Münchner Zeitensprünge
2000
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1. November 996
Der Name Ostarrichi für Österreich taucht erstmals auf

Bruchsal * Kaiser Otto III. überträgt dem Bischof von Freising, Gottschalk von Hagenau, Grundbesitz im Raum von Neuhofen an der Ybbs im heutigen Niederösterreich. In dieser Urkunde taucht erstmals der Name „Ostarrichi“ für Österreich auf.

Ostarrichi gehört zu dieser Zeit zum Herzogtum Baiern, bis es 1156 als Herzogtum Österreich unabhängig wird. 

Juni 1154
Herzog Heinrich der Löwe erhält das Herzogtum Baiern zuerkannt

Goslar * Auf dem Reichstag in Goslar erhält Herzog Heinrich der Löwe von Kaiser Friedrich Barbarossa das Herzogtum Baiern zuerkannt. Es wird aber noch bis zum 8. September 1156 dauern, bis der Babenberger-Herzog Heinrich XI. „Jasomirgott“ offiziell auf das Herzogtum verzichtet. 

8. September 1156
Herzog Heinrich XII. der Löwe erhält das Herzogtum Baiern

Konstanz * Der 26-jährige Welfenherzog Herzog Heinrich XII. der Löwe erhält von seinem Cousin Kaiser Friedrich I. Barbarossa das Herzogtum Baiern übertragen. Der Herzog verfügt damit aber nicht über ein in sich geschlossenes Areal, sondern muss auf seinem Herrschaftsgebiet unter anderem eine bischöfliche Enklave tolerieren, zu der neben dem Freisinger Dombezirk auch die Brücke in Föhring gehört. Zwei wichtige ehemalige Römerstraßen durchziehen das Herzogtum Baiern von Ost nach West, um sich bei Augsburg zu vereinen:  

  • Die von Salzburg kommende Straße überschreitet die Isar bei Grünwald, wobei der beschwerliche Übergang bereits gegen Ende des ersten Jahrtausends aufgegeben worden ist.
  • Der andere, der von Wien über Wels kommende Verkehrsweg, überquert die Isar bei Föhring und zieht dadurch den gesamten Fernhandelsverkehr auf sich. Dieser Isarübergang liegt also auf dem Gebiet des Freisinger Bischofs Otto I., dem Onkel Kaiser Friedrich Barbarossas. 
um März 1176
Heinrich der Löwe hält sich letztmalig in seinem baierischen Herzogtum auf

München * Im Februar und März 1176 hält sich Herzog Heinrich der Löwe zum letzten Mal seinem baierischen Herzogtum auf.  

Denn je rasanter es mit Münchens Wirtschaft aufwärts geht, desto steiler vollzieht sich der Abstieg des Welfenherzogs. Der Grund liegt in der Verweigerung Heinrichs des Löwen an, den Kaiser in seinen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Lombardei zu unterstützen. 

Juli 1179
Das volksrechtliche Verfahren wird mit einem lehnsrechtlichen überlagert

Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.

Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.  

Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.

13. Juli 1180
Kaiser Barbarossa widerruft die Belehnung des Herzogtums Baiern

Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.  

Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es:  „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.  

Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.  

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.  

Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.

Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern. 

um 1202
Die Seelhäuser haben ihren Ursprung in der Armenbewegung

München-Graggenau * Die Münchner Seelhäuser mit ihren kleinen Gemeinschaften der Seelnonnen haben ihren Ursprung in der Armenbewegung und der religiösen Frauenbewegung des Spätmittelalters. Sie stehen damit in Beziehung zu der weite Teile Europas erfassenden Beginenbewegung.

In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts hat sich die Lebensform der weiblichen Beginen und der männlichen Begarden rasch in Flandern, Brabant, den nördlichen Niederlanden, in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz ausgebreitet.

In einem Bericht aus dem Jahr 1241 heißt es dazu: „Die Anzahl gewisser Frauen, die das Volk Beginen nennt, mehret sich, vor allem in Deutschland, bis zu Tausenden und Abertausenden in unglaublicher Weise; sie geloben und beobachten die Keuschheit und fristen von ihrer Hände Arbeit ein Leben der Zurückgezogenheit“.

