Münchner Zeitensprünge
2000
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1806
Johann Peter Langer soll die Maler- und Bildhaueracademie leiten

Düsseldorf - München * Der Historienmaler und bisherige Direktor der Düsseldorfer Akademie und Gemäldegalerie, Johann Peter Langer, siedelt mit seinem Sohn Robert nach München über. Johann Peter Langer soll im neu erhobenen Königreich Baiern die Leitung der seit dem Jahr 1770 bestehenden Maler- und Bildhaueracademie übernehmen und auf europäisches Niveau anheben.

Untergebracht ist die Akademie der Bildenden Künste in dem Teil des ehemaligen Jesuitenkollegs neben der Michaelskirche in der Neuhauser Straße, der zuvor vom Wilhelmsgymnasium genutzt worden war und seit dem Jahr 1781 die Münchner Zeichnungsschule [= Maler- und Bildhauerakademie] beherbergte.

1. Januar 1806
Baiern wird extrem emotionslos zum Königreich erhoben

Königreich Baiern - München-Graggenau * Das Kurfürstentum Baiern wird von Napoleon Bonaparte zum Königreich erhoben. Aus Kurfürst Max IV. Joseph wird König Max I. Joseph. Die Rangerhöhung Baierns wird extrem emotionslos vollzogen. Der nur wenige Minuten dauernde Akt der Königserhebung findet um 10 Uhr, in den Appartements der Kurfürstin Karoline in der Münchner Residenz statt.

Obwohl Napoleon Bonaparte am Abend des Vortages in München eingetroffen ist, nimmt er nicht an der Zeremonie teil. Auch der leitende Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas ist aus uns nicht bekannten Gründen abwesend.

  • Anwesend sind neben dem König und dem Kronprinzen Ludwig
  • der Minister für geistliche Angelegenheiten, Heinrich Theodor Graf Topor Morawitzky,
  • der Justizminister Johann Friedrich Freiherr von Hertling und
  • Abbé Pierre de Salabert.

Dazu kommen die Chefs der Königlichen Hofämter,

  • der Obersthofmeister Clemens Anton Graf von Toerring-Seefeld,
  • der Oberstkämmerer Maximilian Emanuel Freiherr von Rechberg und Rothenlöwen,
  • der Oberstmarschall Ludwig Joseph Freiherr von Gohren und schließlich
  • der Oberststallmeister Carl Ludwig Freiherr von Kesling.

Dieser Männerrunde erklärt Max Joseph, er habe sich „durch die vielen Beweise von Treue und Anhänglichkeit der Baiern an ihren Fürsten und Vaterland bewogen befunden, Baierns Unabhängigkeit zu begründen, indem Allerhöchst Sie in dem gegenwärtigen Zeitpunkt, wo es durch die Vorsehung Gottes dahin gediehen, dass das Ansehen und die Würde des Herrschers in Baiern seinen alten Glanz und vorige Höhe zur Wohlfahrt des Volkes und zum Flore des Landes wieder erreicht, den dem Regenten Baierns angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen und öffentlich proklamieren zu lassen“.

Er fügt noch hinzu, dass künftig alle direkten Abkömmlinge den Titel Königliche Hoheit führen werden. Daraufhin bringen die Anwesenden ihre Glückwünsche und Huldigungen zum Ausdruck. 

1. Januar 1806
Das Königreich Baiern erhält sein erstes Wappen

Königreich Baiern * Das Königreich Baiern erhält sein erstes Wappen, das radikal mit der heraldischen Tradition bricht. Vor 42 baierischen Rauten steht das Herzschild als Zeichen der Kurwürde, die ja bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation am 6. August 1806 weiterbesteht. 

22. Januar 1806
Baiern übernimmt die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol

Tirol * Das Königreich Baiern übernimmt die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol. 

