Münchner Zeitensprünge
2000
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14. Juni 1158
Der Augsburger Schied - Münchens Geburtsurkunde

Augsburg - München * Ein vergilbtes Pergament im Format 34 × 44 Zentimeter gilt als die Geburtsurkunde der bayerischen Landeshauptstadt. Die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag in Augsburg unterzeichnete Urkunde ging als „Augsburger Schied“ in die Geschichte ein. In dem Kaiserdiplom, das als „conventio“ – also als Übereinkunft – bezeichnet wird, werden die Streitpunkte verbindlich geregelt. 

„Mit Zustimmung und Willen der beiden streitenden Parteien“ wird festgelegt:

  • Der Markt, der bislang in Föhring abgehalten wurde, ebenso die Zollbrücke und die Münzstätte, werden dort künftig nicht mehr bestehen.
  • Als Ersatz hat Herzog Heinrich der Kirche von Freising ein Drittel des Gesamteinkommens aus seinem Marktzoll zu München übertragen, sei es aus Abgaben für Salz, sei es für andere dort ein- und ausgehende Groß- und Kleinstückwaren.  
  • Bezüglich des Zöllners wird vereinbart, dass jede Partei einen eigenen einsetzen kann oder – falls gewünscht – beide gemeinsam einen bestimmen, der beiden verantwortlich ist.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Münze: Ein Drittel der Einkünfte erhält der Bischof, zwei Drittel stehen dem Herzog zu. Eine Münzstätte soll nach Ermessen des Herzogs errichtet werden. Zudem darf auch der Bischof von Freising eine eigene Münzstätte gründen, wenn er es wünscht. Von deren Erträgen erhält der Herzog lediglich ein Drittel, das er – unabhängig von dessen Höhe – nach dem Willen des Bischofs als Lehen weitergeben soll, wie es offenbar bereits geschehen ist.

Von einem Unrecht oder gar einer Freveltat des Welfenherzogs findet sich in dieser kaiserlichen Urkunde kein Wort. Als Zeugen für die Richtigkeit des Rechtsspruchs werden vier hohe geistliche Würdenträger und vier weltliche Herrscher benannt. 

Doch auch wenn die Kaiserurkunde den Charakter einer gütlichen Einigung in sich trägt, so ist sie in ihrem Kern doch ein regalienrechtlicher Spruch des Kaisers. Mit diesem Kompromiss kann Kaiser Friedrich I. Barbarossa einen Interessenausgleich zwischen dem Bischof von Freising und dem baierischen Herzog erzielen und damit beide zufrieden stellen.  

24. Juni 1179
Heinrich der Löwe kommt nicht zum Hoftag in Magdeburg

Magdeburg * Da der Welfenherzog Heinrich der Löwe auf dem Hoftag in Magdeburg - trotz Ladung - wieder nicht erscheint, verfällt er der Ächtung, die nach Ablauf von einem Jahr das Verfahren mit der Oberacht abschließt.

Mit dem Aussprechen der Oberacht würde der Herzog alle Besitzungen und Lehen verlieren. Würde er sich aber „unterwerfen“, dann wäre der Kaiser berechtigt, ihn wieder in seine Gnade aufzunehmen und teilweise oder vollständig von Neuem in seine Güter und Rechte einzusetzen. Herzog Heinrich hat also ein Jahr Zeit, sein „Unrecht“ wieder gutzumachen. 

Juli 1179
Das volksrechtliche Verfahren wird mit einem lehnsrechtlichen überlagert

Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.

Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.  

Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.

13. Januar 1180
Herzog Heinrich der Löwe verliert alle Reichslehen

Würzburg * Auf dem Hoftag zu Würzburg fällen die Fürsten wegen Nichterscheinen des Beklagten ihr Urteil: Herzog Heinrich werden - noch vor dem Aussprechen der Oberacht - alle Reichslehen abgesprochen und Kaiser Friedrich Barbarossa zur Neuverteilung übertragen. Dieses Urteil kann der Kaiser weder abmildern noch darauf in anderer Form einwirken.   

Verfahrenstechnisch entscheidend für den Kölner Erzbischof Philipp ist die Vollstreckung des lehnrechtlichen Urteils noch vor der Verkündigung der volksrechtlichen Oberacht. 

