Münchner Zeitensprünge
1804

Untersuchungen über die Verleihung der Hofmarksrechte

Untergiesing * Die eingeleiteten Untersuchungen, ob bei der Verleihung der Hofmarksrechte alles mit rechten Dingen zugegangen ist, ziehen sich bis zum Jahr 1804 hin und werfen alles über den Haufen. Sie kommen zum Ergebnis, dass sowohl die Erteilung der Jurisdiktion über die 68 Untertanenfamilien, als auch die Edelsitzverleihung an Franz Anton von Pilgram unstatthaft war und damit ungültig sei.

„Pilgramsheim“ muss wieder der Niedergerichtsbarkeit der Hofmark Falkenau, die einverleibten Auer Häuser wieder der Auer Gerichtsbarkeit unterstellt werden. Im Laufe der Untersuchungen geht das Pilgram'sche Besitztum in mehrere Hände über.

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