Münchner Zeitensprünge
2000
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26. April 1220
Kaiser Friedrich erklärt die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren

Frankfurt am Main * Kaiser Friedrich II. erklärt in seiner „confoederatio cum principibus ecclesiasicis“ die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren. Landesherren können diese aber nur in Gebieten werden, die sie vom Kaiser als Lehen erhalten haben und die nicht unter herzoglicher Herrschaft stehen. 

10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt. 

1389
Das Sternfrauenhaus heißt jetzt offiziell Frauenhaus

München-Kreuzviertel * Das Sternfrauenhaus heißt jetzt offiziell Frauenhaus und ist in städtischen Besitz übergegangen. Denn als Frauenhaus bezeichnet man ein Bordell nur dann, wenn es sich in städtischem oder landesherrlichem Besitz befindet. 

22. November 1500
Herzog Albrecht IV. festigt das Hefe-Monopol der Brauer

München * Herzog Albrecht IV. nimmt in einer Verordnung Stellung zum Bäcker-Brauer-Streit um die Hefezubereitung. Der Landesherr spricht sich darin gegen die Herstellung der Gerben durch die Bäcker aus.

Sollte man den Bäckern den Handel mit Malz gestatten, würde dem herzoglichen Brauwesen - und damit natürlich über die daraus fließenden Abgaben auch an den Herzog - „nit wenig Abbruch zugefügt“.

Der Herzog festigt mit seinem Spruch das Monopol der Brauer. Um aber den Klagen der Bäcker gerecht zu werden, müssen die Brauer auf ihre Kosten einen eigenen Keller einrichten, in denen sie ihre Hefe künftig unter der Aufsicht von Beschauern lagern sollen.

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
10. Juni 1530
Ein Manöver mit vielen Toten und Verletzten

München - Haidhausen * Der eigentliche Höhepunkt soll aber erst rund achthundert Meter weiter kommen, etwa an der Stelle des heutigen Rosenheimer Platzes. Dort ist innerhalb von wenigen Tagen - fast nach Hollywood-Manier - eine wehrhaft aussehende Burg mit vier Türmen und Bastionen aus Holz, Leinwand und Farbe errichtet worden. Alles wirkt sehr realistisch.

In der Festung warten einhundert schwerbewaffnete Männer, bis die Gäste auf der Ehrentribüne Platz genommen haben. Auf ein Zeichen Herzog Wilhelms IV. rücken die von Ramersdorf kommenden Angreifer heran und es kommt unausweichlich zur Schlacht, bei der sechzehnhundert Mann unter ohrenbetäubendem Kriegsgeschrei das Schloss stürmen.

Nachdem einige an die Mauern gelehnte Sturmleitern von den Verteidigern der Burg umgestoßen worden sind und sich dabei die Angreifer und das nachdrängende Fußvolk etliche Blessuren zugezogen haben, „überkam beide Seiten eine große, unbändige Wut“, schreibt unser Zeitzeuge. Und da es sich sowohl bei der Burgbesatzung als auch bei den Angreifern um „temperamentvolle, rauflustige und keine Schmähung duldende Altbaiern” handelt, wird aus dem zur Ergötzung des Kaisers veranstaltetem Scheingefecht sehr schnell blutigster Ernst.

Die Manöver-Gegner dreschen derart rabiat aufeinander ein, dass am Ende acht Tote und eine unbekannte Zahl von Männern verletzt liegen bleibt. Das wird von den Ehrengästen auf ihren Tribünen natürlich nicht bemerkt. Immerhin erhalten die Getöteten ein Begräbnis auf dem Salvatorfriedhof und deren Witwen und Waisen ein jährliches Gnadengeschenk aus der landesherrlichen Privatschatulle.

Auf dem Manöverfeld schießen die Angreifer die Burg später schließlich noch in Trümmer und Fetzen. Der Chronist vermerkt: „Mit ungeheuerem Krachen entluden sich alle Geschütze auf einmal.” Immerhin zeigt sich Kaiser Carl V. von dem Manöver und der dabei gezeigten baierischen Kampfkraft mächtig beeindruckt.

