7. Februar 1789
„Die Aufhebung der sämmtlichen Freythöfe in der Stadt betreffend“
München * Eine neue Friedhofsverordnung „Die Aufhebung der sämmtlichen Freythöfe in der Stadt betreffend“ wird erlassen. Auch die Friedhöfe der Heiliggeistkirche, der Dreifaltigkeitskirche und der Rochuskirche müssen aufgelassen werden.