Münchner Zeitensprünge
2000
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1326
Ockhams Ansichten werden als „häretisch oder irrig“ bezeichnet

Avignon * Im abschließenden Gutachten werden von 51 Lehrsätzen Occhams 29 als „häretisch oder irrig“, die übrigen 22 als „möglicherweise falsch“ bezeichnet.

Unter anderem wurde Ockham des „Pelagianismus“ für schuldig befunden. [Der „Pelagianismus“ lehrt, dass die menschliche Natur – von Gott stammend – auch göttlich ist und dass der sterbliche Wille in der Lage sei, ohne göttlichen Beistand zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.

Damit steht seiner Verurteilung durch Papst Johannes XXII. nichts mehr im Wege, doch Ockham bleibt bis 1328 als Angeklagter in Avignon und es kommt aus unbekannten Gründen zu keinem Urteil.

2. Oktober 1491
Nürnberg nimmt ein Hexen-Gutachten unter Verschluss

Nürnberg * Ein Gutachten des Dominikaners Heinrich Institoris über die Verfolgung von Hexen in der Reichsstadt Nürnberg, nimmt der Rat sofort unter Verschluss. Für die Nürnberger Juristen sind die Ansichten des Inquisitors der oberdeutschen Ordensprovinz nicht zu realisieren. 

2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

Oktober 1590
Den Hexenmalen kommt keine Beweiskraft mehr zu

Ingolstadt * In einem Gutachten der Universität Ingolstadt“ gegenüber der Hochstiftlichen Regierung in Freising wird festgestellt, dass den von den Scharfrichtern ermittelten Hexenmalen keine Beweiskraft mehr zukommt, weil sich ein „so gewöhnlicher und verworfener Mensch“ wie ein Nachrichter bei der Erkennung der Hexenzeichen durchaus täuschen könne.

Damit ist die sogenannte „Nadelprobe“, die zum hoch geschätzten Gutachterwissen der Scharfrichter gehört, für das Verfahren wertlos geworden. 

1702
Die Rekrutierungsverfahren werden verschärft

München * Die Rekrutierungsverfahren zur Gewinnung von Soldatennachwuchs werden verschärft. Sogar der Hofkriegsrat stellt in einem Gutachten fest, dass das Verfahren negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Steuerkraft des Landes haben wird.

Die kurbaierischen „Zwangsaushebungen“ unterscheiden sich kaum von den „Zwangsrekrutierungen“ der österreichischen Kaiserlichen Administration im Jahr 1705. 

18. Mai 1704
Wildeste Gerüchte verbreiten sich in der Stadt

München * Durch die Visionen und Prophezeiungen der Maria Anna Lindmayr verbreiteten sich bald in der ganzen Stadt die wildesten Gerüchte. Die - berechtigten - Ängste der Bevölkerung vor einem drohenden Krieg und den daraus resultierenden Auswirkungen führen noch am Dreifaltigkeitstag, am 18. Mai, zu einem Volksauflauf.

Der Kurfürstliche Geheime Rat lässt daraufhin die Prediger anweisen, sie sollen gegen die „Ausstreuungen einer gewissen Person“ vorgehen und die Bevölkerung zu „Buße, Tugend und Frömmigkeit“ anhalten.

Die „fromme Marianndl“ wendet sich nun an den Freisinger Fürstbischof Franz von Eckher von Kapfenberg und Lichteneck, der sie von einer „Kommission hochangesehener Geistlicher“ untersuchen lässt. Die Kommission stellt in ihrem Gutachten fest, dass die Lindmayr „in etlich sachen eine mehr als natürliche erkandnuß“ habe.

War die Lindmayrin zuvor in der Stadt noch umstritten, so ist nun die Mehrheit von der Mystikerin überzeugt. Maria Anna Lindmayr ist sich sicher, dass Gott die schlimmsten Gefahren nur dann von der Stadt abwende, wenn man ihm eine „Kirche zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit“ geloben würde. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, erklärt sie, dass ihr dies schon mehrmals geoffenbart worden sei. 

