Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 1893
Bis dahin ist das Fräulein vom Amt ist ein Mann

Deutsches Reich * Bis dahin ist das Fräulein vom Amt ist ein Mann. Erst ab jetzt wird verstärkt weibliches Personal für den Fernsprechdienst eingestellt.

Aufgrund der steigenden Nachfrage bei den Telefonanschlüssen ist die Einstellung von Frauen ein betriebswirtschaftlicher Faktor, da die Lohnkosten der weiblichen Vermittlungskräfte um über 25 Prozent unter denen ihrer männlichen Kollegen liegen. 

um 1894
Es kommt zur massenhaften Einstellung von Frauen bei der Post

Deutsches Reich * Es kommt zur massenhaften Einstellung von Frauen bei der Post. Um eine klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche zu schaffen, wird der Telegraphendienst in seiner Gesamtheit von den männlichen Beschäftigten übernommen. Damit kann der Fernsprechdienst ausschließlich mit weiblichem Personal aufgebaut werden.

Die Frauen werden also für ein Arbeitsgebiet eingestellt, das dem direkten Vergleich mit der Arbeit der Männer entzogen ist.  Damit schließen die Männer eine Konkurrenz ihrer Berufszweige gegenüber den Frauen aus. Sofort kommt es zur Aufspaltung des behördlichen Arbeitsmarktes in einen weiblichen - bis zum Jahr 1922 sogar laufbahnlosen [!] - Beschäftigungszweig und in männliche Berufsfelder mit vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten. 

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

Dezember 1920
Die Einstellungsvorschriften für Telefonistinnen werden geändert

Berlin * Die Einstellungsvorschriften für Frauen im „Fernsprechdienst“ bezogen auf die Körpergröße wird geändert. Seither können Bewerberinnen noch als geeignet angesehen werden,

  • „wenn ihre Sitzhöhe, d.i. die Entfernung vom Scheitel der sitzenden Person bis zur Stuhlfläche, 81 Zentimeter und ihre Armspannweite, das ist das Maß zwischen den Spitzen der Mittelfinger bei ausgestreckten Armen, 152 Zentimeter betragen.
  • Ein Weniger an Sitzhöhe kann durch ein Mehr an Armspannweite oder umgekehrt ausgeglichen werden, beide zusammen müssen aber mindestens 233 Zentimeter ausmachen“