26. April 1220
Kaiser Friedrich erklärt die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren

Frankfurt am Main * Kaiser Friedrich II. erklärt in seiner „confoederatio cum principibus ecclesiasicis“ die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren. Landesherren können diese aber nur in Gebieten werden, die sie vom Kaiser als Lehen erhalten haben und die nicht unter herzoglicher Herrschaft stehen. 

29. März 1231
Der Freisinger Bischof Gerold von Waldeck stirbt

Freising * Der Freisinger Bischof Gerold von Waldeck stirbt. Er wird von Papst Gregor IX. abgesetzt und exkommuniziert, weil er im Jahr 1230 die Stadt Freising den Wittelsbachern als Lehen überlassen will. Dazu kam es durch überwiegend selbst verschuldeter Finanzschwierigkeiten. Sein Nachfolger auf dem Bischofsstuhl wird Konrad I. von Tölz und Hohenburg. 

20. Oktober 1349
Papst Clemens VI. verbietet das Flagellantentum

Avignon * Papst Clemens VI. verbietet das Flagellantentum. Die Flagellanten sind nach Beginn der Pest gekommen. Sie ziehen durch die Städte, singen Hymnen und schlagen sich mit Peitschen, um damit Vergebung für die Sünden der Menschen zu erflehen. 

1363
Nur Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien erhalten das Braurecht

München * Das Braurecht wird nur an Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien vergeben. Im Jahr 1363 entstammen alle zwölf Inhaber des herzoglichen Lehensbriefes, der Gerechtigkeit, einer Familie, die auch im Rat der Stadt und als Bürgermeister zu finden ist. Diese Brauberechtigten verdienen ihr Geld im Großhandel mit Salz, Wein und Eisen. Sie brauen nicht selbst und überlassen diese Aufgaben ausgebildeten Brauern.

1385
Es kommt zu einer großen Umsiedelungsaktion

München * Es kommt zu einer großen Umsiedelungsaktion. Die Flößer, Fischer und Färber müssen ihre Wohnstätten im später sogenannten Lehel aufgeben und in die erweiterte Stadt umziehen. Damit liegen außerhalb der Stadttore nur mehr die Mühlen, die Länden und die Bleichen.  

Doch langsam füllt sich die Gegend wieder auf. Die Färbhäuser, der Lohstampf, Hammer- und Klingenschmiede, Waschhäuser liegen nun wieder vor dem Wurzer- und dem Schiffertor. Andere Werksanlagen werden bei der Stadterweiterung aus der Stadt verlegt oder entstehen im Laufe der Zeit neu.  

Fast alle diese Werksanlagen oder Gewerke gehören der Stadt und werden von ihr verpachtet. Zum Teil hat die Stadt die Anlagen selbst wieder von der herzoglichen Hofkammer geliehen.  

Damit kommen wir zur Entstehung des Namens Lehel, denn den Begriff Pacht kannte man im Mittelalter nicht. Der in dieser Zeit übliche Name hieß Leihe und das geliehene Gut war das Lehen. Die genannten Gewerke sind also Lehen, deren Bau- und Unterhaltspflicht für Gebäude und Anlagen generell bei der Stadt liegt. 

18. April 1470
Die Stadt kauft dem Heiliggeist-Spital den Gronimushof ab

Haidhausen * Die Stadt kauft dem Heiliggeist-Spital den Haidhausener Gronimushof um 245 Pfennige ab, um dort den Rohstoff für die Ziegelherstellung zu erhalten. Der Haidhauser Bauernhof wird auf Leibgeding vergeben. Das bedeutet, dass sich der Lehensnehmer verpflichten muss, den jeweils benötigten Ziegelgrund entschädigungslos an die Stadt abzugeben. Nach dem Lehmabbau erfolgt dann die Rückgabe des Grundes zur weiteren landwirtschaftlichen Nutzung.

29. Oktober 1555
Ulrich Diefstetter wird Mühlenbesitzer in der Au

Au * In einem Lehensbrief wird die Übergabe der Mühle in der Au an Melchiors Sohn, Ulrich Diefstetter, beschrieben.