  • Die frühesten zeitgenössischen Berichte über Beginengemeinschaften verweisen auf das Herzogtum Brabant, auf die Diözese Lüttich. 
  • Als älteste nachweisbare Niederlassung gilt das Beginenhaus von Tirlemont in Brabant.
  • Es besteht bereits vor dem Jahr 1202.
  • In die ersten Jahrzehnte des 13. Jahrhunderts fallen die Entstehung der brabantischen Beginensiedlungen von Nivelles [1220] und Herentals [1226] sowie der große Beginenhof von Löwen [1232].
  • In der Grafschaft Flandern entstehen die Beginenhöfe in Gent [1234], Kortrijk [1238] und Brügge [1245].

Die Hochburgen der Beginen im deutschen Sprachraum sind Großstädte und Bischofssitze wie Köln, Straßburg, Mainz, Basel, Worms, Trier und Würzburg, die als soziale, wirtschaftliche und geistige Zentren günstige Voraussetzungen für das Entstehen von Beginengemeinschaften bieten.

  • Schon für das Jahr 1211 - oder kurz danach - ist der Ursprung eines Beginenkonvents in Nürnberg bekannt, aus dem später das Dominikanerinnenkloster Engental hervorgeht.
  • Der erste Beginenhof in Ulm, die Sammlung, wird kurz nach dem im Jahr 1229 entstandenen Franziskanerkloster gegründet.
  • Für 1241 sind Beginen in Nördlingen, 1243 in Dillingen belegt.
  • Anno 1242 wird eine „femina religiosa“ in Frankfurt, 1244 eine „sorores conversae“ in Straßburg genannt.
  • Gegen Ende des 13. Jahrhunderts entstehen auch in München mehrere Seelhäuser als Stiftungen wohlhabender Bürger.
29. November 1253
Herzog Otto II. stirbt in Landshut

Landshut - Scheyern * Herzog Otto II. stirbt in Landshut. Seine Grabstätte befindet sich im Benediktinerkloster Scheyern. Herzog Ludwig II. der Strenge regiert zwischen 1253 und 1255 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich XIII. das Herzogtum Baiern und die Pfalzgrafschaft Rhein. 

28. März 1255
Die erste baierische Landesteilung

München - Landshut - Freising * Bei der ersten baierischen Landesteilung werden das Herzogtum Baiern und die Pfalzgrafschaft bei Rhein aufgeteilt. 

  • Herzog Ludwig II., genannt der Strenge, erhält das Teilherzogtum Oberbaiern und die Pfalzgrafschaft, 
  • Heinrich XIII. das Teilherzogtum Niederbaiern. 
  • Damit werden München und Landshut zu Residenzstädten. 

Der Freisinger Bischof ist nun zwischen zwei Residenzen eingeklemmt. Das machte jeden weiteren Ausbau bischöflicher Herrschaft unmöglich. Außerdem kommt besonders von München immer mehr das Ansinnen, in kirchlichen Angelegenheiten mitzusprechen. Der oberbaierische Herzog will sogar selbstständig über solche innerkirchlichen Fragen bestimmen. 

1312
Ludwig der Baier wird Vormund der Kinder seines Vetters Otto III.

München - Landshut * Herzog Ludwig der Baier wird Vormund der unmündigen Kinder seines verstorbenen Vetters Otto III. und regiert nun auch dessen Teilherzogtum in Niederbaiern. Auch Ottos III. Witwe wehrt sich gegen diese Vormundschaft und hätte ihre Söhne lieber in österreichischer Obhut gesehen.

Außerdem sieht Herzog Rudolph den Machtzuwachs seines Bruders mit argwöhnischen Augen.

3. April 1327
Aus dem Dux Bavarie wird Ludwig aus Baiern

Avignon - München * Papst Johannes XXII. spricht König Ludwig IV. sogar das Herzogtum ab. Aus dem „Dux Bavarie“ wird nun „Ludovicus de Bavaria“, also „Ludwig aus Baiern“ oder eben „Ludwig der Baier“

1349
Die Pest mündet in Pogrome

München - Herzogtum Baiern * Die Pest tobt im ganzen Land. Die Mattseer Annalen sprechen von einem Drittel der Menschen, die von der grauenvollsten Pest hingerafft werden. Unter den am meisten heimgesuchten Orten werden Braunau, München und Landshut genannt. Deshalb werden in Salzburg und München, aber auch in anderen Städten, „aus ruchloser übler Nachrede, die Juden verbrannt, geschlachtet, zerstückelt und auf sonstige Weise abgeschlachtet und getötet“.