  • Im Besitzergreifungspatent findet sich kein Hinweis mehr auf die gegebenen Zusagen zur Beibehaltung der Tiroler Landesverfassung und andere Sonderrechte.
  • Dagegen wird die Gleichbehandlung aller Untertanen im Königreich hervorgehoben.
22. Januar 1806
Weitere Gebietserweiterungen für das Königreich Baiern

Schönbrunn * Im Vertrag von Schönbrunn erhält das Königreich Baiern weitere Gebietserweiterungen:

  • Als Ersatz für das Herzogtum Berg erhält Baiern das Markgrafentum Ansbach,
  • dazu sieben Herrschaften in Vorarlberg,
  • die Grafschaften Hohenems und Königsegg-Rothenfels,
  • die Herrschaften Tettnang und Argen am Bodensee sowie
  • die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol, die Baiern samt Trient und Brixen bekommt.
  • Dafür müssen sie allerdings auf Würzburg verzichteten. 
12. Juli 1806
Der Rheinbund wird als Militärbündnis gegründet

München * Der Rheinbund als Konföderation von zunächst 16 Staaten wird als Militärbündnis gegründet. Die Unterzeichner verpflichten sich zum gegenseitigen Beistand im Kriegsfall. Baiern muss mit 30.000 Mann das stärkste Kontingent stellen.

Mit dem Beitritt zum pro-französischen Rheinbund verlässt das Königreich Baiern endgültig und offiziell das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Im Gegenzug erhalten die Bundesgenossen enorme territoriale Zuwächse. Das junge Königreich Baiern erhält die Reichsstadt Nürnberg und deren Territorien, darüber hinaus die bislang reichsunmittelbaren Herrschaften der Fürsten Hohenlohe, Öttingen, Fugger, Thurn und Taxis, der Grafen von Vastell, Pappenheim, Stadion und Schönborn sowie fränkische und schwäbische Reichsrittergüter.

20. Januar 1808
Ausarbeitung einer eigenen Verfassung für Baiern beschlossen

München * Der baierische Staatsrat beschließt die Ausarbeitung einer Konstitution für das Königreich Baiern.  

  • Man will die bereits vorgenommenen und noch geplanten Reformmaßnahmen absichern und den Zusammenhalt von Altbaiern und den neu hinzugekommenen Territorien Schwaben und Franken durch einen einheitlichen staatsrechtlichen Rahmen festigen.  
  • Außerdem soll verhindert werden, dass durch die geplante Verfassung des Rheinbundes die gerade erst errungene Souveränität des neuen Königreichs infrage gestellt wird.

Erleichtert wird dieser separatistische Schritt dadurch, dass die von Napoleon Bonaparte geforderten Reformen nicht im Widerspruch zu den Reformvorschlägen stehen, die Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas im Jahr 1796 im Ansbacher Mémoire formuliert hatte. 

Februar 1808
Der Familie Thurn und Taxis das Erbpostgeneralat für Baiern entzogen

München - Regensburg * Gemeinsam mit seinem Minister Maximilian Joseph von Montgelas verfasst König Max I. Joseph einen Brief, in dem er der fürstlichen Familie Thurn und Taxis das Erbpostgeneralat für Baiern entzieht und ihr weiter mitteilt, dass künftig das Königreich Baiern die Post in eigener Regie übernehmen wird.

22. Februar 1808
Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe

Königreich Baiern * Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe, zur „Staatsanstalt der Wohltätigkeit“. Man unterscheidet in „volle Armut“ und „partielle Armut“, womit zugleich der Umfang der Unterstützung festgelegt wird.

Verwaltet wird das Armenwesen von der unteren Polizeibehörde. Finanziert wird das Armenwesen im Bedarfsfall durch eine Armensteuer, die im Kommunalbezirk erhoben wird. Die Gemeindeangehörigen müssen die notwendigen Mittel aufbringen, haben aber bei der Verwendung der Gelder kein Mitspracherecht und damit keine Mitwirkungsrechte. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

12. Juli 1808
Staatliche Vorschriften zur Verehelichung

München - Königreich Baiern * In einer erlassenen Verordnung zur Beförderung der Heiraten auf dem Lande wird die Verehelichung von der Bewilligung der ordentlichen Polizeiobrigkeit des Ortes abhängig gemacht, wo die Heiratenden mit hinreichender Aussicht auf ihre Nahrung den Wohnsitz nehmen.  Damit wird den Gemeinden auch in Fragen der Verehelichung die Mitwirkung entzogen. 

Zusätzliche Haftungsbestimmungen gegenüber den entscheidenden Beamten schränken die Wirksamkeit der Verordnung stark ein. Sollte sich die Familie doch nicht selbst ernähren können, fällt der Unterhalt der genehmigenden Behörde zur Last.

Wenn Geistliche eine Eheschließung ohne die vorherige staatliche Heiratsbewilligung vornehmen, haften sie für Schäden und Kosten, welche hieraus irgendeiner Gemeinde zuwachsen.

