Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1897
Das Ende des Rügebrauchs vor Gericht

Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt. 

1. April 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet. 

  • Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner. 
  • Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt. 
  • Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen. 
  • Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt. 
  • Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt. 

  • Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab. 
  • Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen. 
  • Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.
5. Juni 1962
Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und rund 2.000 Personen

München-Maxvorstadt * Im Anschluss an ein Jazzkonzert kommt es an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und rund 2.000 Personen, als nach dem Ende des Konzerts in der Aula der Universität zahlreiche Konzertbesucher die Musiker auffordern, auf dem Geschwister-Scholl-Platz weiterzuspielen.

Als die mit Buhrufen begrüßte Polizei eintrifft, kommt es zu Rangeleien und zwei Festnahmen. Die Polizei wird von den Protestierern durch eine Blockade am Wegfahren gehindert. Dabei werden auch die Reifen des Einsatzwagens zerstochen. 

Die bedrängten Polizisten rufen Verstärkung, die mit zwei Funkstreifenwagen, dem Kleinen und Großen Überfallkommando sowie dem Bereitschaftszug der Stadtpolizeischule am Ort der Auseinandersetzung eintrifft. Der Polizeimacht gelingt es an diesem Abend die Menge zu zerstreuen. Es kommt zu weiteren sieben Festnahmen. Die so Festgesetzten werden alle wegen Auflauf und Landfriedensbruch angezeigt.

Dieses Geplänkel geht als „Unikrawall“ in die Geschichte ein.