 32,6 Prozent [+ 4,9] und 26 [+ 3] Sitze.
  • Die SPD erringt 30,8 Prozent der Stimmen [- 8,9] und 25 [- 8] Sitze.
  • Die GRÜNEN kommen auf 16,6 Prozent der abgegebenen Stimmen [+ 3,6] und 13 Sitze [+ 2].

Weiter sind bei Kommunalwahl in München 14 Parteien angetreten:

  • Die FDP erhält 3,4 Prozent [- 3,4] und 3 Stadtratsmandate [- 2],  
  • die Freien Wähler bekommen 2,7 Prozent [+ 1,1] und 2 Stadtratsmandate [+ 2],  
  • die AfD kommt auf 2,5 Prozent [+ 2,5] und 2 Stadtratsmandate [+ 2], 
  • die ÖDP erreicht 2,5 Prozent [+ 0,8] und 2 Stadtratsmandate [+ 1],  
  • die Linke bekommt 2,4 Prozent [- 1,3] und 2 Stadtratsmandate [- 1],  
  • die Rosa Liste kommt auf 1,9 Prozent [+/- 0] und ein Stadtratsmandat,  
  • die Partei Hut erklimmt 1,3 Prozent [+ 1,3] und ein Stadtratsmandat [+ 1],  
  • die Piraten erhalten 1,2 Prozent [+ 1,2] und ein Stadtratsmandat [+ 1],  
  • die Bayernpartei - BP bekommt 0,9 Prozent [- 0,7] und ein Stadtratsmandat,  
  • die rechtsradikale Bürgerinitiative Ausländerstopp - BIA kommt auf immerhin 0,7 Prozent [- 0,7] und erhält ein Stadtratsmandat,  
  • die islamfeindliche Partei Die Freiheit kommt auf 0,6 Prozent [+ 0,6], bekommt aber keinen Platz im Münchner Stadtrat.

Damit ist das seit 1990 bestehende Rot-Grüne Bündnis gescheitert.

Auch bei der Wahl zum Bezirksausschuss verliert die SPD massiv. 

  • Nur noch in 9 von 25 Gremien ist die SPD stärkste Fraktion (Bisher: 21). 
  • Die CSU wird in 13 Stadtbezirken stärkste Kraft (Bisher: 4) 
  • ​Die GRÜNEN werden stärkste Fraktion in Au/Haidhausen, in der Ludwigsvorsadt-Isarvostadt und in der Maxvorstadt. 
14. Oktober 2018
Ergebnis der Wahl zum Bayerischen Landtag 2018

Freistaat Bayern - München * Nach der Auszählung der Landtagswahl gehören dem Bayerischen Landtag in dieser 18. Legislaturperiode 205 Mitglieder an. Bei der Wahl zum 18. Bayerischen Landtag erreicht

  • die CSU mit ihrem amtierenden Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder 37,2 Prozent [- 10,5 %] und 85 Sitze [- 16]. Das ist das schlechteste Wahlergebnis der CSU seit 1950.
  • Die GRÜNEN kommen auf 17,6 Prozent der Wählerstimmen [+ 9,0 %] und 38 Parlamentssitze [+ 20], davon 6 Direktmandate.
  • Die Freien Wähler erhalten 11,6 Prozent der Stimmen [+ 2,6] und 27 Mandate [+ 8].
  • Die AfD bekommt 10,2 Prozent der Wählerstimmen [+ 10,2] und 22 Sitze [+ 22] und zieht erstmals in den Bayerischen Landtag ein.
  • Die SPD erringt 9,7 Prozent der Stimmen [- 11,0] und 22 Landtags-Mandate [- 20]. Das ist das schlechteste Landtagswahlergebnis der SPD seit 1893.
  • Die FDP erringt 5,1 Prozent der Wählerstimmen [+1,8] und 11 Mandate [+ 11] und kann damit wieder in den Landtag einziehen.

Die Wahlbeteiligung liegt bei 72,3 Prozent, so hoch, wie seit 1982 nicht mehr.

Markus Söder wird Bayerischer Ministerpräsident und kann mit einer Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern arbeiten. 

26. September 2021
Ergebnis der Bundestagswahl 2021 in Bayern

Freistaat Bayern * Bei der Wahl im Freistaat Bayern zum 20. Bundestag erhält

  • die CSU als bayerisches Anhängsel der Union erhält im Freistaat immerhin 31,7 Prozent [-7,1]. Das sind allerdings bundesweit lediglich 5,2 Prozent. Unabhängig von den Direktmandaten schrammt die bayerische Splitterpartei knapp am Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde vorbei. 
  • Die SPD erringt 18,0 Prozent der Stimmen [+ 2,7].
  • Bündnis 90/Die Grünen kommen auf 14,1 Prozent der abgegebenen Stimmen [+ 4,3].
  • Die FDP bekommt 10,5 Prozent [+ 0,4].
  • Die Alternative für Deutschland - AfD erhält 9,0 Prozent [-3,4].
  • Die Linke erkämpft ebenfalls 2,8 Prozent der Stimmen [- 3,3].