25. September 1555
Die religiös-politischen Verhältnisse im Reich werden regelt

Augsburg * Auf dem Augsburger Reichstag wird ein Reichsgesetz verkündet, das die religiös-politischen Verhältnisse im Reich regelt und damit die Glaubensspaltung festschreibt.

Im Augsburger Religionsfrieden werden lutherische Protestanten - nicht die Reformierten - den Katholiken reichsrechtlich gleichgestellt. Der Landesherr kann über die Konfession seiner Untertanen bestimmen. Andersgläubige dürfen das Land verlassen. Später wird der Grundsatz auf die griffige Formel „Cuius regio, eius religio“ [„Wessen die Herrschaft, dessen Glaube (gilt)“] gebracht.

31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

25. Juli 1564
Kaiser Ferdinand I. stirbt in Wien

Wien * Kaiser Ferdinand I. stirbt in Wien. Sein Nachfolger als Kaiser und Landesherr im Erzherzogtum Österreich wird Maximilian II., der bereits am 24. November 1562 zum römisch-deutschen König gewählt worden war. 

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

28. September 1589
Hexenverfolgungen in der Grafschaft Werdenfels

Freising - Werdenfelser Land * In der zum Fürstbischof von Freising gehörenden Grafschaft Werdenfels beginnt mit der Verhaftung der 55-jährigen Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia eine große Hexenverfolgung, in deren Verlauf fünfzig Frauen und ein Mann der Hexerei beschuldigt werden.

Als Landesherr des Freisinger Kirchenstaates steht ebenfalls ein Bruder des baierischen Herzogs Wilhelm V. an der Spitze: Fürstbischof Ernst von Freising ist zugleich Kurfürst des Fürstbistums Köln am Rhein. 

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

1. August 1602
Das weiße Brauwesen wie gewohnt weiterführen

Degenberg * Der Degenbergische Pfleger und Bräuverwalter Leonhard Mair wird beauftragt das weiße Brauwesen wie bisher und mit dem selben Personal als landesherrliches Unternehmen weiterzuführen. Das ist die Geburtsstunde des wittelsbachischen Weißbierbrauwesens. Die Brauereien befinden sich in Schwarzlach, Zwiesel und Linden.

Weil auch sämtliche weiteren Einnahmen der Degenberger Güter an den Herzog gehen kommt es zu einem langjährigen Rechtsstreit.

23. Mai 1613
Dr. Gottfried Sattler wird in Markt Schwaben hingerichtet

München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern

  • die „Unterschlagung und Veruntreuung“ und damit
  • die „Schmälerung der landesherrlichen Einnahmen“

Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen. 

um 1. Mai 1614
Elias Pichler kredenzt erstmals das von ihm gebraute Bockbier

München-Graggenau * Braumeister Elias Pichler kredenzt in München erstmals das von ihm gebraute Bier nach original Einbecker Art, das später über ainpöckisch Bier den Namen Bockbier erhalten wird.

Aufgrund der merkantilistischen wirtschaftspolitischen Grundprinzipien ist Herzog Maximilian I. - auch beim Bier - der Meinung, dass es wirtschaftlich besser ist, Fertigwaren auszuführen und allerhöchstens die Rohstoffe einzuführen, um dann am erzielten Mehrwert zu verdienen. Deshalb werden ab dem Jahr 1612, mit der Anwerbung des aus Einbeck stammenden Braumeisters Elias Pichler, auch die Lieferungen von Einbecker Bier für den Münchner Hof eingestellt.

Schon zuvor ist am Münchener Herzogshof der Bedarf an dem Gerstensaft aus dem hohen deutschen (protestantischen) Norden durch den Aufschwung, den das Weiße Bier hier genommen hat, stark zurückgegangen.