31. Juli 1792
Der Geistliche Rat ist für die Auflösung des Paulaner-Klosters

Au * Der Geistliche Rat verfasst ein Gutachten über die Paulaner, das mit den Worten schließt: Es sei „das allgemein Beste, […] so ein Kloster aufzuheben und die reichen Stiftungen und Einkünfte desselben zu den ohnehin sonst so dringenden Bedürfnissen des öffentlichen geistlichen und zeitlichen Wohls besser zu verwenden.“

1819
Die Auer drängen auf die Eingemeindung

Vorstadt Au - München * Die Handwerker und die häufig arbeitslosen Tagelöhner der Au drängen auf die Eingemeindung. In einem Gutachten des Münchner Magistrats heißt es dazu:

„Der Gewerbemann der Vorstadt Au hat seine Kundschaft und seinen Markt nicht auf seinem Wohnplatz, sondern in München. Was sollen Schuhmacher und Schneider in einer Gemeinde mit 7.000 Köpfen, von denen zwei Drittel im Sommer mit bloßen Füßen gehen und sich in Lumpen kleiden.“

9. November 1849
Das bayerische Nationalgefühl des Volkes heben und kräftigen

München * König Max II. beauftragt seinen Innenminister Theodor von Zwehl ein „Gutachten patriotisch gesinnter Männer aus sämtlichen Kreisen des Königreichs und aus den verschiedenen Ständen“ einzuholen und „nichts zu unterlassen, was das Nationalgefühl des Bayern - für Bayern - zu heben und zu festigen vermag“. 

Mit diesem Programm will er die Monarchie in Bayern sichern. Ihm ist klar, dass fast die Hälfte seines Staatsgebiets und seiner Bevölkerung nicht das Geringste mit Bayern zu tun hatte. Die revolutionären Ereignisse haben gezeigt, dass besonders von Franken, das keinerlei geschichtlichen Bezug zu Bayern hatte, der stärkste Widerstand gegen die Monarchie ausging. 

Durch die Förderung von Tracht, Brauchtum und Geschichte, durch Geschichtszyklen und dynastische Feste, durch Denkmäler, Nationalhymne und den Ausgleich der Religionen sowie durch gezielte Unterstützung aller konservativen, monarchiefreundlichen Institutionen und Vereinigungen, soll die gesamtbayerische Identitätsstiftung gesteuert werden.

All diese Maßnahmen schlagen sich nicht zuletzt auch in Fragen der Architektur nieder. Denn zum Ziel zur Förderung einer bayerisch-monarchischen Gesinnung zählen auch die Bemühungen des Bayernregenten um einen neuen Baustil, bei dem programmatisch gotische und bäuerliche Architekturformen, also letztlich deutsche und bayerische Elemente verschmolzen werden sollen.

Darüber hinaus verfolgt Max II. mit einem neuen, in Bayern erfundenen Baustil außenpolitische Ziele.

  • Er will damit für Bayern eine Vorrangstellung unter den deutschen Mittelstaaten erreichen und so das Land als dritte Kraft zwischen Preußen und Österreich etablieren und zumindest in der Architektur und im Städtebau eine führende Rolle einnehmen.
  • Daneben hätte er mit der Erfindung eines neuen Baustils auch seinen Vater, den dominierenden Kunstkönig, in dessen ureigenstem Gebiet übertroffen.
6. November 1850
Ein Gutachten für den Bau der Maximilianstraße

München-Graggenau - München-Lehel * Der Vorstand der Obersten Baubehörde, Direktor Schierlinger, gibt ein Gutachten ab, worin er die Durchführung der projektierten Straße „als eine gerade Verbindung des Max-Joseph-Platzes mit Brunntal“ für möglich hält, gleichzeitig aber auch auf die zu erwartenden Terrainschwierigkeiten hinweist.

Das Gebiet rund um die heutige Maximilianstraße ist ein von zehn mehr oder weniger großen Bächen durchzogenes Isar-Schwemmland, in dem zahlreiche Mühlen liegen. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ist das Verfüllen der Bäche und eine damit verbundene Stilllegung der Mühlen nicht möglich. Außerdem fällt das Gelände zur Isar hin deutlich ab, weshalb auf der ganzen Strecke ein Niveauausgleich vorgenommen werden muss.

8. Dezember 1854
Papst Pius IX. verkündet das dritte Marianische Dogma

Vatikan * Papst Pius IX. verkündet das dritte Marianische Dogma, das besagt: „Maria hat unbefleckt empfangen.“  Es geht darum, dass bereits Maria ohne Erbsünde geboren worden ist.  