Eheschließungen außerhalb Baierns werden für ungültig erachtet und sind strafbar. 

24. September 1808
Eigentum und Gewerbe zur Ansässigkeit

München - Königreich Baiern * Ein Gemeindeedikt erklärt alle Einwohner einer Gemeinde zu vollberechtigten Gemeindemitglieder, die in der Gemarkung

  • besteuerte Wohnhäuser oder Gründe besitzen oder
  • steuerpflichtige Gewerbe ausüben. 
20. Dezember 1808
Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen

München * Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen. Die 42 baierischen Rauten bleiben. Die Symbole im Herzschild beziehen sich jetzt aber auf die Souveränität des Königreichs und zeigen Zepter, Schwert und Krone auf rotem Grund, der Farbe der Hochgerichtsbarkeit. Dieses Wappen bleibt bis 1835 gültig. 

um Mai 1809
Die Tiroler unternehmen Beutezüge nach Baiern

Tirol - Königreich Baiern * Auf Befehl von General Chasteler und unter der Führung eines Freiherrn von Taxis unternehmen rund 800 Tiroler Beutezüge. nach Baiern, um dort nach Belieben zu Brennen und zu plündern. Schongau, Oberndorf, Kaufbeuren und Kempten werden überfallen. 

Die Stimmung gegen Baiern wird durch das österreichische Militär mit einigen Propagandalügen noch aufgeheizt. Der in Diensten Österreichs stehende Martin Teimer reist durch Tirol und erklärt, dass die Baiern beabsichtigen, in allen Orten die Kirchen zu schließen bis auf eine, alle Beichtstühle zu verbrennen bis auf einen, alle Altäre abzutragen bis auf einen und alle Kelche zu konfiszieren bis auf einen. 

um 2. Juni 1809
Major Martin Teimer nimmt seine Ausfälle nach Baiern wieder auf

Tirol - Königreich Baiern * Major Martin Teimer nimmt seine Ausfälle nach Baiern wieder auf. Obwohl viele Tiroler Schützenhauptleute eine Beteiligung an solchen Aktionen ablehnen, findet Teimer genügend Freiwillige. Zu ihnen gesellen sich noch österreichische Soldaten von General Ignaz von Boul. Die Freischärler überfallen Partenkirchen, Murnau, Weilheim, Kochel und Tegernsee.

28. Februar 1810
Im Pariser Abkommen wird Tirol aufgeteilt

Tirol * Im Pariser Abkommen wird Tirol aufgeteilt. Der südliche Teil Tirols wird Italien zugeschlagen.

Napoléon Bonaparte wirft Baierns Verwaltung in Tirol Versagen vor. Salzburg, Regensburg und die Markgrafschaft Bayreuth sollen an das Königreich Baiern fallen. 

August 1810
Die neue Grenzziehung in Tirol ist abgeschlossen

Tirol * Der Aufstand der Tiroler und die zunächst vergeblichen Versuche Baierns, Tirol zurück zu erobern waren in den Augen Napoleon Bonapartes eine militärische Schande, die seinen Ruf als unbesiegbaren Feldherrn beschädigt hat. Das führt zu einer neuen Grenzziehung in Tirol. 

  • Baiern behält Nordtirol, den Vinschgau sowie das obere Eisack- und das Pustertal.
  • Der südliche Teil geht an das Königreich Italien,
  • Osttirol und Innichen werden zum Bestandteil der illyrischen Provinzen.

Baierischen Berechnungen zufolge hatte Gesamt-Tirol im Jahr 1807 exakt 618.857 Einwohner. Etwa 289.000 davon lebten in „Welschtirol“, dem italienisch sprechenden Süden. Das Königreich Baiern muss also einen Bevölkerungsverlust von 300.000 Einwohnern verkraften.

Doch nahezu gleichzeitig kann das Baiernland einen Zugewinn von rund 700.000 Einwohnern verzeichnen, nachdem sie die Herrschaft über Berchtesgaden, das Innviertel und Teile des Hausruckviertels, aber auch über Bayreuth und Regensburg erlangt.

12. September 1810
Das ausgebeutete Salzburg kommt zum Königreich Baiern

Salzburg * Napoleon Bonapartes Frankreich tritt im Frankfurter Vertrag das ausgebeutete Salzburg an den baierischen König Max I. Joseph ab. Mit der Eingliederung in das baierische Königreich verliert Salzburg endgültig seine territoriale Selbstständigkeit. Das eh schon verarmte Land wird zunächst von den Franzosen ausgepresst und dann den Baiern wegen ihrer Bündnistreue überlassen. 

