Regensburg * Die Reichsdeputation beschließt in seiner 30. Sitzung den Reichsdeputationshauptschluss. Dieser bildet die Grundlage für die Aufhebung der Geistigen Staaten und der Landsässigen Klöster, die der „freien und vollen Disposition der respectiven Landesherren“ überlassen werden. Baiern vollzieht daraufhin offiziell die Inbesitznahme der ihm zugeteilten Territorien:
Damit werden große Teile Schwabens und Frankens baierisch.