29. September 1369
Herzog Stephan II. muss die Grafschaft Tirol abtreten

Tirol * Nach mehr als sechs Jahren Krieg und trotz zäher Gegenwehr muss Herzog Stephan II. die Grafschaft Tirol gegen eine Entschädigung von 116.000 Gulden an die Habsburger abtreten. Die Grenzgerichte Schärding, Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel bleiben bairisch und werden in der Folgezeit dem Teilherzogtum Baiern-Ingolstadt zugeteilt.

1418
Das Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Baiern-Ingolstadt

Ingolstadt * Im Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen finden sich Hinweise auf die Falknerei in Baiern. Der Herzog von Baiern-Ingolstadt ist der Bruder der französischen Königin Isabeau de Baviére. Spätestens bei seinen langen Aufenthalten am Hof des französischen Königs lernt er die Beizjagd kennen.

Und da schon im Mittelalter an den Höfen des französischen Königs eine unglaubliche Prachtentfaltung herrscht, wird hier auch die Falknerei mit größtem Glanz und Aufwand betrieben. Es gibt dort sogar einen Falkenmeister des Königs, der später den Titel Großfalkonier von Frankreich trägt.

Herzog Ludwig VII. von Baiern-Ingolstadt, der sich anno 1402 mit Anna von Bourbon vermählt hatte, regiert und verwaltet sein Teilherzogtum nach französischem Muster. Der Adel kleidet sich französisch und sogar die Ingolstädter Häuser sind nach Pariser Geschmack erbaut und eingerichtet worden. Hier dürfte demzufolge auch die Beizjagd entsprechend aufwändig ausgeübt worden sein.

In dem bereits genannten Jägerbuch ist festgelegt worden, dass die Falkner zu dem Personenkreis gehören, die das Recht der Nachtselden in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, die vom Herzog den Klöstern und Kirchen auferlegte Verpflichtung, „unsere jägermaister, jäger und valcknär“ zu beherbergen und zu verpflegen oder ersatzweise jährlich einen Geldbetrag abzuliefern.

Die Prälaten von sechs Klöstern verklagen daraufhin Herzog Ludwig VII. vor dem Baseler Konzil, das ihn anno 1433 mit dem Kirchenbann belegt. Der Regent des Ingolstädter Herzogtums stirbt mit dieser Strafe.

1430
Ein fünfbändiger Entwurf für einen christlichen Idealstaat

Savoyen * Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, der spätere Gegenpapst Felix V., lässt einen fünfbändigen Entwurf für einen christlichen Idealstaat erarbeiten. Darin dürfen keinerlei Normverstöße, erst recht keine Gotteslästerung, Häresie und Zauberei geduldet werden.

Als weltlicher Herrscher führt er in seinem Herzogtum bereits schärfere Gesetze gegen sittliche und religiöse Verstöße ein. Dabei führt Herzog Amadeus - „der Friedfertige“ - das inquisitorische Verfahren gegen Ketzer wie gegen Zauberer ein und ermuntert seine Amtsleute, mit dominikanischen und franziskanischen Inquisitoren zusammenzuarbeiten. 

19. September 1496
Herzog Georg der Reiche von Baiern-Landshut macht sein Testament

Landshut * Herzog Georg der Reiche von Baiern-Landshut bestimmt in seinem Testament, dass seine Tochter Elisabeth, ihr zukünftiger Ehemann Ruprecht von der Pfalz und ihre etwaigen Söhne das Teilherzogtum erben sollen. Herzog Georg und seine Gemahlin Hedwig von Polen hatten keine gemeinsamen männliche Erben. 

um 5. Januar 1501
Die baierischen Herzöge erlassen entsprechende Kleiderordnungen

München - Landshut * Die Regenten der beiden Teilherzogtümer Baiern-München, Herzog Albrecht IV., und Baiern-Landshut, Herzog Georg, nehmen eine große Reichspolizeiordnung, die am 10. September 1500 auf dem Augsburger Reichstag erlassen worden war, zum Anlass, für ihren jeweiligen Bereich entsprechende Kleiderordnungen zu erlassen. 

