Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1130
Der gerechte Krieg ist als das kleinere Übel akzeptiert

Clairvaux * Für Bernhard von Clairvaux ist der gerechte Krieg als das kleinere Übel akzeptiert. Unter Christen ist er nur gerecht, wenn die Einheit der Kirche auf dem Spiel steht. Gegen die Juden, die Ketzer und die Heiden soll Gewalt vermieden werden, weil sich die Wahrheit nicht mit Gewalt durchsetzen lässt.

Der Christ soll überzeugen, weshalb - aus der Sicht des später zum Heiligen erklärten Bernhard von Clairvaux - gegen diesen Personenkreis nur ein Verteidigungskrieg gerechtfertigt ist, bei dem er allerdings die Gewalt auf ein Mindestmaß reduziert wissen will.

Vom Gerechten Krieg zum Heiligen Krieg ist es damit nicht mehr weit, solange er gegen die Heiden und Ungläubigen gerichtet ist. Bernhard von Clairvaux hebt in seinen Kreuzzugpredigten die islamische Aggression und Bedrohung der gesamten christlichen Kirche hervor. Sein Fazit lautet: Nur durch einen Gerechten und Heiligen Krieg kann der Frieden wieder hergestellt werden. Unter Frieden versteht der Kirchenmann die Aufrechterhaltung der gottgewollten Ordnung.

Bernhard von Clairvaux will aus Raubrittern, Weiberhelden, Totschlägern, Meineidigen und Friedensbrechern zutiefst beherrschte, asketische und christliche Ritter machen. Dabei will er aber die natürlichen Triebe - wie Aggression - nicht unterdrücken, sondern sie durch höhere Ziele - sozusagen - veredeln. Im Zentrum seines Werkes steht deshalb der Begriff der „militia Christi“. „Gute Ritter“ kämpfen, um Glauben und Kirche zu verteidigen, „Schlechte Ritter“ wirken in prunkvollem Aufzug und folgen eigensüchtigen Motiven.

In einer Werbeschrift für die Tempel-Ordensritter sagt der heilige Bernhard: „An erster Stelle stehen Disziplin und uneingeschränkter Gehorsam. Jeder kommt und geht, wie es der Vorgesetzte befiehlt. Jeder trägt die ihm zugeteilte Kleidung, keiner besorgt sich Nahrung oder Kleidung nach seinem Gutdünken. Hinsichtlich Ernährung und Gewandung gibt man sich mit dem Notwendigsten zufrieden und meidet alles Überflüssige.

Die Templer leben maßvoll und fröhlich in einer Gemeinschaft, ohne Frauen und Kinder. Um der apostolischen Lebensweise möglichst nahe zu kommen, leben sie alle unter gleichen Bedingungen im gleichen Haus, auch nennen sie nichts ihr eigen, um einer einheitlichen Gesinnung und eines friedlichen Zusammenlebens willen. Ungebührliche Reden, nutzlose Beschäftigung, lautes Gelächter, heimliches Tuscheln und selbst unterdrücktes Kichern sind unbekannt. Sie verabscheuen Schach und Würfelspiel; sie hassen die Jagd, ja, sie erfreuen sich nicht einmal am Flug des Falken. Sie verachten Komödianten, Taschenspieler, Schwätzer und zweideutige Lieder sowie Vorstellungen von Possenreißern, denn sie erachten das alles als sinnlose, nichtige Torheiten.

Sie tragen das Haar kurz geschnitten, weil es ihrer Ansicht nach beschämend für einen Mann ist, langes Haar zu haben. Niemals übertrieben gekleidet, baden sie selten; sie sind schmutzig und behaart, und ihre Haut erscheint gebräunt vom Tragen des Kettenhemds und von der Sonne“.

Die Glaubenskrieger sollen in die Schlachten Gottes ziehen. Und sollte ein Templer dabei sein Leben verlieren, so stirbt er selig als Blutzeuge für den christlichen Glauben. In der Werbeschrift Bernhards liest sich das so: „Freue dich, starker Kämpfer, wenn du in dem Herrn lebst und siegst! Aber noch mehr frohlocke und rühme dich, wenn du stirbst und dich mit dem Herrn vereinst“.

