Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
2. Juni 1832
Erste öffentliche Stellungnahme der Regierung zum Hambacher Fest

München - Hambach * Das Bayerische Gesamtministerium gibt ihre erste öffentliche Stellungnahme zum Hambacher Fest heraus. Darin erklärt sie ihre „äußerste Missbilligung“ und ihre „Überzeugung von der Strafbarkeit“ der Hambacher Vorgänge. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich König Ludwig I. noch in Italien. 

10. Juni 1886
Prinzregent Luitpold unterzeichnet die Regentschaftsproklamation

München * Die Regentschaftsproklamation des Prinzen Luitpolds wird vom Gesamtministerium gegengezeichnet. Der 65-jährige Luitpold von Bayern wird damit zum Verweser des Königreichs Bayern, oder kurz gesagt zum Prinzregenten.

In der Zwischenzeit hat sich eine elfköpfige „Fang-Kommission“ - unter Beteiligung des Ministers Krafft Freiherr von Crailsheim, der Vormünder, Dr. Bernhard von Gudden und anderen - auf den Weg nach Schloss Neuschwanstein gemacht. Sie sollen den König von seiner Regierungsunfähigkeit und der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold unterrichten und ihn in irrenärztliche Pflege übernehmen. Der rechtzeitig informierte König Ludwig II. lässt die Kommission von Gendarmen aus Füssen festnehmen. 

Erst am Nachmittag, nachdem sich die Regentschaftsproklamation Luitpolds auch in Füssen herumgesprochen hat, werden die Gefangenen wieder freigelassen.

15. November 1918
Die Stiftung Maximilianeum wird dem Kultusministerium unterstellt

München-Haidhausen * Ein Erlass des Gesamtministeriums vom 15. November 1918 und der § 2 des Übergangsgesetzes vom 28. März 1919 betrachtet die königliche Gewalt auf die jeweils beteiligten Ministerien übergegangen - und damit auch die Stiftung Maximilianeum. 

Dabei hatte König Max II. im § 28 der Stiftungsurkunde bestimmt, dass das Protektorat und die Schutzherrlichkeit an die Universität München übergehen sollte. Entgegen dem Stifterwillen des Bayernkönigs Max II. tritt in den nachrevolutionären Aufräumarbeiten das Kultusministerium in die vollen Rechte des Königs ein, ohne dass dies von einem der Stiftungsorgane [= Vorstand und Kuratorium] oder von der Universität bemängelt wird. 

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

9. Mai 1919
Dankschreiben des Ministerpräsidenten an die Weißen Truppen

München * Im Regierungsorgan Freistaat wird ein Dankschreiben des Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann [SPD] an Generalleutnant Ernst Friedrich Otto von Oven veröffentlicht. Dem militärisch Verantwortlichen für den hundertfachen Mord und Oberbefehlshaber der Weißen Truppen spricht die bayerische Staatsregierung den „herzlichen Dank“ aus.

Wörtlich heißt es: „Für die umsichtige Leitung und Durchführung der zur Befreiung Münchens aus der Hand der Bolschewisten notwendigen militärischen Operationen spreche ich zugleich im Namen des Gesamtministeriums den herzlichen Dank aus. 

Größte Anerkennung gebührt den aus allen Gauen Deutschlands herbeigeeilten Truppen, die in selbstloser Opferbereitschaft unserm bedrängten Bayernland und dem ganzen Reich den größten Dienst erwiesen.“