Inhaltlich beruhen sie auf einer Pfälzer Ordnung aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die entsprechend modifiziert und den ober- und niederbaierischen Verhältnissen angepasst werden. Im Gegensatz zu Landshut ist das Landgebot „Ueberfluß und Unmaas der Bekleidung und anders hiernachfolgendes berührend“ die erste Kleiderordnung für München.

um 1. Dezember 1503
Herzog Albrecht IV. widerspricht dem Testament von Georg dem Reichen

München - Landshut * Herzog Albrecht IV. von Baiern-München akzeptiert das Testament von Herzog Georg dem Reichen nicht, wonach seine Tochter Elisabeth, ihr Ehemann Ruprecht von der Pfalz und ihre etwaigen Söhne das Teilherzogtum erben sollen.

Das Testament widerspricht dem Wittelsbachischen Hausvertrag, nach dem beim Aussterben einer männlichen Linie die Besitzungen an die jeweils andere Linie fällt. Das Testament ist aus oberbaierischer Sicht ein Vertragsbruch. Deshalb kommt es zum Landshuter Erbfolgekrieg. 

5. Februar 1504
König Maximilian I. stellt sich als Vermittler zur Verfügung

Augsburg * König Maximilian I. lädt die streitenden Parteien der Teilherzogtümer Oberbaiern-München und Niederbaiern-Landshut ins Augsburger Rathaus ein. Er stellt sich als Vermittler zur Verfügung, erhebt aber an beide Seiten Gebietsansprüche für diese Tätigkeit. 

30. Juli 1505
Der Kölner Schiedsspruch beendet den Landshuter Erbfolgekrieg

Köln * Der Kölner Schiedsspruch des römisch-deutschen Königs Maximilian I. beendet den Landshuter Erbfolgekrieg.  

  • Die wittelsbachischen Teilherzogtümer München-Oberbaiern und Landshut-Niederbaiern werden wieder vereinigt.  
  • Das Landshuter Erbe wird geteilt zwischen dem Pfalzgrafen, den bairischen Herzögen und König Maximilian I..  
  • Das Fürstentum Pfalz-Neuburg wird gebildet. 
1544
Baiern kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers

München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.  

Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar. 

1554
Philipp Apian soll das Herzogtum Baiern kartographisch erfassen

Ingolstadt * Herzog Albrecht V. erteilt Philipp Apian den Auftrag, das Herzogtum Baiern kartographisch zu erfassen. Der Herzog gefällt sich als Förderer der Wissenschaft, weshalb er seinen Ingolstädter Studienkollegen mit diesem Mammutprojekt betraut. Die Karten sollen die 1526 bis 1533 entstandene Bairische Chronik des Johannes Aventinus ergänzen.

„Sechs oder schier sieben Summer“, von 1554 bis 1561, reitet Philipp Apian mit seinem Bruder Timotheus und einem Vermessungsgehilfen Ober- und Niederbaiern, die Oberpfalz, das Erzbistum und Hochstift Salzburg und das Bistum Eichstätt und führt Landvermessungen durch. Das zu bearbeitende Gebiet umfasst rund 50.000 Quadratkilometer. 

1556
Georgskirche für den Laienkelch vorgesehen

Bogenhausen * Mit dem Auftauchen des protestantischen Gedankenguts im Herzogtum Baiern kommt die Bogenhausener Georgskirche kurzfristig in die engere Wahl für die Abgabe des sogenannten Laienkelchs, worunter man die Kommunion in beiderlei Gestalt - also Wein und Brot - versteht. 

Der Baiernherzog Albrecht V. musste auf dem Landtag im Jahr 1556 der Forderung der Stände nachgeben und den Laienkelch straffrei stellen.

1561
Erste Versuche mit der Pflanzung von Maulbeerbäumen

Herzogtum Baiern * Bereits während der Regierungszeit des Baiernherzogs Albrecht V., wird in Altbaiern der Versuch unternommen, Maulbeerbäume anzupflanzen. Nennenswerte Erfolge bleiben seinerzeit allerdings aus. Jedenfalls wird von einem nutzbringenden Erfolg später nicht mehr berichtet. 

16. April 1564
Papst Pius IV. gestattet den Laienkelch im Herzogtum Baiern

Rom-Vatikan - München * Papst Pius IV. gestattet den Laienkelch,  also die Kommunion in beiderlei Gestalt, auch im Herzogtum Baiern. Das päpstliche Breve kommt zu spät, da Herzog Albrecht V. seine Meinung inzwischen geändert hat und nun gegen den Laienkelch kämpft. 

25. Juli 1564
Kaiser Ferdinand I. stirbt in Wien

Wien * Kaiser Ferdinand I. stirbt in Wien. Sein Nachfolger als Kaiser und Landesherr im Erzherzogtum Österreich wird Maximilian II., der bereits am 24. November 1562 zum römisch-deutschen König gewählt worden war. 

