Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1487
Der Bozener Markt wird nach Mittenwald verlegt

Mittenwald * Die Venetianer Kaufleute verlassen Bozen als ihren Hauptstapelplatz für Waren nach einem Streit mit der dortigen Regierung. Als Ersatzstandort erwählen sie Mittenwald, in dem sie bis 1679 den sogenannten Bozener Markt abhalten und die „welschen“ - sprich fremden - Waren angebieten, verkaufen und verfrachten.

Auf Saumtieren und Karren werden die Güter über die steilen Gebirgspässe gebracht und gelangen schließlich über Zirl und Seefeld hinab nach Scharnitz und Mittenwald. Den Weitertransport übernehmen heimische Fuhrleute.

Gehandelt wird mit: Gewürzen, Südfrüchten, Ballen mit Baumwolle, Pfeffersäcke, Säcke mit Johannisbrot, Safran und Ingwer, Ballen mit Schreibpapier, Borten, Schleier, Ölfässer, Fässer mit Feigen, Zucker, Welsch- und Etschwein. 

um Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

29. August 1834
Das Bischöfliche Ordinariat kämpft gegen das Haberfeldtreiben

München * Auf Bitten der Regierung von Oberbayern um Mithilfe bei der Bekämpfung des Haberfeldtreibens erlässt das Bischöfliche Ordinariat eine oberhirtliche Verfügung an die Dekanatsämter Miesbach, Aibling und Söllhuben.

Darin können diese entnehmen, dass sie „durch alle in ihrem seelsorgerischen Wirkungskreise ihnen zu Geboth stehenden Mittel, durch zweckmäßig eindringliche Belehrung in Kanzelvorträgen und Christenlehren sowohl, als vorzüglich im Beichtstuhle zur Ausrottung dieses so tief gewurzelten Übels mit aller Kraft und Klugheit einzuwirken, […] und besonders der männlichen Jugend die schwere Verantwortung, die sie sich vor dem weltlichen wie vor dem göttlichen Richterstuhle zuziehen würde, vorzustellen, wenn sie an diesen strafbaren nächtlichen Exzessen und unbefugten Rotten auf die eine oder andere Weise theilnehmen, und dieselben begünstigen würden“