Das Luxusgetränk mit seinen mehr als 16 Prozent Stammwürze und über sieben Prozent Alkoholgehalt bleibt auch weiterhin ein Privileg des Landesfürsten. Herzog Maximilian I. lässt - auf nachhaltiges Drängen - zwar den „Bock“ auch an seine Landeskinder ausschenken, erklärt aber die Herstellung des Bockbieres - wie schon zuvor des Weißbieres - zum fürstlichen Regal, also zum Monopol der Landesherrschaft.

Aus dem ainpöckischen Bier wird im Volksmund bald der Bock. Im Kanzleideutsch aber ist noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein vom Ainbock die Rede. 

1624
Der Stadtrat lässt Bettler mit Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen

München * In einem Bericht an Kurfürst Maximilian I. betont der Stadtrat, dass er starke Bettler und Bettlerinnen in Eisen schlagen und anschließend zur Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen lässt. Mit diesen Zwangsmaßnahmen wollen die Stadt- und Landesherren den „Arbeitsscheuen“ den Teufel des Müßiggangs austreiben. Doch nach ihrer Entlassung finden die Bettler trotzdem keine Möglichkeit der Beschäftigung vor.

12. Dezember 1637
Angekündigte Grundsteinlegung für die Mariensäule

München * Kurfürst Maximilian I. teilt dem Münchner Rat - ohne Rücksicht auf dessen Bestimmungsrecht über den Marktplatz - selbstherrlich mit, er werde „der Heiligen Himlkönigin zu Ehrn, und ewiger gedechtnus, ein offentliches Monumentum, von einer Seulen, und darauf stehenden unnser lieben Frauen Bildtnus, mitten deß Plazs, aufrichten“. Die Arbeiten beginnen zwei Tage später.  

Er begründet dies mit der „unbezweifelbaren Fürbitte der Himmelskönigin und Muttergottes“, die als Patronin und Beschützerin das Land und die Stadt „von Brand und anderm feindlichen Verderben behütet und errettet“.  

Der Rat der Stadt, der zu dieser Entscheidung nicht herangezogen worden ist, muss dies unwidersprochen hinnehmen, obwohl die Stadt seit dem Jahr 1315 das Privileg Kaiser Ludwigs des Baiern besitzt, alleine über die Bebauung des Platzes bestimmen zu dürfen. Auf dem zentralen Platz der Bürgergemeinde München ist künftig der Landesherr mit einer persönlichen Votivgabe präsent.  

1667
Vom Garten zur Geldstiftung

Au * Die Paulaner haben den Neudecker Garten noch kein Jahr, da stellen sie fest, dass die Unterhaltskosten die dafür ausgesetzte Summe von 500 Gulden weit übersteigen und bitten den Landesherren Ferdinand Maria deshalb, er möge ihnen den Betrag zur besseren Unterhaltung der Kirche und des Klosters überschreiben. Diesem Begehren wird stattgegeben. Damit verlieren die Paulaner jeden Anspruch auf den Garten - sind aber 10.000 Gulden reicher. 

um 1668
Der Kleinwirt spendiert ein Grundstück für die neue Wolfgangs-Kapelle

Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, übergibt Kurfürst Ferdinand Maria ein Grundstück neben seinem Haus, auf dem der Landesherr die neue Wolfgangskapelle errichten will. Das alte, aus Holz erbaute Kircherl ist im Laufe der Jahre baufällig geworden. Auf „unterthänigstes anhalten etlicher gewißer persohnen, welche auß Irer zu den heyligen Wolfgang tragenden Devotion, dessen im Dorff Haidhausen stehende vnd Paufellige kleine Capelle zu reparieren vnd zu erweitern vorhabens“.

Nun erteilt Kurfürst Ferdinand Maria die Genehmigung zum Neubau und bewilligt darüber hinaus fünfhundert Gulden. Und unser Kleinwirt war eben nicht nur ein frommer Mann, sondern auch ein cleverer Geschäftsmann. Kein Wunder, dass nach dieser sozialen Tat das Schankrecht für Braunbier nicht mehr lange auf sich warten lässt. 