Damit entscheidet das Oberhaupt der katholischen Kirche einen Jahrhunderte alten theologischen Streit. Doch nicht nur der Inhalt des Dogmas erregt Aufsehen, sondern auch die Tatsache, dass der Papst diese Entscheidung ohne ein Konzil und damit völlig eigenmächtig getroffen hat. Dogmen gelten in der katholischen Kirche als geoffenbarte Glaubenswahrheit und sind deshalb für alle Katholiken verbindliche und unumstößliche Glaubenssätze.  

Ignaz von Döllinger und viele deutsche Theologen sind entsetzt über dieses Dogma. Döllinger kann aber weder in der Heiligen Schrift noch in der Überlieferung der alten Kirche etwas auffinden, das diesen Glaubenssatz gerechtfertigten würde. Die Münchner theologische Fakultät rät dem Papst jedenfalls in einem Gutachten von diesem Schritt eindringlich ab. Ignaz von Döllinger hält sich dabei noch zurück. 

August 1867
Es kommt zur Entscheidung in der Standortwahl des Ostbahnhofs

München-Haidhausen * Es kommt zur Entscheidung in der Standortwahl des Ostbahnhofs. In verschiedenen Gutachten werden eindeutig die Bahnhofs-Standorte in Haidhausen bevorzugt. Dabei fällt die Wahl zunächst eindeutig auf die Sedlmayr‘sche Streckenführung mit dem Bahnhof nahe dem heutigen Rosenheimer Platz. 

Januar 1872
Ein ärztliches Gutachten über Prinz Otto von Bayern

München * Prinz Otto von Bayern wird von mehreren Ärzten untersucht und ein ärztliches Gutachten erstellt. Die Ärzte prognostizieren, dass eine Heilung möglich wäre, wenn der Patient von München entfernt und einer konsequenten Behandlung zugeführt werden würde.

Man vermutet allerdings „Syphilis“ und keine „Schizophrenie“. Außerdem gibt man dem Prinzen nur noch eine Lebenserwarten von einem halben bis maximal zwei Jahren.

November 1872
Arnold Zenetti prüft die Pferdestraßenbahnen anderer Städte

Dresden - Hamburg - Wien * Der Magistrat schickt seinen Stadtbaurat Arnold Zenetti nach Dresden, Elberfeld, Hamburg, Berlin und Wien zur Besichtigung und Prüfung der dort verkehrenden Pferdestraßenbahnen.  

In seinem Gutachten befürwortet Zenetti den Bau einer zweigleisigen Münchner Pferdetrambahn, die auch die Altstadt durchziehen soll. Allerdings nur dort, wo die Straßen eine Mindestbreite von fünf Metern aufweisen. 

4. März 1882
Das „Münchener Aquarium“ wird ausgeräuchert

München-Hackenviertel * Nach der vollständigen Räumung des „Münchener Aquariums“ von lebendem Inventar wird eine Ausräuchung vorgenommen. 

Die Schließung des Ausstellungsgebäudes stützt sich auf ein Sachverständigen-Gutachten, wonach der Biss der Brillenschlange in höchstem Grade gefährlich sei und das entkommene Exemplar sich aller wahrscheinlich noch in den Räumen des Etablissements versteckt halte.

23. März 1886
Ein Gutachten soll die Geisteskrankheit des Königs beweisen

München * Da König Ludwig II. kein Verständnis für die Forderungen nach Sanierung des königlichen Haushalts aufbringt und er sich auch sonst als beratungsresistent zeigt, beauftragt der Bayerische Ministerpräsident Freiherr Johann von Lutz den Psychiater und Leiter der Kreisirrenanstalt von München und Oberbayern, Dr. Bernhard von Gudden, mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, das die Geisteskrankheit und Handlungsunfähigkeit des Königs beweisen soll.

Vor der Erteilung des Auftrags muss der Ministerpräsident aber erst die Einwilligung des Hauses Wittelsbach einholen. Und nachdem Ludwigs Bruder Otto wegen seiner Geisteskrankheit als Verhandlungspartner ausscheidet, wendet sich der Regierungschef an dessen Onkel, den Prinzen Luitpold. Dieser gibt nach langem Zögern seine Zustimmung, hätte es aber lieber gesehen, wenn sein Neffe von sich aus abdanken würde.