Bis auf ein Direktmandat im Freistaat Bayern entfallen die anderen 45 auf die CSU. Die Ausnahme ist die 28-jährige Jamila Schäfer, die das Direktmandat in München-Süd gewinnt. 

26. September 2021
Ergebnis der Bundestagswahl 2021 in München

München * Bei der Wahl in München zum 20. Bundestag erhält

  • das Bündnis 90/Die Grünen 26,1 Prozent der abgegebenen Stimmen [+ 8,9].
  • die CSU 23,8 Prozent [- 6,2].
  • Die SPD wird Drittklassig und erringt 19,0 Prozent der Stimmen [+ 2,8].
  • Die FDP bekommt 13,7 Prozent [- 0,5].
  • Die Alternative für Deutschland - AfD erhält 4,5 Prozent [- 3,8].
  • Die Linke erkämpft lediglich 4,1 Prozent der Stimmen [- 4,2].

Insgesamt 14 Münchnerinnen und Münchner ziehen in den neuen Bundestag ein. CSU: 3 Direktmandate, GRÜNE: 3, davon 1 Direktmandat, SPD: 2, FDP: 3, AfD: 2, Linke: 1

26. September 2021
SPD gewinnt Bundestagswahl 2021

Bundesrepublik Deutschland - Berlin * Bei der Wahl zum 20. Bundestag erhält

  • die SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz erringt 25,7 Prozent der Stimmen [+ 5,2] und 206 Sitze. 
  • CDU/CSU mit Armin Laschet als Kanzlerkandidat kommen auf 24,1 Prozent [- 8,9] und 196 Sitze.
  • Bündnis 90/Die Grünen erhalten mit ihrer Kanzlerkandidatin Analena Baerbock 14,8 Prozent der abgegebenen Stimmen [+ 5,9] und 118 Sitze.
  • Die FDP bekommt 11,5 Prozent [+ 0,8] und erreicht damit 92 Sitze.
  • Der Alternative für Deutschland - AfD erhält 10,3 Prozent [-2,3] und 83 Sitze.
  • Die Linke erkämpft lediglich 4,9 Prozent der Stimmen [-4,3] und zieht aufgrund von Überhang- und Direktmandaten mit 39 Abgeordneten in den Deutschen Bundestag ein.
  • Der Südschleswigsche Wählerverband - SSW erhält 1 Mandat.

Der Anteil der Frauen bei den Abgeordneten beträgt 35 Prozent. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und AfD stellen sich als besonders männerlastig dar. 

8. März 2026
Ergebnis der Kommunalwahlen in München 2026

München * Bei der Wahl zum Oberbürgermeister treten erstmals zwölf Kandidaten gegeneinander an.

Dieter Reiter [SPD] erhält 35,6 Prozent, Dominik Krause von den GRÜNEN kommt auf 29,5 Prozent, Clemens Baumgärtner [CSU] kommt auf 21,3 Prozent. der Stimmen. Die Entscheidung unter den beiden Erstplatzierten fällt nun bei der Stichwahl am 22. März.

Bei der Wahl zum Stadtrat

  • kommen die GRÜNEN auf 26,5 Prozent der Stimmen [-2,6] und 21 Sitze.
  • Die SPD erringt 19,1 Prozent der Stimmen [- 2,8] und 15 Sitze.
  • Die CSU erhält 24,9 Prozent [+ 0,2] und 19 Sitze.

Weiter sind bei Kommunalwahl in München 11 Parteien angetreten:

  • Die Linke bekommt 6,6 Prozent [+ 3,3] und 5 Stadtratsmandate,  
  • die AfD kommt auf 5,9 Prozent [+ 2,1] und 5 Stadtratsmandate, 
  • Volt erklimmt 4,7 Prozent [+ 2,9] und 4 Stadtratsmandate, 
  • die FDP erhält 3,4 Prozent [- 0,1] und 3 Stadtratsmandate,  
  • die ÖDP erreicht 2,7 Prozent [- 1,3] und 2 Stadtratsmandate,  
  • die Freien Wähler bekommen 2,5 Prozent [+/- 0] und 2 Stadtratsmandate,  
  • die Rosa Liste kommt auf 1 Prozent [+/- 0] und ein Stadtratsmandat,  
  • Bündnis Kultur erreicht 0,9 Prozent [+ 0,9] und ein Stadtratsmandat, 
  • Die Partei erklimmt 0,7 Prozent [- 0,6] und ein Stadtratsmandat,  
  • die München Liste kommt auf 0,7 Prozent [- 0,1] und ein Stadtratsmandat,
  • die Bayernpartei - BP bekommt 0,4 Prozent [- 0,3] und ein Stadtratsmandat,  

Bei der Wahl zum Bezirksausschuss 

  • werden die GRÜNEN in 15 von 25 Gremien stärkste Kraft, 
  • die CSU gewinnt in zehn Bezirksausschüssen die Mehrheit, 
  • die SPD hat in keinem Bezirksausschuss noch eine Mehrheit.