1683
Kölns Kurfürst Maximilian Heinrich wird Landesherr von Münster

Münster * Der Kölner Kurfürst Maximilian Heinrich, Herr über die drei Bistümer Köln, Lüttich und Hildesheim, wird mit Hilfe hoher Bestechungsgelder noch zum Bischof von Münster gewählt.  

Doch Papst Innozenz XI. erkennt die Wahl aufgrund der Vorfälle nicht an, sodass Maximilian nur Landesherr, nicht aber Bischof ist. 

23. November 1683
Das Haidhauser Schloss kommt zu ersten Würden

Haidhausen * Zu ersten Würden kommt das von Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing errichtete Haidhauser Schloss, nachdem Kurfürst Max Emanuel als Türkenbefreier aus Wien zurückkehrt. Adelige, Hofbedienstete und einflussreiche Münchner Bürger haben sich auf dem Anger vor dem Landgut - auf dem heutigen Johannisplatz - versammelt, um ihrem Helden einen feierlichen Empfang zu bereiten. Leiblfing darf den Kurfürsten in seinem prächtig geschmücktem Schlösschen noch bewirteten, bevor sich der Triumphzug - zur weiteren Huldigung - in Richtung München in Bewegung setzt.  

Der Freiherr versteht es natürlich, aus diesem Umstand seinen Nutzen zu ziehen. Da „sein armes Haus und Garten“ so glücklich gewesen sei, den Kurfürsten bei seiner Rückkehr „so freundlich und frohlockend zu empfangen“, wendet sich Franz Pongraz von Leiblfing an den Landesherrn, damit der dieses zum adeligen Sitz erheben und ihm die dem Hofkastenamt zinsbaren 44 Untertanen in der Schwaig mitsamt der Jurisdiktion abtreten soll. Die dort zinspflichtigen Haus- und Herbergenbesitzer haben jährlich 11 Gulden und 32 Kreuzer zu versteuern. 

Mit der Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing ist jedoch die Abtrennung der Schwaige von Haidhausen und damit vom Bezirk des Gerichts ob der Au verbunden. Dies führt zwangsläufig zu verwaltungstechnischen Problemen, da der Gerichtsbezirk erst im Mai 1610 aufgrund seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen worden ist. 

18. August 1684
Franz Pongraz von Leiblfings Haus wird zum Adelssitz

Haidhausen * Kurfürst Max Emanuel erfüllt die Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing in einem Gnadenbrief und erhebt „sein in Haidhausen habentes Haus“ zu einem „der Landtafel einverleibten adeligen Sitz“.  Gleichzeitig überlässt der Kurfürst dem Freiherrn die „Vogtei und Niedergerichtsbarkeit über Haus und Garten des Wirtes Georg Krünner und über 43 namentlich aufgeführte Untertanen“, die bislang dem Hofkastenamt unterstanden.  

Lediglich das Jagdscharwerk behält sich der Landesherr auch weiterhin vor. Der baierische Kurfürst begründet diesen Schritt mit der „In Ansehung seiner - also Leiblfings - langjährigen und ersprießlichen guten Dienste“

9. September 1685
Empfang für das Kurfürsten-Paar in Haidhausen

Haidhausen * „Nachmittags um drei Uhr hatten sich auf dem Anger vor dem Besitztum des Grafen Leiblfing die Kavaliere mit Kutschen und Handpferden versammelt. Auch die kurfürstliche Leibgarde zu Pferd und eine Kompagnie der Bürgerschaft zu Pferde waren angetreten.“ Das Kurfürsten-Paar Max Emanuel und Maria Antonia werden am Haidhauser Schlossanger von den dort versammelten Anwesenden feierlich empfangen. 

