Münchner Zeitensprünge
2000
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20. Oktober 1825
Bayern wird ab sofort mit einem „y“ geschrieben

München - Königreich Bayern * Nur zwei Tage nach seinem Regierungsantritt ordnet König Ludwig I. in einer Rechtschreibreform an, dass „Baiern“ in Zukunft „mit einem ‚y‘ statt mit einem ‚i‘ zu schreiben“ ist. Mit dem griechischen „y“ im Landesnamen will er seine Verehrung für den griechischen Befreiungskampf ausdrücken.

31. Dezember 1828
Seidenbau als Nebenverdienst

Königreich Bayern * Die Seiden-Deputation zählt bereits 82.844 Maulbeerbäume und 1,5 Millionen Sämlinge. In diesem Jahr bemühen sich „6 Lokalschulkommissionen, 4 Kultus-Kongresse, 4 Bezirks-Comites, 30 Landgerichte und 5.000 einzelne Individuen, die Seidenzucht einzuführen“.

Wie in anderen Ländern soll der Seidenbau ein einträglicher Nebenverdienst für das Gesinde, für Kinder sowie für „arme und alte Leute“ werden. Die Damen sollen sich die Seide für ihre Kleider und Möbel selbst herstellen können. 

24. September 1835
Stimmen gegen Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit

München - Königreich Bayern * Da sich nach 1830 die wirtschaftliche Lage im Königreich Bayern verschlechtert hat, werden jetzt Stimmen laut, die die Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit der unteren Bevölkerungsgruppen anprangern. Für die Behörden sind viele Arme und die meisten Bettler nur „Scheinarme“, die sich auf Kosten anderer ein schönes Leben machen wollen. 

15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

 

3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

7. April 1848
Das direkte Wahlverfahren wird lediglich empfohlen

Frankfurt am Main * Da sich das Vorparlament in Frankfurt am Main nicht auf einen gemeinsamen Wahlmodus einigen konnte, wird das direkte Wahlverfahren lediglich empfohlen.  

Bei der direkten Wahl werden die Kandidaten direkt vom Wähler gewählt, bei der indirekten Wahl werden die Kandidaten erst im zweiten Wahlgang durch die zuvor gewählten Wahlmänner gewählt.  
Im Königreich Bayern wird das indirekte Wahlverfahren angewandt werden. 

12. Mai 1848
Die Schwurgerichte werden im Königreich Bayern eingeführt

München-Kreuzviertel * Das „Gesetz, einige Abänderungen des Strafgesetzbuches vom Jahre 1813 [...] betreffend“, wird veröffentlicht. Darin führt Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern die Schwurgerichte zur Aburteilung von Verbrechen und Pressedelikten ein. 

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg. 

23. April 1849
Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab

München * Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab. Der Landtag tagt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.  

In der Folge kommt es zu einer breiten Protestbewegung, die sich in der Pfalz sogar zum Aufstand auswächst. „Es verstand sich bei den Pfälzern von selbst, wenn der König von Bayern nicht deutsch sein wollte, die Pfalz aufhören müsse, bayerisch zu sein“

14. Juli 1849
Die Landtagswahlen sollen andere Mehrheiten ermöglichen

Königreich Bayern * Die für diesen Tag angesetzten Landtagswahlen werden von der Staatsregierung sorgfältig vorbereitet. Sie setzt dabei vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der(höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert; nach den Wahlen jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.  

Die Wahlkreise werden erstmals von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet. Eine Praxis, die die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten wird. Mit den so gewonnenen neuen Mehrheitsverhältnissen kann König Max II. eine Politik der Reaktion verfolgen und versuchen, die Änderungen der Bayerischen Verfassung wieder rückgängig zu machen. 

16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

10. Mai 1866
König Ludwig II. befiehlt die Mobilmachung

München - Königreich Bayern * Die Mobilmachung der bayerischen Armee wird ausgerufen. Da das bayerische Heer nicht für den Krieg vorbereitet ist, dauert es bis zum 22. Juni, bis die Truppen in die vorgesehenen Standorte eingerückt sind. Inzwischen sind die Preußen bereits in Böhmen eimarschiert. 

18. August 1866
Der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund wird gegründet

Berlin * Der Deutsche Krieg führt zur Auflösung des Deutschen Bundes. Gleichzeitig wird der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund gegründet, um Preußens Hegemonie [= Vorherrschaft] zu festigen und zu legitimieren.