3. November 1810
Eine Verordnung über die neuen Posttarife

München * Eine Verordnung über die neuen Posttarife bringt keine wesentlichen Fortschritte gegenüber dem alten System. Die Berechnung der Brieftaxe erfolgt nach dem Gewicht des Briefes und der Entfernung des Bestimmungsortes. Der billigste Brief kostet drei Kreuzer. Er darf nicht mehr wiegen als ein halbes baierisches Lot [8,75 Gramm] und der Bestimmungsort darf nicht weiter als sechs Meilen entfernt sein.

Für den Briefe schreibenden „Untertanen“ bedeutet die Übernahme der Posthoheit durch die souverän gewordenen Einzelstaaten einen Rückschritt gegenüber dem unter dem Schutz des Reiches entwickelten europäischen System der Thurn und Taxis, da es auf der Grundfläche des aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nun nicht weniger als 43 verschiedene Postanstalten gibt.

Da auch auf dem Wiener Kongress nichts für die Wiederherstellung der Posteinheit und die Verbesserung der Postbedingungen unternommen worden war, muss jedes Land seine Postangelegenheiten in eigener Zuständigkeit ordnen. Den Vorschlag Bayerns, zumindest das Portosystem für das Gebiet des Deutschen Bundes zu vereinheitlichen und das Porto - nach baierischem Muster - zu verbilligen, lehnen die anderen Länder aber kategorisch ab.

Im Königreich Baiern, in dem zahlreiche fränkische und schwäbische ehemalige reichsunmittelbare Gebiete aufgegangen sind, kommt der Post eine wichtige Rolle bei der Aufgabe zu, die neubayerische Bevölkerung zu integrieren. Ein funktionierendes Post- und Verkehrswesen ist dabei ein wichtiges Mittel der bayerischen Regierungspolitik. Es sollen damit die Vorteile des neuen und größeren Wirtschaftsraumes demonstriert werden und den vom neuen Staatsverband eher weniger begeisterten Neubürgern das Königreich attraktiver machen.

10. Juni 1813
Im Königreich Baiern tritt das Judenedikt in Kraft

München * Im Königreich Baiern tritt das Judenedikt in Kraft. Es legt detaillierte Rechte wie zahlreiche Beschränkungen für die Juden und die genaue Zahl der jüdischen Bevölkerung fest. Die letzte Auflage gilt bis 1861. 

8. Oktober 1813
Der Vertrag von Ried vollzieht den Bündniswechsel

Ried * Mit dem Vertrag von Ried vollzieht das Königreich Baiern den Bündniswechsel zur antinapoleonischen Koalition. Nach achtjährigem Bündnis mit Frankreich wechselt Baiern auf die Seite der Alliierten.

  • Umgehend garantiert Österreich Baiern seine Souveränität und seinen Besitzstand im Umfang von 1812. 
  • Gleichzeitig erklärt Baiern den Austritt aus dem Rheinbund. 
  • Das zu stellende Truppenkontingent erhöht sich allerdings auf 36.000 Mann. 

Das Oktoberfest fällt zum ersten Mal aus.

um Juni 1815
Die Zeit des Biedermeier

Deutscher Bund * Die Zeitspanne vom Ende des Wiener Kongresses [1815] bis zum Beginn der bürgerlichen Revolution [1848] in den Ländern des Deutschen Bundes wird als Biedermeier bezeichnet.

In dieser Zeit wird ein großer Teil der Bevölkerung daran gehindert, einen eigenen Hausstand zu gründen und zu heiraten. Als besonders streng gelten die Vorschriften im rechtsrheinischen Königreich Baiern. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ist die Eheschließung in Bayern an eine obrigkeitliche Genehmigung gebunden. 

8. Juni 1815
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet

Wien * Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet. Der Zusammenschluss aller souveränen deutschen Fürsten und Freien Städte tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.  

In der Bundesakte wird der Deutsche Bund als Staatenbund organisiert. Ohne Zentralgewalt, unter der Präsidialmacht Österreichs, ohne Gerichtshof und ohne gewähltes Parlament. Die Bundesversammlung, inoffiziell auch Bundestag genannt, ist eine Gesandtenversammlung. Darin ist sie dem alten Reichstag ähnlich, wie auch das alte Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein Staatenbund war.  