1579
Ein Dreijähriger auf dem Bischofsstuhl

München - Regensburg * Der dreijährige Herzog Philipp Wilhelm von Baiern wird Fürstbischof von Regensburg. Mit Philipp Wilhelms Wahl soll das hoch verschuldete Bistum Regensburg stärker an das baierische Herzogtum gebunden werden. Gerade auch deshalb, weil sich in der Reichsstadt Regensburg die Protestanten eine einflussreiche politische Position erarbeiten konnten. 

23. Mai 1583
Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln

Köln * Das Kölner Domkapitel wählt den 28-jährigen baierischen Herzog Ernst, der bereits Herr über die drei Bistümer Freising, Hildesheim und Lüttich ist, einstimmig zum neuen Kölner Erzbischof und Kurfürsten. Damit ist die katholische Mehrheit bei der Kaiserwahl wieder gesichert. Zum Dank wird Fürstbischof Ernst unmittelbar nach seiner Wahl vom Papst bestätigt, obwohl das Konzil von Trient eine derartige Ämterhäufung strikt untersagt hat. Für das baierische Haus Wittelsbach bringt der Erfolg einen erheblichen Bedeutungszuwachs. 

  • Mit dieser Wahl erhält er den ersten Kurhut für die baierisch-wittelsbachischen Fürsten. Das Herzogtum Baiern erreicht mit Maximilian I. erst vierzig Jahre später diese Rangerhöhung. 
  • Außerdem sollen baierische Prinzen in den nächsten 178 Jahren die Kölner Kurwürde erreichen und viele Bistümer in Nordwestdeutschland regieren. 
  • Mit der Wahl Ernsts zum Kurfürsten wird eine protestantische Mehrheit im Kurkolleg, das den Kaiser wählt, verhindert. 
  • Kurfürst Ernst kann allerdings nur geschützt von baierischen Waffen in Köln einziehen. 
um 23. Mai 1583
Der erste deutsche Religionskrieg beginnt

Köln * Mit Unterstützung baierischer und spanischer Truppen wird in harten Kämpfen während des sogenannten Kurkölnischen oder Truchsessischen Krieges Gebhard von Waldburg-Trauchenburg aus dem Erzstift Köln und später aus dem Herzogtum Westfalen vertrieben. 

Es ist der erste deutsche Religionskrieg, an dem Deutschland, Frankreich, Spanien, die Niederlande und der Papst beteiligt sind. Der Krieg dauert bis zum Jahr 1588.

14. Juni 1586
Reichsfreiherr Ottheinrich von Schwarzenberg darf Weißbier brauen

Winzer * Reichsfreiherr Ottheinrich von Schwarzenberg erhält von Herzog Wilhelm V. das Recht, in seinem Brauhaus in Winzer Weißbier zu brauen und es im Herzogtum zu verkaufen.

In der Verleihungsurkunde lässt der Herzog einen Passus aufnehmen, der ihm und seinen Wittelsbacher Nachkommen im Falle des Aussterbens der Familie von Degenberg berechtigt, neben denen von Schwarzenberg selbst Weißbier zu brauen.

1589
Auch Ingolstadt wird vom Hexenwahn ergriffen

Ingolstadt * Im Zuge der großen Hexenverfolgungen im Herzogtum Baiern wird auch Ingolstadt vom Hexenwahn ergriffen. Mehrere unschuldige Frauen werden verhaftet, verhört und gefoltert. Bis zum Jahr 1592 werden in Ingolstadt 13 unschuldige Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. 

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

15. Mai 1595
Ein Mailänder Seidenhändler will sich in München niederlassen

München * Da die Nachfrage nach Seidenartikeln im Herzogtum Baiern unverändert hoch ist, versuchen italienische Handelsleute die Marktlücke zu schließen. Deshalb will sich der Mailänder Händler Hieronymus Peverollj in München niederlassen und „einen handsladen von sament unnd seyden aufrichten“.

Herzog Maximilian I. empfiehlt in einem Schreiben dem Rat der Stadt die Annahme des Gesuchs, „weil man dann die Waren soll wohlfeiler haben können, wan man nicht immer an einen handlsman gebunden ist [...]. Auch Wir hätten bei diesem vorschlag nuz vnd vortheil“.