Unabhängig bleiben vorerst die süddeutschen Staaten:

  • das Königreich Bayern,
  • das Königreich Württemberg,
  • das Großherzogtum Baden und
  • das Großherzogtum Hessen, das dank russischer Fürsprache mit einigen kleinen Gebietsabtretungen davonkommt.
22. August 1866
Bayern macht seinen Frieden mit Preußen

??? * Bayern macht seinen Frieden mit Preußen. Das Königreich Bayern muss 30 Millionen Gulden zahlen, verliert Land und verpflichtet sich in einem Geheimvertrag, in einem künftigen Kriegsfall mit seinen Truppen an Preußens Seite zu kämpfen. 

30. Januar 1868
Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein

München * Das Königreich Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein. In dem Gesetz heißt es:

„Alle Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts und des Glaubensbekenntnisses sind zum Betriebe von Gewerben im ganzen Umfange des Königsreichs berechtigt.
In dieser Berechtigung liegt insbesondere die Befugnis, verschiedenartige Geschäfte gleichzeitig an mehreren Orten und in mehreren Lokalitäten desselben Ortes zu betreiben, von einem Gewerbe zum andern überzugehen, ein Geschäft auf den Bereich anderer Gewerbe auszudehnen und Hilfspersonen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen in beliebiger Anzahl in und außer dem Hause zu beschäftigen.“
 

Das bedeutet, dass jeder, ob Mann oder Frau, ob Christ oder Jude, beliebig viele Gewerbeunternehmungen an beliebig vielen Orten in Bayern betreiben kann. Nur für Apotheken und Gastwirtschaften bleibt auch weiterhin ein Konzessionssystem erhalten.

um 1870
Jährlich kommen etwa 15.000 Saisonarbeiter aus der Gegend von Udine

Königreich Bayern * Die bayerischen Ziegeleibarone holen jährlich etwa 15.000 Saisonarbeiter aus der Gegend von Udine und dem Friaul ins Land, da sie - so die offizielle Begründung - als „streng katholisch“ sowie „genügsam und anspruchsvoll“ gelten. Auch würden sie „am Montag früh stets vollständig zur Arbeit erscheinen, eine Eigenschaft, auf die man bei den einheimischen Arbeitern nicht bestimmt rechnen kann“.

Wesentlich interessanter war für die „Loambarone“ allerdings, dass die italienischen Arbeitskräfte gegenüber ihren deutschen Kollegen erheblich billiger waren und dass sie das in Italien traditionelle Akkordanten-System von jeglicher sozialer Verantwortung gegenüber den Ziegeleiarbeitern entband. Die Anwerbung der Ziegelarbeiter, den Fornaciai, übernahmen die Akkordanten oder Capuzats. Das waren Friulaner, die mit den hiesigen Verhältnissen bestens vertraut und sprachkundig waren und so als Bindeglied zwischen den Ziegeleibesitzern und den Arbeitern fungierten.

12. September 1870
Bayern will Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund

München - Berlin * Der Ministerrat erbittet von König Ludwig II. die Ermächtigung, mit dem Norddeutschen Bund über eine verfassungsrechtliche Verbindung zu verhandeln. Dabei lehnt das Königreich Bayern einen Beitritt zum Norddeutschen Bund ab, stellt aber einen offiziellen Antrag auf Verhandlungen, um im Falle einer Reichsgründung möglichst viele Sonderrechte [= Reservatsrechte] zu erringen. Zudem fordert Bayern von Preußen

  • die Rückzahlung der Kriegsentschädigung von 1866,
  • den vollständigen Ersatz aller im gegenwärtigen Krieg anfallenden Kosten,
  • den Verzicht auf die Düsseldorfer Galerie, auf die Preußen im Jahr 1866 Anspruch erhoben hatte, und
  • einen Gebietszuwachs im Anschluss an die Pfalz. 
23. November 1870
Das Königreich Bayern kann sich mehrere Reservatrechte sichern

München - Berlin * In den sogenannten Novemberverträgen kann sich das Königreich Bayern mehrere Reservatrechte sichern. Sie betreffen vor allem

  • das Militär,
  • die Eisenbahn,
  • das Post- und Telegrafenwesen,
  • die Branntwein- und Biersteuer sowie
  • die allgemeine Staatsverwaltung.  