Der Artikel 13 der Deutschen Bundesakte bestimmt für alle Mitgliedsstaaten eine landständische Verfassung. Doch diesem Auftrag kommt das Königreich Baiern nur unvollständig nach, da die Verwirklichung eindeutig ein Rückschritt gegenüber der Konstitution gewesen wäre. Denn in einer landständischen Verfassung hätte sich die Landschaft wieder aus

  • dem landständischen Adel,
  • den landsässigen Prälaten und
  • den Vertretern der Städte und Märkte

zusammengesetzt. Wieder hätte lediglich die Geburt, der Besitz und das Amt die Grundlage zur Beteiligung an der politischen Willensbildung gebildet. 

Weder eine Wahl, noch eine Legislaturperiode ist vorgesehen. Dieses ist schlicht systemfremd. 

1816
Zehn Jahre Aufenthalt zum Erwerb des Heimatrechts

München - Königreich Baiern * Die Regierung legt fest, dass der zehnjährige Aufenthalt in einem Ort zur Erwerbung des Heimatrechts ausreichend ist. Die Verjährung als Erwerbstitel wird ab dem Jahr 1818 dazu führen, dass viele Anwärter nach neun Jahren abgeschoben werden. 

1816
Die Konkordats-Verhandlungen werden wieder aufgenommen

München - Rom-Vatikan * Die Konkordats-Verhandlungen zwischen dem Königreich Baiern und dem Heiligen Stuhl werden wieder aufgenommen. Bischof Johann Casimir Häffelin führt als baierischer Gesandter die Gespräche in Rom. Und obwohl er als ein „Mann der katholischen Aufklärung“ gilt, kommt er der römischen Kurie so weit entgegen, sodass die Regierung in München mehrere Konkordats-Entwürfe ablehnen muss. 

um März 1816
Eine Hungersnot bricht aus

Königreich Baiern * Nach dem gewaltigen Ausbruch des Vulkans Tambora zieht eine gigantische Aschewolke zieht über die nördliche Erdhalbkugel und bringt im Frühjahr 1816 mit Hunger und Tod das Elend über Baiern. Die Vorräte waren durch die Truppendurchzüge und Einquartierungen der letzten Jahre erschöpft worden. Das Land war schon von den Napoleonischen Kriegen ausgezehrt. Jetzt prägen Mangel und Not den Alltag.

Die Aschewolke lässt kaum noch einen Sonnenstrahl durch. Mitten im August schneit es. Kälte und Frost vernichteten die Ernte. Es war ein europaweites Phänomen, aber Baiern traf es am härtesten. 

um September 1816
Es kommt zu einer fünffachen Brotverteuerung

Königreich Baiern * Es kommt aufgrund des Vulkanausbruchs in Indonesien und der damit verbundenen Klimaverschlechterung zu einer fünffachen Brotverteuerung. Und da siebzig Prozent der Ernährung aus Getreideproduktion besteht, kann der Bedarf an Grundnahrungsmittel für rund achtzig Prozent der Bevölkerung nicht mehr gedeckt werden.

17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest. 

28. November 1816
Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser

München - Königreich Baiern * Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser regelt, dass in diese Einrichtungen nicht nur lästige Bettler und Landstreicher, sondern auch

  • „Menschen von fortgesetztem schlechten Lebenswandel, die sich dem Müßiggange, der Unsittlichkeit und öffentlichen Ausschweifungen ergeben und dadurch,
  • sowie durch Widerspenstigkeit und Ungehorsam gegen Eltern und Vorgesetzte Unordnung, Gefahr und Verderben in die Familie und Gemeinde bringen“ untergebracht werden können. 
20. Februar 1817
Baiern wird in acht Kreise eingeteilt

Königreich Baiern * Baiern wird in acht Kreise eingeteilt, die in etwa den heutigen Regierungsbezirken entsprechen. Es sind dies 

  • der Isarkreis,
  • der Unterdonaukreis,
  • der Oberdonaukreis,
  • der Regenkreis, der Rezartkreis,
  • der Obermainkreis,
  • der Untermainkreis und
  • der Rheinkreis. 
um März 1817
Hungerkrawalle, Magazinplünderungen und Bauernaufstände

Königreich Baiern * Eine Teuerungshysterie beginnt. Man vermutet hinter den horrenden Getreidepreisen das Werk und die Machenschaften von Spekulanten und Wucherern. Die Folge sind Hungerkrawalle, Magazinplünderungen und Bauernaufstände im Ausland und in Baiern. 

