Münchner Zeitensprünge
2000
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März 1671
Lucca van Uffele flieht nach Augsburg

München * Lucca van Uffele hat die Münchner Seidenfabriken technisch und personell bestens ausgestattet. Doch nur wenige Monate später wird ihm vorgeworfen, er betreibe „bedenkliche Speculation [...], macht Schulden auf die Compagnie, Seperatgeschäfte“ und „Prellerey“.  

Er sieht sich zur Flucht nach Augsburg gezwungen. Dort wird er festgenommen und anschließend „in das Chettenstibl im Münchner Falkenthurm iberpracht“, wo er fünfeinhalb Jahre in Haft sitzt. 

1837
Josef Anton Ritter von Maffei kauft den Lindauer'schen Hammer

München-Englischer Garten - Hirschau * Der vielseitige Unternehmer Josef Anton Ritter von Maffei, einer der Mitbegründer der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank erwirbt in der Hirschau für 57.000 Gulden den mit Wasserkraft betriebenen ehemaligen Lindauer'schen Hammer mit einer kleinen Eisengießerei. Er baut ihn zu einer der leistungsfähigsten Lokomotiven- und Maschinenfabriken Bayerns aus.

1837
Die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten im Münchner Osten

Vorstadt Au - Haidhausen - Giesing * Anselm Martin, für den Münchner Osten zuständiger Armenarzt, schreibt in seiner Topographie über die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten: „Die Masse der Bevölkerung zieht [...] ihre Nahrungsquelle aus den Tages-Arbeiten in der benachbarten Stadt, den Fabriken des Bezirkes und namentlich den vielen nahen Ziegelöfen.“

9. September 1839
Vorschriften für Kinderarbeit in Fabriken in Preußen

Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ tritt in Kraft. 

  • Danach dürfen Kinder unter 17 Jahren erst dann arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass sie eine dreijährige Schulbildung genossen haben. Unternehmer können diesen Punkt jedoch leicht umgehen, wenn sie eine Fabrikschule führen. Diese sind dann aber mehr Alibischulen. 
  • Kinder unter 17 dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten. Die Ortspolizei kann jedoch die Arbeitszeit für maximal einen Monat erhöhen. 
  • Zwei Pausen von mindestens 15 Minuten und eine einstündige Mittagspause müssen eingeräumt werden. 
  • Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie die Nachtschicht ist für Kinder völlig verboten. 
  • Fabrikbesitzer müssen Buch über die Kinder in ihren Unternehmen zu führen. Nichteinhaltung der Vorschriften wurden mit Geldstrafen geahndet. 

Die Vorgaben gelten nicht für Arbeiterkinder in der Landwirtschaft. 

15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

 

1845
Friedrich Engels: „Über die Lage der arbeitenden Klasse in England“

England * Friedrich Engels veröffentlicht sein Werk „Über die Lage der arbeitenden Klasse in England“, das ihn auch in Deutschland populär macht. Darin schreibt er: „Die Teilung der Arbeit, die Benutzung der Wasser- und besonders der Dampfkraft und der Mechanismus der Maschinerie - das sind die drei großen Hebel, mit denen die Industrie seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts daran arbeitete, die Welt aus ihren Fugen zu heben. [...] 

Denn wie die neue Industrie erst dadurch bedeutend wurde, dass sie die Werkzeuge in Maschinen, die Werkstätten in Fabriken - und dadurch die arbeitende Mittelklasse in arbeitendes Proletariat, die bisherigen Großhändler in Fabrikanten verwandelte; wie also schon hier die kleine Mittelklasse verdrängt und die Bevölkerung auf den Gegensatz von Arbeitern und Kapitalisten reduziert wurde, so geschah dasselbe, außer auf dem Gebiet der Industrie im engeren Sinne, in den Handwerken und selbst im Handel. [...] Die wichtigste Frucht aber dieser industriellen Umwälzung ist das englische Proletariat.“

16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

23. November 1870
Das Bündnis mit dem Norddeutschen Bund verbessert die Regelungen für Kinderarbeit

Berlin - München * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun 

  • ein Mindestalter von zwölf Jahren, 
  • für unter 14-jährige Beschäftigte eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag. 
  • die Arbeit an Sonn- und Feiertagen war verboten.
  • Der Schulunterricht, der den Kindern zu erteilen war, die in Fabriken arbeiteten, sollte mindestens drei Stunden am Tag betragen. 

Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung. 

1905
Wegen Überlastung schmoren die Sicherungen durch

Berlin - Karlsruhe * Ein Firmenkonsortium unter der Leitung der Firma L. Loewe & Co erhält den Auftrag über eine Ortsvermittlungsstelle für Wählbetrieb. Der Fabrikationsauftrag für die Herstellung der Strowger-Wähler und damit die Lizenz wird den zum Loewe-Konzern gehörenden Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken Berlin - Karlsruhe übertragen. Diese verfügen über entsprechend ausgebildetes Personal und über moderne feinmechanische Werkstätten. Die Erfahrung im Umgang mit elektrischen Schaltungen steuern Mitarbeiter der Firma Siemens & Halske bei.

Da alle angeschlossenen Teilnehmer sofort nach Inbetriebnahme der neuen Vermittlungsstelle ihren eigenen Fernsprech-Selbstwählanschluss ausprobieren wollen, schmoren in der Folge von Überlastung und Blockade der Wähler in den ersten Betriebsstunden ständig die Sicherungen durch.

Empörte Teilnehmer stürmen daraufhin das Dienstgebäude. Erst als diese wieder besänftigt waren, gelingt es dem Wartungspersonal die Schwachstellen des Systems abzustellen. Seither arbeitet die Anlage störungsfrei. 

1910
Prinzregent Luitpold übernimmt die Schirmherrschaft für den Tierpark

München-Giesing * Unter - erfüllbaren - Vorgaben übernimmt Prinzregent Luitpold nach einer erneuten Eingabe des „Vereins Zoologischer Garten“ die ihm angetragene Schirmherrschaft, was weitere Mäzene veranlasst, sich ebenfalls für den Tierpark zu engagieren. 

  • Das Unternehmen Franz Kathreiner‘s Malzkaffee-Fabriken stellt die Mittel für die Eisbären- und Seelöwenanlage bereit. 
  • Drei Münchner Brauereien - Bürgerbräu, Leistbräu sowie die Spaten-Brauerei - bringen ein Darlehen über 90.000 Mark ins Gespräch, wenn sie dafür „das ausschließliche Recht“ zur Lieferung des Bierbedarfs im Tiergarten überlassen bekommen. 
27. Januar 1918
Das Innenministerium erfährt von den vorbereiteten Streiks

München-Kreuzviertel * In der Nacht trifft beim bayerischen Innenministerium die Nachricht ein, dass am darauffolgenden Tag

  • ein dreitägiger Generalstreik beginnen und
  • der Streik innerhalb von drei Tagen in ganz Deutschland zum Durchbruch kommen soll.
  • Kuriere reisen von Berlin mit der Eisenbahn in alle größeren Städte des Deutschen Reichs, um Flugblätter zu verteilen und mündliche Nachrichten zu überbringen.
  • Vertrauensleute sollen in Kriegswirtschaftsbetrieben, insbesondere in Munitionsfabriken zur Arbeitsniederlegung auffordern.  
  • Demonstrationszüge mit Ansprachen sind geplant.

In einer kurzfristig anberaumten Besprechung wird vereinbart, dass

  • keine Gewalt gegen Arbeitseinstellungen angewandt werden soll,
  • die Polizei soll Menschenansammlungen lediglich zerstreuen,
  • bei „Zusammenstößen mit streikenden Arbeitern [muss] nach dreimaliger Aufforderung, auseinanderzugehen, scharf geschossen werden“
4. Februar 1918
Die Streiks sind beendet, der Anlass bleibt

München * Die Streiks sind beendet. In den Fabriken wird wieder gearbeitet, doch der Anlass der Streiks ist geblieben.

Die Christlichen Gewerkschaften lehnen in einer Stellungnahme grundsätzlich jeden politischen Streik ab.

19. November 1918
Die Einstellung der Rüstungsproduktion

München-Kreuzviertel * Die Frage der Entschädigung für zu entlassende Beschäftigte in der Rüstungsindustrie wird im Kabinett besprochen.

Das Waffenstillstandsabkommen sieht die Einstellung der Rüstungsproduktion vor. Doch Munitionsfabriken und Werke für Metallerzeugnisse bilden in Bayern die während der Kriegszeit aufgebauten Hauptindustrien. Eine Umstellung auf Friedensproduktion verlangt in den Fabriken neue Maschinen und die Umschulung der Arbeiter.