Die Reservatrechte sind von der Aufsicht und Gesetzgebung des Deutschen Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellen wichtige Einnahmequellen dar.  

Das Bayerische Heer bildet - in Friedenszeiten - einen geschlossenen Bestandteil innerhalb der Streitkräfte des Deutschen Reichs. Es steht mit eigener Verwaltung unter der Hoheit des bayerischen Königs. Doch mit dem Beginn der Mobilmachung - und damit dem Eintritt des Kriegsfalles - untersteht das bayerische Militär direkt dem Kaiser. 

30. Dezember 1870
Die Kammer der Reichsräte beschließt den Beitritt zum Reich

München-Kreuzviertel * Zur Annahme der Versailler Verträge vom 23. November 1870 und dem damit verbundenen Reichsbeitritt ist im Bayerischen Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig.  

Diese Verträge regeln die Modalitäten, unter denen die süddeutschen Staaten dem Deutschen Kaiserreich beitreten sollen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Königreich Bayern selbstständig bleiben oder ein Teil des Deutschen Reiches werden soll.  

Die Kammer der Reichsräte, der Vertretung des Hochadels, der Hochfinanz und der hohen Geistlichkeit, hat den Verträgen, die am 1. Januar 1871 in Kraft treten sollen, bereits an diesem 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit zugestimmt. Um die Souveränität des bayerischen Volkes preiszugeben, haben die erklärten „Sachwalter bayerischer Interessen“ genau einen Vormittag gebraucht. 

16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

1874
Gründung von „Krieger- und Veteranenvereinen“

München * Nach dem erfolgreichen Verlauf des Siebzigerkrieges und der Reichsgründung kommt es zur Hinwendung des Bürgertums und der Arbeiterschaft zur Armee; und selbst sozialdemokratisch geprägte Arbeiter sind stolz auf ihre aktive Dienstzeit. In der Folge kommt es zur Gründung von militärischen Vereinen, wie der Münchner Gesellschaft der Offiziere des Beurlaubtenstandes von 1879, aber auch einer Reihe von Krieger- und Veteranenvereinen.

Den Dachverband für den überwiegenden Teil dieser Vereine bildet der im Jahr 1874 gegründete Bayerische Veteranen-, Krieger- und Kampfgenossenbund, der bis zum Jahr 1899 im gesamten Königreich Bayern 2.573 Einzelvereine mit knapp 190.000 Mitgliedern umfasst.

Die Kriegervereine werden bei ihrer Gründung auch als ein „Bollwerk gegen die sozialdemokratischen Umtriebe“ verstanden. Vollkommen unnötig. Denn so mancher „Fürstenfeind“, der beizeiten durchaus lautstark und öffentlich den Umsturz verkündete, schmettert zur rechten Zeit „ein bayerisches Soldatenlied voller martialischer Treue zum angestammten Herrscherhaus“

12. Juli 1893
In Bayern finden Landtagswahlen statt

Königreich Bayern * Bei der Neuwahl zum Bayerischen Landtag können zwei neue Parteien in die Abgeordnetenkammer einziehen.  

  • Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD erhält fünf Mandate,
  • der Bayerische Bauernbund - BBB stellt sogar neun Abgeordnete.  
  • Das Zentrum, das aus der Patriotischen Partei hervorgegangen ist, verfügt nur noch über 74 Mandate.  

Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen in Reich, Land und Stadt sind

  • bei der Landtagswahl 56.100, hingegen
  • bei der Reichstagswahl 106.800, und
  • bei der Kommunalwahl aber nur 19.292 Münchner wahlberechtigt. 
17. Juli 1905
Erneutes Wahlbündnis zwischen der SPD und dem Zentrum

Königreich Bayern * Die Landtagswahlen sind von einem erneuten und ausgeweiteten Wahlbündnis“zwischen der SPD und dem Zentrum geprägt. Bei den Bayerischen Landtagswahlen erhält

  • das Zentrum 102 (bisher 83),
  • die Fortschrittspartei 22 (44),
  • die SPD 12 (11) Mandate.

Die Liberalen setzten ihren Abstieg fort und können nur noch 22 [- 22] Mandate erringen. Doch damit ist der Weg für eine Zweidrittelmehrheit geebnet, welche zu einer Wahlrechtsreform benötigt wird. 