Die Gegner der Glaubenskrieger sind ja „nur“ Heiden ohne Glauben.

1332
Die Falknerei wird zum festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens

München * Kaiser Ludwig der Baier hat festgelegt: „Es mögen auch die Ritter alle Kurzweil vol treiben, mit Pyrsen, mit Paizzen, mit Jagen“. In der Folge werden die zur Falkenjagd notwendigen und kunstvoll gearbeiteten Gerätschaften zum Statussymbol und zum Kennzeichen der Zugehörigkeit zur Oberschicht. Damit ist die Falknerei zum festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens an den Fürstenhöfen geworden.

1418
Das Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Baiern-Ingolstadt

Ingolstadt * Im Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen finden sich Hinweise auf die Falknerei in Baiern. Der Herzog von Baiern-Ingolstadt ist der Bruder der französischen Königin Isabeau de Baviére. Spätestens bei seinen langen Aufenthalten am Hof des französischen Königs lernt er die Beizjagd kennen.

Und da schon im Mittelalter an den Höfen des französischen Königs eine unglaubliche Prachtentfaltung herrscht, wird hier auch die Falknerei mit größtem Glanz und Aufwand betrieben. Es gibt dort sogar einen Falkenmeister des Königs, der später den Titel Großfalkonier von Frankreich trägt.

Herzog Ludwig VII. von Baiern-Ingolstadt, der sich anno 1402 mit Anna von Bourbon vermählt hatte, regiert und verwaltet sein Teilherzogtum nach französischem Muster. Der Adel kleidet sich französisch und sogar die Ingolstädter Häuser sind nach Pariser Geschmack erbaut und eingerichtet worden. Hier dürfte demzufolge auch die Beizjagd entsprechend aufwändig ausgeübt worden sein.

In dem bereits genannten Jägerbuch ist festgelegt worden, dass die Falkner zu dem Personenkreis gehören, die das Recht der Nachtselden in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, die vom Herzog den Klöstern und Kirchen auferlegte Verpflichtung, „unsere jägermaister, jäger und valcknär“ zu beherbergen und zu verpflegen oder ersatzweise jährlich einen Geldbetrag abzuliefern.

Die Prälaten von sechs Klöstern verklagen daraufhin Herzog Ludwig VII. vor dem Baseler Konzil, das ihn anno 1433 mit dem Kirchenbann belegt. Der Regent des Ingolstädter Herzogtums stirbt mit dieser Strafe.

um Juni 1590
In München findet ein erster Hexenprozess statt

München * In München findet ein Hexenprozess statt, in dessen Zusammenhang vier Frauen verbrannt werden. Der Münchner Falkenturm fungiert als Hexenturm.

Leider haben sich die Akten nur lückenhaft überliefert, sodass weder ein Zusammenhang des Hexenprozesses mit dem Einsturz des Turms der Michaelskirche, noch mit der Nennung von vier Brauerinnen hergestellt und bewiesen werden kann. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass es auch wesentlich mehr als die vier bekannten Opfer gewesen sein können. 

16. April 1600
Die Familie Pämb wird im Falkenturm eingekerkert

Altmannstein - München * Die Familie Pämb nach München überführt und im Falkenturm eingekerkert. Die Männer kommen in einzelne, „Keuchen“ genannte Zellen. Nur Hansel durfte bei seiner Mutter bleiben. Nun beginnt der sogenannte Pappenheimer-Prozess. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

26. November 1600
Die Scheiterhaufen lodern auf dem Münchner Galgenberg erneut

München-Maxvorstadt * Die Scheiterhaufen auf dem Münchner Galgenberg lodern erneut. Diesmal befindet sich neben der Agnes Klostermüller und ihrer Mutter Anna, der Weber Hans Stumpf, Glashansl genannt, und der Brotträger Augustin Baumann. Auch der elfjährige Hansel Pämb wird dem Feuer übergeben.