Der Münchner Bürgermeister informiert vor der Zusage und „zur verhüettung khonftiger Irrung“ zuerst die „handlsleuth und Cramer“, die allerdings keinerlei Bedenken äußern. 

15. Oktober 1597
Das Herzogtum Baiern steht vor dem Staatsbankrott

München * Herzog Wilhelm V. verzichtet zugunsten seines Sohnes Maximilian I. auf die Regierung des Herzogtums. Der Grund ist hauptsächlich in der Verschuldung Baierns zu suchen. Das Land steht kurz vor dem Generalanstand, also dem Staatsbankrott.

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
1620
Ein Altargemälde ersetzt die Bronze-Madonna

München-Kreuzviertel * Die Madonnenplastik vom provisorischen Hochaltar der Frauenkirche wird entfernt und durch ein riesiges Altargemälde von Peter Candid ersetzt, das allein schon im Format alles übertrifft, was es im baierischen Herzogtum an Altarbildern gibt, und das Mariae Himmelfahrt zeigt.  

Die Madonna wird 18 Jahre später auf der Mariensäule,wieder verwendet. 

um 1622
Die Franziskaner-Klöster werden von Reformaten übernommen

Herzogtum Baiern * Die anderen altbaierischen Franziskaner-Klöster - in Landshut, Ingolstadt und Kelheim sowie die geistliche Leitung des Klarissinnenklosters St. Jakob am Anger - werden von Reformaten übernommen.

Viele der alten Observanten verlassen daraufhin die neue Provinz wegen des „welschen guberno“, also der Vorherrschaft ihrer italienischen Mitbrüder. Doch schon innerhalb einer Generation sind die einheimischen Reformaten wieder nachgewachsen.

4. Oktober 1624
Der Beginn der Rekatholisierung in Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * In das von Kaiser Ferdinand II. an das Herzogtum Baiern verpfändete Oberösterreich soll eine Reformkommission die evangelisch gewordenen Untertanen wieder katholisch machen. Durch ein Patent Kaiser Ferdinands II. wird die Ausweisung aller evangelischen Schulmeister und Prediger im Lande ob der Enns verfügt.

Da die freigewordenen Pfarrstellen nicht mit einheimischen Pfarrern besetzt werden können, holt man italienische Priester aus dem italienischen Teil Tirols. Diese sprechen kaum deutsch und können deshalb die Messe, wie es zuvor üblich war, nicht in der Landessprache halten. 

4. März 1628
Die Kurwürde Baierns wird erblich

München * Kurfürst Maximilian I. von Baiern erhält die erbliche Kurwürde offiziell verliehen. Die ihm am 25. Februar 1623 übertragene Kurwürde war nur „auf Lebenszeit“. Jetzt ist die baierische Kurwürde erblich, doch der 55-jährige Kurfürst Maximilian I. hat noch keinen Erben. Die Rangerhöhung Baierns vom Herzogtum zum Kurfürstentum wird im ganzen Land kundgetan.

Im siebenköpfigen Kurfürstenkollegium scheint damit die katholische Mehrheit auf Dauer gesichert. Gleichzeitig fühlen sich aber die protestantischen Reichsstände zu erhöhtem Widerstands- und Kampfeswillen herausgefordert. 

um 1629
Wemding ist erneut das Zentrum einer Hexenverfolgung

Wemding * Im Kurfürstentum Baiern ist Wemding von 1629 bis 1630 erneut das Zentrum einer Hexenverfolgung. Die baierische Enklave liegt auf fränkischem Gebiet und ist umgeben von den Auswirkungen der dortigen Hexenverfolgungen.

Denunziation aus dem Herzogtum Pfalz-Neuburg und der Grafschaft Oettingen führen auch hier zu einer neuen Verfolgungswelle - trotz der gemachten schlechten Erfahrungen. Vierzig Personen werden Opfer des Hexenwahns. 

1631
Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse im Herzogtum Westfalen

Westfalen * Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse kostet während der Zeit von 1626 bis 1631 nachweislich etwa 574 Angeklagten im Herzogtum Westfalen das Leben. Durch die von Kurfürst Ferdinand von Köln erlassene Hexenprozessordnung enden nahezu alle Anklagen mit einem Todesurteil. 