„Von gottes genaden Wir Albrecht Pfalenzgraue bei Rhein, Hertzog in Obern und Nidern Bairn Bekennen mit dem offen brief, Das Wir Ulrichen Diefsteter Klingenschmid dem Mullschlag Ihenhalb [jenseits] der Iser an dem Rain auf dem pach zwischen der Mull Neideckh vnnd der Yserbrukchen, darauf yetzt ain Plathamer vnnd Schleifmull stet, mit sambt den Wasserflussen daselbey, in vnnserm Lanndgericht Wolfertzhausen gelegen, [...] zur rechten lehen verliehen haben, vnnd verleihen Ime solches alles vnnd yedes mit seinen erenrechten gerechtigkaiten ein vnnd zuegehorungen hiemit wissentlich vnnd crafft ditz briefs [...].“

6. August 1567
Am Haßlang-Schlösschen wird ein Triebwerk eingehängt

Au * Am Haßlang-Schlösschen in der heutigen Lilienstraße wird ein Triebwerk in den Auer Mühlbach eingehängt. Damals übergeben die Herzöge Sigmund und Albert dem Hanns Platner von der Rosen einen Platz zum Lehen, damit er eine Mühle und einen Hammer erbauen kann.

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: „Von gottes gnaden Wir Sigmund vnd Wir Albrecht gebrüdere Phallenz grauen bey Reine Hertzogen in Obern vnd Nidern Bairn [...] tun kunnt [...], Das wir vnnserm getrewen Hannsen Platner mit der Rosen von sunndern gnaden ainen Mulslag gelegen enthalb der Yser an dem Rain auf dem pach zwischen der Mul Neydegk und der Yserbrugken, Darauf er machen vnd slagen mag ain Sleifmul vnd obe er ainen platthamer auch darauf richten mocht [...]“.

um 1581
Eine Änderung in der Schreibweise Lehen tritt ein

München-Lehel * Eine Änderung in der Schreibweise Lehen tritt ein. Von jetzt an wird Lehen nicht nur mehr mit einfachem „h“, sondern - meistens - mit „ch“ geschrieben, also Lechen. Man trägt damit der Tatsache Rechnung, dass manche Menschen das Wort härter aussprechen.  

Damit entwickelt sich der Name Lehel vom Sachbegriff „die“ Lehen zum räumlichen Begriff „das“ Lehen mit der neuen Schreibvariante Lechen neben Lehen. 

22. Januar 1621
Herzog Maximilian I. heimlich als Kurfürst vorgesehen

Wien * Der als „Winterkönig“ verunglimpfte wittelsbachisch-pfälzische Kurfürst Friedrich V. wird vom Kaiser geächtet und verliert seine Kurfürstenwürde sowie die Oberpfalz. 

Erst mit der Reichsacht gegen Friedrich V. entsteht die juristische Voraussetzung, um die Kurwürde neu zu übertragen und die Lehen neu zu vergeben. Baierns Herzog Maximilian I. erhält zwar die politische Zusage, doch der Kaiser kann die Kurwürde nicht einfach privat vergeben, weil sie 

  • Teil der Reichsverfassung ist [= Goldene Bulle],
  • das Gleichgewicht der Kurfürsten verändern und dadurch
  • protestantischen Widerstand provozieren würde.

In der Folge soll auch die Bevölkerung wieder in den Schoß der katholischen Kirche zurückgeführt werden. Die Oberpfalz war 

  • zwischen 1556 und 1563 lutherisch, 
  • zwischen 1563 und 1576 calvinistisch reformiert, 
  • zwischen 1576 bis 1583 wieder lutherisch und 
  • zwischen 1583 und 1628 erneut calvinistisch. 
17. Dezember 1785
Kurfürst Carl Theodor beschenkt Stephan von Stengel

Schwabing * Kurfürst Carl Theodor überlässt den „gefreiten Sitz zu Manns- und Weibsritterlehen“ seinem Geheimen Kabinettssekretär Stephan von Stengel. Stengel erweitert seinen Besitz durch Zukäufe und nennt seinen Rittersitz mit Niedergerichtsbarkeit künftig Schloss Biederstein. 