Der alte Klostermüller stirbt noch im Falkenturm. Es ist ungewiss, ob an den Qualen der Folter oder durch einen Selbstmord. 

um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält. 

29. September 1616
Die Gejaidsordnung verbietet er das Schießen der Reiher

München * Herzog Maximilian I. ist seit seiner Ingolstädter Studienzeit ein leidenschaftlicher Jäger auf den Hirschen und mit dem Falken. In seiner „Gejaidsordnung“ verbietet er das Schießen der Reiher, außer wo sie in Fischwassern großen Schaden verursachen, „weil Wir die uns zu unserm und anderer frembden ankommenden Fürstenperson lust und ergetzung vorbehalten haben“.

März 1671
Lucca van Uffele flieht nach Augsburg

München * Lucca van Uffele hat die Münchner Seidenfabriken technisch und personell bestens ausgestattet. Doch nur wenige Monate später wird ihm vorgeworfen, er betreibe „bedenkliche Speculation [...], macht Schulden auf die Compagnie, Seperatgeschäfte“ und „Prellerey“.  

Er sieht sich zur Flucht nach Augsburg gezwungen. Dort wird er festgenommen und anschließend „in das Chettenstibl im Münchner Falkenthurm iberpracht“, wo er fünfeinhalb Jahre in Haft sitzt. 

17. Juni 1678
Fürstbischof Albrecht Sigismund kauft die Hofmark Berg am Laim

Berg am Laim * Der wittelsbachische Fürstbischof von Freising, Albrecht Sigismund, kauft die Lerchenfeld‘sche Hofmark Berg um 29.300 Gulden. Mit dem Besitzerwechsel unterstehen nun auch die Berg am Laimer Dorfbewohner einer geistlichen Grundherrschaft. Sie teilen damit das Schicksal der Hälfte der baierischen Untertanen nach dem Dreißigjährigen Krieg. 

Für den leidenschaftlich jagenden Bischof lag das Hofmarkschloss in Berg am Laim ideal zwischen Freising und Grünwald. Von hier aus startet der hohe Kleriker seine Jagdausflüge, begleitet von einer illustren Jagdgesellschaft und einer großen Hundemeute. 

Ihm steht  die Falkenau zur Jagd mit dem Falken zur Verfügung. Außerdem hat er in den Auwäldern auf der rechten Isarseite, in der Perlacher Haid und dem Grünwalder Forst ein weitläufiges Jagdrevier. Vom elterlichen Jagdschloss Laufzorn ritt er schon als Jugendlicher zur Hirsch- und Rehjagd aus. 

18. August 1723
Kurfürst Max Emanuel verkauft den Falkenhof in der Au

Au * Kurfürst Max Emanuel verkauft den Falkenhof in der Au an den kurfürstlichen Rat und „Admodiateur der Bräuhäuser“, also den für die Vergabe der Braugerechtigkeiten zuständigen Verwaltungsmann, Johann Georg Messerer aus Aibling. Die auf Münchner Boden befindlichen Falkenhäuser waren das älteste beim Alten Hof und das neuere beim Kosttor.

Der ehemalige Falkenhof in der Au befand sich an der heutigen Falkenstraße 36 und unterstand einem Aumeister. Nachdem die dort gehaltenen Falken und die anderen wertvollen Vögel unter der Feuchtigkeit des Bodens sehr litten und in großer Zahl zugrunde gingen, ließ Kurfürst Max Emanuel ein zweckmäßigeres Falkenhaus vor dem Neuhauser Tor neu erbauen.

Der Falkenhof in der Au wird zwar sofort zum adeligen Sitz erhoben, doch darf ihn Johann Georg Messerer erst nutzen, nachdem der dort wohnende Falkner den Neubau an der Arco-, Barer- und Karlstraße beziehen kann. Messerer muss den neuen Falkenhof zu einem nicht unerheblichen Teil finanzieren. Dennoch erwirbt der kurfürstliche Rat in der Zwischenzeit alles käufliche Land um seinen Hof, darunter die Riegermühle und das Säggängerl. 