12. September 1759
Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas wird in München geboren

München * Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas wird in München geboren. Sein Vater, Janus de Garnerin Freiherr von Montgelas, stammt aus dem französisch sprechenden Teil des Herzogtums Savoyen. Seine Mutter Maria Ursula ist eine geborene Gräfin von Trauner und Tochter eines Geheimen Rates des Fürstbischofs von Freising. Bis zu ihrer Eheschließung ist Maria Ursula Gräfin von Trauner als Hofdame der Kurfürstin Maria Anna eingebunden. Sein Taufpate ist der baierische Kurfürst Max III. Joseph, von dem er auch seinen Vornamen hat. 

9. Februar 1801
Linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich

Lunéville * Im Friedensvertrag von Lunéville ist auch abschließend festgelegt worden, dass die linksrheinischen Gebiete an Frankreich abgetreten werden müssen. Napoleon Bonaparte erreicht damit ein Ziel jahrhundertelanger französischer Politik. 

Pfalzbaiern muss neben den bereits verloren gegangenen Herzogtümern Zweibrücken und Jülich sowie der linksrheinischen Kurpfalz nun auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben.

Das bedeutete einen Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern. Den von den Landverlusten betroffenen Fürsten wird allerdings ein Ausgleich zugestanden, der jedoch „aus dem Schoß des Reiches“ kommen muss.

Und weil dieses nur aus säkularisiertem Kirchenbesitz und aus den mediatisierten Reichsständen erfolgen kann, bedeutet das in der Konsequenz gleichzeitig das Ende des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 

25. Februar 1803
Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags

Regensburg * Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags befasst sich mit der Annahme des Reichsdeputationshauptschlusses. Es ist das letzte bedeutende Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und behandelt die Neuordnung des Reiches.

Im Reichsdeputationshauptschluss erfolgt die Kompensation für die Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich. Grundlage für den Text ist ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan, der wiederum auf den am 9. Februar 1801 geschlossenen Friedensvertrag von Lunéville zurückgeht.

Die Wittelsbacher haben aber nicht nur die Herzogtümer Zweibrücken und Jülich sowie die linksrheinische Kurpfalz verloren, sondern müssen jetzt auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben. Doch durch den § 2 des Reichsdeputationshauptschlusses erhält das kurfürstliche Baiern

  • das Fürstbistum Freising mit der dazugehörigen Grafschaft Werdenfels und die Herrschaft Isen-Burgrain offiziell überschrieben;
  • dazu die Fürstbistümer Augsburg, Bamberg und Würzburg sowie Teile von Eichstätt, Passau und Salzburg. 
  • Zu den genannten Territorien kommen noch 15 Reichsstädte und 13 Reichsabteien dazu. Freilich noch nicht die Großen: Augsburg und Nürnberg. 
  • Doch damit werden wesentliche Teile Schwabens und Frankens bairisch.

Insgesamt stehen dem Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern ein Gewinn von 288 Quadratmeilen und 834.000 Einwohnern aus den aufgelösten geistlichen Staaten und wirtschaftliche Werte von über 43 Millionen Gulden von den Klöstern gegenüber. 

22. Januar 1806
Weitere Gebietserweiterungen für das Königreich Baiern

Schönbrunn * Im Vertrag von Schönbrunn erhält das Königreich Baiern weitere Gebietserweiterungen:

  • Als Ersatz für das Herzogtum Berg erhält Baiern das Markgrafentum Ansbach,
  • dazu sieben Herrschaften in Vorarlberg,
  • die Grafschaften Hohenems und Königsegg-Rothenfels,
  • die Herrschaften Tettnang und Argen am Bodensee sowie
  • die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol, die Baiern samt Trient und Brixen bekommt.
  • Dafür müssen sie allerdings auf Würzburg verzichteten. 
3. Juni 1814
Die Grenzen des Königreichs Baiern werden neu festgelegt

Paris - München * Im baierisch-österreichischen Vertrag von Paris werden die Grenzen des Königreichs Baiern neu festgelegt. Für die Abtretung Tirols, Vorarlbergs sowie Salzburgs und einiger anderer österreichischer Gebiete erhält Baiern das Großherzogtum Würzburg, Aschaffenburg, die Pfalz und Berchtesgaden. Bayerns Staatsgebiet erreicht damit fast seine heutige Form.

18. September 1814
Der Wiener Kongress regelt die Neuordnung Europas

Wien * Der Wiener Kongress beginnt. Er tagt bis zum 9. Juni 1815. Im Mittelpunkt der vom österreichischen Staatskanzler Fürst Clemens Menzel von Metternich geleiteten und unter starkem Einfluss des Zaren Alexander I. und England stehenden Verhandlungen steht die Neuordnung Europas nach den Befreiungskriegen und dem Zusammenbruch des napoleonischen Herrschaftssystems.