31. Mai 1907
Landtagswahlen mit dem neuen Mehrheitswahlrecht

Königreich Bayern * Die Wahlen werden erstmals nach dem neuen Wahlgesetz durchgeführt. Durch das Mehrheitswahlrecht erreicht  

  • das Zentrum mit 44 Prozent der Stimmen 60 Prozent der Mandate,  
  • die Liberalen erhalten 16 Prozent der Mandate bei 24 Prozent der Stimmen,  
  • die SPD benötigt für zwölf Prozent der Mandate 17,7 Prozent der Stimmen. 
30. Juli 1914
Das Bayerische Wochenblatt verurteilt die Kriegshetze

Königreich Bayern * Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges findet sich im Bayerischen Wochenblatt der folgende Artikel: „Dass sich an der gewissenlosen Kriegshetze vor allem die Zentrumspresse beteiligt, passt durchaus zu der Sorte ‚Christentum‘, die diese verkommene Partei vertritt.

  • Die Sozialdemokratie wird von ihr als ‚vaterlandsfeindlich‘ verlästert, weil sie nicht gewissenlos genug ist, das Vaterland in einen Krieg von unabsehbaren Folgen hinein hetzen zu helfen.
  • Und ‚religionsfeindlich‘ ist die Sozialdemokratie wahrscheinlich deshalb, weil sie im Gegensatz zu den schwarzen Maulchristen bemüht ist, die Lehre Christi in die Tat umzusetzen.“ 
um 12. Juli 1917
Zwei-Mark-Scheine mit Revolutionsparolen

München - Königreich Bayern * Die ersten Zwei-Mark-Scheine tauchen auf, auf denen mit Tintenstift - und damit unentfernbar - Nachrichten geschrieben sind: „Keinen Frieden ohne Revolution, Hoch die Revolution! Nieder mit dem Krieg! oder Macht es wie in Russland, dann haben wir Frieden!

Da eine Anzeige bei der Polizei zum Einzug des Zahlungsmittels führt, wird er möglichst schnell weitergegeben. 

um 17. Dezember 1917
Einschränkungen bei der Versorgung

Königreich Bayern * Die anhaltende Kälte führt vor allem in den bayerischen Großstädten zu Einschränkungen in der Brennstoff- und Lebensmittelversorgung. 

26. Mai 1918
100 Jahre Bayerische Verfassung

München - Königreich Bayern * Der einhundertste Geburtstag der Bayerischen Verfassung werden unter Einbeziehung der Bevölkerung in „schlichter Einfachheit“ begangen. Diese ist nach der Konstitution vom 1. Mai 1808 die zweite Verfassung, die seinerzeit König Max I. Joseph einseitig aus seiner Machtvollkommenheit für Bayern erlassen hat. Die mehrfach geänderte Verfassung gilt im Kern bis zum Ende der Monarchie, also kein halbes Jahr mehr. 

28. Juli 1918
König Ludwig III. und die Weihe der Pasinger Maria-Schutz-Pfarrkirche

Pasing * König Ludwig III. nimmt mitten im Krieg als Schirmherr an der Weihe der Pasinger Pfarrkirche Maria Schutz teil. Geweiht wird der Pasinger Dom, eine neuromanische Basilika, durch den Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber.

Der Patrona Bavariae konnte die Kirche aber erst gewidmet werden, nachdem Papst Benedikt XV. am 26. April 1916 die besondere Beziehung zwischen dem Königreich Bayern und der Muttergottes auf König Ludwigs III. Bitten hin offiziell anerkannte und Maria zur „Patronin des Königreichs Bayern“ erhob. Bekanntlich half dies dem wenig beliebten Bayernkönig nur sehr wenig. 

22. August 1918
Schlechte Stimmung im Mittelstand

München - Königreich Bayern * Innenminister Dr. Friedrich Ritter von Brettreich stellt fest: „Der Mittelstand zeigt zurzeit eine schlechtere Stimmung wie alle übrigen Kreise“

20. September 1918
Skeptisch beim Kauf von Kriegsanleihen

Königreich Bayern * Von der Landbevölkerung wird „allenthalben die Sicherheit der Kriegsanleihen wie allen Geldes überhaupt stark in Zweifel gezogen“. Deshalb rät man sich gegenseitig von der Zeichnung ab. Schon länger glaubt man, „im Misslingen der Kriegsanleihe das beste Mittel zur baldigen Beendigung des Krieges zu sehen“

um 1. Oktober 1918
Die Münchnener Post steigert ihre Auflage um 15.000 Exemplare

München - Königreich Bayern * Die SPD-Zeitung Münchener Post wird auf der ersten Seite Artikel unter der Überschrift „Fort mit dem Militarismus!“, „Ein Systemwechsel notwendig!“, „Eine neue Politik“ oder „Für ein neues freies Vaterland“ abdrucken. Alleine zwischen dem 1. und 15. Oktober 1918 kann die Zeitschrift damit ihre Auflage um 15.000 Exemplare steigern. 