Nach einer ausführlichen Huldigung des jungen Ehepaares erfolgte schließlich der triumphale Einzug in die nahe Residenzstadt München. 

Für die erwiesene Gastfreundschaft wird Kurfürst Max Emanuel dem Haidhauser Schlossbesitzer wieder ein kleines Stück entgegenkommen. Der Landesherr akzeptiert zwar die von seiner Hofkammer gemachten Einschränkungen, wonach Haidhausen nicht zur geschlossenen Hofmark ernannt werden darf, weil dort auch andere die Jurisdiktion ausüben, nämlich:  

  • das Leprosenhaus am Gasteig über den Kotterhof,  
  • Graf Preysing, die Ridler und die Jesuiten über ihre Gartengüter sowie  
  • der Kurfürst selbst über das Brunnhaus und den Jäger im Brunntal.  

Außerdem, so die Hofkammer weiter, darf der Kurfürst die Jurisdiktion für eine so große Ortschaft nahe der Landeshauptstadt nie vergeben, da er sich sonst bei auftretenden Unregelmäßigkeiten zuerst an den Hofmarkherren wenden muss, statt sofort selbst einzuschreiten. Dies könnte besonders beim Ausbrechen der Pest oder bei der unerwünschten Ansiedelung von Bettlern und vagierendem Gesindel nötig sein. 

31. Oktober 1731
Ausweisung von 20.000 Protestanten aus Salzburg

Salzburg * Der Salzburger Fürstbischof und Landesherr, Leopold Anton von Firmian, befiehlt die Ausweisung der in seinem Land lebenden Protestanten. Über 20.000 Salzburger müssen ihre Heimat verlassen.  

Den Besitzenden wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt; die Besitzlosen - Tagelöhner, Knechte, Mägde - müssen sich innerhalb von acht Tagen auf den Weg machen. Mitnehmen dürfen sie nur das, was sie auf dem Leib tragen oder auf einer Karre hinter sich herziehen können. 

22. Juni 1784
Kurfürst Carl Theodor verbietet die Illuminaten

München * Kurfürst Carl Theodor verbietet alle Communitäten, Gesellschaften und Verbindungen, die ohne seine landesherrliche Bestätigung gegründet worden sind. Damit wird auch der Geheimbund der Illuminaten verboten und seine Mitglieder mit der Verfolgung und Amtsenthebung bedroht. 

So kommt auch Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas auf die Schwarze Liste. Auch wenn er nie persönlich verfolgt wird, so ist das Vertrauen Carl Theodors in Montgelas zerstört und damit seine Karriere am Hof des Kurfürsten am Ende. Seine Aussichten auf eine fest besoldete Stelle ist dadurch in weite Ferne gerückt.

12. März 1787
Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld überspannt den Bogen

Untergiesing * Der Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld werden alle Forderungen gebilligt. Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung von zwei Auflagen.

  • Zum einen muss die Gräfin die dem Landrichter und dem Amtsknecht entgangenen Einnahmen in Höhe von 175 Gulden im Jahr ersetzen,
  • zum anderen die Inleute der Falkenau gegen den herkömmlichen Lohn zur kurfürstlichen Jagdlust sowie zur Räumung der kurfürstlichen Fischweiher gebrauchen lassen.

Dagegen wehrt sich die Gräfin und verlangt nun ihrerseits die Überlassung des Paulanerstocks in der Au. Damit jedoch verärgert die Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld den Kurfürsten und die den Vorgang bearbeitende Administration massiv.

Sie kann nichts mehr erreichen und versucht nun, die Hofmark Falkenau an den Landesherren zu veräußern. Dafür verlangt sie 45.000 Gulden und begründet den Preis mit dem Argument, dass das Anwesen durch die Jurisdiktion so wertvoll geworden sei. Sie vergisst geflissentlich zu erwähnen, dass sie selbst genau diesen Preis bei ihrem Kauf bezahlen musste.