18. August 1724
Johann Georg Messerer erhält die Weißbiergerechtigkeit

Au * Johann Georg Messerer erhält die Weißbiergerechtigkeit und bald darauf auch die Braunbier- und Branntwein-Ausschank-Gerechtigkeit. Messerer muss viel Geld in den Umbau des Hauses und die Urbarmachung seiner Gründe investieren.

Die Falkenau ist noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts eine Isarau. Auch einige Häuser sind entstanden. Da aber Herzog Ferdinand Maria Innocenz, der Bruder des Kurfürsten Carl Albrecht, um das Jahr 1730 die Falkenau zur Hühnerjagd nutzen will, dürfen auf den öden Gründen keine weiteren Häuser errichtet werden. Man überlegt sogar, die vorhandenen Tagwerkerhäuser abzutragen, „weil in den Gebüsch der Auen allerhandt herrnlose Pursch und zimblich ybl renomiertes Angesindl zu großer Beschwerdte vnd besorglichen Unhäyls der ganzen Nachbarschaft“ sich aufhält.

um 1731
Kurfürst Clemens August lässt ein neues Hofmarkschloss erbauen

Berg am Laim * Auf seinem Berg am Laimer Hofanger lässt sich Kurfürst Clemens August ein neues Hofmarkschloss erbauen. Es dient allerdings nicht ihm, sondern seinem älteren Bruder Ferdinand Maria Innocenz zur Jagdlust und zum Gebrauch. Dieser war - als drittgeborener Sohn - vom Kurfürstenvater Max Emanuel nicht in eine geistliche Laufbahn gedrängt worden, bekleidete damit auch keine einträglichen und einflussreichen Ämter. 

Das neue Schloss liegt mit seiner Längsseite an der heutigen Josephsburgstraße und lehnt sich an das alte Schloss an. An der südlich gelegenen Gartenseite des Zentralbaues befand sich ein Pavillon. Im Inneren erstreckt sich der Salon über zwei Stockwerke. An beiden Seiten des Haupttrakts schließen sich doppelgeschossige Flügel mit großen Stallungen für jeweils 16 Pferde an. Sie beinhalten zusätzlich die Zimmer für die Stallknechte und zwei Heukammern.

Herzog Ferdinand Maria Innocenz unternimmt von hier aus die damals so beliebten Parforcejagden. Die Zwinger für die dazu notwendige große Hundemeute waren jedenfalls vorhanden. Neben der Parforcejagd ist Ferdinand Maria Innocenz ein großer Liebhaber der Falknerei. Wie sein Bruder Clemens August benutzt der Herzog die im heutigen Untergiesing gelegenen Falkenau zur Jagd mit den verschiedenen Greifvögeln auf Reiher und sonstiges Getier.

1738
Das Falkenmeisteramt mit seiner Ausstattung

München * Kurfürst Carl Albrecht hat das Falkenmeisteramt mit einem Oberstfalkenmeister, einem Vize-Oberstfalkenmeister, einem Falkenamtsgegenschreiber und weiteren Reiher- und Milanmeistern, Knechten und einer Anzahl von Wind- und Wachthundjungen besetzt.

um 1740
Maria Klara von Messerer heiratet Josef Anton von Kern

Au * Maria Klara von Messerer, die Witwe des Hofkammerrats Johann Georg von Messerer, eine aus Rosenheim stammende Bernlocher-Bräuerstochter, heiratet in zweiter Ehe Josef Anton von Kern und bringt ihre zwei Söhne aus erster Ehe in die neue Beziehung ein.

Josef Anton Kern ist Hofkammerrat, Brauer und Salzkommissär. Er übernimmt den gesamten Grundbesitz der Messerers in Höhenrain, Urfarn und Falkenau.

um 1749
Josepha von Kern verkauft Grundstücke in der Falkenau

Au - Untergiesing * Da sich Oberleutnant Anton Josef von Kern, der Besitzer der Falkenau, überschuldet hat, übernimmt seine Frau Josepha, eine geborene von Pitzl auf Eberstall, die Betreuung der Besitzungen. Nachdem sie Witwe geworden ist, muss sie für ihre fünf minderjährigen Söhne sorgen.