Ein wesentlicher Punkt auf der Tagesordnung der europäischen Politik ist die Schaffung einer neuen Friedensordnung, die der Wiener Kongress vornehmlich dadurch umzusetzen versucht, indem er die Macht zwischen den Großmächten ins Gleichgewicht bringen will. Für die Königreiche, darunter Baiern, sowie die Großherzogtümer, Herzogtümer und Grafschaften des Rheinbundes ist vordringlich, dass nach ihrem Wechsel zur antinapoleonischen Allianz die Eigenstaatlichkeit und Souveränität ihrer bestehenden Staaten vertraglich festgeschrieben wird. 

27. Juli 1830
In Frankreich kommt es zur Juli-Revolution

Paris * Zwischen dem 27. und dem 29. Juli 1830 kommt es in Frankreich zur sogenannten „Julirevolution“, bei der der restaurative Bourbonenkönig Karl X. gestürzt und durch den liberalen Bürgerkönig Louis-Philippe ersetzt wird.  

Da diese liberale Bewegung in ganz Europa Auftrieb erhält und es in mehreren Staaten des Deutschen Bundes wie dem Königreich Sachsen, dem Königreich Hannover, dem Großfürstentum Hessen-Kassel und dem Herzogtum Braunschweig zu Unruhen und neuen Verfassungen kommt, erhöht sich beim bayerischen König - völlig berechtigt - auch die Angst vor einem Umsturz, weshalb seine Politik - spätestens jetzt - extrem konservative Züge annimmt. In König Ludwigs I. Regierungszeit gibt es fast 1.000 politische Prozesse. 

1. März 1848
Die Mannheimer Petition wird den badischen Abgeordneten überreicht

Mannheim * Die Mannheimer Petition, versehen mit vielen Unterschriften, wird den Abgeordneten im badischen Parlament überreicht. Eine mehrere tausend Menschen starke Demonstration begleitet die Delegation, um ihren Willen zur Änderung der politischen Verhältnisse zu unterstreichen. Das Großherzogtum Baden ist auch der erste Staat, der die Märzforderungen umsetzt. 

18. August 1866
Der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund wird gegründet

Berlin * Der Deutsche Krieg führt zur Auflösung des Deutschen Bundes. Gleichzeitig wird der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund gegründet, um Preußens Hegemonie [= Vorherrschaft] zu festigen und zu legitimieren.

Unabhängig bleiben vorerst die süddeutschen Staaten:

  • das Königreich Bayern,
  • das Königreich Württemberg,
  • das Großherzogtum Baden und
  • das Großherzogtum Hessen, das dank russischer Fürsprache mit einigen kleinen Gebietsabtretungen davonkommt.
23. August 1866
Mit dem Frieden von Prag ist Österreich aus Deutschland hinausgedrängt

Prag - Wien - Berlin - München * Mit dem Frieden von Prag drängt Preußen Österreich aus Deutschland. Außerdem annektiert Preußen die umstrittenen Elbherzogtümer Holstein und Lauenburg, das Königreich Hannover, das Herzogtum Nassau und das Kurfürstentum Hessen-Kassel sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main.

Geblieben ist ein Bundesstaat mit 15 Klein- und Mittelstaaten nördlich der Mainlinie, der politisch, wirtschaftlich und militärisch im Norddeutschen Bund von Preußen dominiert wird. Eine sonderbare staatsrechtliche Konstruktion, die keinen langen Bestand haben wird.

Der Norddeutsche Bund erhält ein eigenes Parlament. Seine Verfassung nimmt bereits die des 1870/71 begründeten Deutschen Reiches vorweg.

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

4. Dezember 1917
Finnland erklärt seine Unabhängigkeit von Russland

Helsinki * Finnland erklärt seine Unabhängigkeit von Russland. Die russische Oktoberrevolution vom 7. November ermöglichte Finnland die Loslösung. Das Land war von 1808 bis 1917 als ein autonomes Großherzogtum Teil des russischen Reiches. 

16. November 1918
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz wird Republik

Strelitz * Da Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin seit dem 27. Februar 1918 auch die Regierungsgewalt im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz als Reichsverweser ausübt, wird dieses Land nach seinem Rückritt zur Republik.