16. November 1798
Kurfürst Carl Theodor ist Kunde des Leihhauses

München * Selbst der baierische Regent und Herrscher ist Kunde des Leihhauses. Kurfürst Carl Theodor gibt an diesem Tag der magistratischen Leihhauskommission folgenden Befehl:

„Seine Churfürstliche Durchlaucht haben sich in der Verlegenheit, in welcher sich die Staatskassa bey dem schon so lange dauernden Krieg befindet, zur Verhütung größerer Übel bemüssigt gefunden, einen Teil des Schatzes der heiligen Kapelle in Altötting hierher bringen zu lassen, um auf denselben als Faustpfand schnell ein angemessenes Anlehen aufzubringen und Höchst dieselbe hat sich zu diesem Ende entschlossen, diesen bloss in Gold und Juwellen bestehenden Teil des Schatzes dem hiesigen, unter landesfürstlicher Oberaufsicht und Protektion stehenden Leihhaus, jedoch mit dem gegenwärtig schärfsten Befehle zu übergeben und aushändigen zu wollen, daß hievon nicht das mindeste veräußert oder verschmolzen werde, sondern sich das Leihhaus wegen gleichzeitiger und hiemit feyerlich erklärt werdender Mitverpfändung aller Churfürstlichen Renten und Gefälle mit dem richtigen Bezuge der jährlichen Zinsen sich begnügen solle und müsse.“  

Durch die kurfürstliche Inanspruchnahme der Pfandleihanstalt ist die Kapitaldecke der Einrichtung allerdings wiederholt derart dünn geworden, dass Hilfesuchende aus den ärmeren Schichten oftmals abgewiesen werden mussten. 

28. Juni 1799
Der Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann wird nach München gerufen

München * Kurfürst Max IV. Joseph erteilt dem Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann „und dessen sämtliche Kinder sowohl Söhne als Tochtermännern das vollkommene Bürgerrecht nebst der Befugnis, dass sie in Churpfalz allenthalben sich niederzulassen, liegende Güter an sich zu bringen und überhaupt alle Gewerbe, die sonst ein Christlicher Unterthan nur zu unternehmen befähiget, nach ihrem gutfinden ebenfalls zu treiben befugt und ermächtigt seyn sollen“.

  • Damit besitzt der Hoffaktor auch die Voraussetzungen für das Münchner Bürgerrecht und kann schließlich von Leimen an die Isar umsiedeln.
  • Aron Elias Seligmann rettet den bayerischen Staat vor dem Ruin, besorgt weitere Darlehensgeber und kann damit Bayerns Finanznöte mildern und die Regierung stabilisieren. 
28. August 1854
Ein großer Cholera-Bittgottesdienst an der Mariensäule

München-Graggenau * Um die Abwendung der Cholera-Epidemie zu erflehen und die Ausbreitung künftig möglichst zu unterbinden, wird ein großer Bittgottesdienst an der Mariensäule auf dem Schrannenplatz zelebriert. 25.000 Menschen sollen sich dort eingefunden haben.

30. Mai 1884
König Ludwig II. will ans Vermögen seines Bruders Otto

München * König Ludwig II. will eine Anleihe aus dem Vermögen von Prinz Otto entnehmen. Er scheitert aber am Hofsekretär Philipp Pfister, der den Bayernkönig auf das Bayerische Landrecht hinweist, das dem Vormund, also Ludwig, untersagt, bei seinem Mündel ein Darlehen aufzunehmen.

Juni 1884
Ein Bankenkonsortium übernimmt die Schulden von König Ludwig II.

München * Ein Bankenkonsortium bestehend aus der Bayerischen Bank, der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank und der Süddeutschen Bodenkreditbank übernimmt ein Darlehen in Höhe von 8 Millionen Mark, und Bismarck legt noch eine Million Mark aus seinem „Reptilienfond“ oben drauf, zur Tilgung der Schulden König Ludwigs II.

1. Juni 1884
Ein Bankenkonsortium übernimmt die Schulden von König Ludwig II.

München * König Ludwig II. hat durch seine ungezügelten Baumaßnahmen bis zum Frühjahr 1884 Schulden in Höhe von 7,5 Millionen Mark angehäuft. Und das, obwohl er neben seiner üblichen Apanage seit dem Jahr 1873 fünf Millionen Mark aus dem von Otto von Bismarck verwalteten Welfenfond erhalten hat.