Mit Reichskanzler Otto von Bismarck wird über das weitere Vorgehen gegen König Ludwig II. Einvernehmen hergestellt, um jede mögliche Intervention und Missbilligung Preußens und des Deutschen Reiches auszuschließen.

8. Juni 1886
Professor Bernhard von Gudden attestiert eine unheilbare Paranoia

München * Professor Dr. Bernhard von Gudden und drei weitere Ärzte attestieren König Ludwig II. - rund zehn Wochen nach Auftragserteilung - eine sehr weit fortgeschrittene und unheilbare Paranoia. Sie stützen sich dabei im Wesentlichen auf Aussagen der Hofbediensteten und ohne mit dem Patienten auch nur ein einziges Wort gesprochen zu haben. 

Mit dem psychiatrischen Gutachten sind aber die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beendigung der Regentschaft von König Ludwig II. gegeben.

Ludwigs Onkel, Prinz Luitpold, erklärt sich nach längerem Zögern und Zaudern zur definitiven Übernahme der Regentschaft - nach der Entmündigung des Königs - bereit und verständigt noch am selben Tag die größeren deutschen Souveräne und Kaiser Franz Joseph von Österreich.

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

1909
Das erste vollautomatische Großstadtwählamt Europas in Schwabing

München-Schwabing * Das in Schwabing befindliche erste vollautomatische Großstadtwählamt Europas macht eine Vielzahl von Vermittlungskräften überflüssig. Die Eröffnung des Selbstwählamtes führt zu Protesten.

In einem Gutachten äußert ein Münchner Arzt, „dass durch das Wählen die Fernsprechteilnehmer eine Schädigung ihres Nervensystems erfahren würden“. Die Aufregung legt sich erst, nachdem die Telefonabonnenten die Vorteile des Selbstwählens erkannt haben. 

14. Dezember 1929
Die Universität will das Protektorat über das Maximilianeum

München-Haidhausen * Die Universität teilt dem Kultusministerium mit, dass sie von jetzt an Protektorat und Schutzherrlichkeit über die Stiftung Maximilianeum ausüben werde. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juli 1928. 

Doch das Ministerium reagiert auch auf drei weitere Schreiben der Universität innerhalb von zwei Jahren und vier Monaten nicht. 

Juni 1935
Vernichtende Gutachten für Professor Hans Rheinfelder

München - Halle - Köln * Professor Hans Rheinfelder erhält nahezu gleichzeitig eine Berufung nach Halle und Köln erhalten. Um sich vor möglichen späteren Konflikten zu schützen, werden von den aufnehmenden Universitäten Gutachten eingeholt. 

Diese fallen für Professor Rheinfelder wie folgt aus: „Politisch stand und steht Rh. unbeirrbar und unbelehrbar auf dem Boden der Bayerischen Volkspartei. Zu den Grundsätzen des Deutschen Reiches kann er bei seiner durchaus unheroischen schwächlich-pazifistischen und konfessionell verstockten Einstellung keine innere Fühlung bekommen, ja er bemüht sich auch nicht im mindesten darum, diese zu gewinnen. Kultur ist ihm gleich katholische Kirche. […] Im übrigen aber ist seine Weltanschauung für die Zwecke des Dritten Reiches völlig unbrauchbar.“

23. Oktober 1992
Bezirksausschuss lehnt Verkauf des Karl-Valentin-Geburtshauses ab

München-Au * Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen lehnt den Verkauf des Karl-Valentin-Geburtshauses in der Zeppelinstraße 41 ab und beantragt die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch die Münchner Gesellschaft für Stadtsanierung - MGS. Bis zur Erstellung des Gutachtens sind alle Verkaufsabsichten zu stoppen. 

5. April 1993
Die Münchner Gesellschaft für Stadtsanierung legt ihr Gutachten vor

München-Au * Das Sanierungsgutachten der Münchner Gesellschaft für Stadtsanierung - MGS listet die Kosten für die weitere Vorgehensweise mit dem Karl-Valentin-Geburtshaus in der Zeppelinstraße 41 auf. 

  • Die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes würde 6 Millionen DMark kosten,
  • ein Teilabbruch und Sanierung kämen auf 5,5 Millionen DMark,
  • ein Abbruch und anschließender Neubau würde mit 5 Millionen DMark zu Buche schlagen.