um März 1817
Flechten, Moos und Baumrinde statt Brot

Königreich Baiern * Die Hungersnot erreicht ihren Höhepunkt. „Statt des mangelnden Brotes aß man Flechten, Moose und Baumrinden, man stach die ersten Graswurzeln im Frühjahr 1817 aus der Erde, um sich Gemüse daraus zu machen oder sammelte Brennesseln zum gleichen Zweck, man kaufte sich Kleie, […] um sie zu kochen und Kuchen aus ihr zu backen.“

„Achtzehnhundertunderfroren“ nennen die Menschen die Zeit dieses unerklärbaren Klimaschocks. Woher sollen sie auch wissen, dass ein Vulkanausbruch auf einer fernen unbekannten Insel ihr Elend ausgelöst hat. Sie vermuten vielmehr eine Strafe Gottes für die Säkularisation und das Verbot kirchlicher Traditionen. Klöster konnten geschleift werden - der Glaube nicht.

um März 1817
Die Hungersnot setzt sich fort

Königreich Baiern * Die Hungersnot setzt sich fort. Ein Bericht informiert: „[…] man stach die ersten Graswurzeln im Frühjahr 1817 aus der Erde, um sich Gemüse daraus zu machen oder sammelte Brennnesseln zum gleichen Zweck, man kaufte sich Kleie […], um sie zu kochen und Kuchen aus ihr zu backen“

um August 1817
Die Hungersnot setzt sich fort

Königreich Baiern * Als Nachwirkung auf den Vulkanausbruch auf der Insel Sumbawa im heutigen Indonesien vom April 1815 kommt es auch in diesem Jahr zu einer nur gering ausfallenden Getreideernte. Die Hungersnot setzt sich fort. 

um 10. September 1817
Die Getreidepreise steigen erneut

Königreich Baiern * Trotz der Erhöhung des Ausfuhrzolls für Getreide und Ankäufe im Ausland steigen die Getreidepreise erneut. Kapitalkräftige Bauern, Bäcker und Getreidehändler machen in kürzester Zeit ein Vermögen. 

17. Mai 1818
Die Gemeinde entscheidet über Ansässigmachung und Verehelichung

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt überweist die Bürgeraufnahme an die Gemeindebehörden. Die Gemeinden genehmigen damit alleine die Anträge auf Niederlassung und Verehelichung. Natürlich stehen dabei stets die Belange der Armenkasse und der Schutz des ortsansässigen Gewerbes vor möglicher Konkurrenz im Vordergrund. 

um 18. Mai 1818
Gemeinden kaufen Land um Ansässigmachung zu verhindern

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt vom 17. Mai bewirkt, dass sich die Gemeinden nach Außen hin abschließen und sich insbesondere gegen kinderreiche Familien und Nachwuchs erwartende junge Paare wehren. Das selbst dann, wenn diese Bewerber über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zur Vermeidung von Ansässigmachungen kaufen Gemeinden sogar Land auf.

Bereits ansässigen Gemeindemitgliedern wird häufig die Wiederverheiratung versagt, wenn in der künftigen Ehe mit Kindern zu rechnen ist. 

26. Mai 1818
Die Ständeversammlung hat über die Post mitzubestimmen

München * Seit der Verfassung vom 26. Mai 1818 sind im Königreich Baiern Fragen der Post nicht mehr alleine Angelegenheit des Landesherrn und seiner Regierung. Die Ständeversammlung hat das Recht über die Staatsausgaben und damit auch über die Post mitzubestimmen.

Zu den bevorzugt diskutierten Themen in der Ständeversammlung gehört unter anderem die Frage, ob die Post, als Öffentliche Anstalt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen hat oder ob sie vorwiegend Geld in die immer leeren Staatskassen bringen soll. Immer wieder prangern die Abgeordneten

  • die katastrophalen Dienstleistungen der Post,
  • die Grobheit der Postillione und
  • den miserablen Zustand der baierischen Straßen an.
26. Mai 1818
Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

31. Dezember 1820
In Bayern leben 3.700.000 Menschen

Königreich Baiern * In Bayern leben 3.700.000 Menschen, wovon 3 Millionen oder 81 Prozent auf die landwirtschaftliche Bevölkerung entfallen, die auf 680.000 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aufgeteilt sind.