Nun übernimmt ein Bankenkonsortium, bestehend aus der Bayerischen Bank, der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank und der Süddeutschen Bodenkreditbank ein Darlehen in Höhe von acht Millionen Mark. Zudem legt Reichskanzler Otto von Bismarck aus seinem „Reptilienfond“ noch einmal eine Million oben drauf. 

Die Befürchtung, wonach die Gelder statt zur Schuldentilgung zum Weiterbau der Schlösser Verwendung finden würden, sollen sich bewahrheiten. 

1910
Prinzregent Luitpold übernimmt die Schirmherrschaft für den Tierpark

München-Giesing * Unter - erfüllbaren - Vorgaben übernimmt Prinzregent Luitpold nach einer erneuten Eingabe des „Vereins Zoologischer Garten“ die ihm angetragene Schirmherrschaft, was weitere Mäzene veranlasst, sich ebenfalls für den Tierpark zu engagieren. 

  • Das Unternehmen Franz Kathreiner‘s Malzkaffee-Fabriken stellt die Mittel für die Eisbären- und Seelöwenanlage bereit. 
  • Drei Münchner Brauereien - Bürgerbräu, Leistbräu sowie die Spaten-Brauerei - bringen ein Darlehen über 90.000 Mark ins Gespräch, wenn sie dafür „das ausschließliche Recht“ zur Lieferung des Bierbedarfs im Tiergarten überlassen bekommen. 
um 8. April 1919
Württemberg und der Schweiz den Krieg erklärt

München * Der Volksbeauftragte für Äußeres, Dr. Franz Lipp, erklärt Württemberg und der Schweiz den Krieg, weil sie sich weigern, ihm leihweise 65 Lokomotiven zu überlassen.

Er schreibt an den Volksbeauftragten für Verkehr, Gustav Paulukum: „Ich bin sicher, dass wir siegen, außerdem werde ich den Segen des Papstes, mit dem ich gut bekannt bin, für diesen Sieg erflehen.“ 

31. Dezember 2013
Die Pfandhausbetreiber können ihr Schmuddel-Image ablegen

Bundesrepublik Deutschland * Die Pfandhausbetreiber können ihr Schmuddel-Image ablegen und sich erfolgreich zum modernen Dienstleister weiterentwickeln. Die deutsche Pfandkreditbranche gibt in dem umsatzschwachen Jahr 2013 rund 630 Millionen Euro an Krediten aus.

Inzwischen nehmen immer mehr Menschen die Dienste der Leihhäuser in Anspruch, da, anders als bei den immer weniger an Privatkunden interessierten Banken, den Pfandhäusern auch Menschen willkommen sind, die nur kleine Darlehen brauchen. Bei kurzen Laufzeiten ist ein Pfandkredit meist günstiger als ein Bankdarlehen. Zudem wird im Leihhaus kein Lohnnachweis verlangt und die Verhandlungen dauern oft keine zwei Minuten. 

Pro Monat werden bei Pfandkrediten ein Prozent Zinsen fällig, zuzüglich einer Gebühr, die sich nach der Höhe des Kredits richtet. Mit einem Pfandkredit werden oft unvorhersehbare Ausgaben - wie eine Steuernachzahlung - finanziert oder die Darlehen müssen in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten einfach für die laufenden Ausgaben herhalten.

Wird der Kredit nach Ende der Laufzeit nicht verlängert und das Pfand nicht ausgelöst, kommt es zur Versteigerung. Findet sich dort auch kein Interessent, versuchen die Pfandhausbesitzer diese über ihre Läden zu verkaufen. Ist der Erlös höher als der Darlehensbetrag plus Zinsen, entsteht ein Überschuss, der aber ausschließlich dem Kunden zusteht. Wenn dieser ihn nicht einfordert, wird das Geld nach zwei Jahren an den Staat abgeführt. Allerdings werden nur 6,5 Prozent der Pfänder nicht mehr ausgelöst.