Am kurfürstlichen Hof empfindet man diese Preisvorstellungen als ungehörig hoch - und geht deshalb gar nicht darauf ein. Statt dessen wird ein Untersuchungsverfahrens eingeleitet, ob bei der Verleihung der Hofmarksrechte denn wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen war.

28. Juli 1790
Der Magistrat greift die verfehlte Regierungspolitik des Landesherrn an

München * Der Magistrat, den man bei der Formulierung der „allgemeinen Dank- und Huldigungsadresse der Münchner Bürgerschaft an den Kurfürsten“ übergangen hat, sieht sich in seiner verfassungsrechtlichen Position als Sprecher der Bürger verletzt und distanziert sich von dem ganzen Vorgang.

Der Magistrat verbreitet eine Rechtfertigungsschrift, in welcher er die Intrige Sir Benjamin Thompsons aufdeckt und eine „Verbindung zwischen einer verfehlten Regierungspolitik und den revolutionären Vorgängen in Frankreich“ herstellt. 

31. Juli 1790
Kurfürst Carl Theodor setzt den Magistrat ab

München * Kurfürst Carl Theodor empfindet die Rechtfertigungsschrift des Magistrats vom 28. Juli und die darin enthaltenen Angriffe auf die „verfehlte Regierungspolitik des Landesherrn“ als Majestätsbeleidigung und Hochverrat. Er lässt ein Exempel statuieren, den gesamten Inneren- und Äußeren Rat vor eine kurfürstliche Spezialkommission bringen und einzeln verhören. Bis zur nächsten Stadtratswahl überträgt er die Geschäfte einer kurfürstlichen Stadtadministrationskommission. 

22. Dezember 1790
Kurfürst Carl Theodor verweigert die Bestätigung der Wahlmänner

München * Bei der turnusmäßig vorgenommenen Neuwahl der Stadträte verweigert Kurfürst Carl Theodor die Bestätigung der Wahlmänner und überträgt bis auf Weiteres die Führung der magistratischen Geschäfte einer landesherrlichen Kommission. Die Verfasser der Flugschrift werden lebenslang von den Ratsgeschäften ausgeschlossen. 

13. April 1795
Das Kurfürstenpaar genießt das Sankt-Vater-Bier in der Au

Au * Während seiner Flitterwochen besucht der 71-jährige pfalz-baierische Kurfürst Carl Theodor mit seiner frisch angetrauten 18-jährigen Frau Maria Leopoldine den Ausschank des Sankt-Vater-Bieres, ein Starkbier, im Paulaner-Kloster in der Au.

Drei Auer Bürger bitten den Landesherrn um die Abhaltung von zwei Jahrmärkten, als Ausgleich für die häufig zu erleidenden Hochwässer der Isar.

1802
Staatsrat von Hazzi kauft den Edelsitz Pilgramsheim

Untergiesing * Der churtrierische Kammerherr von Horben verkauft den Edelsitz Pilgramsheim an den Staatsrat Joseph von Hazzi.

Der Staatsrat ist selbst davon überzeugt, dass der zwischenzeitlich verstorbene Kurfürst Carl Theodor nicht über das Recht verfügt hatte, eine Sitzgerechtigkeit zu verleihen und aus diesem Grund als Landesherr seine Machtbefugnisse überschritten habe. In diesem Selbstverständnis verzichtet er auf die Anerkennung von Pilgramsheim als Adelssitz.

23. November 1802
Die Reichsdeputation beschließt den Reichsdeputationshauptschluss

Regensburg * Die Reichsdeputation beschließt in seiner 30. Sitzung den Reichsdeputationshauptschluss. Dieser bildet die Grundlage für die Aufhebung der Geistigen Staaten und der Landsässigen Klöster, die der „freien und vollen Disposition der respectiven Landesherren“ überlassen werden. Baiern vollzieht daraufhin offiziell die Inbesitznahme der ihm zugeteilten Territorien: 

  • Die Fürstbistümer Freising, Augsburg, Bamberg, Würzburg
  • sowie Teile der Fürstbistümer Eichstätt, Passau und Salzburg.