Gegen den entschiedenen Widerstand ihrer Gläubiger verkauft sie einige Grundstücke der Falkenau nahe dem Kühbächl an den Schrafnagelmüller Loiblmeier und an den Hofbankier und Kommerzienrat Franz Anton von Pilgram, der schon weitere Grundstücke in der Gegend besitzt.

um 1770
Niedergang der Falkenbeize im Kurfürstentum Baiern

Au - Untergiesing * Mit dem Niedergang der Falkenbeize im Kurfürstentum Baiern ist auch in der Falkenau der Weg zu einer stärkeren Besiedelung frei geworden. 

Hatte die Falkenau bis dahin nur wenige Bewohner, so nehmen die künftigen Hofmarkbesitzer nun „alles verrufene Gesindel und alle der Gemeinde Au und München lästigen Leute“ in ihrem Besitztum auf.

5. November 1784
Pilgramsheim wird Adelssitz mit allen Rechten

Untergiesing * Kurfürst Carl Theodor erhebt - ohne allerdings die zuständigen Stellen einzubinden - das Anwesen des Franz Anton von Pilgram unter dem Namen Pilgramsheim zum Adelssitz mit allen Rechten.

Das bringt nun aber die Baronin von Kern auf die Palme, da die Rechte, insbesondere die Jurisdiktion über den ganzen Pilgramsheim-Sitz ja der Hofmark Falkenau untersteht. Die Baronin erhebt Einspruch und der Hofbankier Pilgram erhält den allerhöchsten Befehl, sich mit derselben zu vergleichen. Die Einigung kommt aber erst zustande, nachdem die Baronin von Kern ihren Besitz an die Gräfin von Toerring-Seefeld verkauft hat.

Februar 1786
Franz Anton von Pilgram erhält die Jurisdiktion für seine Besitzungen

Au - Untergiesing * Franz Anton von Pilgram erhält das Obereigentum und die Jurisdiktion für seine Besitzungen. Er muss dafür aber der Gräfin Toerring-Seefeld ein jährliches „Aversum“ bezahlen. Und weil das der Gräfin noch nicht reicht, verlangt diese nun vom Kurfürsten die Jurisdiktion über weitere 24 bis 26 Häuser in der Falkenau, in denen 68 Familien leben und zum Gericht ob der Au gehören.

Außerdem verlangt sie die Erhebung der Falkenau zur wirklichen und geschlossenen Hofmark. Sie begründet die Forderungen damit, dass der Kurfürst nicht über das Recht verfüge, im Bezirk der Falkenau eine neue Conzession zu erteilen und damit der Hofmark Schaden zugefügt hat.

Maria Josepha von Toerring-Seefeld ist eine geborene Minucci und ehemalige Mätresse des Kurfürsten.

12. März 1787
Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld überspannt den Bogen

Untergiesing * Der Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld werden alle Forderungen gebilligt. Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung von zwei Auflagen.

  • Zum einen muss die Gräfin die dem Landrichter und dem Amtsknecht entgangenen Einnahmen in Höhe von 175 Gulden im Jahr ersetzen,
  • zum anderen die Inleute der Falkenau gegen den herkömmlichen Lohn zur kurfürstlichen Jagdlust sowie zur Räumung der kurfürstlichen Fischweiher gebrauchen lassen.

Dagegen wehrt sich die Gräfin und verlangt nun ihrerseits die Überlassung des Paulanerstocks in der Au. Damit jedoch verärgert die Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld den Kurfürsten und die den Vorgang bearbeitende Administration massiv.

Sie kann nichts mehr erreichen und versucht nun, die Hofmark Falkenau an den Landesherren zu veräußern. Dafür verlangt sie 45.000 Gulden und begründet den Preis mit dem Argument, dass das Anwesen durch die Jurisdiktion so wertvoll geworden sei. Sie vergisst geflissentlich zu erwähnen, dass sie selbst genau diesen Preis bei ihrem Kauf bezahlen musste.