5. Oktober 1918
Beamte fordern eine gründliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation

München - Königreich Bayern * Von den Bayerischen Verkehrsblättern, dem Organ des Bayerischen Beamten- und Lehrerbundes, wird eine gründliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Beamten als Voraussetzung zum „Durchhalten- und Aushalten-Können“ gefordert.

Das Blatt warnt: „Kommt diese innere Front, durch Mangel an Erhaltungsmöglichkeiten, zum Wanken, dann wird aus der wirtschaftlichen Krisis der Beamten auch eine Krisis - des Staates.“ 

21. Oktober 1918
Lieber ein Kapitulationsfriede als den Zusammenbruch

München - Königreich Bayern * Das Kriegsministerium erhält anonyme „Stimmen aus dem Mittelstande Bayerns“ zugeschickt. Darin wird unter der Berufung auf die allgemeine Volksmeinung gefordert: „Der Friede muss sobald als möglich herbei geführt werden, gleich ob günstig oder ungünstig.“ Ein Kapitulationsfriede sei immer noch besser als der unausweichliche Zusammenbruch. 

1. November 1918
Kronprinz Rupprecht warnt vor der Gefahr einer Revolution

Lille * Kronprinz Rupprecht warnt aus seinem Standort Lille an der Westfront

  • vor dem außerordentlichen Ernst der Lage und
  • sieht ein Übergreifen der revolutionären Bewegungen, die in Norddeutschland sich vorbereiten, auch auf das Königreich Bayern.

Er bittet seinen Vater König Ludwig III. inständig: „Könntest Du nicht den Kaiser aufsuchen und ihn zu einem Beschlusse bewegen oder ihm doch wenigstens Deine Auffassung der Lange brieflich mitteilen“. Obwohl der greise König gegen die Abdankung des ungeliebten Kaisers keine Einwände erhebt, bleibt er dennoch passiv und untätig. 

4. November 1918
Die Hoffnung auf einen baldigen Frieden

München - Königreich Bayern * Selbst von militärischer Seite wird festgestellt: „Die Stimmung der Bevölkerung ist kriegsmüder, niedergeschlagener und verdrossener denn je. Nur die Hoffnung auf baldigen Friedensschluss hebt die Gemüter.“ 

6. November 1918
Einen gefährlichen Brand in seinem Beginne löschen

München - Königreich Bayern * Der Bayerische Kurier, eine führende Zeitung des Zentrums, ruft nach der Kieler Matrosenrevolte unter der Überschrift „Bedenkliche Vorkommen in Kiel“ alle „staatstreuen Kräfte des Volkes“ auf, Hand anzulegen, „um einen gefährlichen Brand in seinem Beginne zu löschen“

Verwundert stellt die Zeitung fest, dass die Anhänger einer staatlichen Ordnung wie von Winde verweht scheinen und fragt, „ob denn die Männer, welche ihre Stimme zu erheben berufen sind, in die Ecken verkrochen sind“

7. November 1918
Die Beamten haben dem Volkswohl zu dienen

München - Königreich Bayern * Der Bayerische Verkehrsbeamtenverein schreibt in Hinblick auf die Kieler Matrosenaufstände und der Anspielung des Bayerischen Kuriers auf die Beamten vom Vortag: „Die Beamten haben unbekümmert um die politischen Vorgänge dem Volkswohl zu dienen; sie haben durch rastlose, ununterbrochene Arbeit Handel und Wandel aufrechtzuerhalten und insbesondere alles zu vermeiden, was einer regelmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel, Brennmaterial usw. hinderlich wäre.

Die Wandlung, die sich im Staate vollzieht, muss der Beamte über sich ergehen lassen. Nur dann dient er seinem Volke. Der werdende Volksstaat braucht unbeeinflusste Diener und die wird er in der derzeitigen Beamtenschaft finden“