Damit werden große Teile Schwabens und Frankens baierisch.

1805
Die Post künftig als Staatsaufgabe selbst übernehmen

München * Im Zuge der bevorstehenden Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ist Kurfürst Max IV. Joseph fest entschlossen, die Post künftig als Staatsaufgabe selbst zu übernehmen. Bestärkt wird der Wittelsbacher vom Generallandesdirektor Joseph Maria von Weichs, der ihm den Rat gibt, „daß der gegenwärtige Zeitpunkt der schicklichste sey, das Postregal [der Thurn und Taxis] einzuziehen und unter landesherrlicher Verwaltung auszuüben“.

um Januar 1809
Erzherzog Johann lädt die führenden Köpfe des Tiroler Widerstands ein

Wien - Tirol * Erzherzog Johann lädt drei der zu den führenden Köpfen des Widerstands zählenden Tiroler nach Wien. Darunter ist Andreas Hofer, der Sandwirt aus dem Passeier. In vertraulichen Gesprächen werden Informationen und Meinungen ausgetauscht und konkrete Vereinbarungen getroffen.

Um mögliche rechtlich-moralische Bedenken der Tiroler Bevölkerung im Aufstand gegen die baierische Landesherrschaft auszuräumen, will der Erzherzog gleich bei Kriegsbeginn ein Besitzergreifungspatent unterzeichnen und damit Tirol wieder mit Österreich vereinen. Damit wären die Tiroler keine baierischen Untertanen mehr, sondern Österreicher. Und wer dann gegen die Baiern kämpft, wäre kein Aufständischer sondern ein Freiheitskämpfer. In der Folge wird die Erhebung Tirols ins Rollen gebracht.

Es sind viele Gründe zusammengekommen, die den Aufstand der Tiroler gegen die baierische Herrschaft letztlich auslösen. Keiner allein hätte ausgereicht:

  • weder die Aufhebung der alten Verfassung noch die Überheblichkeit baierischer Beamter,
  • weder die drückende Steuerlast noch die religionspolitischen Maßnahmen;
  • ja nicht einmal die verhasste Rekrutierung zum baierischen Militär hätte unter anderen Umständen solche verheerende Folgen gezeigt.

Ausschlaggebend war, dass die Tiroler unter Baiern keine Tiroler bleiben durften, sondern zu Südbaiern gemacht wurden.

Februar 1809
In Tirol kommt es zu Aufständen gegen die baierischen Landesherren

Tirol * In Tirol kommt es zu Aufständen gegen die baierischen Landesherren. Ungeliebte Maßnahmen der Münchner Regierung und ein vielfach landfremdes und unkluges Verhalten der baierischen Beamten provozieren Unmut und Widerstand gerade beim Vierten Stand, den Bauern, kleinen Handwerkern und Tagelöhnern.

Durch die Kriegsverhältnisse gelingt es nicht, in Tirol eine gewisse Zufriedenheit mit der baierischen Präsenz zu erzeugen.

26. Mai 1818
Die Ständeversammlung hat über die Post mitzubestimmen

München * Seit der Verfassung vom 26. Mai 1818 sind im Königreich Baiern Fragen der Post nicht mehr alleine Angelegenheit des Landesherrn und seiner Regierung. Die Ständeversammlung hat das Recht über die Staatsausgaben und damit auch über die Post mitzubestimmen.

Zu den bevorzugt diskutierten Themen in der Ständeversammlung gehört unter anderem die Frage, ob die Post, als Öffentliche Anstalt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen hat oder ob sie vorwiegend Geld in die immer leeren Staatskassen bringen soll. Immer wieder prangern die Abgeordneten

  • die katastrophalen Dienstleistungen der Post,
  • die Grobheit der Postillione und
  • den miserablen Zustand der baierischen Straßen an.