Am kurfürstlichen Hof empfindet man diese Preisvorstellungen als ungehörig hoch - und geht deshalb gar nicht darauf ein. Statt dessen wird ein Untersuchungsverfahrens eingeleitet, ob bei der Verleihung der Hofmarksrechte denn wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen war.

1804
Untersuchungen über die Verleihung der Hofmarksrechte

Untergiesing * Die eingeleiteten Untersuchungen, ob bei der Verleihung der Hofmarksrechte alles mit rechten Dingen zugegangen ist, ziehen sich bis zum Jahr 1804 hin und werfen alles über den Haufen. Sie kommen zum Ergebnis, dass sowohl die Erteilung der Jurisdiktion über die 68 Untertanenfamilien, als auch die Edelsitzverleihung an Franz Anton von Pilgram unstatthaft war und damit ungültig sei.

„Pilgramsheim“ muss wieder der Niedergerichtsbarkeit der Hofmark Falkenau, die einverleibten Auer Häuser wieder der Auer Gerichtsbarkeit unterstellt werden. Im Laufe der Untersuchungen geht das Pilgram'sche Besitztum in mehrere Hände über.

10. April 1809
Lohe, Falkenau und Birkenleiten kommen zur Vorstadt Au

Vorstadt Au - Untergiesing * Die Lohe, die Falkenau, die Birkenleiten und das alte Untergiesing - oder besser Nieder-Giesing - auf dem heutigen Nockherberg und an der Ruhestraße kommen zur Vorstadt Au. Die Bewohner der Lohe und der Oberen Falkenau wollen aber die Lasten der städtischen Verfassung nicht auf sich nehmen und protestieren lautstark gegen die Zwangseingemeindung.

1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

2. April 1812
Lohe und Obere Falkenau kommen nach Obergiesing

Untergiesing * Im Zuge ihrer Proteste erreichen die Bewohner der Lohe und der Oberen Falkenau - gegen den erklärten Willen des Landgerichts München - die formelle und zwei Jahre später, 1814, die politische Vereinigung mit Obergiesing, zu der sie kirchlich bereits seit 1809 gehören.

Das alte Untergiesing - oder besser Nieder-Giesing - auf dem heutigen Nockherberg und an der Ruhestraße wird in die Au eingemeindet. Bis dahin ist Niedergiesing ein selbstständiger Weiler mit drei großen Bauernhöfen und Herbergen in der Falkenau und an der Nockherstraße, die in früher Zeit „Bei den Jägerhäusln“ genannt wurden.

1. Oktober 1854
Au, Giesing und Haidhausen werden nach München eingemeindet

München-Au - München-Haidhausen - München-Giesing * Eingemeindung nach München 

  • der Vorstadt Au mit den Gemeindeteilen Niedergiesing und Nord-Falkenau,
  • die selbstständige Gemeinde Haidhausen und
  • die Gemeinde Giesing mit den Gemeindeteilen Obergiesing, Lohe, südliche Falkenau, Pilgersheim, Birkenleiten, Siebenbrunn, Hellabrunn, Harlaching, Soyerhof, Stadelheim und Menterschweige. 

Dadurch erhöht sich die Bevölkerungszahl Münchens um 20.662 Einwohner. Davon kommen aus der Au 10.840, aus Haidhausen 6.273 und aus Giesing 3.549 Menschen. Damit wächst zusammen, was zusammen gehört, den die Bewohner der drei Vorstädte gehörten schon immer „funktional“ nach München.

Die Au ist zu diesem Zeitpunkt die zehntgrößte Stadt des Königreichs Bayern. Der Burgfrieden von München, der sich durch Korrekturen seit dem Jahr 1724 von 1.593 Hektar auf rund 1.700 Hektar erweitert hat, verdoppelt sich nahezu. Mit der Au [87 ha], Haidhausen [296 ha] und Giesing [1.287 ha] vergrößert sich das Stadtgebiet um weitere 1.670 Hektar. Wegen der noch grassierenden Cholera-Epidemie erfolgt der Eingemeindungsakt ohne großes Aufsehen.