1825
Bevölkerungsvermehrung und Gewerbeverfassung angestrebt

Königreich Baiern * Eine seit Jahren anhaltende Diskussion über die zu ergreifenden Maßnahmen

  • zur Verbesserung der öffentlichen Finanzen und damit
  • einer Abwehr eines Staatsbankrotts sowie
  • die Anhebung des allgemeinen Wohlstands

führen zum Wunsch nach einer

  • Vermehrung der Bevölkerungszahl und
  • der Liberalisierung der Gewerbeverfassung. 
1825
Gründe für den Mangel an Bevölkerung

Königreich Baiern * Als Gründe für den Mangel an Bevölkerung sieht man in

  • den Kriegsverlusten,
  • der mangelnden Freizügigkeit,
  • in dem zur Ehelosigkeit zwingenden Militärstand,
  • in der großen Anzahl der Geistlichen,
  • in den Eheverboten für untergeordnete öffentliche Bedienstete, 
  • in dem Luxusbedürfnis, das einer Eheschließung entgegen steht,
  • in der Unteilbarkeit der Bauerngüter und
  • in der Erschwerung der Ansässigmachung und Verehelichung. 
1825
Die Themen Ansässigmachung und Verehelichung im Landtag

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung befasst sich mit den Themen Ansässigmachung und Verehelichung. Man verweist auf England und Holland, wo der Wohlstand auf einer zahlreichen und gewerbefleißigen Bevölkerung basiert.

Dagegen hindern im Königreich Baiern die „Erschwerung der Heiraten und Ansässigmachungen […] ein unserem dürftigen Boden und seiner großen Oberfläche angemessenes Wachstum der Bevölkerung und beraubten uns dadurch gerade der Entwicklung jener kostbaren Kräfte, durch deren fruchtbare Produktion der innere Wohlstand am segensreichsten gedeiht und die Gewichtigkeit eines Staates am sichersten emporsteigt“.

Bedenken, dass die wachsende Bevölkerung nicht ernährt werden könne, zerstreut der Abgeordnete Jakobi mit Hunden in der Landeshauptstadt: „In München werden viele Tausend unnütze Hunde gehalten, die besser genährt und gefüttert werden oft als Tausende von Menschen“

11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

11. September 1825
Die Ständeversammlung verabschiedet drei Sozialgesetze

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung verabschiedet drei Gesetze, die als die ersten von einer bayerischen Volksvertretung verabschiedeten Sozialgesetze angesehen werden:

  • Das Gesetz über die Heimat,
  • das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung und
  • das Gesetz über das Gewerbewesen. 
11. September 1825
Jeder Staatsangehörige hat eine Heimat

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Bedeutete bis dahin der Begriff „Heimat“ im wesentlichen Haus- und Grundbesitz, so wird jetzt das Recht auf Heimat, also Angehöriger einer Gemeinde zu sein, einklagbar.

Der Heimatberechtigte hat Anspruch auf Unterstützung durch seine Heimatgemeinde, wenn er sich selbst nicht mehr unterhalten kann. Das Gesetz besagt: „Jeder Staatsangehörige soll eine bestimmte Heimat haben.“ Jedermann besitzt entweder eine erworbene, eine ursprüngliche oder eine angewiesene Heimat. Durch das Heimatgesetz soll die „Heimatlosigkeit“ und damit die Zahl der Nichtsesshaften, der Vaganten und der „Gauner“ beseitigt werden.

Gleichzeitig entfällt der Erwerb des Heimatrechts nach einem Aufenthalt von zehn Jahren an einem Ort. Diese Vorgabe hat oftmals dazu geführt, dass Anwärter nach neun Jahren abgeschoben wurden. Ebenso wird die Geburt als Rechtstitel des Heimatrechts abgeschafft. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Schwangere abgeschoben wurden oder sogar kurz vor der Niederkunft aus dem Ort getrieben wurde. 

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

12. Oktober 1825
König Max I. Joseph stirbt in Schloss Nymphenburg

Schloss Nymphenburg * König Max I. Joseph stirbt. Den Abend verbringt der baierische König auf einem Ball des russischen Gesandten Woronzeff in der Herzogspitalstraße 18. Um 22 Uhr lässt er sich nach Schloss Nymphenburg bringen. Am nächsten Tag findet ihn sein Diener tot im Bett. Max Josephs Sohn Ludwig I. übernimmt nun die Regentschaft über das Königreich Baiern.